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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogBuchführung Jahresabschluss

Buchführung Jahresabschluss 2026: Pflichten, Fristen & Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchführung bildet die Grundlage für den Jahresabschluss – ohne korrekte laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle ist kein rechtssicherer Jahresabschluss möglich. Kapitalgesellschaften müssen dabei strenge handelsrechtliche Vorgaben nach § 238 ff. HGB erfüllen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen gelten dabei besondere Regelungen, die im Jahresabschluss für KMU detailliert dargestellt sind. Selbständige unterliegen je nach Rechtsform unterschiedlichen Anforderungen, die im Jahresabschluss für Selbständige erläutert werden. Dieser Leitfaden erklärt die gesetzlichen Pflichten, typische Fehlerquellen und zeigt, wie Buchführung und Jahresabschluss effizient zusammenwirken.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Buchführungspflichtige Unternehmen müssen alle Geschäftsvorfälle laufend nach § 238 HGB erfassen und daraus zum Bilanzstichtag einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen. Der Jahresabschluss ist das direkte Ergebnis der Buchführung und zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nach § 264 HGB.

Grundlagen der Buchführung: Warum sie die Basis für den Jahresabschluss ist

Die Buchführung dokumentiert alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens während des gesamten Geschäftsjahres. Jede Einnahme, jede Ausgabe, jede Investition und jede Verbindlichkeit wird systematisch erfasst und auf entsprechenden Konten verbucht.

Am Ende des Geschäftsjahres werden diese laufenden Aufzeichnungen zum Jahresabschluss verdichtet. Der Jahresabschluss ist damit das direkte Ergebnis der Buchführung und zeigt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.

Nach § 238 Abs. 1 HGB muss jeder Kaufmann Bücher führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich machen. Diese gesetzliche Verpflichtung bildet die Grundlage für alle weiteren handelsrechtlichen Pflichten.

§ 238 HGB

Buchführungspflicht für Kaufleute

§ 242 HGB

Pflicht zur Aufstellung von Bilanz

§ 264 HGB

Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften

Ohne korrekte Buchführung ist kein rechtssicherer Jahresabschluss möglich. Fehler in der laufenden Buchführung setzen sich zwangsläufig in Bilanz und GuV fort und können zu falschen unternehmerischen Entscheidungen, steuerlichen Nachteilen oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen.

Wer ist zur Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet?

Die Pflicht zur Buchführung richtet sich nach der Unternehmensform und der Art der Tätigkeit. Nicht jeder Selbstständige muss eine doppelte Buchführung führen – aber alle Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet.

Keine Buchführungspflicht

  • Ärzte, Anwälte, Steuerberater
  • Architekten, Journalisten
  • Künstler, Dozenten
  • Erstellen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Buchführungspflicht nach § 141 AO

  • Umsatz über 600.000 € pro Jahr
  • Gewinn über 60.000 € pro Jahr
  • Müssen zur doppelten Buchführung wechseln

Immer buchführungspflichtig

  • GmbH, UG (haftungsbeschränkt)
  • AG, KGaA
  • Unabhängig von Größe oder Umsatz
  • Jahresabschluss nach § 264 HGB

Kapitalgesellschaften unterliegen unabhängig von ihrer Größe der vollständigen handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Das gilt auch für eine neu gegründete UG mit nur wenigen hundert Euro Stammkapital.

Hinweis

Auch Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) sind nach § 238 HGB buchführungspflichtig und müssen einen Jahresabschluss erstellen. Allerdings gelten für sie andere Offenlegungs- und Prüfungspflichten als für Kapitalgesellschaften.

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils gesetzlich kodifiziert, teils aus Handelsbrauch und Rechtsprechung entwickelt. Sie bilden den Maßstab für die rechtliche Beurteilung der Buchführung.

Nach § 239 Abs. 2 HGB müssen die Eintragungen in der Buchführung vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Zudem muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln kann.

