Lohnbuchhaltung auslagern
Lohnfehler bleiben selten intern: falsche Beiträge fallen bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung auf, falsche Nettolöhne beim Mitarbeitenden. Wer Lohn im Haus führt, trägt dieses Risiko mit einer Person, die auch krank werden kann. Ausgelagert liegt es bei einem Berufsträger — für 14,95 € netto je Person und Monat.



Die Auslagerung der Lohnbuchhaltung überträgt Abrechnung, Meldewesen und Fristenüberwachung an einen externen Dienstleister. Die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber; ausgelagert werden Ausführung und Fachwissen.
Der wirtschaftliche Grund ist meist nicht der Preis, sondern das Klumpenrisiko: Lohnwissen konzentriert sich im Mittelstand oft auf eine einzige Person. Fällt sie aus, laufen die Fristen weiter.
Sie entscheiden, wie viel Sie selbst machen.
Alle drei Wege enden am selben Punkt: einer geprüften Buchhaltung, aus der Voranmeldung und Jahresabschluss ohne Bruch entstehen. Der Unterschied liegt darin, wer die Belege erfasst — und keiner der Wege kostet extra.
Sie führen, wir prüfen
Sie arbeiten weiter in Lexware, sevDesk, lexoffice oder DATEV. Wir lesen mit, prüfen laufend auf Plausibilität und schließen das Jahr ab.
- Keine Umstellung — Ihr Programm bleibt
- Monatlicher Abgleich statt Jahresüberraschung
- Hinweis, bevor ein Fehler zur Nachzahlung wird
Die KI führt Ihre Buchhaltung
Sie reichen Belege ein — per Upload, E-Mail oder Bankanbindung. Die KI erfasst, kontiert nach SKR 03 / SKR 04 und legt GoBD-konform ab; Sie bestätigen nur noch.
- Kein Buchhaltungsprogramm nötig
- Belegerkennung, Bankanbindung, Kontierung
- Was die KI nicht entscheiden darf, geht an den Berufsträger
Wir übernehmen alles
Sie geben Belege ab und hören von uns, wenn etwas zu entscheiden ist. Buchhaltung, Lohn, Voranmeldung, Abschluss und Erklärungen — vollständig aus einer Hand.
- Fester Berufsträger als Ansprechperson
- Lohnabrechnung ab 14,95 € je Mitarbeitendem und Monat
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt inklusive
Was das Auslagern der Lohnbuchhaltung kostet.
Ein Preis je Mitarbeitendem und Monat, ohne Grundgebühr und ohne Softwarekosten. Abrechnung, Meldungen und Jahresarbeiten sind enthalten — unabhängig davon, wie oft sich im Monat etwas ändert.
| Mitarbeitende | Monatlich netto | Jährlich netto | Enthalten |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 14,95 € | 179,40 € | Abrechnung, SV-Meldungen, Lohnsteuer-Anmeldung, Jahresmeldungen |
| 5 Personen | 74,75 € | 897,00 € | wie oben, inklusive An- und Abmeldungen |
| 10 Personen | 149,50 € | 1.794,00 € | wie oben, inklusive Begleitung der SV-Betriebsprüfung |
| 20 Personen | 299,00 € | 3.588,00 € | wie oben |
| über 20 Personen | individuell | individuell | Festpreis, vorab schriftlich vereinbart |
Keine Grundgebühr, keine Einrichtungspauschale, keine Softwarekosten. Die laufende Finanzbuchhaltung rechnen wir getrennt nach Jahresumsatz ab — ab 41,66 € netto im Monat, Jahresabschluss inklusive. Zur Preisstaffel der Buchhaltung.
Was Sie abgeben — und was nicht.
Drei Risiken wandern zu uns, drei Entscheidungen bleiben bei Ihnen.
Fristen und Meldungen
Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldung, DEÜV-Meldungen, Jahresmeldungen. Wir überwachen die Termine.
Fachwissen und Ausfallrisiko
Kein Schulungsbedarf, keine Softwarepflege, kein Stillstand bei Urlaub oder Krankheit.
Prüfungsbegleitung
Bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung und der Lohnsteuer-Außenprüfung sind wir dabei.
Gehaltsentscheidungen
Höhe, Sonderzahlungen, Zulagen und Sachbezüge entscheiden Sie — wir rechnen sie richtig ab.
Arbeitsverträge
Wir prüfen die abrechnungsrelevanten Punkte, gestalten aber keine Verträge.
Die Vertraulichkeit
Löhne sind im Portal rollenbasiert geschützt — nicht jede Person im Betrieb sieht jede Zahl.
Wer was darf — und warum das für Sie zählt.
Buchführungshilfe ist in Deutschland geregelt. Wir sagen offen, welche Arbeit die Software leistet und ab welchem Punkt ein bestellter Berufsträger übernimmt — weil ein Anbieter, der diese Grenze verschweigt, sie meist auch nicht einhält.
Mechanische Buchführungshilfe
Nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG sind das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen auch ohne Bestellung zulässig — solange nicht steuerlich beurteilt wird.
- Belege erfassen, kontieren, mechanisch verbuchen
- Laufende Lohnabrechnung und SV-Meldungen
- Auswertungen erstellen und aufbereiten
- Diesen Teil leistet unsere Software — deshalb kostet er nichts extra
Beurteilen, abschließen, vertreten
Sobald ein Sachverhalt steuerlich beurteilt wird, ist die Hilfeleistung den nach § 3 StBerG befugten Personen vorbehalten. Diese Arbeit übernimmt bei uns immer ein namentlich benannter Berufsträger.
- Jahresabschluss, Bilanz und Überleitungsrechnung
- Steuererklärungen und deren Freigabe
- § 13b UStG, Reverse Charge, OSS, verdeckte Gewinnausschüttung
- Vertretung gegenüber Finanzamt und Betriebsprüfung
Sie haben deshalb zwei Freigabemodelle: Selbstfreigabe auf Basis eines Auftrags zur Datenübermittlung nach § 87d AO — oder die Freigabe durch einen Steuerberater, der namentlich prüft und mit seiner Berufshaftung einsteht.
Wie ein Buchhaltungsmonat bei uns abläuft.
Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie daran denken müssen.
Sie reichen Belege ein
Upload im Portal, Weiterleitung per E-Mail an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, kein Ordner, keine Frist von uns.
Die KI erfasst und kontiert
Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, wandert nicht ins Nichts, sondern auf die Klärliste eines Berufsträgers.
Lohn läuft, wenn beauftragt
Abrechnungen, SV-Meldungen und Lohnsteueranmeldung gehen fristgerecht raus. Sie erhalten die Auswertung im Portal, Ihre Mitarbeitenden ihre Abrechnung digital.
Voranmeldung wird übermittelt
Die UStVA entsteht aus den gebuchten Zahlen und geht per ELSTER ans Finanzamt — mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Sie sehen Zahllast und Protokoll im Portal.
Sie sehen, wo Sie stehen
Umsatz, Kosten, Ergebnis und Kennzahlen — im Monat, nicht im Folgejahr. Am Jahresende entsteht der Abschluss aus genau diesen Zahlen, ohne dass etwas nachgearbeitet werden muss.
Was Sie nicht zusätzlich zahlen.
Der Jahresabschluss ist bei uns das Ergebnis der laufenden Arbeit — kein neuer Auftrag mit neuem Preis.
Alles zum Thema Lohnbuchhaltung auslagern — nachgeschlagen.
Die Seiten, auf die diese Übersicht aufbaut: Pflichten, Fristen, Kontenrahmen und die Werkzeuge, mit denen Sie selbst rechnen können.
Häufige Fragen zum Thema Lohnbuchhaltung auslagern
Was kostet es, die Lohnbuchhaltung auszulagern?
Wie wechsle ich mitten im Jahr?
Wer haftet, wenn eine Meldung falsch ist?
Ist der Jahresabschluss im Monatspreis enthalten?
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Wie wechsle ich von meiner bisherigen Kanzlei?
Jede Aussage hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland




