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Vorbereitende Buchhaltung · Zusammenarbeit

Vorbereitende Buchhaltung

Die Arbeit, die viele doppelt machen.
digital+persönlich+bezahlbar

Vorbereitende Buchhaltung heißt in der Praxis: Sie sortieren, beschriften und übergeben — und in der Kanzlei wird es ein zweites Mal in die Hand genommen. Genau diesen Doppelaufwand ersetzen wir: Sie reichen den Beleg ein, wie er anfällt, und die Erfassung passiert nur noch einmal.

Kein SortierenKein BeschriftenKein Ordner
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
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DATEV-Export kompatibel
DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt
Was ist Vorbereitende Buchhaltung?

Vorbereitende Buchhaltung bezeichnet alle Arbeiten, die ein Unternehmen vor der eigentlichen Verbuchung erledigt: Belege sammeln, sortieren, auf Vollständigkeit prüfen, Zahlungen zuordnen und die Unterlagen an die Kanzlei übergeben. Gebucht wird erst danach.

Der Begriff stammt aus einer Zeit, in der Belege physisch weitergereicht wurden. Digital betrachtet ist er ein Effizienzproblem: dieselbe Information wird zweimal erfasst — einmal beim Sortieren, einmal beim Buchen.

1 ×
Statt zweimal erfasstDer Beleg wird einmal eingereicht und einmal gebucht.
0
PendelordnerKein Postweg, kein Übergabetermin, keine verlorene Mappe.
§ 6
ZulässigkeitsrahmenVorbereiten und mechanisch buchen ist ohne Bestellung erlaubt.
24 h
Bis zur BuchungEingereichte Belege sind in der Regel binnen eines Tages erfasst.
01
Drei Wege

Sie entscheiden, wie viel Sie selbst machen.

Alle drei Wege enden am selben Punkt: einer geprüften Buchhaltung, aus der Voranmeldung und Jahres­abschluss ohne Bruch entstehen. Der Unterschied liegt darin, wer die Belege erfasst — und keiner der Wege kostet extra.

Weg 1 · Sie buchen

Sie führen, wir prüfen

0 €Aufschlag

Sie arbeiten weiter in Lexware, sevDesk, lexoffice oder DATEV. Wir lesen mit, prüfen laufend auf Plausibilität und schließen das Jahr ab.

  • Keine Umstellung — Ihr Programm bleibt
  • Monatlicher Abgleich statt Jahres­überraschung
  • Hinweis, bevor ein Fehler zur Nachzahlung wird
Meistgewählt Weg 2 · KI übernimmt

Die KI führt Ihre Buchhaltung

0 €Aufschlag

Sie reichen Belege ein — per Upload, E-Mail oder Bank­anbindung. Die KI erfasst, kontiert nach SKR 03 / SKR 04 und legt GoBD-konform ab; Sie bestätigen nur noch.

  • Kein Buchhaltungs­programm nötig
  • Belegerkennung, Bankanbindung, Kontierung
  • Was die KI nicht entscheiden darf, geht an den Berufsträger
Weg 3 · Kanzlei komplett

Wir übernehmen alles

0 €Aufschlag

Sie geben Belege ab und hören von uns, wenn etwas zu entscheiden ist. Buchhaltung, Lohn, Voranmeldung, Abschluss und Erklärungen — vollständig aus einer Hand.

  • Fester Berufsträger als Ansprech­person
  • Lohnabrechnung ab 14,95 € je Mitarbeitendem und Monat
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt inklusive
02
Festpreis · keine Stundensätze

Was Sie bei uns zahlen — vorbereitet oder nicht.

Ein Preis nach Jahres­umsatz, monatlich abgerechnet, Jahresabschluss und Steuer­erklärungen inklusive. Keine StBVV-Abrechnung nach Gegenstands­wert, keine Nachberechnung im Folgejahr, keine Rückfrage­gebühren.

JahresumsatzMonatlich nettoJährlich nettoEnthalten
bis 5.000 €41,66 €499,95 €Buchhaltung, UStVA, Abschluss oder EÜR, Erklärungen
bis 50.000 €66,66 €799,95 €wie oben, zzgl. laufender Auswertung
bis 150.000 €100,26 €1.203,15 €wie oben, zzgl. Vorauszahlungs­prüfung je Quartal
bis 300.000 €179,45 €2.153,37 €wie oben, zzgl. Beratungs­termin im Portal
bis 500.000 €200,94 €2.411,30 €wie oben
bis 1 Mio. €278,58 €3.342,95 €wie oben, zzgl. Kennzahlen­bericht für die Bank
bis 2,5 Mio. €496,99 €5.963,93 €wie oben

Zusätzlich nur, wenn Sie es brauchen: Lohnabrechnung 14,95 € netto je Mitarbeitendem und Monat. Über 2,5 Mio. € Umsatz rechnen wir individuell — ebenfalls als Festpreis, vorab schriftlich.

03
Umfang

Was Sie nicht mehr vorbereiten müssen.

Sechs Aufgaben, die klassisch als „Vorbereitung" gelten — und bei uns komplett entfallen.

Entfällt

Belege sortieren

Keine Trennung nach Eingang und Ausgang, keine Chronologie, keine Register. Die Zuordnung übernimmt die Belegerkennung.

Automatisch
Entfällt

Beschriften und nummerieren

Belegnummern vergeben, Konten notieren, Kontierungs­stempel setzen — überflüssig, weil digital verknüpft.

Digital
Entfällt

Zahlungen zuordnen

Bankumsätze laufen per CAMT ein und werden dem passenden Beleg automatisch zugeordnet.

Bankanbindung
Entfällt

Kassenbuch führen

Bareinnahmen werden im Portal erfasst und GoBD-konform festgeschrieben — ohne Excel.

§ 146 AO
Bleibt

Belege einreichen

Upload, E-Mail an Ihre Belegadresse oder Foto per App. Das ist Ihr einziger Schritt.

Ihre Aufgabe
Bleibt

Rückfragen beantworten

Was nicht eindeutig ist, kommt als eine gebündelte Rückfrage — nicht als Kette einzelner Mails.

Gebündelt
04
Zuständigkeit · § 6 StBerG

Wer was darf — und warum das für Sie zählt.

Buchführungshilfe ist in Deutschland geregelt. Wir sagen offen, welche Arbeit die Software leistet und ab welchem Punkt ein bestellter Berufs­träger übernimmt — weil ein Anbieter, der diese Grenze verschweigt, sie meist auch nicht einhält.

Ohne Berufsträger zulässig

Mechanische Buchführungs­hilfe

Nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG sind das Buchen laufender Geschäfts­vorfälle, die laufende Lohn­abrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen auch ohne Bestellung zulässig — solange nicht steuerlich beurteilt wird.

  • Belege erfassen, kontieren, mechanisch verbuchen
  • Laufende Lohnabrechnung und SV-Meldungen
  • Auswertungen erstellen und aufbereiten
  • Diesen Teil leistet unsere Software — deshalb kostet er nichts extra
Vorbehaltsaufgabe

Beurteilen, abschließen, vertreten

Sobald ein Sachverhalt steuerlich beurteilt wird, ist die Hilfeleistung den nach § 3 StBerG befugten Personen vorbehalten. Diese Arbeit übernimmt bei uns immer ein namentlich benannter Berufs­träger.

  • Jahresabschluss, Bilanz und Überleitungs­rechnung
  • Steuer­erklärungen und deren Freigabe
  • § 13b UStG, Reverse Charge, OSS, verdeckte Gewinn­ausschüttung
  • Vertretung gegenüber Finanzamt und Betriebs­prüfung

Sie haben deshalb zwei Freigabe­modelle: Selbstfreigabe auf Basis eines Auftrags zur Daten­übermittlung nach § 87d AO — oder die Freigabe durch einen Steuer­berater, der namentlich prüft und mit seiner Berufs­haftung einsteht.

05
Der Monat

Wie ein Buchhaltungs­monat bei uns abläuft.

Fünf Schritte, von denen Sie einen übernehmen. Der Rest passiert, ohne dass Sie daran denken müssen.

Laufend01

Sie reichen Belege ein

Upload im Portal, Weiterleitung per E-Mail an Ihre eigene Belegadresse oder automatisch über die Bankanbindung. Kein Sortieren, kein Ordner, keine Frist von uns.

UploadE-MailBankanbindungDATEV-Import
Innerhalb 24 h02

Die KI erfasst und kontiert

Beträge, Steuersätze und Gegenkonten werden erkannt und nach SKR 03 oder SKR 04 gebucht. Was nicht eindeutig ist, wandert nicht ins Nichts, sondern auf die Klärliste eines Berufsträgers.

BelegerkennungSKR 03 / 04GoBD-Ablage
Bis zum 5. Werktag03

Lohn läuft, wenn beauftragt

Abrechnungen, SV-Meldungen und Lohnsteuer­anmeldung gehen fristgerecht raus. Sie erhalten die Auswertung im Portal, Ihre Mitarbeitenden ihre Abrechnung digital.

14,95 € je PersonSV-Meldungen§ 41a EStG
Bis zum 10.04

Voranmeldung wird übermittelt

Die UStVA entsteht aus den gebuchten Zahlen und geht per ELSTER ans Finanzamt — mit Dauerfrist­verlängerung einen Monat später. Sie sehen Zahllast und Protokoll im Portal.

§ 18 UStGELSTERDauerfristverlängerung
Monatsende05

Sie sehen, wo Sie stehen

Umsatz, Kosten, Ergebnis und Kennzahlen — im Monat, nicht im Folgejahr. Am Jahresende entsteht der Abschluss aus genau diesen Zahlen, ohne dass etwas nachgearbeitet werden muss.

BWAKennzahlenAbschluss inklusive
06
Im Festpreis enthalten

Was Sie nicht zusätzlich zahlen.

Der Jahresabschluss ist bei uns das Ergebnis der laufenden Arbeit — kein neuer Auftrag mit neuem Preis.

Jahresabschluss oder EÜRBilanz, GuV und Anhang aus den laufenden Zahlen
Umsatzsteuer-VoranmeldungMonatlich oder quartalsweise, per ELSTER
SteuererklärungenKSt oder ESt, GewSt und USt-Jahreserklärung
E-Bilanz per XBRLÜbermittlung nach § 5b EStG
Offenlegung BundesanzeigerNach § 325 HGB, im geringstmöglichen Umfang
Monatliche AuswertungBWA, Kennzahlen und Ergebnisvorschau
Rückfragen ganzjährigChat mit Ihrem Berufsträger — ohne Zeittakt
Vorauszahlungen prüfenQuartalsweise angepasst statt einmal im Jahr
Übernahme von der KanzleiWir fordern Ihre Unterlagen selbst an
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur vorbereitenden Buchhaltung

Was gehört zur vorbereitenden Buchhaltung?
Klassisch: Belege sammeln und sortieren, auf Vollständigkeit prüfen, Belegnummern vergeben, Zahlungen den Rechnungen zuordnen, das Kassenbuch führen und die Unterlagen an die Kanzlei übergeben. Digital entfällt der größte Teil davon, weil Belegerkennung und Bankanbindung die Zuordnung übernehmen.
Spare ich Geld, wenn ich selbst vorbereite?
Bei uns nicht — der Festpreis ist derselbe, ob Sie vorbereiten oder nicht. Genau das ist der Unterschied zur Abrechnung nach StBVV, bei der Vorbereitung den Gegenstandswert nicht senkt, aber Ihre Zeit kostet.
Darf ich vorbereitende Buchhaltung selbst machen?
Ja, uneingeschränkt. Sortieren, prüfen und übergeben ist keine Hilfeleistung in Steuersachen. Auch das Buchen laufender Geschäftsvorfälle ist nach § 6 Nr. 4 StBerG zulässig, solange nicht steuerlich beurteilt wird.
Ist der Jahresabschluss im Monatspreis enthalten?
Ja. Im Dauermandat sind Bilanz oder EÜR, Steuer­erklärungen, E-Bilanz und Offen­legung im Monatspreis enthalten und kein separater Auftrag. Genau das ist der Unterschied zur klassischen Abrechnung, die Buchhaltung monatlich und den Abschluss zusätzlich berechnet.
Muss ich mein Buchhaltungsprogramm wechseln?
Nein. Sie können in Lexware, sevDesk, lexoffice oder DATEV weiterarbeiten — ein DATEV-Export genügt, wir übernehmen ab dort. Wer kein Programm hat, reicht Belege direkt im Portal ein; die Erfassung übernimmt die KI.
Wie wechsle ich von meiner bisherigen Kanzlei?
Sie kündigen, wir fordern die Unterlagen selbst an — Buchhaltungs­daten, Bilanzen der Vorjahre, Anlagen­verzeichnis und Verlust­vorträge — und übernehmen ab dem gewünschten Stichtag. Ein Wechsel unterjährig ist möglich.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
ab 41,66 € nettoAbschluss inklusive
Preis berechnen
Ben
Ben
KI-Assistenz