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Stammkapital25.000 €
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–16 Minuten


OnlineBilanzBlogEröffnungsbilanz erstellen

Eröffnungsbilanz erstellen 2026: Anleitung & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Eröffnungsbilanz bildet den finanziellen Startpunkt jedes bilanzierungspflichtigen Unternehmens und ist rechtlich zwingend vorgeschrieben. Sie zeigt am ersten Tag der Geschäftstätigkeit das vorhandene Vermögen und die bestehenden Schulden. Eine korrekt erstellte Eröffnungsbilanz schafft Transparenz, sichert die Rechtskonformität nach HGB und legt die Grundlage für alle folgenden Jahresabschlüsse.

SG
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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Eröffnungsbilanz ist die erste Bilanz eines Unternehmens zum Beginn der Geschäftstätigkeit. Sie muss von allen bilanzierungspflichtigen Unternehmen gemäß § 242 HGB erstellt werden und stellt Vermögen und Schulden gegenüber. Sie bildet die Grundlage für alle folgenden Jahresabschlüsse und dient als Nachweis gegenüber Finanzamt, Banken und Geschäftspartnern.

Grundlagen der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 242 Abs. 1 HGB die erste Bilanz eines Unternehmens zum Beginn seiner Geschäftstätigkeit. Sie stellt das vorhandene Vermögen und die bestehenden Schulden zum Zeitpunkt der Gründung oder Umwandlung gegenüber.

Anders als der Jahresabschluss bezieht sich die Eröffnungsbilanz nicht auf einen Zeitraum, sondern auf einen Stichtag – den Tag der Unternehmensgründung oder der Umstrukturierung. Sie bildet die Ausgangsbasis für die doppelte Buchführung und alle folgenden Bilanzen, die im laufenden Geschäftsbetrieb erstellt werden.

Die Eröffnungsbilanz erfüllt mehrere Funktionen: Sie dokumentiert die Vermögenslage zum Start, schafft Transparenz gegenüber Behörden und Kapitalgebern und dient als rechtssicherer Nachweis der Vermögenseinbringung bei Gesellschaftsgründungen.

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz ist nicht identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres. Bei Neugründungen gibt es keine Vorjahresbilanz. Bei Umwandlungen oder Rechtsformwechseln kann die Schlussbilanz des alten Rechtsträgers als Grundlage dienen, muss aber angepasst werden.

§ 242 HGB

Pflicht zur Eröffnungsbilanz

Tag 1

Stichtag der Geschäftstätigkeit

100%

Vermögen & Schulden erfasst

Wer ist zur Erstellung verpflichtet?

Die Pflichten zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz betreffen alle Unternehmen, die nach § 238 HGB buchführungspflichtig sind. Dies umfasst sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften und Einzelkaufleute.

Verpflichtete Rechtsformen

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ab Eintragung ins Handelsregister
  • Aktiengesellschaften (AG) und KGaA
  • OHG, KG und GmbH & Co. KG
  • Eingetragene Kaufleute (e.K.) bei Überschreitung der Schwellenwerte nach § 241a HGB
  • Unternehmen nach Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung gemäß UmwG
  • Freiberufler und Einzelunternehmer, die freiwillig bilanzieren

Einzelkaufleute sind von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn erwirtschaften (§ 241a HGB). Werden diese Grenzen überschritten, entsteht die Buchführungspflicht.

Achtung

Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) besteht die Pflicht zur Eröffnungsbilanz ab dem Tag der Eintragung ins Handelsregister – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Eine fehlende oder fehlerhafte Eröffnungsbilanz kann zu steuerlichen Nachteilen und Haftungsrisiken führen.

Sonderfälle: Umwandlung und Rechtsformwechsel

Bei Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) ist ebenfalls eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Dies betrifft Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen und Formwechsel. Die Eröffnungsbilanz des neuen Rechtsträgers muss auf die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers aufbauen.

Aufbau und Struktur der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz folgt dem klassischen Bilanzaufbau nach § 266 HGB und gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden). Beide Seiten müssen stets ausgeglichen sein.

Aktivseite: Vermögen des Unternehmens

Auf der Aktivseite werden alle Vermögensgegenstände aufgeführt, die das Unternehmen zum Stichtag besitzt. Die Gliederung erfolgt nach Anlagevermögen (langfristig gebundene Werte) und Umlaufvermögen (kurzfristig verfügbare Werte).

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Software, Patente), Sachanlagen (Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude), Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)

Umlaufvermögen

Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren), Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen), Kassenbestand und Bankguthaben, kurzfristige Wertpapiere

Passivseite: Eigenkapital und Fremdkapital

Die Passivseite zeigt, wie das Vermögen finanziert ist. Sie gliedert sich in Eigenkapital (von Gesellschaftern eingebrachtes Kapital) und Fremdkapital (Verbindlichkeiten gegenüber Dritten).

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bei GmbH/UG, Grundkapital bei AG), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag

Fremdkapital

Rückstellungen (z.B. für Pensionen, Steuern), Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten

Hinweis

Bei einer Neugründung einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und 5.000 Euro Bankguthaben lautet die Eröffnungsbilanz vereinfacht: Aktiva: Bank 25.000 Euro | Passiva: Stammkapital 25.000 Euro. Wurde zusätzlich ein Darlehen von 10.000 Euro aufgenommen, erhöht sich die Bilanzsumme entsprechend.

Bewertung der Vermögensgegenstände

Die Bewertung der Vermögensgegenstände in der Eröffnungsbilanz richtet sich nach den allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften in §§ 252–256 HGB. Dabei gelten strenge Grundsätze, die eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung sicherstellen.

Bewertungsgrundsätze nach HGB

  • Anschaffungskosten: Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen (§ 253 HGB).
  • Vorsichtsprinzip: Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie realisiert sind. Verluste sind bereits bei Bekanntwerden zu berücksichtigen.
  • Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand ist grundsätzlich einzeln zu bewerten.
  • Fortführungsprinzip: Die Bewertung erfolgt unter der Annahme, dass das Unternehmen fortgeführt wird (going concern).

Bewertung bei Sacheinlagen

Werden bei der Gründung Sacheinlagen eingebracht (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien), sind diese mit dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Einbringung anzusetzen. Bei Kapitalgesellschaften muss der Wert durch einen Sachverständigen bestätigt werden.

Vermögensgegenstand Bewertungsgrundlage Rechtsgrundlage
Anlagevermögen (gekauft) Anschaffungskosten § 253 Abs. 1 HGB
Anlagevermögen (selbst hergestellt) Herstellungskosten § 255 Abs. 2 HGB
Sacheinlagen Verkehrswert zum Einbringungszeitpunkt § 253 Abs. 1 HGB
Umlaufvermögen Anschaffungskosten oder niedrigerer Wert § 253 Abs. 4 HGB
Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

„Bei Sacheinlagen ist besondere Sorgfalt geboten. Eine Überbewertung kann zur Anfechtung der Kapitalaufbringung führen. Lassen Sie Sacheinlagen immer durch einen unabhängigen Sachverständigen bewerten, um spätere Haftungsrisiken zu vermeiden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung

Die Erstellung der Eröffnungsbilanz erfolgt in mehreren strukturierten Schritten. Eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation ist entscheidend für die Rechtskonformität und spätere Prüfbarkeit.

Schritt 1: Inventur durchführen

Gemäß § 240 HGB ist zum Beginn der Geschäftstätigkeit eine Inventur durchzuführen. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst und bewertet. Die Inventur muss körperlich (bei Waren, Anlagen) oder buchhalterisch (bei Forderungen, Verbindlichkeiten) erfolgen.

Schritt 2: Vermögensgegenstände erfassen und bewerten

Erstellen Sie eine vollständige Liste aller vorhandenen Vermögenswerte mit den jeweiligen Anschaffungskosten oder Verkehrswerten. Dokumentieren Sie die Bewertungsgrundlagen (Rechnungen, Gutachten, Kaufverträge) sorgfältig.

Schritt 3: Verbindlichkeiten und Schulden erfassen

Erfassen Sie alle bestehenden Verbindlichkeiten zum Stichtag: Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, sonstige Verpflichtungen. Auch bereits vorhersehbare Verpflichtungen (z.B. Steuerschulden) sind zu berücksichtigen.

Schritt 4: Bilanzstruktur aufbauen

Ordnen Sie die erfassten Positionen den entsprechenden Bilanzposten nach § 266 HGB zu. Achten Sie auf die korrekte Gliederung in Anlage- und Umlaufvermögen sowie Eigen- und Fremdkapital.

Schritt 5: Bilanzsumme prüfen und abstimmen

Die Summe der Aktiva muss exakt der Summe der Passiva entsprechen. Weichen die Werte ab, liegt ein Erfassungs- oder Bewertungsfehler vor, der korrigiert werden muss.

Schritt 6: Dokumentation und Aufbewahrung

Die Eröffnungsbilanz sowie alle Bewertungsunterlagen sind gemäß § 257 HGB für 10 Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation muss jederzeit nachvollziehbar und prüfbar sein.

  • Vollständige Inventur durchgeführt und dokumentiert
  • Alle Vermögensgegenstände bewertet und belegt
  • Verbindlichkeiten vollständig erfasst
  • Bilanzgliederung nach § 266 HGB eingehalten
  • Aktiva und Passiva stimmen überein
  • Unterlagen vollständig und 10 Jahre aufbewahrt

Fristen und Offenlegung der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz muss zum Tag der Aufnahme der Geschäftstätigkeit erstellt werden. Bei Kapitalgesellschaften ist dies der Tag der Eintragung ins Handelsregister. Eine konkrete gesetzliche Frist für die Erstellung existiert nicht, die Bilanz muss jedoch zeitnah vorliegen.

Feststellungsfristen bei Kapitalgesellschaften

Die Eröffnungsbilanz ist Teil des ersten Jahresabschlusses und unterliegt denselben Feststellungs- und Offenlegungspflichten. Für GmbH und UG gelten nach § 42a GmbHG folgende Fristen zur Feststellung des Jahresabschlusses:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres

Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften müssen den ersten Jahresabschluss (der die Eröffnungsbilanz enthält) gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Achtung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen. Zusätzlich wird das Unternehmen im Unternehmensregister als säumig gekennzeichnet.

Hinweis

Für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis spätestens November 2026 (kleine GmbH) bzw. August 2026 (mittelgroße/große GmbH), Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Steuerliche Einreichung

Die Eröffnungsbilanz ist zusammen mit der ersten Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Frist hierfür beträgt bei steuerlicher Beratung in der Regel bis zu 14 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (mit möglicher Fristverlängerung).

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz treten in der Praxis immer wieder typische Fehler auf, die zu Nachbesserungen, steuerlichen Nachteilen oder rechtlichen Problemen führen können. Die frühzeitige Kenntnis dieser Fehlerquellen hilft, Risiken zu vermeiden.

Fehler bei der Erfassung von Vermögensgegenständen

  • Unvollständige Inventur: Nicht alle Vermögensgegenstände wurden erfasst, z.B. geringwertige Wirtschaftsgüter, Software oder immaterielle Werte.
  • Falsche Zuordnung: Verwechslung von Anlage- und Umlaufvermögen führt zu falscher Bilanzstruktur.
  • Fehlende Belege: Anschaffungskosten können nicht nachgewiesen werden, was bei Prüfungen problematisch ist.

Fehler bei der Bewertung

  • Überbewertung von Sacheinlagen: Sacheinlagen werden zu hoch angesetzt, was zur Anfechtung der Kapitalaufbringung führen kann.
  • Nichtbeachtung des Niederstwertprinzips: Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens müssen bei gesunkenem Wert abgeschrieben werden.
  • Falsche Abschreibungsmethode: Bereits in der Eröffnungsbilanz können Fehler bei der Wahl der Abschreibungsmethode angelegt werden.

Fehler bei Verbindlichkeiten und Eigenkapital

  • Nicht erfasste Verbindlichkeiten: Bestehende Kredite, Lieferantenverbindlichkeiten oder Steuerschulden wurden vergessen.
  • Falsche Kapitalangaben: Das gezeichnete Kapital entspricht nicht dem Gesellschaftsvertrag oder der Handelsregistereintragung.
  • Fehlende Rückstellungen: Bereits zum Stichtag vorhersehbare Verpflichtungen (z.B. Jahresabschlusskosten) wurden nicht berücksichtigt.

„Ein häufiger Fehler ist die mangelhafte Dokumentation. Selbst wenn die Bilanz formal korrekt ist, können fehlende Nachweise bei einer Betriebsprüfung zu erheblichen Problemen führen. Bewahren Sie alle Belege systematisch auf.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Fehler in der Eröffnungsbilanz wirken sich auf alle folgenden Jahresabschlüsse aus. Eine nachträgliche Korrektur ist zwar möglich, aber aufwendig und kann steuerliche Konsequenzen haben. Lassen Sie die Eröffnungsbilanz daher von Anfang an fachlich prüfen.

Praxisbeispiele zur Eröffnungsbilanz

Zur Veranschaulichung werden nachfolgend typische Gründungssituationen mit vereinfachten Eröffnungsbilanzen dargestellt. Diese Beispiele zeigen, wie die theoretischen Grundsätze in der Praxis umgesetzt werden.

Beispiel 1: GmbH-Gründung mit Bareinlage

Eine GmbH wird mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet. Die Gesellschafter bringen das Kapital in bar ein und überweisen es auf das Geschäftskonto.

Aktiva Betrag (€) Passiva Betrag (€)
Bank 25.000 Gezeichnetes Kapital 25.000
Summe 25.000 Summe 25.000

Beispiel 2: GmbH-Gründung mit Bareinlage und Darlehen

Eine GmbH wird mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet. Zusätzlich wird ein Bankdarlehen von 50.000 Euro aufgenommen. Mit dem Gesamtbetrag wird eine Maschine für 60.000 Euro angeschafft.

Aktiva Betrag (€) Passiva Betrag (€)
Maschinen 60.000 Gezeichnetes Kapital 25.000
Bank 15.000 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 50.000
Summe 75.000 Summe 75.000

Beispiel 3: GmbH-Gründung mit Sacheinlage

Ein Gesellschafter bringt ein Fahrzeug im Verkehrswert von 15.000 Euro ein. Ein zweiter Gesellschafter leistet eine Bareinlage von 10.000 Euro. Das Stammkapital beträgt somit 25.000 Euro.

Aktiva Betrag (€) Passiva Betrag (€)
Fuhrpark 15.000 Gezeichnetes Kapital 25.000
Bank 10.000
Summe 25.000 Summe 25.000

Hinweis

Bei Sacheinlagen ist ein Sachgründungsbericht gemäß § 5 Abs. 4 GmbHG erforderlich. Der Wert der Sacheinlage muss durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Das Fahrzeug im Beispiel sollte durch ein Gutachten mit 15.000 Euro bewertet sein.

Beispiel 4: UG (haftungsbeschränkt) mit Mindeststammkapital

Eine UG wird mit dem Mindeststammkapital von 1 Euro gegründet. Die Gesellschafter leisten eine Bareinlage von 5.000 Euro, wovon 1 Euro Stammkapital und 4.999 Euro in die Kapitalrücklage eingestellt werden.

Aktiva Betrag (€) Passiva Betrag (€)
Bank 5.000 Gezeichnetes Kapital 1
Kapitalrücklage 4.999
Summe 5.000 Summe 5.000

Diese Beispiele zeigen die grundlegende Struktur. In der Praxis kommen meist weitere Positionen hinzu: Büroausstattung, Vorräte, Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten oder Rückstellungen. Die Grundprinzipien bleiben jedoch identisch.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden?

Eine Eröffnungsbilanz muss gemäß § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn der Geschäftstätigkeit erstellt werden. Bei Kapitalgesellschaften ist der Stichtag der Tag der Eintragung ins Handelsregister. Auch bei Umwandlungen, Verschmelzungen oder Rechtsformwechseln ist eine Eröffnungsbilanz erforderlich. Die Bilanz muss zeitnah erstellt werden, eine konkrete gesetzliche Frist existiert nicht.

Welche Rechtsformen sind zur Eröffnungsbilanz verpflichtet?

Alle buchführungspflichtigen Unternehmen nach § 238 HGB müssen eine Eröffnungsbilanz erstellen. Dazu gehören GmbH, UG, AG, OHG, KG sowie eingetragene Kaufleute. Einzelunternehmer sind verpflichtet, wenn sie die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten (mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn). Auch Freiberufler, die freiwillig bilanzieren, müssen eine Eröffnungsbilanz aufstellen.

Wie werden Sacheinlagen in der Eröffnungsbilanz bewertet?

Sacheinlagen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien) sind mit dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Einbringung anzusetzen. Bei Kapitalgesellschaften muss der Wert durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Eine Überbewertung kann zur Anfechtung der Kapitalaufbringung und zu Haftungsrisiken führen. Der Nachweis des Wertes muss dokumentiert und 10 Jahre aufbewahrt werden.

Muss die Eröffnungsbilanz offengelegt werden?

Die Eröffnungsbilanz ist Teil des ersten Jahresabschlusses und unterliegt bei Kapitalgesellschaften der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Sie muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Beträgen zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater