Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogGbR Bilanz Pflicht

GbR Bilanz Pflicht 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Gründer wählen die GbR wegen ihrer Einfachheit. Doch wann besteht für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts tatsächlich eine Bilanzierungspflicht? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem von Umsatz, Gewinn und der Art der Tätigkeit. Dieser Artikel erklärt präzise, welche Regeln gelten und wann die Einnahmenüberschussrechnung ausreicht.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine GbR muss nur dann bilanzieren, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreitet (600.000 € Umsatz und 60.000 € Gewinn pro Jahr) oder ein Handelsgewerbe nach § 1 HGB betreibt. Kleinere GbRs können die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG nutzen.

Grundlagen der GbR Bilanzpflicht

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft in Deutschland. Sie entsteht automatisch, wenn sich mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen (§ 705 BGB).

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG unterliegt die GbR nicht automatisch einer Bilanzierungspflicht. Das Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet zwischen Kaufleuten und Nicht-Kaufleuten – und diese Unterscheidung ist entscheidend für die Buchführungspflicht.

Eine GbR gilt grundsätzlich nicht als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, es sei denn, sie betreibt ein Handelsgewerbe, das nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. In diesem Fall wird sie zum Formkaufmann und muss sich ins Handelsregister eintragen lassen – sie wird dann zur offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Hinweis

Wichtig: Eine GbR, die kein Handelsgewerbe betreibt oder unter den Schwellenwerten des § 241a HGB bleibt, ist nicht buchführungspflichtig nach Handelsrecht. Sie kann ihre Gewinne mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.

Die Bilanzpflicht ergibt sich für eine GbR also aus zwei möglichen Quellen: dem Handelsrecht (§§ 238 ff. HGB) bei Kaufmannseigenschaft oder dem Steuerrecht (§ 140 AO) bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte.

Handelsrechtliche Voraussetzungen der Bilanzpflicht

Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Diese Verpflichtung führt automatisch zur Pflicht zur Bilanzerstellung. Eine Bilanz zeigt dabei das Vermögen und die Schulden des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Wann die Bilanzpflicht konkret greift, hängt von der Rechtsform und weiteren Faktoren wie Umsatz- und Gewinngrenzen ab — so gelten etwa für Personengesellschaften wie die KG eigene Regelungen zur Bilanzierungspflicht, die sich von denen der GbR unterscheiden können.

Eine GbR wird zum Kaufmann, wenn sie ein Handelsgewerbe nach § 1 HGB betreibt. Dabei kommt es auf zwei Kriterien an: die Art der Tätigkeit und den Umfang des Geschäftsbetriebs.

Kriterien für ein Handelsgewerbe

Ein Handelsgewerbe liegt vor, wenn die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, am Markt teilnimmt und planmäßig sowie dauerhaft ausgeübt wird. Nicht jede gewerbliche Tätigkeit ist automatisch ein Handelsgewerbe – entscheidend ist der Umfang.

Kein Handelsgewerbe

  • Kleine Dienstleister (z.B. freiberufliche Tätigkeiten)
  • Vermögensverwaltung ohne gewerblichen Charakter
  • Kleingewerbetreibende unter den Schwellenwerten
  • Nebenberufliche Tätigkeiten geringen Umfangs

Handelsgewerbe

  • Produktion und Handel mit Waren
  • Großhandel oder umfangreicher Einzelhandel
  • Gewerbebetriebe mit mehreren Mitarbeitern
  • Geschäftsbetriebe mit erheblichem Kapitalumschlag

Ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt, beurteilt sich nach mehreren Faktoren: Anzahl der Geschäftsvorfälle, Höhe des Umsatzes, Anzahl der Beschäftigten, Umfang des Betriebsvermögens und Komplexität der Geschäftsbeziehungen.

„Viele GbRs bleiben unterhalb der Schwelle zum Handelsgewerbe. Entscheidend ist nicht nur der Umsatz, sondern die Gesamtbetrachtung des Geschäftsbetriebs. Eine klare Dokumentation der Geschäftstätigkeit hilft, die rechtliche Einordnung nachvollziehbar zu machen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schwellenwerte der Buchführungspflicht nach § 241a HGB

Selbst wenn eine GbR ein Handelsgewerbe betreibt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit sein. Diese Befreiung regelt § 241a HGB für Einzelkaufleute und wird auch auf kleine Personengesellschaften angewendet.

Nach § 241a HGB entfällt die Buchführungspflicht, wenn an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschritten werden:

600.000 €

Umsatzerlöse pro Jahr

60.000 €

Jahresüberschuss

Bilanzsumme (nicht relevant für GbR ohne Bilanz)

Diese Regelung ist besonders für kleinere gewerbliche GbRs relevant, die zwar ein Handelsgewerbe betreiben, aber unter diesen Schwellenwerten bleiben. Sie können dann weiterhin die vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung nutzen.

Achtung

Achtung: Die Schwellenwerte gelten für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre. Eine einmalige Überschreitung führt nicht sofort zur Buchführungspflicht. Erst wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Werte überschritten werden, entsteht die Pflicht zur Bilanzierung ab dem Folgejahr. Ähnliche Regelungen zur Bilanzierungspflicht gelten übrigens auch für andere Personengesellschaften – so unterliegt etwa die Bilanzpflicht bei der OHG vergleichbaren gesetzlichen Schwellenwerten.

Steuerrechtliche Schwellenwerte nach § 141 AO

Neben dem Handelsrecht kann auch das Steuerrecht eine Buchführungspflicht begründen. Nach § 141 AO müssen Gewerbetreibende Bücher führen und Abschlüsse machen, wenn:

  • der Umsatz mehr als 600.000 € im Kalenderjahr beträgt oder
  • der Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 60.000 € im Wirtschaftsjahr beträgt

Diese Schwellenwerte entsprechen den handelsrechtlichen Werten nach § 241a HGB. Für eine GbR bedeutet dies: Werden diese Grenzen überschritten, entsteht eine steuerrechtliche Buchführungspflicht, auch wenn handelsrechtlich keine Kaufmannseigenschaft vorliegt.

Einnahmenüberschussrechnung als Alternative zur Bilanz

Die meisten GbRs sind nicht zur Bilanzierung verpflichtet und können ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG mittels Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Diese vereinfachte Methode ist deutlich weniger aufwendig als die doppelte Buchführung mit Bilanz.

Bei der EÜR werden lediglich die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden erfasst, wenn sie tatsächlich zu- oder abfließen, nicht wenn der Anspruch entsteht.

Voraussetzungen für die Einnahmenüberschussrechnung

  • Keine Buchführungspflicht nach § 238 HGB oder § 140 AO
  • Keine freiwillige Eintragung ins Handelsregister
  • Schwellenwerte des § 241a HGB werden nicht überschritten
  • Kein Handelsgewerbe oder Befreiung nach § 241a HGB greift

Die EÜR muss in elektronischer Form nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt übermittelt werden (Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung). Dies gilt für alle Gewerbetreibenden und selbstständig Tätige.

Vor- und Nachteile der Einnahmenüberschussrechnung

Vorteile

  • Einfache und übersichtliche Methode
  • Geringer Zeitaufwand
  • Keine Inventur erforderlich
  • Niedrigere Steuerberatungskosten
  • Flexible Liquiditätsplanung möglich

Nachteile

  • Weniger aussagekräftig zur Vermögenslage
  • Keine Darstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Eingeschränkte Planungsmöglichkeiten
  • Bei Fremdfinanzierung oft Bilanz gefordert
  • Keine Rückstellungsbildung möglich

Für kleine GbRs mit überschaubaren Geschäftsvorfällen ist die EÜR in der Regel die wirtschaftlichste und praktikabelste Lösung. Bei wachsendem Geschäftsumfang kann jedoch eine freiwillige Bilanzierung sinnvoll sein.

Freiwillige Bilanzierung bei der GbR

Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, können GbRs sich freiwillig für die Bilanzierung entscheiden. Dies kann aus verschiedenen wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein.

Gründe für eine freiwillige Bilanzierung

  • Kreditvergabe: Banken verlangen für Finanzierungen meist einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV, da diese aussagekräftiger sind als eine EÜR
  • Transparenz: Eine Bilanz zeigt das gesamte Vermögen und alle Schulden und bietet damit einen vollständigen Überblick über die Vermögenslage
  • Geschäftspartner: Bei größeren Geschäftsbeziehungen fordern Partner oft bilanzielle Nachweise zur Bonitätsprüfung
  • Unternehmensplanung: Bilanzkennzahlen ermöglichen eine professionellere Steuerung und strategische Planung
  • Vorbereitung auf Wachstum: Bei absehbarem Überschreiten der Schwellenwerte erleichtert eine frühzeitige Umstellung den Übergang

Die freiwillige Bilanzierung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei buchführungspflichtigen Unternehmen. Es gelten die §§ 238 ff. HGB sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Hinweis

Hinweis: Eine freiwillige Bilanzierung bindet nicht dauerhaft. Die GbR kann bei Bedarf wieder zur EÜR zurückkehren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Wechsel sollte jedoch mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Bei freiwilliger Bilanzierung besteht keine Offenlegungspflicht nach § 325 HGB, da diese nur für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften gilt. Die GbR muss ihren Jahresabschluss also nicht beim Unternehmensregister einreichen.

Unterschiede zu anderen Personengesellschaften

Die GbR unterscheidet sich in der Bilanzierungspflicht deutlich von anderen Personengesellschaften. Ein Überblick über die wichtigsten Gesellschaftsformen hilft bei der Einordnung.

Rechtsform Handelsregister Bilanzpflicht Offenlegung
GbR Nein Nur bei Überschreitung der Schwellenwerte Keine
OHG Ja (Abt. A) Ja, als Formkaufmann nach § 238 HGB Nein (außer bei Größe nach § 264a HGB)
KG Ja (Abt. A) Ja, als Formkaufmann nach § 238 HGB Nein (außer bei Größe nach § 264a HGB)
GmbH & Co. KG Ja (Abt. A) Ja, zusätzlich Komplementär-GmbH Ja, wenn § 264a HGB greift
PartG Ja (PartnerschaftsR.) Nur bei Überschreitung der Schwellenwerte Keine

Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft) sind als Formkaufleute nach § 6 HGB immer buchführungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Sie müssen sich zwingend ins Handelsregister eintragen lassen.

Eine GbR wird zur OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt und sich ins Handelsregister eintragen lässt. Diese Eintragung kann auch freiwillig erfolgen, führt dann aber automatisch zur Buchführungspflicht.

Besonderheit bei der Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Sonderform für Freiberufler. Sie ist nicht buchführungspflichtig, solange keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und die Schwellenwerte nicht überschritten werden. Auch hier gilt: Freiberufler können grundsätzlich die EÜR nutzen.

„Der Wechsel von der GbR zur OHG erfolgt meist unbewusst durch Wachstum des Geschäftsbetriebs. Unternehmer sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeit noch den Rahmen einer GbR einhält oder bereits ein Handelsgewerbe vorliegt. Eine rechtzeitige Umstellung vermeidet rechtliche Risiken.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Übergang von der EÜR zur Bilanzierung

Wenn eine GbR buchführungspflichtig wird – sei es durch Überschreitung der Schwellenwerte oder durch Aufnahme eines Handelsgewerbes – muss sie von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung wechseln. Dieser Übergang erfordert einige Vorbereitungen.

Zeitpunkt der Umstellung

Die Buchführungspflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Feststellung der Buchführungspflicht folgt. Werden die Schwellenwerte des § 141 AO in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, teilt das Finanzamt die Buchführungspflicht mit.

Beispiel: Eine GbR überschreitet die Schwellenwerte (600.000 € Umsatz und 60.000 € Gewinn) erstmals im Jahr 2024 und erneut 2025. Das Finanzamt stellt die Buchführungspflicht fest. Ab dem 1. Januar 2026 muss die GbR eine Eröffnungsbilanz erstellen und zur doppelten Buchführung übergehen.

Schritte beim Übergang zur Bilanzierung

  1. Eröffnungsbilanz erstellen: Alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Übergangsstichtag müssen erfasst und bewertet werden
  2. Inventur durchführen: Eine körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände ist erforderlich (§ 240 HGB)
  3. Buchführungssystem einrichten: Umstellung auf doppelte Buchführung mit Kontenrahmen (z.B. SKR 03 oder SKR 04)
  4. Übergangsgewinn ermitteln: Der Unterschiedsbetrag zwischen Betriebsvermögen am Ende der EÜR und Beginn der Bilanzierung muss steuerlich erfasst werden
  5. Rückstellungen bilden: Erstmals können und müssen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden
  6. Abschreibungen anpassen: Übergang zur bilanziellen Abschreibungsmethode nach § 253 HGB

Achtung

Wichtig: Der Übergang von der EÜR zur Bilanzierung führt häufig zu einem Übergangsgewinn, weil Forderungen und Vorräte erstmals als Vermögen erfasst werden. Dieser Gewinn ist steuerlich relevant und sollte in der Planung berücksichtigt werden.

Der umgekehrte Weg – von der Bilanzierung zurück zur EÜR – ist ebenfalls möglich, wenn die Voraussetzungen entfallen. Auch hier entsteht ein Übergangsgewinn oder -verlust, der steuerlich zu erfassen ist.

Praktische Umsetzung und Empfehlungen

Für GbR-Gesellschafter ist es wichtig, die eigene Situation regelmäßig zu prüfen und die Buchführung entsprechend zu organisieren. Eine strukturierte Vorgehensweise erleichtert die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten.

Jährliche Prüfung der Schwellenwerte

  • Umsatzerlöse des abgelaufenen Geschäftsjahres dokumentieren
  • Gewinn aus Gewerbebetrieb ermitteln und mit 60.000 € Grenze vergleichen
  • Bei erstmaliger Überschreitung: Vorjahreswerte prüfen
  • Bei zweimaliger Überschreitung: Vorbereitung auf Bilanzierungspflicht ab Folgejahr
  • Steuerberater frühzeitig in die Planung einbeziehen

Eine vorausschauende Planung hilft, unerwartete Mehrkosten und organisatorischen Aufwand zu vermeiden. Gerade im Jahr vor dem Übergang sollten alle notwendigen Vorbereitungen getroffen werden.

Organisation der Buchführung

Bei EÜR

  • Einnahmen und Ausgaben laufend dokumentieren
  • Belege chronologisch ordnen
  • Digitale Belegverwaltung nutzen
  • Anlage EÜR fristgerecht übermitteln

Bei Bilanzierung

  • Doppelte Buchführung mit Buchungssoftware
  • Monatliche Abstimmung der Konten
  • Inventur zum Bilanzstichtag
  • Jahresabschluss durch Steuerberater

In beiden Fällen

  • GoBD-konforme Aufbewahrung
  • Aufbewahrungsfrist 10 Jahre beachten
  • Regelmäßige Rücksprache mit Steuerberater
  • Fristen für Steuererklärungen einhalten

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Unabhängig von der Art der Gewinnermittlung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Dieser kann nicht nur die korrekte Ermittlung des Gewinns sicherstellen, sondern auch rechtzeitig auf eine drohende Buchführungspflicht hinweisen.

Bei komplexeren Geschäftsvorfällen, internationalen Geschäftsbeziehungen oder größeren Investitionen ist fachliche Beratung besonders wichtig. Die Kosten für steuerliche Beratung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Hinweis

Tipp: Viele Steuerberater bieten Paketpreise für die laufende Buchführung und Jahresabschlusserstellung an. Ein Vergleich verschiedener Angebote lohnt sich, insbesondere bei der Umstellung von EÜR auf Bilanzierung.

Digitalisierung der Buchführung

Moderne Buchführungssoftware erleichtert sowohl die EÜR als auch die Bilanzierung erheblich. Cloudbasierte Lösungen ermöglichen die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater in Echtzeit und reduzieren den manuellen Aufwand.

Wichtige Funktionen einer guten Buchführungssoftware sind: automatische Belegerfassung, GoBD-Konformität, digitale Schnittstellen zum Steuerberater, Auswertungen und Reports sowie Unterstützung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GbR eine Bilanz erstellen?

Nein. Eine GbR muss nur dann bilanzieren, wenn sie ein Handelsgewerbe nach § 1 HGB betreibt oder die Schwellenwerte des § 241a HGB (600.000 € Umsatz und 60.000 € Gewinn) an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet. Die meisten kleineren GbRs können die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG nutzen.

Welche Schwellenwerte gelten für die Buchführungspflicht einer GbR?

Nach § 241a HGB und § 141 AO gelten folgende Schwellenwerte: 600.000 € Umsatzerlöse pro Jahr und 60.000 € Jahresüberschuss. Werden diese Werte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, entsteht ab dem Folgejahr die Pflicht zur Buchführung und Bilanzierung. Bei nur einmaliger Überschreitung besteht noch keine Pflicht.

Kann eine GbR freiwillig bilanzieren?

Ja, eine GbR kann sich auch ohne gesetzliche Verpflichtung für die Bilanzierung entscheiden. Dies ist oft sinnvoll, wenn Banken für Kreditentscheidungen einen Jahresabschluss verlangen oder wenn die Gesellschafter eine transparentere Darstellung der Vermögenslage wünschen. Eine freiwillige Bilanzierung führt nicht zur Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Was passiert beim Übergang von der EÜR zur Bilanzierung?

Beim Übergang muss zum Stichtag eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst. Dafür ist eine Inventur erforderlich. Der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende der EÜR und zu Beginn der Bilanzierung führt zu einem steuerlich relevanten Übergangsgewinn oder -verlust. Die Umstellung sollte mit einem Steuerberater geplant werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 241a HGB – Befreiung von der Buchführungspflicht, § 141 AO – Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger, § 4 Abs. 3 EStG – Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz