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Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Influencer

Buchhaltung Influencer 2026: Pflichten & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Influencer sind Unternehmer – und unterliegen denselben Buchführungs- und Offenlegungspflichten wie andere Gewerbetreibende. Ob Kleinunternehmer oder GmbH: Wer Einkünfte aus Werbung, Kooperationen oder Affiliate-Marketing erzielt, muss die steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften kennen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Pflichten für Influencer im Jahr 2026 gelten und wie die Buchhaltung effizient organisiert werden kann.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Influencer müssen ab Gewerbeanmeldung eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen, Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und je nach Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH) unterschiedliche Jahresabschluss-Pflichten erfüllen. Bei Überschreitung der Kleinunternehmergrenze gilt die Umsatzsteuer-Regelbesteuerung. GmbHs sind zur doppelten Buchführung, Bilanzierung nach §§ 242 ff. HGB und Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtet.

Wann wird Influencer-Tätigkeit zur gewerblichen Tätigkeit?

Die Abgrenzung zwischen privater Tätigkeit und gewerblichem Handeln ist für Influencer entscheidend. Nach § 15 Abs. 2 EStG liegt ein Gewerbebetrieb vor, wenn eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Bereits bei regelmäßigen Werbekooperationen, Affiliate-Links oder Produktplatzierungen ist diese Schwelle überschritten – unabhängig von der Höhe der Einnahmen.

Für GmbH-Geschäftsführer, die Influencer unter Vertrag nehmen oder selbst als Corporate Influencer auftreten, bedeutet dies: Die Tätigkeit unterliegt der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, sobald die Umsatz- oder Gewinngrenzen des § 241a HGB überschritten werden (Umsatz > 800.000 Euro oder Gewinn > 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren). Bei Influencern in der Rechtsform einer GmbH greift die Buchführungspflicht unmittelbar kraft Rechtsform gemäß § 6 Abs. 1 PublG.

Praxis-Hinweis: Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung muss unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Viele Influencer übersehen, dass bereits das erste gesponserte Posting eine gewerbliche Tätigkeit begründen kann. Nachträgliche Anmeldungen führen regelmäßig zu Nachforderungen bei der Gewerbesteuer und können Ordnungswidrigkeiten nach § 146 GewO auslösen.

Typische Einkunftsarten von Influencern

  • Werbekooperationen: Vergütung für Produktplatzierungen, gesponserte Posts oder Stories
  • Affiliate-Marketing: Provisionen aus Verkäufen über personalisierte Links oder Codes
  • Eigenvermarktung: Verkauf von Merchandise, digitalen Produkten oder Online-Kursen
  • Lizenzeinnahmen: Nutzungsrechte an Bildmaterial, Videos oder Markenrechten
  • Event- und Auftrittshonorar: Vergütungen für persönliche Auftritte oder Moderationen

Welche Besonderheiten gelten bei der Buchführung für Influencer?

Die Buchführung im Influencer-Geschäft unterscheidet sich in mehreren Punkten von klassischen Gewerbebetrieben. Zentral ist die korrekte Erfassung von Naturalleistungen: Erhält ein Influencer Produkte oder Dienstleistungen unentgeltlich, entsteht nach § 3 Abs. 1b UStG eine unentgeltliche Wertabgabe, die umsatzsteuerlich zu erfassen ist. Der gemeine Wert dieser Sachzuwendungen muss ermittelt und als Betriebseinnahme erfasst werden.

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) genügt für Kleinunternehmer häufig eine vereinfachte Aufzeichnung. Sobald jedoch die Buchführungspflicht greift, müssen sämtliche Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erfasst werden. Dies umfasst auch immaterielle Vermögensgegenstände wie selbst aufgebaute Social-Media-Accounts, die nach § 248 Abs. 2 HGB nicht aktiviert werden dürfen.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Influencer die Abgrenzung zwischen Privat- und Betriebsvermögen nicht konsequent durchführen. Gerade bei gemischt genutzten Gegenständen wie Smartphones, Kameras oder Kleidung ist eine sachgerechte Aufteilung nach Nutzungsanteilen zwingend erforderlich. Eine pauschale Zuordnung zum Betriebsvermögen erkennt das Finanzamt nicht an.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Typische Buchungsfälle im Influencer-Business

Geschäftsvorfall Buchungssatz Besonderheit
Werbeeinnahme (netto) Bank an Erlöse Werbung Umsatzsteuer separat ausweisen (19%)
Produktzusendung (unentgeltlich) Wareneinkauf an sonstige Erträge Wert: Marktpreis inkl. USt
Kameraausrüstung BGA an Bank AfA nach § 7 EStG, Nutzungsdauer 5-7 Jahre
Reisekosten Event Reisekosten an Kasse Bewirtungsbeleg + Teilnehmerliste erforderlich
Software-Abo (Bildbearbeitung) Sonstige betriebl. Aufwendungen an Bank Monatlich, sofort abzugsfähig

Achtung: Privatanteile

Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern (z. B. Laptop, Smartphone) muss der private Nutzungsanteil ermittelt und versteuert werden. Eine betriebliche Nutzung unter 90 % führt zu notwendigem Gewinnzuschlag. Führen Sie ein Fahrtenbuch-ähnliches Nutzungsprotokoll für teure Anschaffungen.

Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung – was gilt für Influencer?

Nach § 19 UStG können Influencer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird (Werte seit 2025). In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuer-Ausweisung auf Rechnungen, jedoch auch der Vorsteuerabzug.

Für GmbHs in der Influencer-Branche ist die Kleinunternehmerregelung häufig unattraktiv: Hohe Investitionen in Equipment, Software und Marketing führen zu erheblichen Vorsteuerguthaben. Die Option zur Regelbesteuerung nach § 19 Abs. 2 UStG bindet für fünf Jahre, sollte aber sorgfältig kalkuliert werden. Insbesondere bei internationalen Werbekooperationen mit ausländischen Auftraggebern greifen die Reverse-Charge-Regelungen nach § 13b UStG.

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Vereinfachte Buchführung
  • Umsatzgrenze: 25.000 € (Vorjahr), 100.000 € (lfd. Jahr)
  • Geeignet für: Einsteiger mit geringen Investitionen

Regelbesteuerung

  • 19% Umsatzsteuer auf alle Leistungen
  • Vorsteuerabzug aus Investitionen
  • Monatliche/quartalsweise USt-Voranmeldung
  • Bindung 5 Jahre bei freiwilliger Option
  • Geeignet für: Professionelle Influencer, GmbHs

Internationale Aspekte: Leistungsort bei grenzüberschreitenden Kooperationen

Bei Werbekooperationen mit Unternehmen außerhalb Deutschlands ist der Leistungsort entscheidend. Nach Art. 44 MwStSystRL gilt bei sonstigen Leistungen an Unternehmer das Empfängerortsprinzip (B2B-Geschäft). Der ausländische Auftraggeber schuldet die Umsatzsteuer in seinem Land (Reverse Charge). Influencer müssen dann keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen, sollten aber die USt-IdNr. des Leistungsempfängers prüfen und dokumentieren.

Welche Jahresabschluss-Pflichten gelten für Influencer-GmbHs?

Influencer-GmbHs unterliegen unabhängig von ihrer Größe der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Dieser umfasst mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und die Frage, ob eine Prüfungspflicht besteht. Die meisten Influencer-GmbHs fallen in die Kategorie Kleinstkapitalgesellschaft oder kleine Kapitalgesellschaft.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Offenlegung
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10 Erleichterte Bilanz (§ 326 HGB)
Kleine KapG ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Bilanz + Anhang (§ 325 HGB)
Mittelgroße KapG ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Vollständiger Jahresabschluss + Lagebericht
Große KapG > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 Vollständig + Prüfungspflicht § 316 HGB

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt nach § 42a GmbHG durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss einer kleinen Influencer-GmbH also spätestens am 30.11.2026 festgestellt werden.

Die Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht mehr Bundesanzeiger, seit DiRUG vom 01.08.2022) muss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Bei Nichtoffenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

„Gerade Influencer-GmbHs unterschätzen häufig die formalen Pflichten. Die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses muss protokolliert werden, die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Wer diese Fristen versäumt, erhält regelmäßig Post vom Bundesamt für Justiz – und die Ordnungsgelder sind nicht unerheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Jahresabschluss durch Steuerberater oder eigene Buchhaltung erstellen (§ 242 HGB)
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen (§ 42a GmbHG)
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung anfertigen und aufbewahren
  • Jahresabschluss beim Unternehmensregister elektronisch einreichen (§ 325 HGB)
  • Fristen beachten: Feststellung 11/8 Monate, Offenlegung 12 Monate
  • Ordnungsgeldverfahren vermeiden: rechtzeitige Einreichung sicherstellen

Welche Betriebsausgaben können Influencer geltend machen?

Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Für Influencer ergibt sich ein breites Spektrum abzugsfähiger Kosten, die von technischer Ausstattung über Marketing bis hin zu Weiterbildung reichen. Entscheidend ist stets die betriebliche Veranlassung und eine ordnungsgemäße Dokumentation.

Abzugsfähige Kostenarten im Überblick

Technische Ausstattung

  • Kamera, Objektive, Beleuchtung
  • Computer, Laptop, Tablets
  • Smartphones (anteilig)
  • Software-Lizenzen (Bildbearbeitung, Videoschnitt)
  • Cloud-Speicher, Hosting

Marketing & Reichweite

  • Social-Media-Werbung (Facebook Ads, Instagram Ads)
  • Agenturkosten für Social Media Management
  • Website-Entwicklung und -Pflege
  • SEO-Dienstleistungen
  • Influencer-Kooperationen (Cross-Promotion)

Laufende Kosten

  • Büromaterial, Porto
  • Versicherungen (Berufshaftpflicht, Rechtsschutz)
  • Steuerberatungskosten
  • Fortbildungen, Workshops
  • Reisekosten zu Events/Drehs

Vorsicht: Lebensführung und Betriebsausgaben

Ausgaben, die die Lebensführung berühren, sind nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abzugsfähig. Dazu zählen Kleidung (außer typische Berufskleidung), Kosmetik oder Friseurbesuche – selbst wenn diese für Shootings genutzt werden. Das Finanzamt erkennt hier nur ausnahmsweise Kosten an, etwa für extravagante Kostüme, die privat nicht tragbar sind.

Reisekosten und Bewirtung: Besondere Nachweispflichten

Reisekosten zu Events, Messen oder Produktvorstellungen sind grundsätzlich abzugsfähig. Nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG gelten jedoch Kürzungen: Verpflegungsmehraufwendungen sind pauschaliert (2026: 14 € bei 8-24h Abwesenheit, 28 € ab 24h), Bewirtungsaufwendungen nur zu 70 % abzugsfähig. Bei gemischten Reisen (privat + geschäftlich) muss eine saubere Aufteilung dokumentiert werden – idealerweise durch detaillierte Reisekostenabrechnung mit Agenda und Teilnehmerliste.

Bewirtungsbelege müssen nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG strengen formalen Anforderungen genügen: Anlass, Teilnehmer, Datum, Ort und Höhe der Aufwendungen sind handschriftlich auf dem Beleg zu vermerken. Fehlt diese Dokumentation, verweigert das Finanzamt regelmäßig den Abzug.

Wie vermeiden Influencer das Risiko der Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als selbstständiger Unternehmer auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation eines Auftraggebers eingegliedert ist. Die Abgrenzung erfolgt nach den Kriterien des § 7 Abs. 1 SGB IV und der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Für Influencer, die ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, besteht ein erhöhtes Risiko.

Abgrenzungskriterien: Selbstständigkeit vs. Scheinselbstständigkeit

Kriterium Selbstständig Scheinselbstständig (Risiko)
Weisungsgebundenheit Freie Gestaltung von Inhalt, Zeit, Ort Vorgaben zu Posting-Zeiten, Formulierungen, Freigabepflichten
Eingliederung Eigene Arbeitsorganisation, eigenes Equipment Nutzung von Räumen/Equipment des Auftraggebers
Unternehmerisches Risiko Mehrere Auftraggeber, eigene Investitionen Ein Hauptauftraggeber (> 85% Umsatz), keine Investitionen
Auftreten am Markt Eigene Website, eigenes Branding, Akquise Ausschließlich im Namen des Auftraggebers
Vertretungsregelung Kann Aufträge delegieren/ablehnen Persönliche Leistungspflicht, keine Vertretung möglich

Bei Feststellung von Scheinselbstständigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung drohen erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen – für bis zu vier Jahre rückwirkend. Der Auftraggeber haftet für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ca. 40 % des Bruttoentgelts), der Influencer verliert rückwirkend den Status als Selbstständiger.

Praxis-Tipp: Statusfeststellungsverfahren

Influencer, die unsicher sind, ob ihre Tätigkeit als selbstständig einzustufen ist, können bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV beantragen. Die verbindliche Auskunft schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und verhindert spätere Nachforderungen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-4 Monate.

„In der Beratung empfehlen wir Influencern, die dauerhaft für einen Hauptauftraggeber tätig sind, eine klare vertragliche Gestaltung: Mehrere kleinere Auftraggeber parallel, eigene Preisgestaltung, freie Zeiteinteilung und keine Exklusivitätsklauseln. Liegt der Umsatzanteil eines Auftraggebers über 85 %, sollte zwingend ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Mehrere Auftraggeber akquirieren (kein einzelner > 85% Umsatzanteil)
  • Eigene Preisgestaltung und Verhandlung dokumentieren
  • Investitionen in eigenes Equipment und Software tätigen
  • Eigenes Branding und Website pflegen (nicht nur als Werbegesicht)
  • Verträge auf freie Zeit- und Ortswahl prüfen (keine festen Arbeitszeiten)
  • Bei Unsicherheit: Statusfeststellungsverfahren § 7a SGB IV beantragen

Welche Software-Lösungen eignen sich für die Influencer-Buchhaltung?

Die Digitalisierung der Buchführung ist auch für Influencer gesetzlich verankert: Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) müssen digitale Buchführungssysteme die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit erfüllen. Cloud-basierte Buchhaltungssoftware bietet für Influencer-Geschäftsmodelle erhebliche Effizienzvorteile.

Funktionsumfang moderner Buchhaltungssoftware

  • Belegerfassung per App: Fotografieren von Belegen mit automatischer OCR-Texterkennung und Kategorisierung
  • Banking-Integration: Automatischer Import von Banktransaktionen via HBCI/FinTS oder PSD2-Schnittstelle
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Automatische Erstellung der UStVA (ELSTER-Schnittstelle) inkl. Zusammenfassende Meldung
  • Rechnungsstellung: Professionelle Rechnungen mit fortlaufender Nummerierung nach GoBD
  • EÜR und Jahresabschluss: Automatische Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, bei buchführungspflichtigen GmbHs: Bilanz- und GuV-Erstellung
  • DATEV-Export: Übergabe an Steuerberater in standardisiertem Format

Für GmbH-Geschäftsführer im Influencer-Bereich ist besonders wichtig: Die Software muss eine ordnungsgemäße Aufbewahrung nach § 257 HGB (10 Jahre für Jahresabschlüsse, 6 Jahre für Geschäftsbriefe) gewährleisten. Revisionssichere Archivierung bedeutet, dass einmal gebuchte Belege nicht mehr gelöscht oder unkenntlich verändert werden können.

Selbst buchen (Software-gestützt)

  • Geeignet für: Kleinunternehmer, EÜR-Pflicht, einfache Strukturen
  • Kosten: 10-30 €/Monat
  • Zeitaufwand: 2-4h/Monat
  • Risiko: Fehlbuchungen, steuerliche Optimierung bleibt oft ungenutzt
  • Beliebte Tools: lexoffice, sevDesk, WISO

Steuerberater beauftragen

  • Geeignet für: Buchführungspflichtige GmbHs, komplexe internationale Kooperationen
  • Kosten: Festpreis oder nach StBVV (ca. 80-150 €/Monat + JA)
  • Zeitaufwand: 30-60 Min./Monat (Belegübermittlung)
  • Vorteil: Rechtssicherheit, steuerliche Optimierung, Haftung durch StB
  • Plattformen: OnlineBilanz.de (digitale StB-Leistungen mit Festpreisen)

Viele Influencer-GmbHs setzen auf Hybrid-Modelle: Die laufende Belegerfassung erfolgt in Eigenregie über Software, der Jahresabschluss und die steuerliche Beratung werden an einen Steuerberater ausgelagert. Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen diese Zusammenarbeit mit transparenten Festpreisen und digitaler Koordination – ohne lange Wartezeiten bei klassischen Steuerberatungskanzleien.

Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten haben Influencer-GmbHs?

Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Während Einzelunternehmer und Personengesellschaften der Einkommensteuer (Spitzensatz 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag, ab ca. 278.000 € zu verst. Einkommen: 45 %) unterliegen, zahlen GmbHs zunächst Körperschaftsteuer (15 %) und Gewerbesteuer (durchschnittlich 14 %, abhängig vom Hebesatz der Gemeinde). Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene liegt damit bei rund 30 %.

Allerdings entsteht bei Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter die Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag), sodass die kombinierte Steuerbelastung höher ausfällt (sog. Doppelbelastung). Eine GmbH ist deshalb vor allem dann vorteilhaft, wenn Gewinne thesauriert (im Unternehmen belassen) werden, um Investitionen zu finanzieren oder Rücklagen zu bilden.

Optimierungsmöglichkeiten auf Ebene der GmbH

  • Geschäftsführergehalt optimieren: Der Geschäftsführer-Gesellschafter kann ein angemessenes Gehalt beziehen (§ 17 EStG), das als Betriebsausgabe die GmbH-Steuerlast mindert. Zu beachten: Angemessenheit nach Rechtsprechung, Fremdvergleich, und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.
  • Pensionszusage: Direkte Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer sind nach § 6a EStG unter strengen Voraussetzungen zulässig und mindern den Gewinn der GmbH (Rückstellungsbildung).
  • Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherungen oder Unterstützungskassen bieten steueroptimierte Altersvorsorge bei gleichzeitiger Betriebsausgabe.
  • Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG: Für geplante Anschaffungen (z. B. neues Studio-Equipment) können bis zu 50 % der Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd geltend gemacht werden.
  • Firmenwagen: Nutzung eines Pkw als Betriebsvermögen mit 1%-Regelung oder Fahrtenbuch; bei überwiegend betrieblicher Nutzung steuerlich vorteilhaft.
  • Verlustverrechnung: Verluste aus Anlaufjahren können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden (§ 10d EStG für Personengesellschaften, § 8 Abs. 1 KStG für GmbHs).

„Viele Influencer unterschätzen die Bedeutung einer vorausschauenden Steuerplanung. Eine GmbH kann ab einem Gewinn von ca. 80.000-100.000 Euro im Jahr steuerlich vorteilhaft sein – vorausgesetzt, die Gewinne werden reinvestiert. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht; die individuelle Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung von Sozialversicherung, Altersvorsorge und Liquiditätsbedarf ist entscheidend.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Vorsicht: verdeckte Gewinnausschüttung

Wird der Gesellschafter-Geschäftsführer unangemessen hoch vergütet oder werden private Aufwendungen über die GmbH abgerechnet, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG vor. Diese wird nachträglich als Gewinnausschüttung versteuert – inklusive Nachzahlungszinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat, Stand 2026). Dokumentieren Sie alle Gesellschafterbeschlüsse zu Gehältern und Sondervergütungen sorgfältig.

Internationalität: Steuerliche Fallstricke bei ausländischen Einnahmen

Influencer mit internationaler Reichweite erzielen häufig Einnahmen aus dem Ausland (Werbekooperationen mit US-amerikanischen oder asiatischen Brands, YouTube-Werbeeinnahmen über Google Ireland Ltd.). Hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) des jeweiligen Landes. In vielen Fällen wird eine Quellensteuer im Ausland einbehalten (z. B. 30 % in den USA), die nach dem DBA auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden kann (§ 34c EStG).

Wichtig: Die Anrechnung ist nur möglich, wenn eine entsprechende Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde vorliegt. Zudem müssen solche Einkünfte in der deutschen Steuererklärung angegeben werden – die weltweite Einkommensbesteuerung gilt nach § 1 Abs. 1 EStG für in Deutschland ansässige Personen und Gesellschaften.

Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit einem Steuerberater?

Die klassische Steuerberatung mit Ordnerübergabe und quartalsweisen persönlichen Terminen wird zunehmend durch digitale Prozesse abgelöst. Für Influencer-GmbHs, die ortsunabhängig arbeiten und Wert auf Effizienz legen, bieten digitale Steuerberater-Plattformen erhebliche Vorteile: transparente Festpreise statt Abrechnungen nach StBVV, kurze Reaktionszeiten und zentrale digitale Dokumentenablagen.

Ablauf der digitalen Jahresabschluss-Erstellung

  1. Belege digital übermitteln: Alle Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Bankauszüge und Verträge werden über eine Plattform hochgeladen (z. B. OnlineBilanz.de). Die Belegsortierung erfolgt automatisch per KI-gestützter Kategorisierung.
  2. Vorbuchung durch Mandant oder Steuerberater: Je nach gebuchtem Service übernimmt entweder der Mandant die laufende Buchführung in einer Software (DATEV-Export) oder der Steuerberater bucht alle Belege nach GoBD-Standards.
  3. Abstimmung offener Fragen: Der zuständige Steuerberater prüft die Buchführung, klärt offene Fragen per E-Mail oder Videocall (z. B. Aufteilung von Privatanteilen, Abschreibungsmethoden) und stimmt mit dem Mandanten ab.
  4. Erstellung Jahresabschluss: Der Steuerberater erstellt Bilanz, GuV und ggf. Anhang nach HGB, berechnet die Steuerbelastung und bereitet die Feststellung vor.
  5. Feststellung und Offenlegung: Die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresabschluss, der Steuerberater übernimmt die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister.
  6. Steuererklärungen: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und ggf. Umsatzsteuererklärung werden parallel erstellt und via ELSTER eingereicht.

OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz

OnlineBilanz verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Softwareunterstützung. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart die Zusammenarbeit zwischen Mandanten und dem Steuerberater-Team. Sie erhalten Ihren Jahresabschluss zu transparenten Festpreisen – ohne Wartezeiten, ohne versteckte Kosten. Alle Unterlagen liegen digital vor, die Abstimmung erfolgt über sichere Kanäle.

Kosten: Festpreis vs. StBVV-Abrechnung

Leistung Klassische Kanzlei (StBVV) Digitale Plattform (Festpreis)
Laufende Buchführung (mtl.) 80-180 € (§ 33 StBVV, je nach Belegen) Ab 99 € pauschal
Jahresabschluss kleine GmbH 800-2.500 € (§ 35 StBVV, nach Gegenstandswert) Ab 990 € Festpreis
Körperschaftsteuererklärung 300-800 € (§ 24 StBVV) Im Festpreis inkludiert
Umsatzsteuererklärung 150-400 € (§ 24 StBVV) Im Festpreis inkludiert
Beratungsgespräch 100-250 €/Std. (§ 13 StBVV) Oft inkludiert oder pauschal

Die StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) sieht Gebührenrahmen vor, die sich am Gegenstandswert orientieren. Bei Influencer-GmbHs mit mittleren Umsätzen (z. B. 300.000 Euro) und vielen Kleinbelegen kann die Abrechnung nach StBVV schnell mehrere Tausend Euro pro Jahr betragen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Festpreise, die bereits vor Auftragserteilung feststehen – eine wichtige Kalkulationssicherheit für Geschäftsführer.

„In der Koordination zwischen Mandanten und Steuerberater-Team erleben wir täglich, wie viel Zeit und Nerven durch strukturierte digitale Prozesse gespart werden. Statt wochenlanger Wartezeiten auf Rückfragen erhalten Mandanten binnen 48 Stunden Antworten. Die Steuerberater konzentrieren sich auf die fachliche Prüfung und Optimierung – die Routine übernimmt die Software.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Müssen Influencer ein Gewerbe anmelden?

Ja, sobald Influencer nachhaltig Einnahmen aus Werbung, Kooperationen oder Affiliate-Links erzielen, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Die Gewerbeanmeldung muss beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen, unabhängig von der Höhe der Einkünfte. Auch nebenberufliche Influencer-Tätigkeit ist gewerbepflichtig.

Können Influencer ihre Buchhaltung selbst machen oder brauchen sie einen Steuerberater?

Grundsätzlich dürfen Influencer ihre Buchhaltung selbst führen. Bei einfacher Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist dies mit geeigneter Software oft möglich. Sobald jedoch Buchführungspflicht nach § 238 HGB besteht (z. B. bei GmbH oder Überschreitung der Schwellenwerte nach § 141 AO) oder komplexere steuerliche Fragen auftreten, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.

Wie werden Sachleistungen (z. B. PR-Pakete) steuerlich behandelt?

Sachleistungen wie kostenlose Produkte oder Dienstleistungen (PR-Pakete, Hotelaufenthalte) sind grundsätzlich Betriebseinnahmen und mit dem üblichen Endpreis (Marktwert) anzusetzen. Sie unterliegen der Einkommensteuer und ggf. der Umsatzsteuer. Der Wert muss in der Buchhaltung dokumentiert und versteuert werden, auch wenn kein Geldfluss stattfindet.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Influencer-Buchhaltungsunterlagen?

Nach § 147 AO gelten für Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Inventare und Belege eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien abgesandter Briefe müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte bzw. die Unterlage erstellt wurde.

Was passiert, wenn Influencer keine Steuererklärung abgeben?

Wer trotz Aufforderung keine Steuererklärung abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO von bis zu 25.000 Euro sowie Zwangsgelder. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 370 AO (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Zudem kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

Können Influencer die Kosten für Reisen komplett absetzen?

Reisekosten sind nur dann voll absetzbar, wenn die Reise ausschließlich oder überwiegend betrieblich veranlasst ist. Bei gemischten Reisen (privat und geschäftlich) muss eine Aufteilung erfolgen. Pauschale Absetzung ohne Nachweis ist nicht möglich. Wichtig: Die betriebliche Veranlassung muss nachweisbar sein (z. B. durch Kooperationsverträge, gebuchte Shootings, Arbeitsproben).

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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