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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogBuchführung Gastronomie

Buchführung Gastronomie 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchführung in der Gastronomie gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben für Gastronomiebetriebe. Tägliche Bargeldbewegungen, besondere Umsatzsteuerregeln und strenge Kassenpflichten erfordern ein hohes Maß an Sorgfalt. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Pflichten, zeigt praxisnahe Lösungen für die korrekte Kassenführung und gibt konkrete Hinweise zu den Besonderheiten der Branche. Die Grundlagen zu Buchführung und Jahresabschluss – vom Geschäftsvorfall bis zur fertigen Bilanz – sind dabei auch für Gastronomen unverzichtbar. Spezifische Details zum Gastronomie Jahresabschluss nach § 242 HGB und den branchentypischen Anforderungen finden Sie in unserem detaillierten Leitfaden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Gastronomiebetriebe müssen je nach Rechtsform und Größe entweder eine doppelte Buchführung oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind nach § 238 HGB immer zur doppelten Buchführung und zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses beim Unternehmensregister verpflichtet. Besondere Anforderungen gelten für die elektronische Kassenführung und die Behandlung der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze.

Was bedeutet Buchführung in der Gastronomie?

Buchführung bezeichnet die vollständige, geordnete und nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens nach § 238 HGB. Dazu gehören Einnahmen, Ausgaben, Warenbewegungen, Personalkosten und alle sonstigen Vermögensänderungen.

In der Gastronomie ist die Buchführung besonders anspruchsvoll. Täglich entstehen hunderte kleine Transaktionen, häufig in bar. Dazu kommen wechselndes Personal, saisonale Schwankungen, verderbliche Waren und die Anwendung von zwei unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen (7% und 19%).

Gastronomiebetriebe gelten beim Finanzamt als besonders prüfungsrelevant. Der hohe Bargeldanteil und die Vielfalt der Geschäftsvorfälle führen dazu, dass Betriebsprüfungen in dieser Branche überdurchschnittlich häufig durchgeführt werden.

Hinweis

Eine saubere Buchführung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Steuerungsinstrument. Wer seine Zahlen kennt, kann bessere Entscheidungen bei Preisgestaltung, Wareneinkauf und Personalplanung treffen.

2 Steuersätze

Umsatzsteuer in der Gastronomie

§ 238 HGB

Grundlage der Buchführungspflicht

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist nach § 257 HGB

Welche Buchführungspflichten gelten für Gastronomiebetriebe?

Die Buchführungspflicht hängt von der Rechtsform und der Größe des Betriebs ab. Während Kapitalgesellschaften immer zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, können Einzelunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine einfachere Form wählen.

Unternehmensform Buchführungspflicht Rechtsgrundlage
GmbH, UG (Kapitalgesellschaft) Immer doppelte Buchführung und Jahresabschluss mit Bilanz § 238 HGB, § 242 HGB
Einzelunternehmen über Grenzwerten Doppelte Buchführung und Jahresabschluss § 241a HGB
Einzelunternehmen unter Grenzwerten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich § 4 Abs. 3 EStG
OHG, KG (Personengesellschaft) Je nach Umsatz/Gewinn doppelte Buchführung § 238 HGB

Die Grenzwerte nach § 241a HGB für Einzelunternehmen liegen bei einem Jahresumsatz von 800.000 Euro oder einem Jahresgewinn von 80.000 Euro. Werden beide Werte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, besteht Buchführungspflicht.

Achtung

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Fristen: Die Feststellung des Jahresabschlusses muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine Gesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große Gesellschaften) nach Bilanzstichtag erfolgen.

Doppelte Buchführung in der Gastronomie verstehen

Die doppelte Buchführung ist das zentrale System für buchführungspflichtige Unternehmen nach § 238 HGB. Sie erfasst jeden Geschäftsvorfall zweifach: auf einem Konto im Soll und auf einem anderen Konto im Haben.

Diese Methode gewährleistet, dass die Bilanz immer ausgeglichen ist. Aktiva und Passiva müssen identisch sein. Gleichzeitig entsteht durch die systematische Verbuchung auf Erfolgskonten eine Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Jede Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Diese ergeben sich aus § 238 und § 239 HGB sowie aus der ständigen Rechtsprechung und sind für alle Gastronomiebetriebe bindend.

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein
  • Zeitgerechte Buchung: Vorgänge sind zeitnah zu erfassen
  • Ordnung und Nachvollziehbarkeit: Buchungen müssen für einen sachverständigen Dritten verständlich sein
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar bleiben
  • Aufbewahrung: Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren nach § 257 HGB

„In der Gastronomie scheitern viele Betriebe nicht an der Qualität ihrer Küche, sondern an mangelhafter Buchführung. Wer die GoB konsequent beachtet, schafft die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und vermeidet kostspielige Nachforderungen bei Betriebsprüfungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kassenführung und elektronische Kassensysteme

Die Kassenführung ist in der Gastronomie besonders kritisch. Der hohe Bargeldanteil und die Vielzahl an Tagesgeschäften erfordern ein lückenloses System, das den Anforderungen der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung (KassSichV) entspricht.

Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese verhindert nachträgliche Manipulationen und gewährleistet die Unveränderbarkeit der Kassendaten.

Anforderungen an moderne Kassensysteme

  • Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Einzelaufzeichnung jeder Transaktion mit Zeitstempel
  • Unveränderbarkeit der gespeicherten Daten
  • Digitale Schnittstelle für die Finanzverwaltung (DSFinV-K)
  • Kassenbon-Pflicht für jede Transaktion nach § 146a AO

Achtung

Bei Verstößen gegen die Kassensicherungsverordnung drohen empfindliche Strafen. Das Finanzamt kann Umsätze schätzen und Sicherheitszuschläge erheben. In schweren Fällen kommen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung in Betracht.

Tägliche Kassenpflichten

Kassensturz

  • Bargeld zählen und dokumentieren
  • Differenzen sofort klären und dokumentieren
  • Kassenberichte ausdrucken und archivieren

Kassenbuch

  • Alle Bareinnahmen erfassen
  • Alle Barauszahlungen dokumentieren
  • Täglichen Kassenabschluss erstellen

Die Aufbewahrungspflicht für Kassenunterlagen beträgt 10 Jahre nach § 147 AO. Dies umfasst Kassenberichte, Z-Bons, Tagesendsummenbons und alle digitalen Aufzeichnungen der Kassensysteme.

Umsatzsteuer und Wareneinsatz richtig behandeln

Die Gastronomie unterliegt besonderen umsatzsteuerlichen Regelungen. Während in den meisten Branchen ein einheitlicher Steuersatz gilt, müssen Gastronomiebetriebe zwischen dem ermäßigten Satz von 7% und dem Regelsteuersatz von 19% unterscheiden.

Umsatzsteuersätze in der Gastronomie 2026

Leistung Umsatzsteuersatz Rechtsgrundlage
Speisen zum Verzehr vor Ort 19% § 12 Abs. 1 UStG
Speisen außer Haus (Take-away) 7% § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Getränke (alle Formen) 19% § 12 Abs. 1 UStG
Lieferservice Speisen 7% § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Catering mit Service 19% § 12 Abs. 1 UStG

Hinweis

Die Unterscheidung zwischen 7% und 19% erfolgt nach dem Kriterium, ob eine sonstige Leistung (Bewirtung mit 19%) oder eine Lieferung (Take-away mit 7%) vorliegt. Entscheidend ist die Verkehrssitte und die Gestaltung des Angebots.

Kassensysteme müssen technisch in der Lage sein, beide Steuersätze getrennt zu erfassen und auszuweisen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung sind die Umsätze nach Steuersätzen getrennt zu melden.

Wareneinsatz und Inventur

Der Wareneinsatz ist in der Gastronomie ein zentraler Erfolgsfaktor. Er umfasst alle Lebensmittel, Getränke und sonstigen Verbrauchsmaterialien, die für die Herstellung der verkauften Produkte eingesetzt wurden.

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Wareneinsatz = Anfangsbestand + Einkäufe – Endbestand. Eine korrekte Inventur nach § 240 HGB ist daher unverzichtbar für die Ermittlung des Jahresergebnisses.

Anfangsbestand

Warenwert zu Beginn der Periode (entspricht Endbestand der Vorperiode)

Wareneinkäufe

Alle Einkäufe von Lebensmitteln, Getränken und Verbrauchsmaterial in der Periode

Endbestand

Warenwert am Ende der Periode durch körperliche Inventur ermittelt

Eine monatliche Inventur der wichtigsten Warengruppen hilft, Schwund und Verderb frühzeitig zu erkennen. Die jährliche Inventur zum Bilanzstichtag ist für buchführungspflichtige Betriebe nach § 240 HGB zwingend vorgeschrieben.

Jahresabschluss in der Gastronomie erstellen

Der Jahresabschluss ist für Kapitalgesellschaften nach § 242 HGB verpflichtend. Er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB können den Jahresabschluss in verkürzter Form aufstellen.

Für GmbH und UG gilt die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG: Kleine Gesellschaften haben 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate Zeit nach Bilanzstichtag. Der festgestellte Jahresabschluss muss anschließend binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Kriterium Klein Mittelgroß Groß
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € ≤ 20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. € ≤ 40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer ≤ 50 ≤ 250 > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschritten werden. Die meisten Gastronomiebetriebe fallen in die Kategorie der kleinen Kapitalgesellschaften.

Bestandteile des Jahresabschlusses

  • Bilanz nach § 266 HGB mit Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB (entfällt bei Kleinstgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Lagebericht (nur für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 289 HGB)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung

„Die Offenlegung beim Unternehmensregister wird häufig übersehen oder zu spät durchgeführt. Dabei ist die Frist nach § 325 HGB klar: Spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag muss der Jahresabschluss offengelegt sein, sonst droht automatisch ein Ordnungsgeldverfahren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Häufige Fehler in der Gastronomie-Buchführung vermeiden

Betriebsprüfungen in der Gastronomie decken immer wieder die gleichen Fehler auf. Viele davon lassen sich durch konsequente Organisation und klare Prozesse vermeiden.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige Kassenführung und fehlende Tagesabschlüsse
  • Falsche Zuordnung der Umsatzsteuersätze (7% vs. 19%)
  • Fehlende oder unvollständige Inventur zum Bilanzstichtag
  • Privatentnahmen werden nicht oder falsch gebucht
  • Trinkgelder werden steuerlich nicht korrekt behandelt
  • Belege fehlen oder sind nicht ordnungsgemäß archiviert
  • Keine TSE im Kassensystem oder Zertifikat ist abgelaufen
  • Personalkosten werden nicht vollständig erfasst (Schwarzarbeit)

Konsequenzen bei Fehlern

Formelle Mängel

  • Schätzung des Umsatzes durch das Finanzamt
  • Sicherheitszuschläge von 10-30%
  • Verzugszinsen nach § 233a AO

Materielle Fehler

  • Steuernachzahlung inklusive Zinsen
  • Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung
  • Freiheitsstrafe oder Geldstrafe möglich

Hinweis

Die Finanzverwaltung nutzt bei Betriebsprüfungen in der Gastronomie häufig die Richtsatzsammlung und Nachkalkulationsverfahren. Dabei werden branchenübliche Kennzahlen (z.B. Rohgewinnaufschlagsätze) mit den individuellen Zahlen verglichen.

Digitale Lösungen für die Gastronomie-Buchführung

Moderne Softwarelösungen erleichtern die Buchführung in der Gastronomie erheblich. Sie automatisieren wiederkehrende Prozesse, minimieren Fehlerquellen und sorgen für rechtssichere Dokumentation.

Vorteile digitaler Buchhaltungssysteme

  • Automatische Verbuchung von Kassenumsätzen über Schnittstellen
  • Korrekte Zuordnung der Umsatzsteuersätze
  • Digitale Belegerfassung und GoBD-konforme Archivierung
  • Automatisierte Umsatzsteuervoranmeldung
  • Echtzeit-Auswertungen zu Umsatz, Wareneinsatz und Ertrag
  • Integration mit Lohnbuchhaltung und Warenwirtschaft

Jahresabschluss digital erstellen

Für Kapitalgesellschaften bietet OnlineBilanz eine spezialisierte Lösung zur Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Software führt durch den gesamten Prozess vom Import der Buchhaltungsdaten bis zur Übermittlung an das Unternehmensregister.

§ 325 HGB

Offenlegung beim Unternehmensregister

12 Monate

Offenlegungsfrist nach Bilanzstichtag

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht § 257 HGB

Die digitale Erstellung des Jahresabschlusses spart Zeit und reduziert Fehler. Alle relevanten Vorschriften (§ 266 HGB für die Bilanz, § 275 HGB für die GuV, § 284 HGB für den Anhang) sind in der Software hinterlegt.

Hinweis

Die Zusammenarbeit zwischen digitalem Kassensystem, Buchhaltungssoftware und Jahresabschluss-Tool schafft eine durchgängige digitale Prozesskette. Das minimiert manuelle Eingaben und erhöht die Datenqualität erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Buchführungspflicht gilt für eine Gastronomie-GmbH?

Für eine GmbH oder UG in der Gastronomie gilt immer die Pflicht zur doppelten Buchführung nach § 238 HGB. Der Jahresabschluss muss nach § 242 HGB eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung umfassen. Kleine Kapitalgesellschaften können Erleichterungen nach § 267 HGB in Anspruch nehmen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist nach § 325 HGB binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag verpflichtend.

Welche Umsatzsteuersätze gelten in der Gastronomie 2026?

In der Gastronomie gelten zwei Umsatzsteuersätze: Speisen zum Verzehr vor Ort (Restaurant-Dienstleistung) werden mit 19% besteuert, während Speisen außer Haus (Take-away, Lieferung) dem ermäßigten Satz von 7% unterliegen. Alle Getränke werden grundsätzlich mit 19% besteuert, unabhängig von der Verzehrform. Die Abgrenzung richtet sich nach § 12 UStG.

Welche technischen Anforderungen gelten für Kassensysteme in der Gastronomie?

Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Kasse muss jede Transaktion einzeln aufzeichnen, unveränderbar speichern und über eine digitale Schnittstelle (DSFinV-K) für die Finanzverwaltung verfügen. Für jede Transaktion ist ein Kassenbon nach § 146a AO auszustellen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen und Schätzungen durch das Finanzamt.

Bis wann muss ein Gastronomiebetrieb den Jahresabschluss offenlegen?

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die Offenlegungsfrist also der 31.12.2026. Zuvor muss der Jahresabschluss festgestellt werden: kleine Gesellschaften haben dafür 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate Zeit nach § 42a GmbHG. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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