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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Falkensee

Buchhaltung Falkensee: Pflichten, Fristen & Kosten 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Falkensee stehen vor denselben handels- und steuerrechtlichen Pflichten wie bundesweit: ordnungsgemäße Buchhaltung, fristgerechte Jahresabschlüsse und Offenlegung beim Unternehmensregister. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Anforderungen nach HGB, GmbHG und AO für 2026 – von Buchführungspflichten über Software-Auswahl bis zu Steuerberater-Kosten. OnlineBilanz verbindet zugelassene Steuerberater mit digitaler Plattform und transparenten Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbHs in Falkensee sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung nach § 238 ff. HGB zu führen, Jahresabschlüsse innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten nach § 42a GmbHG festzustellen und diese binnen 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenzulegen. Ähnliche Buchhaltungspflichten für GmbHs gelten gleichermaßen in anderen sächsischen Städten wie Freiberg. Die Erledigung der Buchhaltung kann intern, mithilfe von Software oder durch einen Steuerberater erfolgen – digitale Zusammenarbeit ist dabei längst Standard. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

Welche Buchhaltungspflichten gelten für GmbHs in Falkensee?

Unternehmen mit Sitz in Falkensee unterliegen denselben handelsrechtlichen Pflichten wie alle Kapitalgesellschaften in Deutschland – so wie etwa auch Betriebe im bayerischen Freising. Die GmbH als juristische Person ist gemäß § 238 HGB zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet – unabhängig von Größe, Branche oder Standort. Diese Pflicht beginnt mit der Eintragung ins Handelsregister und endet erst mit der Löschung.

Konkret bedeutet dies für eine GmbH in Falkensee: Sie muss sämtliche Geschäftsvorfälle lückenlos, zeitnah und sachlich geordnet erfassen. Zudem besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses aus Bilanz und GuV nach § 242 HGB sowie eines Anhangs gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Kleine GmbHs können unter bestimmten Voraussetzungen vom Anhang befreit sein (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Hinweis

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Buchhaltung selbst führen oder durch Steuerberater erstellen lassen?

Grundsätzlich darf der Geschäftsführer einer GmbH die laufende Buchführung selbst übernehmen oder an qualifizierte Mitarbeiter delegieren. Rechtlich verpflichtend ist die Beauftragung eines Steuerberaters nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Komplexität von HGB, EStG, KStG und GewStG sowie die Haftungsrisiken bei Fehlern viele Geschäftsführer zur externen Unterstützung bewegen.

Vorteile der Steuerberater-Buchhaltung

  • Rechtssicherheit: Der Steuerberater haftet nach § 67 StBerG für die ordnungsgemäße Durchführung der Buchhaltung und Erstellung des Jahresabschlusses.
  • Aktualität: Laufende Berücksichtigung von Gesetzesänderungen (z. B. DiRUG, MoPeG) ohne eigenen Schulungsaufwand.
  • Zeitersparnis: Der Geschäftsführer kann sich auf operative Aufgaben konzentrieren, statt sich in GoB, § 266 HGB und Taxonomie einzuarbeiten.
  • Prüfungssicherheit: Finanzamt und ggf. Abschlussprüfer erkennen StB-Arbeit als Qualitätsmerkmal.

„Viele Mandanten aus Falkensee kommen zu uns, weil sie die laufende Buchhaltung zwar intern vorerfassen, aber den Jahresabschluss und die steuerliche Beratung in professionelle Hände geben möchten. Diese Kombination funktioniert in der Praxis sehr gut.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen vor Ort, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ortsunabhängig und bundesweit für GmbHs verfügbar.

Welche Software eignet sich für die digitale Buchhaltung in Falkensee?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware hängt von Unternehmensgröße, Belegvolumen und internen Prozessen ab. Entscheidend ist, dass die Software den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sowie den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) entspricht.

Gängige Lösungen im Überblick

Cloud-Lösungen (DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk)

  • GoBD-konform bei korrekter Einrichtung
  • Monatliche Abo-Modelle ab ca. 10–50 Euro
  • Mandantenzugang für Steuerberater meist inklusive

On-Premise-Software (DATEV Mittelstand, SAP Business One)

  • Volle Datenkontrolle im eigenen Rechenzentrum
  • Einmalige Lizenzkosten plus jährliche Wartung
  • Integration in bestehende ERP-Landschaften

Achtung

Achten Sie bei der Softwareauswahl unbedingt auf eine GoBD-Zertifizierung oder -Testat. Reine Excel-Tabellen erfüllen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung nicht und können bei Betriebsprüfungen zu Schätzungen und Strafzuschlägen führen.

Steuerberater nutzen in der Regel DATEV als Standardsystem. Wer seine Belege digital über eine Cloud-Lösung vorerfasst, kann diese per Schnittstelle direkt an den Steuerberater übergeben – das spart Zeit und reduziert Übertragungsfehler.

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung 2026?

Für GmbHs mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Fristen sind zwingend einzuhalten – Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

  • Kleine GmbH: Jahresabschluss muss innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag festgestellt werden (also bis 30.11.2026).
  • Mittelgroße und große GmbH: Feststellung innerhalb von 8 Monaten (bis 31.08.2026).
  • Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Das Protokoll muss dokumentiert und aufbewahrt werden.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Gemäß § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Hinweis

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nur noch Publikationsorgan, aber nicht mehr Einreichungsstelle.

11 Mon.

Feststellung kleine GmbH

8 Mon.

Feststellung mittel/groß

12 Mon.

Offenlegung § 325 HGB

„Die Offenlegung ist kein formaler Akt, sondern eine gesetzliche Pflicht mit echten Konsequenzen. Wer die 12-Monats-Frist versäumt, riskiert Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro – und das Bundesamt für Justiz prüft das systematisch.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ist keine Bagatelle. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung systematisch und verhängt bei Versäumnissen Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Diese betragen zwischen 500 Euro und 25.000 Euro – die Höhe hängt von Unternehmensgröße, Verschulden und Dauer der Verspätung ab.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Fristablauf: 12 Monate nach Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2026 für Stichtag 31.12.2025).
  2. Automatische Prüfung: Das BfJ prüft regelmäßig, welche GmbHs noch nicht offengelegt haben.
  3. Androhung: Schriftliche Androhung des Ordnungsgeldes mit Nachfrist (meist 6 Wochen).
  4. Festsetzung: Bei weiterem Versäumnis Festsetzung des Ordnungsgeldes durch Bescheid.
  5. Wiederholung: Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – bei weiterem Versäumnis drohen weitere, höhere Ordnungsgelder.

Achtung

Das Ordnungsgeld ist kein Bußgeld, sondern ein Zwangsmittel. Es entbindet nicht von der Offenlegungspflicht. Auch nach Zahlung muss der Jahresabschluss eingereicht werden – andernfalls folgen weitere Ordnungsgelder in höherer Stufe.

In der Praxis zeigt sich: Wer den Jahresabschluss frühzeitig durch einen Steuerberater erstellen lässt, vermeidet nicht nur Ordnungsgelder, sondern auch den administrativen Aufwand von Nachfristverfahren und Rechtsmittelverfahren.

Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungspflichten für GmbHs ergeben sich aus § 257 HGB und § 147 AO. Je nach Art des Dokuments gelten unterschiedliche Fristen – die längste beträgt 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist (nicht: Jahr der Erstellung).

Aufbewahrungsfristen im Überblick

Dokumentenart Rechtsgrundlage Frist Fristbeginn
Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO 10 Jahre Ende des Jahres der letzten Eintragung
Buchungsbelege (Rechnungen, Verträge, etc.) § 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO 10 Jahre Ende des Jahres der Buchung
Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe § 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB 6 Jahre Ende des Jahres des Empfangs
Kopien abgesandter Handels- und Geschäftsbriefe § 257 Abs. 1 Nr. 3 HGB 6 Jahre Ende des Jahres der Absendung
Sonstige für die Besteuerung relevante Unterlagen § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO 6 Jahre Ende des Jahres der Erstellung

Hinweis

Beispiel: Ein Jahresabschluss zum 31.12.2025 muss bis zum 31.12.2036 aufbewahrt werden. Die 10-Jahres-Frist beginnt am 31.12.2026 und endet am 31.12.2036.

Form der Aufbewahrung: GoBD beachten

Seit den GoBD (Neufassung 2019) ist die elektronische Aufbewahrung von Belegen und Büchern zulässig – aber nur unter strengen Voraussetzungen: Die Unterlagen müssen unveränderbar, jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar sein. Einfache PDF-Ablagen auf einem USB-Stick reichen nicht aus. Erforderlich ist ein DMS (Dokumentenmanagementsystem) oder eine zertifizierte Archivierungslösung mit Versionierung und Zugriffsprotokoll.

„Viele Mandanten unterschätzen die Anforderungen der GoBD an die elektronische Archivierung. Wir empfehlen grundsätzlich den Einsatz einer zertifizierten Cloud-Lösung oder die Nutzung des DATEV-Archivs, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet die Buchhaltung durch einen Steuerberater in Falkensee?

Die Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss richten sich in Deutschland traditionell nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie sieht Gebührenrahmen vor, die sich am Gegenstandswert (z. B. Umsatz, Bilanzsumme) orientieren – ein Prinzip, das bundesweit gilt, also etwa auch bei der Buchhaltung im Raum Hürth. Innerhalb dieser Rahmen kann der Steuerberater je nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung frei kalkulieren.

Typische Leistungen und Gebührenrahmen

Leistung Rechtsgrundlage Gebührenrahmen Typischer Wert
Laufende Buchhaltung (monatlich) § 33 StBVV 2/10 bis 12/10 5/10 bis 8/10 je nach Belegzahl
Jahresabschluss (klein) § 35 StBVV 10/10 bis 40/10 15/10 bis 25/10
Jahresabschluss (mittel/groß) § 35 StBVV 10/10 bis 40/10 20/10 bis 35/10
Körperschaftsteuererklärung § 24 StBVV 5/10 bis 30/10 10/10 bis 20/10
Gewerbesteuererklärung § 24 StBVV 5/10 bis 30/10 8/10 bis 15/10

Für eine kleine GmbH in Falkensee mit einem Jahresumsatz von 300.000 Euro, ca. 200 Belegen pro Monat und einfacher Geschäftstätigkeit können folgende Jahreskosten anfallen:

150–300 €

Laufende Buchhaltung (monatlich)

1.200–2.000 €

Jahresabschluss + Anhang

3.000–5.500 €

Gesamtkosten pro Jahr

Hinweis

Die StBVV ist seit 2022 nicht mehr verbindlich – Steuerberater dürfen auch Festpreise oder Pauschalvereinbarungen anbieten. OnlineBilanz arbeitet konsequent mit transparenten Festpreisen, die vor Beauftragung verbindlich kommuniziert werden.

Wer nach einer digitalen, ortsunabhängigen Lösung mit transparenten Festpreisen sucht, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen für GmbHs – ohne Wartezeiten, mit klarer Preisstruktur und bundesweiter Verfügbarkeit.

Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater?

Die Digitalisierung hat die Zusammenarbeit zwischen GmbH und Steuerberater grundlegend verändert. Klassische Ordnerübergaben, Faxverkehr und postalische Abstimmungen gehören zunehmend der Vergangenheit an. Moderne Prozesse basieren auf Cloud-Lösungen, Schnittstellentechnologie und digitaler Belegübermittlung.

Typischer Ablauf der digitalen Zusammenarbeit

  1. Belegerfassung: Die GmbH scannt Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen und Belege oder fotografiert sie mobil. Cloud-Lösungen mit OCR-Erkennung lesen automatisch Datum, Betrag und Steuersatz aus.
  2. Übermittlung: Belege werden per Schnittstelle (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice) oder Upload-Portal an den Steuerberater übertragen. Der Zugriff erfolgt rechtssicher über verschlüsselte Verbindungen.
  3. Buchung: Der Steuerberater oder sein Team bucht die Belege im DATEV-System. Unklarheiten werden per E-Mail, Chat oder Videocall geklärt – ohne Terminvorlauf.
  4. Monatsabschluss: Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Summen- und Saldenlisten sowie USt-Voranmeldungen werden digital bereitgestellt.
  5. Jahresabschluss: Nach Abstimmung offener Posten, Inventur und Rückstellungen erstellt der Steuerberater den Jahresabschluss, der digital signiert und zur Feststellung bereitgestellt wird.

„Die digitale Zusammenarbeit spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehler. Mandanten aus Falkensee, Berlin oder bundesweit arbeiten bei uns auf dieselbe Weise – ortsunabhängig, schnell und transparent.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Voraussetzungen für eine erfolgreiche digitale Zusammenarbeit

  • GoBD-konforme Buchhaltungssoftware oder Belegerfassungs-App
  • Strukturierte Ablage und Benennung digitaler Belege (z. B. nach Datum, Kreditor)
  • Regelmäßige Übermittlung (monatlich oder quartalsweise) statt Jahresend-Upload
  • Klare Ansprechpartner auf beiden Seiten (intern: Buchhalter/GF, extern: StB-Sachbearbeiter)
  • Digitale Signatur für rechtsverbindliche Dokumente (z. B. Jahresabschluss, Beschlüsse)

OnlineBilanz nutzt durchgängig digitale Prozesse: von der Mandantenaufnahme über die Belegübermittlung bis zur elektronischen Signatur des Jahresabschlusses. Das spart Papier, Porto und vor allem Zeit – bei gleichbleibend hoher fachlicher Qualität durch zugelassene Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Einzelunternehmer in Falkensee auch Buchhaltung führen?

Ja, sobald Sie die Umsatz- oder Gewinngrenze nach § 241a HGB überschreiten (600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren) oder im Handelsregister eingetragen sind (z. B. e. K.). Kleingewerbetreibende unterhalb dieser Grenzen dürfen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen.

Kann ich die Buchhaltung auch im Homeoffice außerhalb von Falkensee erledigen?

Ja, Buchhaltung ist vollständig digital möglich. Sie müssen Belege elektronisch archivieren (GoBD-konform), benötigen geeignete Software und können auch mit einem Steuerberater bundesweit digital zusammenarbeiten – der Standort Falkensee ist dabei rechtlich irrelevant.

Welche Unterlagen benötige ich für die laufende Buchhaltung?

Alle Belege zu Geschäftsvorfällen: Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbücher, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Verträge, Lieferscheine. Diese müssen nach § 257 HGB bzw. § 147 AO vollständig, chronologisch und unveränderbar archiviert werden.

Gibt es in Falkensee besondere steuerliche oder buchhalterische Vorschriften?

Nein. Buchhaltungspflichten ergeben sich aus Bundesrecht (HGB, AO, GmbHG). Kommunale Sonderregelungen für Buchhaltung oder Jahresabschluss existieren nicht. GmbHs in Falkensee unterliegen denselben Anforderungen wie in Berlin, München oder Hamburg.

Kann ich nachträglich von Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf Bilanzierung wechseln?

Ja, der Wechsel ist möglich und bei Überschreiten der Grenzen nach § 241a HGB sogar verpflichtend. Sie müssen dann eine Eröffnungsbilanz erstellen und die doppelte Buchführung einführen. Der Übergang sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden, um Fehler zu vermeiden.

Was bedeutet GoBD-Konformität bei digitaler Buchhaltung?

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) fordern Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und Zeitgerechtigkeit. Software muss Belege revisionssicher archivieren, Änderungen protokollieren und Daten exportierbar halten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Büroleitung & Support
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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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