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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Erlangen

Buchhaltung Erlangen 2026: Pflichten, Fristen & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Erlanger GmbHs unterliegen klaren Buchhaltungs- und Offenlegungspflichten nach HGB und GmbHG. Doch auch Personengesellschaften wie die KG sind nicht von diesen Anforderungen ausgenommen – eine Übersicht zu den Bilanzpflichten und Fristen der KG zeigt, welche Regeln dort greifen. Dieser Leitfaden erläutert, welche Fristen, Größenklassen und Anforderungen 2026 für Erlanger Unternehmen gelten – und wie Sie Jahresabschluss und Buchhaltung rechtssicher und effizient organisieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH in Erlangen muss eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB führen und den Jahresabschluss fristgerecht erstellen und offenlegen. Die Fristen betragen 11 Monate (Feststellung) bzw. 12 Monate (Offenlegung) nach Bilanzstichtag. Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen dabei den Umfang und den Kreis der Offenlegungspflichten – vergleichbare Regelungen gelten auch für GmbHs in der Region Freising. Digitale Buchhaltung und Steuerberater-Unterstützung helfen, Fehler und Sanktionen zu vermeiden.

Welche Buchhaltungspflichten gelten für GmbHs in Erlangen?

Für GmbHs mit Sitz in Erlangen gelten dieselben handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten wie für alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet § 238 HGB, der alle Kaufleute zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Kapitalgesellschaften wie die GmbH unterliegen darüber hinaus erweiterten Pflichten nach §§ 264 ff. HGB.

Die doppelte Buchführung ist für GmbHs zwingend vorgeschrieben. Sie müssen sämtliche Geschäftsvorfälle zeitnah, vollständig und sachlich geordnet erfassen. Nach § 257 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare zehn Jahre, für Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass eine Prüfung durch Finanzbehörden oder Wirtschaftsprüfer jederzeit möglich ist.

Gesetzliche Grundlagen im Überblick

  • § 238 HGB: Verpflichtung zur Führung von Büchern und zur zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • § 242 HGB: Aufstellungspflicht für Inventar und Bilanz zum Abschlussstichtag
  • § 264 HGB: Erweiterte Pflichten für Kapitalgesellschaften, insbesondere zur Erstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
  • § 266 HGB: Gliederung der Bilanz nach gesetzlich vorgegebenem Schema
  • § 275 HGB: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren

Praxishinweis: Digitale Buchführung

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) regeln seit 2015 (überarbeitet 2019) die Anforderungen an digitale Buchführungssysteme. Erlanger GmbHs müssen sicherstellen, dass ihre Software GoBD-konform ist – dies umfasst Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit aller Buchungen.

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung?

Für GmbHs in Erlangen gelten 2026 (bei Bilanzstichtag 31.12.2025) klare gesetzliche Fristen, die von der Größenklasse nach § 267 HGB abhängen. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann empfindliche Ordnungsgelder nach § 335 HGB nach sich ziehen – zwischen 500 und 25.000 Euro.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Nach § 42a GmbHG gelten folgende Fristen ab Bilanzstichtag:

  • Kleine GmbH: 11 Monate – bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 30.11.2026
  • Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate – bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bis 31.08.2026
  • Bei prüfungspflichtigen GmbHs muss die Prüfung vor der Feststellung abgeschlossen sein

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen GmbHs ihren festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt somit als Frist der 31.12.2026. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld droht

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegungsfristen und setzt bei Versäumnis automatisch ein Ordnungsgeld fest. Die Höhe beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bei wiederholten Verstößen oder größeren Gesellschaften bis zu 25.000 Euro betragen. Ein Säumniszuschlag erhöht die Belastung weiter.

„Viele Erlanger Mandanten unterschätzen die Offenlegungsfrist. Dabei ist sie bindend – unabhängig davon, ob der Jahresabschluss intern fertig ist oder nicht. Wir koordinieren deshalb alle Schritte so, dass unsere Steuerberater den Abschluss rechtzeitig erstellen, prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen können.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Größenklassen und Schwellenwerte gelten für GmbHs?

Die Zuordnung zu einer Größenklasse nach § 267 HGB entscheidet über Umfang der Berichterstattung, Prüfungspflicht und Offenlegungsumfang. Die Schwellenwerte gelten bundesweit einheitlich – für Erlanger GmbHs gelten 2026 folgende Kriterien:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine GmbH gilt als klein, wenn sie zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschreitet (§ 267 Abs. 1 HGB). Für mittelgroße Gesellschaften gelten entsprechend die höheren Schwellenwerte nach § 267 Abs. 2 HGB. Wird die Schwelle überschritten, greift die neue Größenklasse erst im Folgejahr.

Konsequenzen der Größenklasse

  • Kleine GmbH: Keine Prüfungspflicht (außer im Konzern), Erleichterungen bei Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 1 HGB, keine Lageberichtspflicht, reduzierte Offenlegung möglich nach § 326 HGB
  • Mittelgroße GmbH: Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB, vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht erforderlich, vollständige Offenlegung
  • Große GmbH: Prüfungspflicht, erweiterte Berichtspflichten (z. B. Segmentberichterstattung), vollständige Offenlegung einschließlich Lagebericht

Praxistipp: Schwellenwerte beobachten

Erlanger GmbHs sollten die Schwellenwerte jährlich prüfen. Ein rechtzeitiges Erkennen des Größenklassenwechsels ermöglicht es, Prüfer frühzeitig zu beauftragen und den Aufwand für Lagebericht und erweiterte Offenlegung einzuplanen. Bei Unsicherheit hilft der Steuerberater bei der korrekten Einordnung.

Wann lohnt sich ein Steuerberater für die Buchhaltung?

Viele GmbH-Geschäftsführer in Erlangen stehen vor der Frage, ob sie die Buchhaltung intern führen oder an einen Steuerberater delegieren sollen. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Komplexität der Geschäftsvorfälle, verfügbare Personalressourcen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Haftungsrisiken.

Vorteile der Steuerberater-Mandatierung

  • Rechtssicherheit: Ein Steuerberater haftet für die Richtigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses (Berufshaftpflicht nach § 67 StBerG)
  • Aktualität: Steuerberater kennen aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben) und Gesetzesänderungen
  • Optimierung: Steuerliche Gestaltungsspielräume (z. B. Abschreibungswahlrechte, Rückstellungsbewertung nach § 253 HGB) werden professionell genutzt
  • Zeitersparnis: Geschäftsführer können sich auf das operative Geschäft konzentrieren, statt sich in Buchführungsdetails zu verlieren
  • Prüfungssicherheit: Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt steht der Steuerberater beratend zur Seite

Kosten-Nutzen-Abwägung

Die Steuerberaterkosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen ab vom Gegenstandswert (Umsatz, Bilanzsumme). Für eine kleine GmbH in Erlangen liegt das Honorar für laufende Buchhaltung und Jahresabschluss typischerweise zwischen 2.000 und 8.000 Euro jährlich – abhängig von Belegzahl und Komplexität.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange nach einem geeigneten Berater in Erlangen oder Umgebung zu suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die zugelassenen Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtsverbindlich – koordiniert durch Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart.

„Viele Erlanger Geschäftsführer entscheiden sich für uns, weil sie keine langen Wartezeiten akzeptieren möchten und Wert auf Festpreise legen. Unsere Steuerberater übernehmen die volle fachliche und rechtliche Verantwortung – von der Buchführung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie funktioniert die digitale Buchhaltung in der Praxis?

Die Digitalisierung hat die Buchhaltung in den letzten Jahren grundlegend verändert. Erlanger GmbHs profitieren von cloudbasierten Buchhaltungssystemen, automatisierten Belegerfassungen (OCR) und digitalen Schnittstellen zu Banken und Finanzamt. Entscheidend ist dabei die Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

Kernprinzipien der GoBD-konformen Buchführung

  • Unveränderbarkeit: Jede Buchung muss nachträglich unveränderbar sein oder Änderungen müssen protokolliert werden
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss vom Beleg bis zum Abschluss lückenlos nachvollziehbar sein
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden, keine Belege dürfen fehlen
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein
  • Zeitgerechte Buchung: Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu erfassen (Regel: innerhalb von 10 Tagen)
  • Ordnung: Die Buchführung muss systematisch gegliedert und für sachverständige Dritte verständlich sein
  • Aufbewahrung: Digitale Belege müssen maschinell auswertbar und während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben

Typische Software-Lösungen

Erlanger GmbHs nutzen häufig cloudbasierte Buchhaltungssoftware wie DATEV Unternehmen online, Lexoffice, sevDesk oder DATEV Mittelstand. Diese Systeme bieten DATEV-Schnittstellen, die eine nahtlose Zusammenarbeit mit Steuerberatern ermöglichen. Die Belegerfassung erfolgt oft per Smartphone-App (Foto des Belegs), die OCR-Erkennung liest automatisch Datum, Betrag, Steuersatz und Lieferant aus.

Interne Buchhaltung

  • Volle Kontrolle über laufende Buchungen
  • Echtzeit-Einblick in Liquidität und Ertragslage
  • Erfordert qualifiziertes Personal und Schulung
  • Steuerberater prüft und korrigiert bei Bedarf

Ausgelagerte Buchhaltung

  • Keine Personalkosten für Buchhaltung
  • Höchste Rechtssicherheit durch StB-Haftung
  • Weniger Kontrolle über tagesaktuelle Zahlen
  • Besonders geeignet bei wenigen Belegen

DATEV-Schnittstellen nutzen

Die meisten Erlanger Steuerberater arbeiten mit DATEV. Wenn Ihre Buchhaltungssoftware eine DATEV-Schnittstelle bietet, können Sie Ihre Buchungsdaten mit wenigen Klicks exportieren und dem Steuerberater zur Verfügung stellen. Das spart Zeit und reduziert Übertragungsfehler.

Welche Fehler sollten Erlanger GmbHs in der Buchhaltung vermeiden?

Fehler in der Buchhaltung können teure Folgen haben: Falsche Steuererklärungen führen zu Nachzahlungen und Zinsen nach § 233a AO, fehlerhafte Jahresabschlüsse gefährden die Offenlegung und können Ordnungsgelder auslösen. Aus der Praxis heraus lassen sich typische Fehlerquellen identifizieren, die Erlanger GmbHs vermeiden sollten.

Typische Buchführungsfehler

  • Privatentnahmen nicht gebucht: Geschäftsführer entnehmen Geld, ohne es als Gesellschafter-Darlehen oder Entnahme zu buchen – führt zu intransparenten Verrechnungskonten
  • Belege fehlen oder unvollständig: Nach § 238 Abs. 2 HGB müssen Buchungen belegbar sein. Fehlende Belege gefährden die Anerkennung von Betriebsausgaben
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen verspätet: Versäumte Abgabefristen führen zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO (bis 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro pro Monat)
  • Privatfahrten nicht versteuert: Bei Firmenwagen ohne ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist die 1-%-Methode zwingend anzuwenden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
  • Rückstellungen fehlen: Drohende Prozesskosten, Urlaubsrückstellungen oder Jahresabschlusskosten müssen nach § 249 HGB gebildet werden
  • Falsche Abschreibung: Nutzungsdauer nicht nach AfA-Tabellen oder Abschreibungsmethode falsch gewählt (linear statt degressiv oder umgekehrt)

Fehler bei Jahresabschluss und Offenlegung

  • Größenklasse falsch bestimmt: Führt zu unzureichender oder übermäßiger Offenlegung
  • Anhang unvollständig: Pflichtangaben nach § 284 HGB (z. B. Haftungsverhältnisse, durchschnittliche Mitarbeiterzahl) fehlen
  • Offenlegung beim falschen Register: Seit DiRUG (01.08.2022) nur noch beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger
  • Frist verpasst: Jahresabschluss nicht innerhalb von 12 Monaten offengelegt – Ordnungsgeld droht

Betriebsprüfung: Fehler werden teuer

Das Finanzamt Erlangen führt regelmäßig Betriebsprüfungen durch. Werden systematische Fehler in der Buchhaltung festgestellt, drohen Hinzuschätzungen, Nachzahlungen inklusive 6 % Zinsen pro Jahr (§ 238 AO) und im schlimmsten Fall der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Eine ordnungsgemäße, steuerberatergeprüfte Buchhaltung ist der beste Schutz.

„Viele Fehler entstehen aus Unwissenheit oder Zeitdruck. Unsere Steuerberater prüfen jeden Jahresabschluss fachlich und formal, bevor sie ihn unterzeichnen. So vermeiden Mandanten teure Nachbesserungen und haben Rechtssicherheit bei Offenlegung und Steuererklärung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Besonderheiten hat Erlangen als Wirtschaftsstandort?

Erlangen gehört zu den wirtschaftsstärksten Städten Bayerns und ist geprägt durch eine Mischung aus Wissenschaft, Hochtechnologie und Dienstleistung. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und der Standort des Siemens-Konzerns prägen die Stadt. Für GmbHs ergeben sich daraus spezifische Rahmenbedingungen in Buchhaltung und Steuern.

Branchen und Unternehmensstruktur

Erlangen ist Heimat zahlreicher Technologie- und Medizintechnik-Unternehmen, IT-Dienstleister, Ingenieurbüros und forschungsnaher Betriebe. Viele GmbHs kooperieren eng mit der Universität (Drittmittelprojekte, Forschungskooperationen) oder sind Teil von Lieferketten großer Industriekonzerne. Dies führt zu besonderen Anforderungen in der Buchhaltung:

  • Forschungszulagen und -förderungen: Nach § 3 FZulG können Unternehmen eine Forschungszulage von 25 % auf förderfähige Aufwendungen erhalten – korrekte Abgrenzung und Dokumentation ist buchhalterisch erforderlich
  • Projektbuchhaltung: Forschungs- und Entwicklungsprojekte erfordern Kostenstellenrechnung und detaillierte Nachweise für Zuwendungsgeber
  • Umsatzsteuer bei internationalen Dienstleistungen: Viele Erlanger Tech-Firmen arbeiten grenzüberschreitend – das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG und OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) müssen korrekt angewendet werden
  • Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge: Häufig in der IT-Branche – steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung ist haftungsrelevant

Zuständige Behörden und Ansprechpartner

Behörde Zuständigkeit Kontakt/Hinweis
Finanzamt Erlangen Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer-Anmeldungen Schubertstraße 10, 91052 Erlangen
IHK Nürnberg für Mittelfranken Gewerbe, Sachverständige, Existenzgründung Zuständig auch für Erlangen
Amtsgericht Fürth Handelsregister für Erlangen (HRB-Nummern) Offenlegung erfolgt elektronisch über Unternehmensregister
Unternehmensregister Offenlegung Jahresabschlüsse seit 01.08.2022 www.unternehmensregister.de

Gründerszene und Start-ups

Erlangen verfügt über ein aktives Gründerökosystem mit Unterstützung durch die FAU, Zollhof Tech Incubator und städtische Förderprogramme. Junge GmbHs sollten von Anfang an auf ordnungsgemäße Buchhaltung achten – das erleichtert spätere Finanzierungsrunden (Venture Capital, Business Angels) und Due-Diligence-Prüfungen.

Für Erlanger GmbHs, die einen Steuerberater mit lokalem Verständnis und gleichzeitig digitaler Effizienz suchen, bietet OnlineBilanz eine zeitgemäße Alternative: Die zugelassenen Steuerberater kennen die fachlichen Anforderungen von Technologie- und Dienstleistungs-GmbHs, während die digitale Plattform für transparente Festpreise und kurze Bearbeitungszeiten sorgt.

Checkliste: Jahresabschluss 2025 für Erlanger GmbHs

Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 steht 2026 die Erstellung des Jahresabschlusses an. Diese Checkliste hilft Geschäftsführern in Erlangen, alle Schritte systematisch zu planen und keine Fristen zu versäumen.

1. Vorbereitung (Januar bis März 2026)

  • Alle Belege des Geschäftsjahres 2025 vollständig sammeln und digital archivieren (GoBD-konform)
  • Offene Posten (Forderungen, Verbindlichkeiten) prüfen und ggf. mahnen oder klären
  • Bankkonten abstimmen: Soll-Salden in Buchhaltung mit Kontoauszügen abgleichen
  • Kasse prüfen und Kassenbuch abschließen (falls Bargeschäft)
  • Inventur durchführen: Warenbestände, Anlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten erfassen (§ 240 HGB)
  • Rückstellungen prüfen: Urlaubsrückstellungen, drohende Prozesse, Gewährleistungen, Jahresabschlusskosten (§ 249 HGB)

2. Erstellung Jahresabschluss (bis Mai 2026 für kleine, bis August 2026 für mittelgroße GmbH)

  • Abschreibungen buchen: AfA nach amtlicher AfA-Tabelle oder individueller Nutzungsdauer
  • Rückstellungen bilden und bewerten (§ 253 HGB)
  • Bilanz nach § 266 HGB gliedern (Aktivseite: Anlagevermögen, Umlaufvermögen; Passivseite: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten)
  • GuV nach § 275 HGB erstellen (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang erstellen mit Pflichtangaben nach § 284 HGB (bei kleinen GmbHs reduziert nach § 288 HGB)
  • Lagebericht erstellen (nur bei mittelgroßen/großen GmbHs nach § 289 HGB)
  • Steuerberater prüft Jahresabschluss fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich

3. Feststellung und Offenlegung

  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen (§ 42a GmbHG: kleine GmbH bis 30.11.2026, mittelgroße bis 31.08.2026)
  • Beschluss protokollieren und von allen Gesellschaftern unterzeichnen lassen
  • Festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister elektronisch einreichen (§ 325 HGB: bis 31.12.2026)
  • Offenlegungsbeleg (Einreichungsbestätigung) archivieren

4. Steuererklärungen (Abgabefrist beachten)

31.12.2026

Offenlegungsfrist Jahresabschluss 2025

30.11.2026

Feststellungsfrist kleine GmbH

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

„Die Checkliste zeigt: Ein Jahresabschluss erfordert Koordination zwischen Geschäftsführer, Buchhaltung und Steuerberater. Wer sich frühzeitig organisiert und klare Fristen setzt, vermeidet Stress und Ordnungsgelder. Unsere Steuerberater übernehmen die fachliche Erstellung und Prüfung, sodass der Geschäftsführer sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Buchhaltung meiner Erlanger GmbH selbst machen?

Ja, grundsätzlich dürfen Geschäftsführer die Buchhaltung selbst führen. Voraussetzung ist jedoch fundiertes Fachwissen in Bilanzierung, Steuerrecht und GoBD-konformer Buchführung. Fehler können zu Haftungsrisiken, Ordnungsgeldern oder steuerlichen Nachteilen führen. Viele Geschäftsführer lagern die Buchhaltung daher an spezialisierte Steuerberater aus, um rechtliche Sicherheit und Zeit für das Kerngeschäft zu gewinnen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist im Unternehmensregister verpasse?

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro, je nach Schwere und Dauer der Versäumnis. Zudem werden Geschäftsführer namentlich im Unternehmensregister veröffentlicht. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag sollte daher unbedingt eingehalten werden.

Welche Software eignet sich für die Buchhaltung kleiner GmbHs in Erlangen?

Für kleine GmbHs eignen sich cloudbasierte Buchhaltungslösungen wie DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk oder SevDesk. Wichtig ist die GoBD-Konformität, DATEV-Schnittstelle zum Steuerberater, revisionssichere Archivierung und eine integrierte Belegerfassung (z. B. per App). Viele Steuerberater bieten auch eigene Mandantenportale an, die nahtlos in die Kanzlei-Software integriert sind.

Muss ich als Erlanger GmbH auch eine E-Bilanz einreichen?

Ja, seit 2013 sind alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen verpflichtet, die Bilanz und GuV elektronisch nach dem XBRL-Standard an das Finanzamt zu übermitteln (E-Bilanz nach § 5b EStG). Die E-Bilanz ist Teil der jährlichen Steuererklärung und wird in der Regel vom Steuerberater erstellt. Verstöße können zu Verspätungszuschlägen und Schätzungen führen.

Wie lange muss ich Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO gelten folgende Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte und Eröffnungsbilanzen. 6 Jahre für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen (z. B. Angebote, Verträge). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Elektronische Belege müssen revisionssicher archiviert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) erfasst alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens (Einnahmen, Ausgaben, Forderungen, Verbindlichkeiten) und mündet in Bilanz und GuV. Die Lohnbuchhaltung erstellt Gehaltsabrechnungen, führt Lohnsteuer und Sozialversicherung ab und meldet Mitarbeiter bei Behörden. Beide Bereiche sind getrennt, aber aufeinander abgestimmt. Viele Steuerberater bieten beide Leistungen als Paket an.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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