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden, keine Buchung darf fehlen
  • Richtigkeit: Jede Buchung muss sachlich und rechnerisch korrekt sein und den tatsächlichen Vorgang abbilden
  • Zeitgerechtigkeit: Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu buchen, nicht erst Monate später
  • Ordnung: Buchungen müssen systematisch erfolgen und einem einheitlichen Kontenrahmen folgen
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss durch Belege dokumentiert und für Dritte verständlich sein
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar bleiben (§ 239 Abs. 3 HGB)
  • Aufbewahrung: Handelsbücher und Belege sind 10 Jahre aufzubewahren (§ 257 HGB)

Verstöße gegen diese Grundsätze können steuerliche Konsequenzen haben. Das Finanzamt kann bei schweren Mängeln die Buchführung verwerfen und Gewinne schätzen – meist zum Nachteil des Unternehmens.

Achtung

Eine nicht ordnungsgemäße Buchführung kann bei Kapitalgesellschaften auch strafrechtliche Folgen haben: Die Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283b StGB ist bei Insolvenz strafbar. Geschäftsführer haften persönlich für korrekte Buchführung.

Vom Buchungsbeleg zum Jahresabschluss: Der Prozess im Überblick

Der Weg von der einzelnen Rechnung bis zum fertigen Jahresabschluss folgt einem strukturierten Prozess, der sich über das gesamte Geschäftsjahr erstreckt und am Bilanzstichtag seinen Abschluss findet.

  1. Laufende Buchführung: Alle Belege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) werden gesammelt und zeitnah verbucht
  2. Kontierung: Jeder Beleg wird einem oder mehreren Konten des Kontenplans zugeordnet
  3. Erfassung im System: Die Buchungssätze werden in der Buchhaltungssoftware erfasst (Soll an Haben)
  4. Monats-/Quartalsabschlüsse: Regelmäßige Kontrolle der Buchungen, Abstimmung offener Posten
  5. Jahresabschlussvorbereitung: Inventur, Bewertung, Abgrenzungen, Rückstellungen
  6. Erstellung Bilanz und GuV: Zusammenfassung aller Konten zu den Abschlusspositionen
  7. Prüfung und Feststellung: Je nach Größenklasse Prüfung und Feststellung durch Gesellschafter
  8. Offenlegung: Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Dieser Prozess erfordert Kontinuität und Systematik. Unternehmen, die ihre Buchführung nur einmal jährlich zum Jahresabschluss aufarbeiten, riskieren Fehler, Unvollständigkeiten und erheblichen Zeitdruck.

„Eine gut geführte laufende Buchführung macht den Jahresabschluss deutlich einfacher. Wer seine Belege zeitnah verbucht und monatlich kontrolliert, spart beim Jahresabschluss enorm viel Zeit und vermeidet typische Fehlerquellen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bestandteile des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften

Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Größenklasse kommen weitere Bestandteile hinzu.

Bestandteil Pflicht für Rechtsgrundlage
Bilanz Alle Kapitalgesellschaften § 266 HGB
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Alle Kapitalgesellschaften § 275 HGB
Anhang Alle Kapitalgesellschaften (mit Erleichterungen für Kleinstgesellschaften) § 284 ff. HGB
Lagebericht Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften § 289 HGB
Eigenkapitalspiegel Freiwillig, empfohlen DRS 7

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen und die Schulden des Unternehmens zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) gegenüber. Sie ist in Kontoform gegliedert: links die Aktivseite (Vermögen), rechts die Passivseite (Kapital und Schulden).

Aktivseite (Vermögen)

  • A. Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Kassenbestand, Bankguthaben)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite (Kapital)

  • A. Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt, wie das Jahresergebnis zustande gekommen ist. Sie stellt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) wählen.

Das Gesamtkostenverfahren gliedert Aufwendungen nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen). Das Umsatzkostenverfahren gliedert nach Funktionsbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten).

Der Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen einzelner Bilanzposten, Haftungsverhältnisse, Angaben zu Organen und weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können den Anhang auf wenige Pflichtangaben reduzieren. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB.

Inventur und Inventar: Die Grundlage für die Bilanz

Nach § 240 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen. Das Inventar ist ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden.

Grundlage für das Inventar ist die Inventur – die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände durch Zählen, Messen oder Wiegen. Die Inventur muss so durchgeführt werden, dass sie einem sachverständigen Dritten nachvollziehbar ist.

Arten der Inventur

  • Stichtagsinventur: Bestandsaufnahme genau am Bilanzstichtag (z.B. 31.12.2025)
  • Vor- oder nachverlegte Inventur: Bestandsaufnahme bis zu 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 241 Abs. 3 HGB), Bestandsveränderungen müssen rechnerisch erfasst werden
  • Permanente Inventur: Laufende Bestandsführung mit regelmäßiger Kontrolle während des Jahres (§ 241 Abs. 2 HGB)
  • Stichprobeninventur: Bei großen gleichartigen Beständen mit geringem Wert nach mathematisch-statistischen Methoden

Das aus der Inventur resultierende Inventar wird dann zur Bilanz verdichtet. Während das Inventar alle Einzelpositionen enthält, fasst die Bilanz diese zu Bilanzpositionen zusammen.

Hinweis

Die Inventur ist nicht nur für Warenbestände relevant. Auch Anlagegüter, Kassenbestände, Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten müssen inventarisiert werden – wenn auch teilweise nur durch Abstimmung mit Belegen (Buchinventur).

Typische Fehler in Buchführung und Jahresabschluss vermeiden

Viele Fehler im Jahresabschluss haben ihre Ursache bereits in der laufenden Buchführung. Wer diese Fehlerquellen kennt, kann sie systematisch vermeiden.

Häufige Fehler in der laufenden Buchführung

  • Fehlende Belege: Geschäftsvorfälle ohne ordnungsgemäßen Beleg sind nicht buchbar und steuerlich nicht abzugsfähig
  • Vermischung privat/geschäftlich: Private Ausgaben dürfen nicht als Betriebsausgaben gebucht werden
  • Falsche Kontierung: Zuordnung zu falschen Konten verfälscht GuV und Bilanz
  • Verspätete Verbuchung: Belege, die erst Monate später verbucht werden, verzerren die Monatsabschlüsse
  • Fehlende Abstimmung: Bankkonten, Kassen und offene Posten müssen regelmäßig abgestimmt werden

Typische Fehler beim Jahresabschluss

Fehlerquelle Folge Vermeidung
Fehlende Abgrenzungen Aufwendungen/Erträge werden falschen Perioden zugeordnet Sorgfältige Prüfung nach § 250 HGB
Falsche Bewertung Vermögensgegenstände werden zu hoch/niedrig angesetzt Bewertung nach § 253 HGB, aktuelle AfA-Tabellen nutzen
Vergessene Rückstellungen Verbindlichkeiten werden nicht abgebildet Systematische Prüfung aller Verpflichtungen
Inventurdifferenzen Bilanzansätze stimmen nicht mit tatsächlichen Beständen überein Sorgfältige Inventur mit Dokumentation
Unvollständiger Anhang Gesetzliche Pflichtangaben fehlen Checkliste nach § 284 ff. HGB verwenden

Achtung

Fehler im Jahresabschluss können zu steuerlichen Nachteilen, Haftungsrisiken und bei Offenlegungspflicht zu Ordnungsgeldern führen. Bei grob fehlerhaften Jahresabschlüssen drohen Geschäftsführern persönliche Konsequenzen.

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Unwissenheit oder Zeitdruck. Eine strukturierte Vorbereitung, klare Prozesse und die frühzeitige Einbindung von Fachleuten vermeiden die allermeisten Probleme.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Offenlegungspflichten 2026 beachten

Kapitalgesellschaften unterliegen strengen gesetzlichen Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Verstöße können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen.

Fristen für den Jahresabschluss 2025

Frist Kleine GmbH/UG Mittelgroße/große GmbH Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss Innerhalb der ersten Monate 2026 Innerhalb der ersten Monate 2026 § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung durch Gesellschafter Bis 30.11.2026 (11 Monate) Bis 31.08.2026 (8 Monate) § 42a GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister Bis 31.12.2026 (12 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate) § 325 HGB

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften gleichermaßen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht sein.

Hinweis

Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Einreichung.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

01.08.2022

DiRUG: Offenlegung nur noch Unternehmensregister

Achtung

Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Bei wiederholter Pflichtverletzung erhöht sich das Ordnungsgeld. Eine rechtzeitige Offenlegung ist daher zwingend erforderlich.

Digitale Unterstützung: Buchführung und Jahresabschluss effizient abwickeln

Moderne digitale Systeme erleichtern die laufende Buchführung und die Jahresabschlusserstellung erheblich. Sie reduzieren Fehlerquellen, sparen Zeit und sorgen für rechtssichere Dokumentation.

Vorteile digitaler Buchführungssysteme

  • Automatische Belegerfassung: Belege können gescannt oder digital übermittelt und automatisch erkannt werden
  • Vorschlagswesen: Intelligente Systeme schlagen Kontierungen vor und lernen aus vergangenen Buchungen
  • Automatische Abstimmungen: Bankkonten werden automatisch mit der Buchführung abgeglichen
  • Prüfungsroutinen: Digitale Systeme prüfen auf Vollständigkeit, Plausibilität und typische Fehler
  • Revisionssichere Archivierung: Belege werden GoBD-konform gespeichert und sind jederzeit abrufbar
  • Echtzeitauswertungen: Betriebswirtschaftliche Auswertungen sind jederzeit aktuell verfügbar

OnlineBilanz: Jahresabschluss digital erstellen

OnlineBilanz ist speziell für die Erstellung von Jahresabschlüssen bei Kapitalgesellschaften entwickelt. Das System führt Sie schrittweise durch alle erforderlichen Positionen und prüft automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität.

  • Geführte Erfassung aller Bilanzpositionen nach § 266 HGB
  • Automatische Berechnung von GuV nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Vorausgefüllter Anhang mit allen Pflichtangaben nach Größenklasse
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise
  • Automatische Berechnung von Kennzahlen und Vorjahresvergleich
  • Export in Standardformate für Steuerberater und Unternehmensregister
  • Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister möglich

Das System berücksichtigt automatisch die Größenklasse nach § 267 HGB und wendet die entsprechenden Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) oder kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) an.

„Digitale Systeme ersetzen nicht die fachliche Prüfung, aber sie machen den Prozess deutlich effizienter und sicherer. Besonders bei wiederkehrenden Aufgaben wie dem Jahresabschluss zahlt sich die Automatisierung aus.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Kombination aus strukturierter Buchführungssoftware und spezialisiertem Jahresabschluss-Tool ermöglicht auch Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung eine rechtssichere und effiziente Abwicklung ihrer handelsrechtlichen Pflichten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Buchführung und Jahresabschluss?

Die Buchführung ist die laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle während des gesamten Geschäftsjahres nach § 238 HGB. Der Jahresabschluss ist das Ergebnis dieser Buchführung und besteht aus Bilanz und GuV nach § 264 HGB. Er zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag.

Welche Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) sind nach § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang zu erstellen – unabhängig von Größe oder Umsatz. Je nach Größenklasse nach § 267 HGB gelten unterschiedliche Erleichterungen und Erweiterungen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden (12-Monats-Frist nach § 325 HGB). Die Feststellung durch die Gesellschafter muss bei kleinen GmbH/UG bis 30.11.2026, bei mittelgroßen/großen bis 31.08.2026 erfolgen (§ 42a GmbHG).

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater