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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogErstellung Bilanz

Erstellung Bilanz 2026: Aufbau, Pflichten & Schritt-für-Schritt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstellung der Bilanz gehört zu den zentralen Pflichten jeder Kapitalgesellschaft. Sie zeigt Vermögen, Schulden und Eigenkapital – und ist Grundlage für Offenlegung, Gesellschafterbeschlüsse und strategische Entscheidungen. Dabei ist es entscheidend, die Buchführung in die Bilanz zu überführen, um alle Geschäftsvorfälle korrekt abzubilden. Dieser Leitfaden erklärt den Aufbau nach § 266 HGB, die gesetzlichen Fristen und wie Sie Ihre Bilanz rechtssicher erstellen.

SG
Servet Gündogan

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanz zeigt Vermögen (Aktiva) und Finanzierung (Passiva) eines Unternehmens zum Stichtag. Sie besteht aus Anlage- und Umlaufvermögen sowie Eigen- und Fremdkapital. Kapitalgesellschaften erstellen die Bilanz nach § 266 HGB, lassen sie vom Gesellschafter feststellen und offenlegen beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach Stichtag.

Grundlagen der Bilanz

Die Bilanz ist das zentrale Instrument der Unternehmensbilanzierung. Sie zeigt zu einem bestimmten Stichtag (meist 31.12.) die Vermögenslage und die Kapitalstruktur eines Unternehmens.

Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Bilanz aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten strengere Regeln nach § 264 ff. HGB.

Die Bilanz besteht aus zwei Seiten, die sich im Gleichgewicht befinden müssen:

Aktiva (Vermögen)

Zeigt, wofür das Kapital verwendet wurde: Maschinen, Bankguthaben, Forderungen, Vorräte.

Passiva (Kapital)

Zeigt, woher das Kapital stammt: Eigenkapital der Gesellschafter, Kredite, Verbindlichkeiten.

Das Prinzip der Bilanzgleichung lautet: Aktiva = Passiva. Die Bilanzsumme beider Seiten ist identisch.

Hinweis

Die Bilanz ist nicht zu verwechseln mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die Bilanz ist eine Stichtagsrechnung, die GuV zeigt den Erfolg über einen Zeitraum (z. B. das gesamte Geschäftsjahr).

Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB

Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufstellen. Dieses Schema ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht beliebig verändert werden.

Das Schema gliedert die Aktiva in Anlage- und Umlaufvermögen, die Passiva in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Aktivseite Passivseite
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital
II. Sachanlagen II. Kapitalrücklage
III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklagen
B. Umlaufvermögen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
I. Vorräte V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände B. Rückstellungen
III. Wertpapiere C. Verbindlichkeiten
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten D. Rechnungsabgrenzungsposten
C. Rechnungsabgrenzungsposten

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen die vollständige Gliederung verwenden.

„Das Gliederungsschema nach § 266 HGB ist nicht verhandelbar. Wer davon abweicht, riskiert die Zurückweisung der Offenlegung durch das Unternehmensregister – und damit Ordnungsgelder.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aktiva: Die Vermögensseite der Bilanz

Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital im Unternehmen gebunden ist. Sie gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen sowie Rechnungsabgrenzungsposten.

A. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Es wird nach § 247 Abs. 2 HGB definiert und in drei Kategorien unterteilt:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Software, Lizenzen, Patente, Geschäfts- oder Firmenwert
  • Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge
  • Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen

Das Anlagevermögen wird in der Regel über die Nutzungsdauer abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen mindern den Wertansatz in der Bilanz und werden als Aufwand in der GuV erfasst.

B. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Unternehmen bleiben, sondern dem laufenden Geschäftsbetrieb dienen:

  • Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren
  • Forderungen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere: kurzfristig gehaltene Wertpapiere
  • Liquide Mittel: Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks

Das Umlaufvermögen ist entscheidend für die Liquiditätssituation des Unternehmens. Ein hohes Umlaufvermögen bedeutet in der Regel eine bessere Zahlungsfähigkeit.

Hinweis

Die Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen richtet sich nach der Zweckbestimmung. Ein Pkw im Fuhrpark ist Anlagevermögen, ein Pkw im Autohaus ist Umlaufvermögen (Warenbestand).

Passiva: Die Kapitalseite der Bilanz

Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt, das im Unternehmen arbeitet. Sie gliedert sich in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

A. Eigenkapital

Das Eigenkapital gehört den Gesellschaftern. Es setzt sich zusammen aus:

  • Gezeichnetes Kapital: Stammkapital (GmbH/UG) oder Grundkapital (AG)
  • Kapitalrücklage: Agio aus Kapitalerhöhungen (§ 272 Abs. 2 HGB)
  • Gewinnrücklagen: einbehaltene Gewinne aus Vorjahren
  • Gewinnvortrag/Verlustvortrag: nicht ausgeschüttete Gewinne oder nicht ausgeglichene Verluste
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Ergebnis des laufenden Geschäftsjahrs

Ein hohes Eigenkapital stärkt die finanzielle Stabilität und erhöht die Kreditwürdigkeit. Eine Eigenkapitalquote von mindestens 20–30 % gilt als solide.

B. Rückstellungen

Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Nach § 249 HGB sind zu bilden:

  • Pensionsrückstellungen
  • Steuerrückstellungen
  • Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Sonstige Rückstellungen (z. B. für Prozessrisiken, Gewährleistungen)

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind sichere Schulden des Unternehmens:

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Sonstige Verbindlichkeiten (z. B. Finanzamt, Sozialversicherung)

Achtung

Verbindlichkeiten sind nach Restlaufzeit aufzugliedern (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre). Diese Angabe ist nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang oder in der Bilanz erforderlich.

Schritt-für-Schritt: Erstellung der Bilanz

Die Erstellung der Bilanz erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten. Eine systematische Vorgehensweise spart Zeit und vermeidet Fehler.

1. Unterlagen sammeln

Folgende Unterlagen benötigen Sie für eine vollständige Bilanz:

  • Kontoauszüge aller Bankkonten zum Stichtag
  • Kassenbuch bzw. Kassenbestand
  • Übersicht offener Forderungen (Debitorenliste)
  • Übersicht offener Verbindlichkeiten (Kreditorenliste)
  • Inventarlisten für Anlagevermögen (Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattung)
  • Inventurlisten für Vorräte (Waren, Material)
  • Darlehensverträge und Tilgungspläne
  • Nachweis über Rückstellungen (z. B. Steuerbescheide, Pensionszusagen)

2. Inventur durchführen

Nach § 240 HGB muss jeder Kaufmann zum Bilanzstichtag ein Inventar aufstellen. Das bedeutet: körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden.

Die Inventur kann als Stichtagsinventur (31.12.), zeitnahe Inventur (± 10 Tage) oder permanente Inventur erfolgen. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation.

3. Abschreibungen berechnen

Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen planmäßig abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 3 HGB). Die Abschreibung erfolgt nach den amtlichen AfA-Tabellen oder nach individueller Nutzungsdauer.

Beispiel: Ein Firmenfahrzeug mit Anschaffungskosten von 30.000 € und einer Nutzungsdauer von 6 Jahren wird jährlich mit 5.000 € abgeschrieben.

4. Bilanz aufstellen

Jetzt werden alle Werte in das Bilanzschema nach § 266 HGB übertragen. Dabei ist auf die richtige Zuordnung zu Anlage- oder Umlaufvermögen sowie auf die korrekte Gliederungstiefe zu achten.

Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und Passivseite muss identisch sein. Differenzen deuten auf Buchungsfehler oder fehlende Belege hin.

5. Prüfung und Feststellung

Die aufgestellte Bilanz muss von den Gesellschaftern festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Erst nach Feststellung ist die Bilanz rechtsverbindlich.

„Die meisten Fehler passieren bei der Zuordnung von Vermögensgegenständen und bei der Berechnung von Abschreibungen. Eine strukturierte Dokumentation und klare Belege sind das A und O einer sauberen Bilanz.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen: Feststellung und Offenlegung 2026

Für Kapitalgesellschaften gelten gesetzliche Fristen, die strikt eingehalten werden müssen. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss (Bilanz + GuV + Anhang) muss innerhalb bestimmter Fristen nach Ablauf des Geschäftsjahrs aufgestellt und festgestellt werden:

11 Monate

Kleine Kapitalgesellschaften

8 Monate

Mittelgroße/große Gesellschaften

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das:

  • Kleine GmbH/UG: Feststellung bis 30.11.2026
  • Mittelgroße/große GmbH: Feststellung bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Für den Stichtag 31.12.2025 gilt: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine eigenständige Offenlegungsstelle mehr.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung wird durch das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB festgesetzt. Die Höhe beträgt mindestens 500 Euro, maximal 25.000 Euro.

Das Ordnungsgeld entfällt auch dann nicht, wenn die Offenlegung nachgeholt wird. Es ist zusätzlich zur nachträglichen Einreichung zu zahlen.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt den Umfang der Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Die Einstufung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien:

  • Bilanzsumme
  • Umsatzerlöse (in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag)
  • Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Die Schwellenwerte für 2026 lauten:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen und sind von der Pflicht zur Abschlussprüfung befreit (§ 316 Abs. 1 HGB), sofern keine anderen Prüfungspflichten bestehen.

Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen lassen (§ 316 HGB). Der Bestätigungsvermerk ist Teil der Offenlegung.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

Auch erfahrene Unternehmer machen bei der Bilanzerstellung immer wieder typische Fehler. Hier die häufigsten – und wie Sie sie vermeiden.

Fehler 1: Falsche Zuordnung von Anlage- und Umlaufvermögen

Ein klassischer Fehler: Ein Pkw wird als Umlaufvermögen gebucht, obwohl er dauerhaft im Betrieb genutzt wird. Die Zuordnung richtet sich nach der Zweckbestimmung, nicht nach der Art des Gegenstands.

Fehler 2: Fehlende oder fehlerhafte Abschreibungen

Abschreibungen müssen planmäßig und jährlich vorgenommen werden. Werden sie vergessen, ist das Anlagevermögen überbewertet – und die Bilanz fehlerhaft.

Fehler 3: Nicht gebuchte Rückstellungen

Steuerrückstellungen, Urlaubsrückstellungen oder Rückstellungen für ausstehende Rechnungen müssen zum Bilanzstichtag gebildet werden. Fehlen sie, ist das Eigenkapital zu hoch ausgewiesen.

Fehler 4: Privatentnahmen nicht dokumentiert

Privatentnahmen und Privateinlagen müssen sauber dokumentiert und in der Bilanz bzw. im Eigenkapitalspiegel erfasst werden. Sonst stimmen Bilanz und Gesellschafterbeschlüsse nicht überein.

Fehler 5: Falsche Gliederung nach § 266 HGB

Viele Bilanzen werden vom Unternehmensregister zurückgewiesen, weil die Gliederung nicht dem gesetzlichen Schema entspricht. Besonders bei elektronischer Einreichung führt das zu Verzögerungen.

  • Bilanzschema nach § 266 HGB genau einhalten
  • Abschreibungen lückenlos dokumentieren
  • Rückstellungen vollständig bilden
  • Inventur rechtzeitig durchführen
  • Feststellungsbeschluss protokollieren
  • Offenlegungsfrist im Blick behalten

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OnlineBilanz.de ist ein webbasiertes Tool zur professionellen Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften. Es führt Sie Schritt für Schritt durch die Bilanz, GuV und Anhang – ohne buchhalterische Vorkenntnisse.

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— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

OnlineBilanz.de eignet sich für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) ohne Prüfungspflicht. Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften oder komplexen Sachverhalten empfehlen wir die klassische Steuerberatung.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Bilanz erstellen?

Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann bilanzierungspflichtig. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen nach § 264 HGB einen vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erstellen und offenlegen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind ab bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen ebenfalls buchführungs- und bilanzierungspflichtig.

Bis wann muss die Bilanz 2026 offengelegt werden?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB spätestens bis zum 31.12.2026 erfolgen. Kleine Kapitalgesellschaften haben zur Feststellung 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate Zeit nach § 42a GmbHG. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz ist eine Stichtagsrechnung und zeigt Vermögen und Kapital zum 31.12. eines Jahres. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine Zeitraumrechnung und zeigt Erträge und Aufwendungen des gesamten Geschäftsjahrs. Beide gehören zum Jahresabschluss und ergänzen sich: Die Bilanz zeigt die Lage, die GuV zeigt den Erfolg.

Kann ich die Bilanz selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Rechtlich können Sie die Bilanz selbst erstellen, sofern Sie die Anforderungen des HGB erfüllen. In der Praxis ist das ohne Fachkenntnisse fehleranfällig. OnlineBilanz.de bietet eine Kombination: Sie erfassen die Daten selbst, ein Steuerberater prüft den Abschluss und reicht ihn rechtssicher beim Unternehmensregister ein.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater