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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogGastro Buchhaltung

Gastro Buchhaltung 2026: Pflichten, Kasse & Jahresabschluss

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung in der Gastronomie ist besonders prüfungsrelevant. Tägliche Bargeschäfte, zwei Umsatzsteuersätze und strenge Kassenpflichten machen die Gastro Buchhaltung komplex. Moderne Technologien wie KI in der Buchhaltung können dabei helfen, Prozesse zu automatisieren und Fehlerquellen zu reduzieren. Dieser Artikel erklärt, welche Buchführungspflichten für Restaurants, Cafés und Gaststätten gelten und wie Sie Kassenführung und Umsatzsteuer rechtssicher umsetzen. Welche Aufgaben beim Jahresabschluss konkret zu erfüllen sind, ist für Gastronomiebetriebe dabei von besonderer Bedeutung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Gastronomiebetriebe unterliegen strengen Buchführungspflichten. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) müssen immer doppelte Buchführung in der Gastronomie durchführen und einen Jahresabschluss erstellen. Die Kassenführung ist besonders prüfungsrelevant und erfordert tägliche Aufzeichnungen aller Bareinnahmen sowie ein TSE-konformes Kassensystem nach § 146a AO.

Warum ist die Gastro Buchhaltung besonders prüfungsrelevant?

Das Finanzamt stuft Gastronomiebetriebe als besonders prüfungsrelevante Branche ein. Der Grund liegt im hohen Bargeldaufkommen und der großen Anzahl täglicher Transaktionen. Aus Sicht der Finanzverwaltung besteht hier ein erhöhtes Risiko für nicht vollständig erfasste Einnahmen.

Hinzu kommen branchenspezifische Besonderheiten: unterschiedliche Umsatzsteuersätze (7 % und 19 %), schwankender Wareneinsatz, Trinkgelder, Personalkosten mit hoher Fluktuation und wechselnde Öffnungszeiten. Diese Komplexität macht eine systematische Buchführung unverzichtbar.

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Umsatzsteuersätze (7 % / 19 %)

täglich

Kassenbuch-Pflicht

§ 146a AO

TSE-Kassenpflicht

Achtung

Betriebsprüfungen in der Gastronomie dauern oft mehrere Tage und umfassen mehrere Jahre. Fehlerhafte Kassenführung führt regelmäßig zu Hinzuschätzungen nach § 162 AO, die schnell fünfstellige Nachzahlungen verursachen können.

Wer seine Buchhaltung als festes System im Betriebsalltag verankert, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken. Eine saubere Buchführung liefert auch wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen zur Steuerung des Geschäfts: Wareneinsatzquote, Personalkosten, Deckungsbeiträge und Liquidität.

Welche Buchführungspflichten gelten für Gastronomiebetriebe?

Die Buchführungspflicht hängt von der Rechtsform und Betriebsgröße ab. Kapitalgesellschaften sind nach § 238 HGB immer zur doppelten Buchführung verpflichtet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen die Grenzwerte nach § 241a HGB beachten.

Unternehmensform Buchführungspflicht Rechtsgrundlage
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) Immer doppelte Buchführung und Jahresabschluss mit Bilanz § 238 HGB, § 242 HGB
Einzelunternehmen über Grenzwerten Doppelte Buchführung und Jahresabschluss § 241a HGB
Einzelunternehmen unter Grenzwerten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich § 4 Abs. 3 EStG
OHG, KG Je nach Umsatz und Gewinn doppelte Buchführung § 238 HGB, § 241a HGB
GbR Meist EÜR, bei Überschreitung Buchführungspflicht § 241a HGB

Die Grenzwerte nach § 241a HGB liegen bei einem Jahresumsatz von 800.000 Euro oder einem Jahresgewinn von 80.000 Euro. Werden diese Werte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten, beginnt die Buchführungspflicht.

Hinweis

Die Buchführungspflicht gilt auch rückwirkend: Wer die Grenzwerte überschreitet, muss ab Beginn des folgenden Geschäftsjahres doppelte Buchführung einrichten. Eine nachträgliche Umstellung von EÜR auf Bilanzierung ist aufwendig und sollte frühzeitig geplant werden.

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

Kassenführung & TSE-Pflicht: Die wichtigsten Regeln

Die Kassenführung ist in der Gastronomie der sensibelste Bereich der Buchhaltung. Das Finanzamt prüft sie besonders intensiv. Alle Bareinnahmen müssen nach § 146 AO täglich und vollständig erfasst werden.

Tägliche Kassenpflichten

  • Alle Bareinnahmen täglich im Kassenbuch erfassen
  • Kassenberichte mit Datum, Anfangsbestand, Einnahmen, Ausgaben und Endbestand erstellen
  • Z-Bons der Registrierkasse ausdrucken und aufbewahren
  • Privatentnahmen und Einlagen separat dokumentieren
  • Kassenbestände mit tatsächlichem Bargeld abgleichen (Kassensturz)

Nach § 146a AO müssen elektronische Kassensysteme seit dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die TSE schützt Kassendaten vor nachträglicher Manipulation.

Achtung

Wer ohne TSE kassiert oder Kassendaten nicht vollständig vorlegen kann, muss mit Hinzuschätzungen rechnen. Das Finanzamt nutzt dann Richtsätze oder Schätzungen nach § 162 AO, die oft weit über den tatsächlichen Einnahmen liegen.

Offene Ladenkasse vs. elektronische Registrierkasse

Offene Ladenkasse

  • Täglich: Anfangsbestand, Einnahmen, Ausgaben, Endbestand
  • Keine Belege: Einzelaufzeichnung aller Barverkäufe erforderlich
  • Hoher Zeitaufwand, aber keine TSE-Pflicht

Elektronische Registrierkasse

  • Automatische Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • TSE-Pflicht nach § 146a AO seit 01.01.2020
  • Z-Bon-Pflicht: Täglicher Kassenabschluss ausdrucken

„In der Praxis sehen wir immer wieder Gastronomen, die auf offene Ladenkassen setzen. Das ist rechtlich zulässig, erhöht aber das Prüfungsrisiko enorm. Eine TSE-konforme Registrierkasse amortisiert sich meist schon durch die eingesparte Zeit und das geringere Schätzungsrisiko.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alle Kassendaten müssen nach § 147 Abs. 2 AO zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Bei elektronischen Systemen sind die digitalen Grundaufzeichnungen maschinell lesbar vorzuhalten.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: 7 % oder 19 %?

Die Gastronomie arbeitet mit zwei verschiedenen Umsatzsteuersätzen. Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für die Umsatzsteuervoranmeldung und wird bei Betriebsprüfungen intensiv kontrolliert.

Umsatzsteuersätze im Überblick

Leistung Umsatzsteuersatz Rechtsgrundlage
Speisen zum Mitnehmen oder Lieferung 7 % § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Speisen im Restaurant (vor Ort verzehrt) 19 % § 12 Abs. 1 UStG
Getränke (alle Formen) 19 % § 12 Abs. 1 UStG
Milch und Milcherzeugnisse zum Mitnehmen 7 % § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Catering-Leistungen 19 % § 12 Abs. 1 UStG

Entscheidend ist die Verzehrform: Speisen, die zum Mitnehmen verkauft werden, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Wird die gleiche Speise im Restaurant verzehrt, gilt der Regelsteuersatz von 19 %. Getränke sind immer mit 19 % zu versteuern.

Achtung

Die Abgrenzung zwischen 7 % und 19 % ist in der Praxis oft strittig. Das Finanzamt prüft besonders kritisch, ob Außer-Haus-Verkäufe tatsächlich als solche dokumentiert sind. Fehlende Nachweise führen regelmäßig zur Anwendung des höheren Steuersatzes.

Umsatzsteuervoranmeldung

Gastronomiebetriebe müssen die Umsatzsteuervoranmeldung nach § 18 UStG fristgerecht abgeben. Die Frist beträgt einen Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Bei Dauerfristverlängerung verlängert sich die Frist um einen Monat.

  • Umsätze nach Steuersätzen (7 % und 19 %) getrennt erfassen
  • Vorsteuer aus Wareneinkäufen, Miete, Versicherungen geltend machen
  • Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich per ELSTER übermitteln
  • Zahllast fristgerecht an Finanzamt überweisen
  • Dauerfristverlängerung beantragen, um Liquidität zu schonen

Hinweis

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Jahresumsatz 25.000 Euro nicht übersteigt. In der Gastronomie wird diese Grenze allerdings meist schnell überschritten, sodass die Regelbesteuerung greift.

Wareneinsatz & Inventur: So behalten Sie den Überblick

Der Wareneinsatz ist in der Gastronomie eine der wichtigsten Kennzahlen. Er beeinflusst direkt die Rentabilität und wird vom Finanzamt zur Plausibilitätsprüfung herangezogen. Eine zu niedrige Wareneinsatzquote kann Hinzuschätzungen auslösen.

Berechnung des Wareneinsatzes

Hinweis

Formel: Wareneinsatz = Anfangsbestand + Einkäufe – Endbestand Wareneinsatzquote: (Wareneinsatz / Umsatz) × 100

Die Wareneinsatzquote liegt in der Gastronomie typischerweise zwischen 25 % und 35 %. Starke Abweichungen fallen bei Betriebsprüfungen auf und müssen plausibel erklärt werden können.

Inventurpflicht nach § 240 HGB

Jeder buchführungspflichtige Betrieb muss nach § 240 HGB eine Inventur durchführen. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst. In der Gastronomie umfasst dies insbesondere Lebensmittel, Getränke, Ausstattung und Bargeld.

  • Stichtagsinventur zum Bilanzstichtag (meist 31.12.)
  • Alle Warenbestände körperlich zählen, wiegen oder messen
  • Inventurlisten mit Mengen und Werten erstellen
  • Bewertung zu Anschaffungskosten oder niedrigerem Zeitwert (§ 253 HGB)
  • Inventurunterlagen zehn Jahre aufbewahren (§ 257 HGB)

Alternativ zur Stichtagsinventur ist eine permanente Inventur zulässig, wenn die Bestände laufend fortgeschrieben werden. Auch eine zeitlich verlegte Inventur (bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag) ist nach § 241 HGB möglich.

Achtung

Fehlende oder unvollständige Inventuren führen zu erheblichen Problemen bei Betriebsprüfungen. Das Finanzamt kann die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzweifeln und Hinzuschätzungen vornehmen.

Warenwirtschaftssystem einsetzen

Moderne Warenwirtschaftssysteme erleichtern die Erfassung von Wareneinkäufen, Beständen und Verbrauch erheblich. Sie ermöglichen eine permanente Inventur und liefern wertvolle Kennzahlen zur Steuerung des Einkaufs und zur Vermeidung von Verderb.

Jahresabschluss in der Gastronomie erstellen

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind nach § 242 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach § 242 HGB

  • Bilanz: Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag (§ 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres (§ 275 HGB)
  • Anhang: Erläuterungen zu Bilanz und GuV (§ 284 HGB, ab mittlerer Größenklasse)
  • Lagebericht: Wirtschaftliche Lage und Entwicklung (§ 289 HGB, ab mittlerer Größenklasse)

Die Gliederung der Bilanz richtet sich nach § 266 HGB. Die GuV kann nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden (§ 275 HGB). In der Gastronomie wird meist das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von zahlreichen Erleichterungen profitieren. Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden.

Fristen für Feststellung und Offenlegung

Hinweis

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) oder 8 Monaten (mittelgroße und große) nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden. Die Offenlegung muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 muss der Jahresabschluss einer kleinen GmbH spätestens bis zum 30.11.2026 festgestellt und bis zum 31.12.2026 offengelegt werden.

„Viele Gastronomiebetriebe unterschätzen den Zeitaufwand für die Jahresabschlusserstellung. Wer erst im November mit den Vorbereitungen beginnt, gerät in Zeitnot. Meine Empfehlung: Beginnen Sie spätestens im September mit der Abstimmung der Konten und der Inventur.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegungspflichten für Gastro-Kapitalgesellschaften

Alle Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB offenlegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) Nur Bilanz (verkürzt)
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) Bilanz, Anhang (GuV freiwillig)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Die Unterlagen müssen im strukturierten Format (XBRL oder ESEF) oder als PDF eingereicht werden.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld wird vom Bundesamt für Justiz von Amts wegen festgesetzt.

Ablauf der Offenlegung

  • Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung feststellen lassen (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegungspflichtige Unterlagen gemäß Größenklasse zusammenstellen
  • Einreichung beim Unternehmensregister elektronisch vornehmen
  • Empfangsbestätigung und Veröffentlichungsnachweis aufbewahren
  • Frist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag unbedingt einhalten

OnlineBilanz unterstützt Sie bei der fristgerechten Offenlegung und übernimmt die technische Einreichung beim Unternehmensregister. So vermeiden Sie Ordnungsgelder und erfüllen alle gesetzlichen Pflichten.

Häufige Fehler in der Gastro Buchhaltung vermeiden

In der Praxis sehen wir bei Gastronomiebetrieben immer wieder die gleichen Fehler. Diese führen bei Betriebsprüfungen zu Nachzahlungen, Hinzuschätzungen oder Ordnungsgeldern. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Fehlerquellen und wie Sie diese vermeiden.

Die 8 häufigsten Fehler

1. Kassenführung nicht ordnungsgemäß

2. Falsche Umsatzsteuersätze

  • Lösung: Klare Trennung im Kassensystem
  • Schulung des Personals
  • Regelmäßige Kontrolle der Buchungen

3. Privatentnahmen nicht dokumentiert

  • Lösung: Jede Privatentnahme sofort dokumentieren
  • Regelmäßige Kassenstürze
  • Getrennte Konten für Privat und Geschäft

„Die meisten Probleme entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder Zeitmangel. Wer seine Buchhaltung systematisch aufbaut und digitale Tools nutzt, spart langfristig Zeit und vermeidet teure Fehler bei der Betriebsprüfung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: So bleibt Ihre Gastro Buchhaltung ordnungsgemäß

  • TSE-konforme elektronische Registrierkasse einsetzen
  • Tägliches Kassenbuch führen und Z-Bons archivieren
  • Umsatzsteuersätze (7 % / 19 %) korrekt zuordnen
  • Alle Belege zehn Jahre aufbewahren (§ 147 AO)
  • Wareneinsatz monatlich kontrollieren und plausibilisieren
  • Jährliche Inventur durchführen und dokumentieren
  • Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht abgeben
  • Jahresabschluss rechtzeitig erstellen und feststellen
  • Offenlegung innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister vornehmen
  • Steuerberater oder digitale Tools wie OnlineBilanz nutzen

Häufig gestellte Fragen

Welche Buchführungspflicht gilt für meine Gaststätte?

Das hängt von der Rechtsform ab. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) müssen nach § 238 HGB immer doppelte Buchführung führen und einen Jahresabschluss erstellen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind nur buchführungspflichtig, wenn sie die Grenzwerte nach § 241a HGB überschreiten (800.000 Euro Jahresumsatz oder 80.000 Euro Jahresgewinn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen). Kleinere Betriebe können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen.

Brauche ich für mein Restaurant eine TSE-Kasse?

Ja, wenn Sie ein elektronisches Kassensystem verwenden, ist nach § 146a AO seit dem 01.01.2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtend. Die TSE schützt Kassendaten vor nachträglicher Manipulation. Auch offene Ladenkassen sind weiterhin zulässig, erfordern aber eine lückenlose handschriftliche Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorfälle und sind bei Betriebsprüfungen besonders prüfungsanfällig.

Wie lange muss ich Kassenbelege und Rechnungen aufbewahren?

Nach § 147 Abs. 2 AO besteht eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für alle steuerlich relevanten Unterlagen. Dazu gehören Kassenbücher, Z-Bons, Lieferantenrechnungen, Ausgangsrechnungen, Inventurlisten und Jahresabschlüsse. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Bei elektronischen Kassensystemen müssen die digitalen Grundaufzeichnungen maschinell lesbar vorgehalten werden.

Was passiert, wenn ich meinen Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlege?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld wird vom Bundesamt für Justiz von Amts wegen festgesetzt. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Zusätzlich kann eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG zu Problemen mit der Geschäftsführerhaftung führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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