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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Rosenheim

Bilanz erstellen Rosenheim 2026: Fristen & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer in Rosenheim ein bilanzierungspflichtiges Unternehmen führt, muss den Jahresabschluss fristgerecht erstellen, prüfen lassen und beim Unternehmensregister offenlegen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Fristen für 2026 gelten, wie eine Bilanz nach HGB aufgebaut ist und was die Beauftragung eines Steuerberaters kostet. So vermeiden Sie Ordnungsgelder und behalten alle Pflichten im Blick.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Rosenheim müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Personengesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter eine Bilanz erstellen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten Feststellungsfristen von 11 Monaten (Kleinst-/Klein-GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG und eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Ein Steuerberater übernimmt Erstellung, Bewertung und Offenlegung rechtskonform.

Wer muss in Rosenheim eine Bilanz erstellen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung richtet sich nach bundeseinheitlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und gilt unabhängig vom Standort — also auch für Unternehmen in Rosenheim. Entscheidend ist die Rechtsform und die Größenklasse nach § 267 HGB. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind gemäß § 264 Abs. 1 HGB grundsätzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen, unabhängig von ihrer Größe.

Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute unterliegen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB und müssen nach § 242 HGB ebenfalls eine Bilanz erstellen, sofern sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten (Umsatzerlöse > 800.000 Euro oder Jahresüberschuss > 80.000 Euro). Freiberufler und Kleingewerbetreibende können grundsätzlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG führen, sofern keine handelsrechtliche Buchführungspflicht besteht.

Tipp für Rosenheimer GmbH-Geschäftsführer

Jede GmbH in Rosenheim ist bilanzierungspflichtig — unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Die Bilanz muss spätestens 11 Monate nach dem Bilanzstichtag (bei kleinen GmbHs nach § 42a Abs. 2 GmbHG) von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) läuft die Frist also bis spätestens 30.11.2026.

Größenklassen und deren Auswirkungen

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6,0 Mio. € ≤ 12,0 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20,0 Mio. € ≤ 40,0 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20,0 Mio. € > 40,0 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten (§ 325 HGB), die Prüfungspflicht (§ 316 HGB) und die Feststellungsfristen (§ 42a GmbHG: 11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften).

Bilanzstichtag und Fristen 2025/2026: Was Rosenheimer Unternehmen beachten müssen

Der Bilanzstichtag ist der Tag, zu dem der Jahresabschluss aufgestellt wird — in der Regel der letzte Tag des Geschäftsjahres. Bei den meisten Unternehmen in Rosenheim entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, sodass der Bilanzstichtag der 31.12.2025 ist. Abweichende Wirtschaftsjahre sind zulässig, müssen jedoch im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung festgelegt sein.

Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter (bei der GmbH: die Geschäftsführer) den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet das: Aufstellung bis spätestens 31.03.2026.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss nach § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für eine kleine GmbH mit Stichtag 31.12.2025 läuft die Feststellungsfrist bis zum 30.11.2026, für mittelgroße und große GmbHs bis zum 31.08.2026.

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss gemäß § 325 Abs. 1 HGB spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen — also bis zum 31.12.2026 für das Geschäftsjahr 2025. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Vorsicht: Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest — auch ohne vorherige Mahnung. Für Rosenheimer GmbHs gilt: Fristen im Blick behalten oder besser noch rechtzeitig durch einen Steuerberater prüfen lassen.

Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Rechtlich dürfen GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen — die Aufstellungspflicht liegt gemäß § 264 Abs. 1 HGB bei den gesetzlichen Vertretern. In der Praxis ist die Bilanzerstellung jedoch eine komplexe fachliche Aufgabe, die fundierte Kenntnisse in Handelsrecht, Steuerrecht und Rechnungslegungsstandards erfordert.

Zu den typischen Herausforderungen zählen: korrekte Aktivierung und Passivierung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), Bewertung von Vermögensgegenständen nach § 253 HGB, Bildung und Auflösung von Rückstellungen (§ 249 HGB), Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen, latente Steuern nach § 274 HGB sowie die Einhaltung der Gliederungsvorschriften (§ 266, § 275 HGB).

Wann lohnt sich ein Steuerberater?

  • Haftungsrisiko: Fehlerhafte Bilanzen können zu Haftungsansprüchen gegen den Geschäftsführer führen (§ 43 GmbHG). Ein Steuerberater haftet für seine Arbeit nach § 323 HGB.
  • Steueroptimierung: Ein erfahrener Steuerberater erkennt Gestaltungsspielräume (z. B. Wahlrechte bei Abschreibungen, Rückstellungen) und minimiert die Steuerlast legal.
  • Zeitersparnis: Die Bilanzerstellung bindet erhebliche Ressourcen — Zeit, die Geschäftsführer sinnvoller in ihr Kerngeschäft investieren.
  • Rechtssicherheit: Steuerberater sind mit aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen vertraut und stellen sicher, dass alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind.

„Wir sehen in der Praxis immer wieder, dass selbst erstellte Bilanzen formale Mängel aufweisen oder steuerliche Chancen ungenutzt lassen. Die Investition in eine professionelle Bilanzerstellung durch einen Steuerberater zahlt sich fast immer aus — allein schon durch vermiedene Ordnungsgelder und optimierte Steuerlasten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer in Rosenheim nach einer digitalen, transparenten Lösung sucht, findet bei OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen — ohne lange Wartezeiten und mit klarer Ansprechstruktur durch das Büroteam in Stuttgart.

Aufbau einer Bilanz nach HGB: Aktivseite und Passivseite im Überblick

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktivseite) und Kapital (Passivseite) zu einem bestimmten Stichtag. Sie zeigt, welche Vermögenswerte das Unternehmen besitzt (Aktiva) und wie diese finanziert sind (Passiva). Nach § 266 HGB gilt für Kapitalgesellschaften eine vorgeschriebene Gliederung, die Vergleichbarkeit und Transparenz sicherstellt.

Die Aktivseite: Vermögen des Unternehmens

Die Aktivseite gliedert sich nach § 266 Abs. 2 HGB in Anlagevermögen (A) und Umlaufvermögen (B) sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten (C) und aktive latente Steuern (D). Das Anlagevermögen umfasst Gegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen (z. B. Grundstücke, Maschinen, Beteiligungen). Das Umlaufvermögen besteht aus Vermögensgegenständen, die nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben (z. B. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben).

A. Anlagevermögen

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände (§ 266 Abs. 2 A I HGB)
  • II. Sachanlagen (§ 266 Abs. 2 A II HGB)
  • III. Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A III HGB)

B. Umlaufvermögen

  • I. Vorräte (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren)
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • III. Wertpapiere
  • IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Passivseite: Kapital und Schulden

Die Passivseite zeigt nach § 266 Abs. 3 HGB, wie das Vermögen finanziert ist. Sie gliedert sich in Eigenkapital (A), Rückstellungen (B), Verbindlichkeiten (C) sowie passive Rechnungsabgrenzungsposten (D) und passive latente Steuern. Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital (bei der GmbH: Stammkapital), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen und den Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag.

A. Eigenkapital

  • I. Gezeichnetes Kapital (z. B. Stammkapital 25.000 €)
  • II. Kapitalrücklage (z. B. Agio)
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  • V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen & C. Verbindlichkeiten

  • Rückstellungen für Pensionen, Steuern, sonstige Rückstellungen (§ 249 HGB)
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Erhaltene Anzahlungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten aus Steuern, soziale Sicherheit

Die Bilanzsumme (Summe aller Aktiva) muss stets der Summe aller Passiva entsprechen — dieses Grundprinzip der doppelten Buchführung ist das Fundament jeder ordnungsgemäßen Bilanz.

Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden: Die wichtigsten Regeln

Die Bewertung ist neben der Bilanzierung der zweite zentrale Schritt bei der Bilanzerstellung. Sie bestimmt, mit welchen Werten Vermögensgegenstände und Schulden in der Bilanz erscheinen. Die gesetzlichen Bewertungsvorschriften finden sich in §§ 252–256 HGB. Grundlage ist das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB): Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.

Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB

Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Software) sind planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Abschreibungsmethode ist die lineare Abschreibung; nur in begründeten Ausnahmefällen sind degressive oder leistungsabhängige Verfahren zulässig. Steuerlich gelten nach § 7 EStG eigene Abschreibungsregeln, die von den handelsrechtlichen Ansätzen abweichen können (z. B. AfA-Tabellen des BMF).

Bei dauerhafter Wertminderung ist außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Umgekehrt besteht für Kapitalgesellschaften ein Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB: Entfallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung, muss der Wert wieder zugeschrieben werden (außer bei Geschäfts- oder Firmenwerten).

Rückstellungen nach § 249 HGB

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (§ 249 Abs. 1 HGB). Typische Beispiele: Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Prozessrisiken, Gewährleistungen, ausstehende Rechnungen (sog. Verbindlichkeitsrückstellungen). Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB).

Praxis-Tipp: Steuerliche vs. handelsrechtliche Bewertung

Handelsrechtliche und steuerliche Bewertungsregeln weichen oft voneinander ab (z. B. bei Abschreibungen, Rückstellungen). Daraus resultieren latente Steuern nach § 274 HGB, die in der Handelsbilanz auszuweisen sind. Ein erfahrener Steuerberater berechnet diese Differenzen und stellt die korrekte Darstellung sicher — ein häufiger Fehler bei selbst erstellten Bilanzen.

Bewertungsvereinfachungsverfahren

Für Vorräte und andere gleichartige Vermögensgegenstände erlaubt § 256 HGB Bewertungsvereinfachungen wie das Lifo-Verfahren (Last in, first out), das Fifo-Verfahren (First in, first out) oder die Durchschnittsbewertung. Diese Verfahren reduzieren den Bewertungsaufwand erheblich, müssen aber stetig angewendet werden (Stetigkeitsgrundsatz nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Anhang und Lagebericht: Wann sind sie für Rosenheimer GmbHs erforderlich?

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht gemäß § 264 Abs. 1 HGB grundsätzlich aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können von zahlreichen Erleichterungen Gebrauch machen.

Der Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ergänzt und erläutert die Bilanz und die GuV. Er enthält Pflichtangaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten, Angaben zu Haftungsverhältnissen, zur Anzahl der Arbeitnehmer, zu Bezügen von Geschäftsführern und Aufsichtsräten sowie zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen nach § 288 HGB und müssen deutlich weniger Angaben machen.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung eines Anhangs ganz verzichten, wenn sie die notwendigen Angaben unter der Bilanz machen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).

Der Lagebericht nach § 289 HGB

Der Lagebericht muss den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird (§ 289 Abs. 1 HGB). Er geht auf Risiken und Chancen, auf die voraussichtliche Entwicklung sowie auf Forschung und Entwicklung ein. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind lageberichtspflichtig; kleine Kapitalgesellschaften sind von dieser Pflicht befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

  • Kleine GmbH: Bilanz + GuV + Anhang (mit Erleichterungen nach § 288 HGB)
  • Mittelgroße GmbH: Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht
  • Große GmbH: Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht + ggf. Prüfung nach § 316 HGB
  • Kleinstkapitalgesellschaft: Bilanz + GuV, Anhang kann entfallen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)

„Viele Rosenheimer Mandanten sind überrascht, wie umfangreich der Anhang selbst für kleine GmbHs ausfallen kann. Wir empfehlen, den Anhang nicht zu unterschätzen — er ist fester Bestandteil des Jahresabschlusses und wird bei der Offenlegung geprüft. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Rückfragen des Unternehmensregisters oder gar zu Ordnungsgeldern führen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung beim Unternehmensregister: Ablauf und häufige Fehler

Nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenzulegen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) läuft die Frist bis zum 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) vom 01.08.2022 ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Welche Unterlagen sind offenzulegen?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse ab. Kleine Kapitalgesellschaften müssen nach § 326 HGB die Bilanz, unter Umständen in verkürzter Form, offenlegen; die GuV kann entfallen, wenn dies im Anhang angegeben wird. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht vollständig veröffentlichen. Zudem ist die Erklärung über die Feststellung des Jahresabschlusses einzureichen.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Klein Ja (ggf. verkürzt) Nein (fakultativ) Ja (Erleichterungen) Nein
Mittelgroß Ja (vollständig) Ja Ja Ja
Groß Ja (vollständig) Ja Ja Ja

Der technische Ablauf der Offenlegung

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Die Unterlagen müssen im strukturierten Format (XBRL für Bilanz und GuV bei mittelgroßen und großen Gesellschaften) oder als PDF hochgeladen werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht mehr erforderlich, es genügt die Authentifizierung über ELSTER oder De-Mail. Nach erfolgreicher Einreichung wird eine Bestätigung mit Veröffentlichungsdatum übermittelt.

Häufige Fehler bei der Offenlegung

Zu den häufigsten Fehlern zählen: falsche Größenklasse angegeben, unvollständige Unterlagen hochgeladen, fehlende Feststellungserklärung, fehlerhafte XBRL-Dateien oder versehentliches Hochladen von Entwürfen statt des festgestellten Abschlusses. Das Unternehmensregister prüft formal und weist unvollständige Einreichungen zurück — das kostet wertvolle Zeit und kann zur Fristversäumnis führen.

Wer den gesamten Prozess — von der Bilanzerstellung bis zur Offenlegung — aus einer Hand beauftragen möchte, findet bei OnlineBilanz.de eine durchgängige digitale Lösung mit transparenter Festpreis-Struktur und fachlicher Begleitung durch zugelassene Steuerberater.

Kosten und Honorar für Bilanzerstellung in Rosenheim: Was Sie erwarten können

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest, die sich am Gegenstandswert (z. B. Bilanzsumme, Jahresumsatz) orientieren. Konkret wird die Gebühr für die Anfertigung eines Jahresabschlusses nach § 35 StBVV berechnet — sie bewegt sich zwischen einer 10/10- und 40/10-Gebühr, je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang.

Beispielrechnung nach StBVV

Angenommen, eine kleine GmbH in Rosenheim hat eine Bilanzsumme von 500.000 Euro. Die Mittelgebühr (25/10) nach Tabelle C der StBVV beträgt ca. 1.550 Euro netto. Je nach Komplexität (z. B. viele Geschäftsvorfälle, komplexe Bewertungen, latente Steuern) kann die Gebühr auf bis zu 40/10 (ca. 2.480 Euro netto) steigen. Hinzu kommen ggf. Gebühren für Anhang, Steuererklärungen und Beratungsleistungen.

1.550 €

Mittelgebühr (25/10) bei 500.000 € Bilanzsumme

2.480 €

Maximalgebühr (40/10)

+19% MwSt.

Hinzu kommt die Umsatzsteuer

Festpreis-Angebote als Alternative

Viele Steuerberater weichen mittlerweile von der starren StBVV-Gebührenordnung ab und bieten Festpreise an. Das schafft Transparenz und Planbarkeit für Mandanten. OnlineBilanz.de arbeitet ausschließlich mit transparenten Festpreisen: Mandanten wissen von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen — ohne versteckte Gebühren oder nachträgliche Anpassungen.

Festpreis-Modelle haben den Vorteil, dass sie unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand sind. Das schafft Anreize für effiziente digitale Prozesse und entlastet den Mandanten von der Unsicherheit, ob der Aufwand im Rahmen der Gebührenordnung bleibt.

Tipp: Kosten in Relation zur Rechtssicherheit setzen

Die Investition in einen professionellen Jahresabschluss relativiert sich schnell, wenn man bedenkt: Ein einziges Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) übersteigt häufig die Steuerberater-Honorare. Hinzu kommen steuerliche Optimierungspotenziale, die oft ein Vielfaches der Beratungskosten einsparen. Ein Steuerberater ist keine Kostenstelle, sondern eine Investition in Rechtssicherheit und wirtschaftliche Effizienz.

„Wir erleben in Rosenheim und bundesweit, dass Mandanten zunehmend Wert auf Transparenz legen. Die klassische StBVV-Abrechnung wird als intransparent und schwer kalkulierbar empfunden. Deshalb setzen wir konsequent auf Festpreise — das schafft Vertrauen und ermöglicht eine langfristige, partnerschaftliche Zusammenarbeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer in Rosenheim die Bilanz auch ohne Steuerberater einreichen?

Ja, rechtlich ist die Einreichung ohne Steuerberater zulässig. Sie müssen die Bilanz jedoch selbst erstellen, feststellen lassen und beim Unternehmensregister offenlegen. Da Fehler bei Bewertung, Gliederung oder Offenlegung zu Ordnungsgeldern führen können, empfiehlt sich fachliche Begleitung durch einen Steuerberater.

Welche Unterlagen benötige ich, um in Rosenheim eine Bilanz erstellen zu lassen?

Sie benötigen eine vollständige Finanzbuchhaltung (DATEV, lexoffice o. ä.), Kontoauszüge, Inventurlisten, Anlageverzeichnis, Kreditverträge, Miet- und Leasingverträge sowie Nachweise zu offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Ein Steuerberater prüft diese Unterlagen und erstellt daraus die Bilanz.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist für meine Rosenheimer GmbH verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem wird die Frist nicht verlängert – Sie müssen dennoch offenlegen. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Bußgeldern.

Gibt es in Rosenheim lokale Besonderheiten bei der Bilanzerstellung?

Nein, die Pflichten zur Bilanzerstellung und Offenlegung gelten bundesweit einheitlich nach HGB und GmbHG. Rosenheimer Unternehmen unterliegen denselben Größenklassen, Fristen und Offenlegungspflichten wie GmbHs in ganz Deutschland. Lokale Abweichungen existieren nicht.

Muss ich als Kleinst-GmbH in Rosenheim auch eine GuV offenlegen?

Nein. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind von der Offenlegungspflicht der Gewinn- und Verlustrechnung befreit (§ 326 Abs. 1 HGB). Sie müssen nur die Bilanz beim Unternehmensregister einreichen. Anhang und Lagebericht entfallen ebenfalls.

Wie lange muss ich Bilanzen in Rosenheim aufbewahren?

Bilanzen, Jahresabschlüsse und die dazugehörigen Buchungsbelege müssen gemäß § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Digitale Archivierung ist zulässig, sofern GoBD-konform.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz