Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz München

Bilanz erstellen München 2026: Fristen & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Münchner Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss nach § 242 HGB und § 264 HGB erstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Wer die Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG versäumt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. OnlineBilanz bietet Münchner GmbHs digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne lange Suche vor Ort.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In München müssen alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 242 HGB eine Bilanz erstellen, innerhalb von 8–11 Monaten feststellen und binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Die Kosten variieren je nach Größenklasse und Beraterhonorar. Steuerberater sorgen für Rechtssicherheit und termingerechte Einreichung.

Wer muss in München eine Bilanz erstellen?

Die Bilanzierungspflicht in München richtet sich nach denselben bundesrechtlichen Vorgaben wie im gesamten Bundesgebiet. Entscheidend sind die Rechtsform und die Größenklasse nach § 267 HGB. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG sind gemäß § 264 Abs. 1 HGB grundsätzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen – unabhängig von ihrer Größe.

Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (OHG, KG) greift die Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB erst ab bestimmten Schwellenwerten: Umsatzerlöse von mehr als 800.000 Euro oder ein Jahresüberschuss von mehr als 80.000 Euro an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen. Freiberufler sind grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig, es sei denn, sie führen ihre Tätigkeit in einer bilanzierungspflichtigen Rechtsform aus.

Praxis-Hinweis für Münchner Unternehmen

In München ansässige GmbHs müssen neben der Erstellung auch die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG: 11 Monate für Kleinstgesellschaften, 8 Monate für alle anderen) und die Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB: 12 Monate) beachten. Versäumnisse können Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB nach sich ziehen.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Zwei von drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Wie läuft die Bilanzerstellung in München ab?

Die Erstellung einer Bilanz folgt einem strukturierten Prozess, der sich in mehrere Phasen gliedert. Für GmbHs mit Sitz in München beginnt das Wirtschaftsjahr üblicherweise am 1. Januar und endet am 31. Dezember – der Bilanzstichtag ist somit der 31.12.2025 für das Geschäftsjahr 2025. Die Vorbereitungsarbeiten sollten bereits zum Jahresende starten, um Fristen einzuhalten.

Die fünf Phasen der Jahresabschlusserstellung

  1. Vorbereitung und Buchhaltungsabschluss: Kontierung aller Geschäftsvorfälle, Abstimmung der Konten, Prüfung offener Posten, Klärung strittiger Buchungen bis zum Bilanzstichtag.
  2. Inventur und Bewertung: Körperliche Bestandsaufnahme nach § 240 HGB, Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden nach §§ 252–256 HGB, Bildung notwendiger Rückstellungen (§ 249 HGB).
  3. Erstellung von Bilanz und GuV: Aufstellung nach dem Gliederungsschema der §§ 266, 275 HGB, bei Kleinstkapitalgesellschaften verkürzte Darstellung nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB möglich.
  4. Anhang und Lagebericht: Je nach Größenklasse Pflicht zur Erstellung eines Anhangs (§ 284 HGB) und ggf. Lageberichts (§ 289 HGB) – kleine GmbHs sind vom Lagebericht befreit.
  5. Feststellung und Offenlegung: Feststellung durch Gesellschafterversammlung innerhalb der Fristen des § 42a GmbHG, anschließend elektronische Offenlegung im Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

„In der Praxis beobachten wir, dass besonders Münchner Start-ups und Wachstumsunternehmen die Feststellungsfristen unterschätzen. Wer den Jahresabschluss erst im Dezember in Angriff nimmt, riskiert Ordnungsgelder. Eine frühzeitige Koordination zwischen Geschäftsführung, Buchhaltung und Steuerberater ist entscheidend.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss in München?

Für Münchner GmbHs gelten die bundeseinheitlichen Fristen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 sind folgende Termine maßgeblich:

Aufstellungs- und Feststellungsfristen

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB muss die Geschäftsführung den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufstellen – also bis zum 31. März 2026. Diese Frist ist jedoch keine gesetzliche Sanktionsfrist, sondern eine Organisationspflicht. Entscheidend sind die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG:

  • Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): 11 Monate nach Bilanzstichtag, d.h. bis zum 30. November 2026
  • Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag, d.h. bis zum 31. August 2026

Offenlegungsfrist

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen die offenlegungspflichtigen Unterlagen spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden – für den Stichtag 31.12.2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert die fristgerechte Offenlegung. Bei Versäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Die Ordnungsgelder liegen zwischen 500 und 25.000 Euro und treffen sowohl die Gesellschaft als auch persönlich die Geschäftsführer. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch.

3 Monate

Aufstellungsfrist § 264 HGB

8 / 11 Monate

Feststellung § 42a GmbHG

12 Monate

Offenlegung § 325 HGB

Was kostet die Bilanzerstellung in München?

Die Kosten für die Erstellung einer Bilanz variieren in München erheblich und hängen von mehreren Faktoren ab: Größenklasse der Gesellschaft, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Qualität der Vorbuchhaltung, gewählter Dienstleister und vertragliche Vereinbarungen. Während klassische Steuerberater in München häufig nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abrechnen, setzen sich zunehmend Festpreis-Modelle durch.

Kostenfaktoren im Überblick

  • Unternehmensgröße: Kleinstkapitalgesellschaften mit einfacher Struktur ab ca. 800–1.500 Euro, kleine GmbHs zwischen 1.500–3.500 Euro, mittelgroße Gesellschaften ab 3.500 Euro aufwärts
  • Umfang der Vorarbeiten: Eine saubere, laufende Finanzbuchhaltung reduziert den Aufwand erheblich; nachträgliche Korrekturen und Abstimmungen erhöhen die Kosten
  • Zusatzleistungen: Anhang, Lagebericht, steuerliche Mehr- und Sonderbilanzen, Offenlegungsservice, Erstellung von Gewinnverwendungsbeschlüssen
  • Abrechnungsmodell: Nach StBVV (10/10 bis 40/10 je nach Gegenstandswert) oder Festpreis – letzteres bietet Planungssicherheit

„Die Honorarspanne bei Steuerberatern in München ist groß. Mandanten zahlen für denselben Jahresabschluss je nach Kanzlei und Abrechnungsmodell zwischen 1.200 und 4.000 Euro. Transparente Festpreise schaffen Klarheit und erleichtern die Budgetplanung. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Jahresabschlüsse mit klaren Festpreisen – digital koordiniert, fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Einsparpotenziale nutzen

Geschäftsführer können die Kosten durch gute Vorbereitung senken: laufende, monatliche Buchhaltung, digitale Belegverwaltung, frühzeitige Klärung offener Fragen mit dem Steuerberater und Nutzung digitaler Plattformen. Wer den Jahresabschluss digital durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Grundsätzlich dürfen Geschäftsführer den Jahresabschluss ihrer GmbH selbst erstellen – eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. Die Praxis zeigt jedoch, dass die eigenständige Bilanzerstellung erhebliche Risiken birgt und in den meisten Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Anforderungen an die Bilanzerstellung

Die ordnungsgemäße Aufstellung eines Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse in Handels- und Steuerrecht, Bewertungsvorschriften nach §§ 252 ff. HGB, Bilanzierungswahlrechte, GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) sowie aktuelle Rechtsprechung und BMF-Schreiben. Fehlerhafte Bilanzen können zu steuerlichen Nachforderungen, Haftungsrisiken für Geschäftsführer (§ 43 GmbHG) und Problemen bei Banken, Investoren oder im Rahmen von Betriebsprüfungen führen.

Eigenständige Erstellung

  • Keine direkten Steuerberater-Honorare
  • Volle Kontrolle über Zeitplanung
  • Vertiefte Kenntnis der eigenen Zahlen

Steuerberater beauftragen

  • Rechtssicherheit durch Fachexpertise
  • Steueroptimierung und Gestaltungsberatung
  • Zeitersparnis für operative Geschäftsführung
  • Haftungsübertragung bei Fehlern
  • Aktuelle Kenntnis von Gesetzesänderungen

Vorsicht bei Software-Lösungen

Buchhaltungssoftware und Jahresabschluss-Tools unterstützen den Prozess, ersetzen aber nicht die fachliche Beurteilung komplexer Sachverhalte: Bewertung von Forderungen, Bildung von Rückstellungen, Abgrenzungsfragen, latente Steuern. Die finale Verantwortung trägt immer der Geschäftsführer – auch bei softwaregestützter Erstellung.

Für die meisten GmbHs in München ist die Beauftragung eines Steuerberaters die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung. Wer dabei von kurzen Bearbeitungszeiten, digitaler Kommunikation und transparenten Festpreisen profitieren möchte, kann auf spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz zurückgreifen – dort übernehmen zugelassene Steuerberater die komplette Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung des Jahresabschlusses.

Gibt es lokale Besonderheiten für Münchner Unternehmen?

Aus rechtlicher Sicht gelten für Münchner GmbHs dieselben Bilanzierungsvorschriften wie bundesweit – das Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz und die einschlägigen Steuergesetze sind bundeseinheitlich. Dennoch gibt es praktische und wirtschaftliche Besonderheiten, die sich aus der Münchner Unternehmenslandschaft ergeben.

Zuständiges Registergericht und Behörden

Münchner Gesellschaften sind beim Amtsgericht München (Handelsregister) eingetragen. Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt seit dem 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die Überwachung der Offenlegungspflichten obliegt dem Bundesamt für Justiz in Bonn, nicht einer lokalen Münchner Behörde.

Wirtschaftsstruktur und Branchen-Spezifika

München ist geprägt durch eine Vielzahl von Branchen mit spezifischen Bilanzierungsthemen:

  • Tech-Start-ups und SaaS-Unternehmen: Fragen zur Aktivierung von Entwicklungskosten (§ 255 Abs. 2a HGB), Umsatzrealisierung bei Abonnement-Modellen, Bewertung von Forderungen in Fremdwährung
  • Immobilienwirtschaft: Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, Abschreibungsmethoden (§ 253 HGB), steuerliche Sonder-AfA, Einordnung von Instandhaltungsaufwendungen
  • Handel und E-Commerce: Vorratsbewertung nach Durchschnitts- oder FIFO-Methode, Rückstellungen für Gewährleistungen, Behandlung von Retouren zum Bilanzstichtag
  • Beratung und Dienstleistung: Bewertung unfertiger Leistungen (§ 266 Abs. 2 B.I.3 HGB), Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten, projektbezogene Rückstellungen

Honorarniveau und Steuerberater-Markt

Das Honorarniveau für Steuerberater in München liegt tendenziell über dem Bundesdurchschnitt – bedingt durch höhere Mieten, Personalkosten und allgemeines Preisniveau. Gleichzeitig ist der Markt stark umkämpft, sodass Geschäftsführer zwischen traditionellen Kanzleien, Boutique-Beratungen und digitalen Plattformen wählen können. Digitale Anbieter wie OnlineBilanz verbinden Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen und bundesweiter Verfügbarkeit – ohne die Münchner Preisaufschläge klassischer Innenstadtkanzleien.

~80.000

GmbHs in München (ca.)

5–15%

Höheres StB-Honorar vs. Bundesschnitt

Digital

Offenlegung seit DiRUG 2022

Welche häufigen Fehler sollten Münchner GmbHs vermeiden?

In der täglichen Beratungspraxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen bei der Jahresabschlusserstellung, die zu steuerlichen Nachteilen, Ordnungsgeldern oder sogar Haftungsrisiken für Geschäftsführer führen können. Die frühzeitige Kenntnis dieser Stolpersteine hilft, sie systematisch zu vermeiden.

Fristversäumnisse und formelle Fehler

  • Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate) verpasst – Gesellschafterbeschluss muss protokolliert und dokumentiert sein
  • Offenlegung beim Unternehmensregister vergessen oder verspätet – automatisches Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB
  • Verwendung veralteter Formulare oder falsches Gliederungsschema – insbesondere bei Größenklassenwechsel
  • Fehlende oder fehlerhafte Unterschriften auf dem Jahresabschluss – nicht alle Geschäftsführer haben unterzeichnet (§ 245 HGB)

Materielle Bilanzierungsfehler

  • Bewertungsfehler: Falsche Anwendung von Abschreibungsmethoden, nicht marktgerechte Bewertung von Vorräten, fehlende Abwertung zweifelhafter Forderungen, unterlassene oder überhöhte Rückstellungen
  • Abgrenzungsfehler: Nicht erfolgte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen über den Bilanzstichtag hinweg, fehlende Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB)
  • Aktivierungsverbote und -gebote: Unzulässige Aktivierung von Gründungskosten, fehlende Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände bei Aktivierungswahlrecht
  • Steuerliche Mehr- und Sonderbilanz: Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz nicht dokumentiert, latente Steuern nicht gebildet (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften § 274 HGB)

Geschäftsführer-Haftung bei fehlerhafter Bilanz

Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haften Geschäftsführer persönlich für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen. Eine fehlerhafte Bilanz, die zu Steuernachforderungen oder Insolvenzversäumnis führt, kann Haftungsansprüche auslösen. Die Beauftragung eines Steuerberaters reduziert dieses Risiko erheblich, da dieser für seine Arbeit haftet.

Organisatorische Mängel

Viele Fehler entstehen nicht aus mangelnder Fachkenntnis, sondern aus unzureichender Vorbereitung: fehlende oder unvollständige Belege, nicht durchgeführte Inventur, verspätete Abstimmung mit Steuerberater oder Buchhaltung, unklare Zuständigkeiten zwischen Geschäftsführung, Buchhaltung und externen Beratern. Eine frühzeitige Jahresplanung mit klaren Verantwortlichkeiten und Meilensteinen ist entscheidend.

„Fehlerhafte oder verspätete Jahresabschlüsse sind fast immer Folge unzureichender Vorbereitung. Wer die laufende Buchhaltung ordentlich führt, frühzeitig mit dem Steuerberater kommuniziert und klare Prozesse etabliert, vermeidet 90 Prozent aller typischen Probleme. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven und rechtliche Risiken.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie funktioniert die digitale Jahresabschlusserstellung?

Die Digitalisierung hat die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberatern grundlegend verändert. Münchner GmbHs müssen nicht mehr persönlich in einer Kanzlei erscheinen oder Ordner mit Belegen anliefern. Moderne Steuerberater-Plattformen ermöglichen die vollständige Abwicklung des Jahresabschlusses online – von der Dokumentenübermittlung über die Abstimmung bis zur rechtssicheren Offenlegung.

Ablauf der digitalen Jahresabschlusserstellung

  1. Digitale Belegübermittlung: Upload von Buchhaltungsdaten (DATEV, lexoffice, sevdesk etc.) und Belegen über sichere Plattformen – keine Papierordner mehr nötig
  2. Automatisierte Vorprüfung: Software-gestützte Plausibilitätschecks, Hinweise auf fehlende Belege oder Unstimmigkeiten, strukturierte Checklisten für fehlende Informationen
  3. Fachliche Bearbeitung durch Steuerberater: Zugelassene Steuerberater erstellen Bilanz, GuV und ggf. Anhang, berücksichtigen steuerliche Optimierungen, klären Rückfragen per Video oder Chat
  4. Digitale Freigabe und Unterschrift: Geschäftsführer prüfen den Entwurf online, Freigabe per qualifizierter elektronischer Signatur (eIDAS-konform), rechtsverbindliche Unterzeichnung durch Steuerberater
  5. Automatisierte Offenlegung: Direkter elektronischer Versand an das Unternehmensregister, Überwachung der Veröffentlichung, Archivierung aller Dokumente revisionssicher

Vorteile der digitalen Abwicklung

Zeitersparnis

  • Keine Anfahrt zur Kanzlei
  • Parallele Bearbeitung möglich
  • Schnellere Rückfragen per Chat
  • Automatisierte Prozesse

Transparenz

  • Echtzeit-Status des Auftrags
  • Festpreise statt unklare Abrechnungen
  • Dokumentierte Kommunikation
  • Jederzeit Zugriff auf Unterlagen

Rechtssicherheit

  • Verschlüsselte Datenübertragung
  • Revisionssichere Archivierung
  • Qualifizierte elektronische Signatur
  • Haftung durch zugelassene StB

OnlineBilanz verbindet als digitale Steuerberater-Plattform die Vorteile moderner Technologie mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater. Münchner Geschäftsführer erhalten ihren Jahresabschluss mit transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten und vollständig digital – von der Beauftragung bis zur Offenlegung. Servet Gündogan und das Steuerberater-Team koordinieren den gesamten Prozess, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Digitale Offenlegung seit DiRUG 2022

Seit dem 01.08.2022 ist die Offenlegung nur noch elektronisch über das Unternehmensregister möglich (§ 325 HGB n.F.). Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung erfolgt im XML-Format (XBRL bei bestimmten Gesellschaften) über zertifizierte Einreichungsportale – ein weiterer Grund für die digitale Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Münchner Einzelunternehmer auch eine Bilanz erstellen?

Nur wenn Sie die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten: mehr als 800.000 Euro Umsatz und mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Andernfalls genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.

Wo finde ich einen Steuerberater für die Bilanzerstellung in München?

Sie können über die Steuerberaterkammer München oder digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de nach zugelassenen Steuerberatern suchen. OnlineBilanz verbindet Sie bundesweit mit geprüften Steuerberatern – ohne lange Wartezeiten und mit transparenten Festpreisen.

Kann ich die Bilanz auch nachträglich korrigieren lassen?

Ja, bis zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG können Korrekturen ohne weiteres vorgenommen werden. Nach Feststellung und Offenlegung ist eine Berichtigung nur durch einen berichtigten Jahresabschluss möglich, der ebenfalls offengelegt werden muss.

Welche Software wird für die Bilanzerstellung in München empfohlen?

Gängige Lösungen sind DATEV, Lexware, sevDesk oder addison. Steuerberater arbeiten meist mit DATEV, da es die rechtlichen Anforderungen nach GoBD vollständig abdeckt und eine nahtlose Datenübergabe an das Finanzamt ermöglicht.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Das Bundesamt für Justiz erlässt nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – das Ordnungsgeld befreit nicht von der Pflicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater