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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Kempten

Buchhaltung Kempten 2026: GmbH-Pflichten & Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Kempten müssen ihre Buchführung ordnungsgemäß nach HGB und AO führen, Jahresabschlüsse fristgerecht erstellen und offenlegen. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Anforderungen, zeigt Entscheidungskriterien für die Wahl zwischen Steuerberater und Eigenbuchführung und gibt konkrete Praxis-Tipps zu digitaler Buchhaltung, Umsatzsteuer und Compliance. Ähnliche Pflichten gelten bundesweit für Kapitalgesellschaften – etwa bei den GmbH-Buchführungspflichten in Krefeld, wo dieselben gesetzlichen Fristen und Haftungsrisiken für Geschäftsführer maßgeblich sind. Besonders für GmbH-Geschäftsführer sind diese Fristen und Haftungsrisiken entscheidend.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbH und andere buchführungspflichtige Unternehmen in Kempten müssen ihre Buchhaltung nach § 238 ff. HGB und § 140 ff. AO führen, Jahresabschlüsse binnen 11 bzw. 8 Monaten feststellen und binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Ähnliche GmbH-Pflichten in der Buchhaltung gelten gleichermaßen für Unternehmen in anderen deutschen Städten, etwa in Langenhagen. Die Beauftragung eines Steuerberaters ist ab einer gewissen Komplexität oder bei knappen Ressourcen wirtschaftlich sinnvoll. Digitale Buchführung erleichtert die GoBD-Konformität und spart Zeit.

Buchhaltung in Kempten: Anforderungen für GmbH und Unternehmen

Die ordnungsgemäße Buchführung ist für GmbH-Geschäftsführer in Kempten keine freiwillige Übung, sondern gesetzliche Pflicht. Nach § 238 HGB sind alle Kaufleute zur Führung von Büchern verpflichtet, die ihre Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich machen. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten darüber hinaus verschärfte Anforderungen nach § 264 ff. HGB.

In der Praxis bedeutet dies für Kemptener Unternehmen: Jeder Geschäftsvorfall muss zeitnah, vollständig und systematisch erfasst werden. Die Buchführung bildet die Grundlage für den Jahresabschluss, der wiederum die Basis für Steuererklärungen, Gesellschafterbeschlüsse und die Offenlegung im Unternehmensregister darstellt. Stand 2026 gelten dabei die seit dem DiRUG (01.08.2022) verschärften Transparenzanforderungen.

Buchführungspflicht nach Unternehmensform

Rechtsform Buchführungspflicht Rechtsgrundlage
GmbH Ja, doppelte Buchführung § 238 HGB, § 13 GmbHG
UG (haftungsbeschränkt) Ja, doppelte Buchführung § 238 HGB, § 5a GmbHG
Einzelunternehmen (Kaufmann) Ja, bei Überschreitung Schwellenwerte § 238 HGB, § 241a HGB
Freiberufler Nein (EÜR ausreichend) § 18 EStG

Praxis-Hinweis

Auch wenn kleinere Einzelunternehmen unter den Schwellenwerten des § 241a HGB bleiben (Umsatz unter 800.000 € und Gewinn unter 80.000 €), empfiehlt sich häufig die freiwillige doppelte Buchführung – insbesondere bei wachstumsorientierten Betrieben oder geplanter Umwandlung in eine GmbH.

Steuerberater beauftragen oder selbst buchen? Entscheidungskriterien für Kemptener Unternehmen

Die Frage, ob die Buchhaltung intern oder extern durch einen Steuerberater erfolgen soll, stellt sich vielen GmbH-Geschäftsführern in Kempten. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Komplexität der Geschäftsvorfälle, verfügbare Ressourcen, Haftungsrisiken und nicht zuletzt den Kosten.

Eigenständige Buchführung: Chancen und Risiken

Grundsätzlich darf jeder GmbH-Geschäftsführer die Buchhaltung selbst führen oder an eigene Mitarbeiter delegieren. Moderne Buchhaltungssoftware hat die technische Hürde deutlich gesenkt. Dennoch bleiben die fachlichen Anforderungen bestehen: Kenntnisse über Kontierung, Umsatzsteuer, Abschreibungen, Rückstellungen und Bilanzierung sind unerlässlich. Fehler in der laufenden Buchführung pflanzen sich in den Jahresabschluss fort und können zu Steuernachforderungen, Ordnungsgeldern oder im Extremfall zur Insolvenzverschleppung führen.

Steuerberater: Fachliche Sicherheit und Haftungsschutz

Wer die Buchhaltung und den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von dessen Berufshaftung, laufend aktualisierten Rechtskenntnissen und der Prüfung durch ein zweites Augenpaar. Nach § 323 HGB haftet der Steuerberater für die fahrlässige Pflichtverletzung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses. Insbesondere bei komplexeren Sachverhalten (Beteiligungen, Rückstellungen, latente Steuern) ist die Einbindung eines Steuerberaters faktisch Standard.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Geschäftsführer die laufende Buchführung intern abbilden und den Jahresabschluss dann durch einen Steuerberater erstellen und prüfen lassen. Diese Aufteilung verbindet interne Kontrolle mit externer Fachkompetenz und ist gerade für mittelständische GmbH ein bewährtes Modell.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Interne Buchführung

  • Volle Datenkontrolle
  • Kein externes Honorar für laufende Buchführung
  • Schneller Zugriff auf Auswertungen
  • Eigene Schulung und Software nötig
  • Haftung verbleibt beim Geschäftsführer

Steuerberater-Buchführung

  • Fachliche Expertise und aktuelle Rechtskenntnisse
  • Berufshaftung des Steuerberaters
  • Entlastung des Geschäftsführers
  • Honorarkosten (oft planbar per Festpreis)
  • Abhängigkeit von externem Dienstleister

Digitale Buchführung und GoBD-konforme Belegablage in Kempten

Seit der Einführung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) im Jahr 2015, zuletzt überarbeitet 2019, gelten strenge Anforderungen an die digitale Buchführung. Für Kemptener Unternehmen bedeutet dies: Wer digitale Belege empfängt oder erstellt, muss diese auch digital und unveränderbar archivieren.

GoBD-Anforderungen im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit: Jeder Geschäftsvorfall muss lückenlos vom Beleg über die Buchung bis zur Bilanz nachvollziehbar sein.
  • Vollständigkeit: Alle steuerlich relevanten Daten müssen erfasst werden; selektives Löschen ist unzulässig.
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein.
  • Zeitgerechtheit: Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu buchen (Richtwert: binnen 10 Tagen).
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen als solche erkennbar sein (Audit-Trail).
  • Ordnung: Belege und Buchungen müssen systematisch abgelegt und auffindbar sein.

Achtung bei Papierbelegen

Wer Papierbelege nachträglich digitalisiert (scannt), muss sicherstellen, dass die digitale Version die Anforderungen an die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit erfüllt. Ein einfacher PDF-Scan ohne qualifizierte Signatur oder Zeitstempel genügt häufig nicht. Das Originalpapier muss ggf. aufbewahrt werden, sofern die digitale Kopie nicht den GoBD-Standard erfüllt.

Moderne Cloud-Buchhaltungssoftware erfüllt diese Anforderungen in der Regel automatisch. Wichtig ist jedoch, dass die gewählte Software eine Verfahrensdokumentation mitliefert und revisionssicher arbeitet. Bei Betriebsprüfungen fordert das Finanzamt zunehmend den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO – entweder als Datenträgerüberlassung (Z1), unmittelbaren Datenzugriff (Z2) oder mittelbaren Datenzugriff (Z3).

Jahresabschluss und Offenlegung: Fristen und Pflichten für Kemptener GmbH

Für Kapitalgesellschaften in Kempten – insbesondere GmbH und UG – endet die Buchhaltungspflicht nicht mit der laufenden Erfassung. Jährlich muss ein Jahresabschluss aufgestellt, festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Fristen sind gesetzlich streng geregelt und bei Verstoß drohen empfindliche Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).

Aufstellung, Feststellung, Offenlegung: Die drei Stufen

  1. Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB): Der Geschäftsführer muss den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) in den ersten drei Monaten nach Bilanzstichtag aufstellen. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.03.2026.
  2. Feststellung (§ 42a GmbHG): Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses. Frist: 11 Monate nach Bilanzstichtag bei kleinen GmbH (bis 31.11.2026), 8 Monate bei mittelgroßen und großen GmbH (bis 31.08.2026).
  3. Offenlegung (§ 325 HGB): Binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag (bis 31.12.2026) muss der festgestellte Jahresabschluss beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Praxis-Tipp: Festpreise nutzen

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, sollte auf transparente Festpreise achten. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit klaren Preisen und definierten Fristen – ohne lange Wartezeiten und ohne Überraschungen bei der Abrechnung.

Größenklassen und Offenlegungsumfang

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen (ohne GuV), mittelgroße müssen Bilanz und GuV offenlegen, große zusätzlich den Lagebericht. Die Schwellenwerte (Stand 2026) lauten:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter Offenlegung
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Verkürzte Bilanz
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Bilanz + GuV + Anhang
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht

Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Haftungsrisiken des Geschäftsführers bei Buchführungsmängeln

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses trägt nach § 43 Abs. 1 GmbHG der Geschäftsführer. Verstöße gegen Buchführungs- und Offenlegungspflichten können schwerwiegende persönliche Konsequenzen nach sich ziehen – von Ordnungsgeldern über Schadensersatzansprüche bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen.

Ordnungsgelder nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses verhängt das Bundesamt für Justiz (BfJ) Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Gesellschaft und der Dauer der Fristüberschreitung. Ein zweiter Verstoß kann zu empfindlich höheren Beträgen führen.

Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppung

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist Voraussetzung, um Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig zu erkennen. Nach § 15a InsO ist der Geschäftsführer verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung binnen drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen. Wer diese Frist versäumt, macht sich nach § 15a Abs. 4 InsO strafbar (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) und haftet gegenüber der Gesellschaft persönlich für nach Eintritt der Insolvenzreife geleistete Zahlungen (§ 64 GmbHG a.F., heute § 15b InsO).

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Bedeutung einer zeitnahen und korrekten Buchführung für die Früherkennung von Krisen. Eine monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und regelmäßige Liquiditätsplanung sind keine bürokratische Pflichtübung, sondern aktiver Haftungsschutz.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Haftung auch bei Delegation

Der Geschäftsführer kann die Buchführung an Mitarbeiter oder externe Dienstleister delegieren, bleibt aber in der Überwachungspflicht (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Er muss sich regelmäßig über den Stand informieren, Plausibilitätsprüfungen vornehmen und bei Auffälligkeiten eingreifen. Unwissenheit schützt vor Haftung nicht.

  • Buchführung zeitnah und vollständig führen (lassen)
  • Monatliche BWA prüfen und Abweichungen analysieren
  • Liquiditätsplanung mindestens quartalsweise aktualisieren
  • Jahresabschluss fristgerecht aufstellen und feststellen
  • Offenlegung rechtzeitig beim Unternehmensregister vornehmen
  • Bei Krise: sofortige Beratung durch Steuerberater oder Sanierungsexperten einholen

Umsatzsteuer, Vorsteuer und Dauerfristverlängerung: Praxis-Tipps für Kemptener Unternehmen

Neben der Gewinnermittlung ist die korrekte Handhabung der Umsatzsteuer eine zentrale Aufgabe der Buchhaltung. Fehler bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung führen schnell zu Liquiditätsproblemen oder Nachforderungen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen umsatzsteuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung erfordern präzise Kenntnisse.

Voranmeldungspflichten und Dauerfristverlängerung

Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, monatlich (bei Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr über 7.500 Euro) oder quartalsweise (unter 7.500 Euro) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) elektronisch via ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Die Abgabefrist endet am 10. des Folgemonats bzw. Folgequartals. Wer eine Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV beantragt, erhält automatisch einen Monat Aufschub – muss aber im Gegenzug eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahres-Zahllast) leisten.

Ohne Dauerfristverlängerung

  • Abgabe: 10. des Folgemonats/-quartals
  • Zahlung: ebenfalls bis 10.
  • Keine Sondervorauszahlung
  • Höhere Liquiditätsbelastung bei kurzfristigen Schwankungen

Mit Dauerfristverlängerung

  • Abgabe: 10. des übernächsten Monats
  • Zahlung: ebenfalls verschoben
  • Sondervorauszahlung 1/11 der Vorjahres-Zahllast
  • Mehr Zeit für Belegsammlung und Abstimmung

Vorsteuerabzug: Häufige Stolperfallen

  • Fehlende Pflichtangaben: Ohne ordnungsgemäße Rechnung (§ 14 UStG) kein Vorsteuerabzug. Prüfen Sie Steuernummer/USt-IdNr., Leistungsbeschreibung, gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer.
  • Privatnutzung: Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern (z. B. Firmenwagen) muss die private Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden (1%-Regelung oder Fahrtenbuch).
  • Kleinunternehmer: Wer § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) anwendet, darf keine Umsatzsteuer ausweisen und kann keine Vorsteuer abziehen.
  • Rechnungen aus dem EU-Ausland: Bei innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 3d UStG) muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer mittels Reverse-Charge-Verfahren selbst abführen und kann sie zugleich als Vorsteuer abziehen (Durchlaufposten).
  • Nicht abziehbare Vorsteuer: Bei bestimmten Aufwendungen (z. B. Bewirtung nur 70%, Geschenke über 50 Euro, private Anteile) ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen oder beschränkt.

Digitale Rechnungsprüfung

Moderne Buchhaltungssoftware kann Rechnungen automatisch auf Pflichtangaben prüfen und fehlerhafte Belege vor der Verbuchung markieren. Gerade bei hohem Belegaufkommen spart dies Zeit und reduziert das Risiko von Vorsteuerausfällen.

Was kostet ein Steuerberater in Kempten? Honorare und Preismodelle

Die Kosten für steuerliche Beratung und Buchführung sind für viele Kemptener Unternehmen ein wichtiger Entscheidungsfaktor. Bis Ende 2020 galten die Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) als verbindliche Untergrenze. Seit dem Wegfall der Mindestsätze durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10.07.2020, Az. IX ZR 260/19) sind Honorare frei verhandelbar – die StBVV dient aber weiterhin als Orientierungsrahmen.

Typische Honorarmodelle im Vergleich

Leistung Abrechnungsbasis Typische Kosten (Richtwert 2026)
Laufende Buchhaltung Anzahl Belege, Gegenstandswert 50–150 € pro Monat (bei 50–100 Belegen)
Jahresabschluss (kleine GmbH) Bilanzsumme, Gegenstandswert 800–2.500 € (abhängig von Komplexität)
Umsatzsteuer-Voranmeldung Festgebühr oder nach StBVV 30–80 € pro Monat
Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe-) Gegenstandswert, Zeitaufwand 300–1.200 € (je nach Umsatz/Gewinn)
Lohnbuchhaltung Anzahl Arbeitnehmer 15–35 € pro Arbeitnehmer/Monat

Wichtig: Die tatsächlichen Kosten hängen stark von der Komplexität der Geschäftsvorfälle, der Qualität der Belege und der Vorarbeit des Mandanten ab. Eine gut vorbereitete, digital strukturierte Buchhaltung reduziert den Zeitaufwand und damit das Honorar erheblich.

Festpreis vs. Abrechnung nach Aufwand

Traditionelle Steuerberaterkanzleien rechnen häufig nach Zeitaufwand oder nach StBVV-Rahmen ab. Das führt zu Intransparenz und oft zu Überraschungen bei der Jahresrechnung. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de setzen dagegen auf transparente Festpreise: Der Mandant weiß von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – ohne versteckte Zusatzkosten. Die steuerliche Qualität bleibt dabei gewährleistet, da im Hintergrund zugelassene Steuerberater die Abschlüsse erstellen und unterzeichnen.

„Gerade für mittelständische GmbH ist Planbarkeit entscheidend. Ein Festpreis-Modell schafft Transparenz und erlaubt es, die Kosten für Steuerberatung sauber zu budgetieren – ohne böse Überraschungen am Jahresende.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Kosten steuerlich absetzbar

Alle Aufwendungen für Buchführung, Steuerberatung und Jahresabschluss sind als Betriebsausgaben in voller Höhe abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG). Die tatsächliche Kostenbelastung reduziert sich also um die Steuerersparnis – je nach Gewinn und Steuersatz um 30 bis 50 Prozent.

Digitalisierung der Buchhaltung: Chancen für Kemptener Unternehmen

Die Digitalisierung hat die Buchführung in den letzten Jahren fundamental verändert. Cloud-basierte Buchhaltungssoftware, automatische Belegerfassung per OCR (Optical Character Recognition), DATEV-Schnittstellen und digitale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater sind heute Standard. Für Kemptener Unternehmen bedeutet dies: Effizienzgewinne, weniger Papier, schnellere Auswertungen – aber auch neue Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz.

Vorteile digitaler Buchhaltungsprozesse

  • Zeitersparnis: Belege werden automatisch eingelesen, Kontierungsvorschläge per KI generiert, Buchungen mit wenigen Klicks freigegeben.
  • Fehlerreduktion: Automatische Plausibilitätsprüfungen erkennen fehlerhafte oder doppelte Belege vor der Verbuchung.
  • Echtzeit-Auswertungen: Aktuelle BWA, Liquiditätsübersichten und Umsatzsteuer-Voranmeldungen jederzeit abrufbar – ohne Wartezeit auf den Steuerberater.
  • Ortsunabhängigkeit: Cloud-Lösungen ermöglichen den Zugriff von überall, Zusammenarbeit im Team oder mit dem Steuerberater in Echtzeit.
  • Revisionssicherheit: GoBD-konforme Archivierung, automatische Versionierung, lückenlose Audit-Trails.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Bei der Wahl einer Cloud-Buchhaltungslösung muss neben der Funktionalität auch die Datensicherheit berücksichtigt werden. Nach Art. 28 DSGVO ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Softwareanbieter erforderlich. Die Daten sollten in zertifizierten Rechenzentren innerhalb der EU gehostet werden (z. B. ISO 27001, BSI C5). Regelmäßige Backups, verschlüsselte Übertragung (TLS) und Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) sind Mindeststandard.

76%

der deutschen KMU nutzen 2026 Cloud-Buchhaltung

40%

Zeitersparnis durch digitale Belegerfassung

< 1%

Fehlerquote bei automatischer Kontierung

Wer die Digitalisierung konsequent umsetzt, kann nicht nur Kosten senken, sondern auch die Qualität der Finanzinformationen und damit die Steuerungsqualität deutlich verbessern. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de integrieren digitale Belegübermittlung, automatische Vorkontierung und direkte Kommunikation mit dem Steuerberater in einem einzigen System – ohne Medienbrüche und ohne Papierchaos.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Kempten eine Steuerberaterkammer oder Ansprechstelle für Buchführungsfragen?

In Bayern ist die Steuerberaterkammer München zuständig. Sie führt die Berufsaufsicht über alle in Bayern zugelassenen Steuerberater. Für fachliche Anfragen können Sie sich an die Kammer oder direkt an einen zugelassenen Steuerberater in Kempten wenden. OnlineBilanz.de bietet bundesweit digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Kann ich als Kleinunternehmer in Kempten auf eine doppelte Buchführung verzichten?

Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind nicht automatisch von der Buchführungspflicht befreit. Entscheidend sind die Schwellenwerte nach § 241a HGB: Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Darunter genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG). Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind stets buchführungspflichtig.

Welche Software-Lösungen für die Buchhaltung sind in Kempten besonders verbreitet?

Verbreitet sind DATEV (Branchenstandard bei Steuerberatern), Lexware, sevDesk und weitere cloudbasierte Lösungen. Die Wahl hängt von Unternehmensgröße, Branche und Schnittstellen zum Steuerberater ab. Achten Sie auf GoBD-Konformität, DATEV-Schnittstelle und eine revisionssichere Archivierung. Ihr Steuerberater berät Sie gerne bei der Auswahl.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister versäume?

Das Bundesamt für Justiz leitet nach Ablauf der 12-Monats-Frist ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen; bei weiterem Versäumnis drohen erneute Ordnungsgelder. Zudem kann Ihnen die Kreditwürdigkeit leiden, da fehlende Abschlüsse im Unternehmensregister öffentlich sichtbar sind.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer in Kempten persönlich für Buchführungsfehler haften?

Ja. Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber auf Schadensersatz, wenn sie ihre Pflichten verletzen – dazu zählt die ordnungsgemäße Buchführung nach § 41 GmbHG. Bei Insolvenz kann die Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO zu persönlicher Haftung und sogar strafrechtlichen Folgen (§ 283 StGB) führen. Eine sorgfältige, zeitnahe Buchführung und rechtzeitige Jahresabschlusserstellung sind daher existenziell.

Kann ich die Buchhaltung auch an einen Buchhalter statt an einen Steuerberater vergeben?

Ja, grundsätzlich dürfen auch Buchhalter oder Buchhaltungsbüros laufende Buchhaltungsarbeiten übernehmen. Steuerliche Beratung, Jahresabschlusserstellung und -unterzeichnung sowie Vertretung gegenüber dem Finanzamt sind jedoch Steuerberatern vorbehalten (§ 3 StBerG). In der Praxis empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, um Haftungsrisiken zu minimieren und eine durchgängige fachliche Betreuung sicherzustellen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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