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OnlineBilanzBlogAfA-Tabelle: Nutzungsdauern für die Abschreibung richtig nachschlagen

AfA-Tabelle: Nutzungsdauern für die Abschreibung richtig nachschlagen

Veröffentlicht: 13.07.2026Aktualisiert: 13.07.2026Fachlich geprüft: 13.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Die AfA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen gibt für Hunderte von Wirtschaftsgütern die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor – von Büromöbeln über PKW bis zur Fotovoltaikanlage. Wer diese Tabellen kennt und richtig anwendet, legt Abschreibungszeiträume steuerlich wasserdicht fest und vermeidet Diskussionen beim Betriebsprüfer.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die AfA-Tabelle (amtliche Bezeichnung: „AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter“ – kurz AfA-Tabelle „AV“) ist eine Verwaltungsanweisung des BMF, die für typische Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer i. S. d. § 7 EStG festlegt. Sie entfaltet keinen Gesetzescharakter, hat aber Anscheinsbeweiswirkung: Abweichungen sind zulässig, müssen aber begründet und nachgewiesen werden. Gebäude stehen nicht in der AfA-Tabelle; für sie gelten die gesetzlichen Sätze nach § 7 Abs. 4/5a EStG.

Was ist die AfA-Tabelle?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung – der steuerliche Begriff für planmäßige Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 7 EStG; maßgebliche Größe ist dort die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (bND).

Das BMF veröffentlicht seit Jahrzehnten Verwaltungsanweisungen, die für eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern empirisch ermittelte Nutzungsdauern bündeln. Diese Anweisungen – die sogenannten AfA-Tabellen – sind für die Finanzverwaltung intern bindend, begründen gegenüber dem Steuerpflichtigen aber keinen Gesetzesstatus. Rechtlich korrekt einzuordnen sind sie als Anscheinsbeweis: Wer die Tabellenwerte übernimmt, ist auf der sicheren Seite; wer abweicht, trägt die Beweislast für eine kürzere oder längere tatsächliche Nutzungsdauer.

Hinweis: Rechtsstand & Aktualität

Die AfA-Tabelle AV gilt in ihrer heutigen Fassung seit dem 15. Dezember 2000 (BMF-Schreiben IV D 2 – S 1551 – 188/00). Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 gelten dieselben Nutzungsdauern – die Tabelle wurde seitdem im Kern nicht geändert. Einzige wesentliche Ergänzung: das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 zur einjährigen Nutzungsdauer digitaler Wirtschaftsgüter (Computer, Software).

AfA-Tabelle AV vs. Branchentabellen

Das BMF-System besteht aus zwei Ebenen:

AfA-Tabelle „AV“ (allgemein verwendbare Anlagegüter)

Enthält branchenübergreifend nutzbare Wirtschaftsgüter: Büroausstattung, PKW, EDV, Maschinen allgemeiner Art, Lager- und Transporteinrichtungen usw. Diese Tabelle gilt für alle Branchen subsidiär.

Branchentabellen (ca. 50 Stück)

Spezielle Tabellen für einzelne Wirtschaftszweige: z. B. Bäckereien, Druckereien, Krankenhäuser, Kfz-Betriebe, Landwirtschaft. Sie gehen der AV-Tabelle vor, soweit ein Wirtschaftsgut dort aufgeführt ist. Nicht gelistete Güter fallen zurück auf die AV-Tabelle.

Beide Tabellenwerke sind auf der BMF-Website unter „AfA-Tabellen“ kostenfrei abrufbar. Die AV-Tabelle ist für die meisten GmbH und UG der täglich relevante Ausgangspunkt.

Nutzungsdauern der häufigsten Wirtschaftsgüter

Die folgende Übersicht zeigt die in der Praxis am häufigsten benötigten Werte aus der AfA-Tabelle AV sowie ausgewählten Branchentabellen. Der lineare AfA-Satz ergibt sich rechnerisch als 100 % ÷ Nutzungsdauer.

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer (Jahre) Linearer AfA-Satz Fundstelle
Büromöbel (Schreibtisch, Schrank, Regal) 13 7,69 % AfA-Tabelle AV
Bürostuhl 13 7,69 % AfA-Tabelle AV
PKW (Personenkraftwagen) 6 16,67 % AfA-Tabelle AV
LKW (Lastkraftwagen) 9 11,11 % AfA-Tabelle AV
Gabelstapler 7 14,29 % AfA-Tabelle AV
Telefonanlage (Hardware) 10 10,00 % AfA-Tabelle AV
Computer, Laptop, Drucker (Neukauf ab 2021) 1 (Wahlrecht) 100 % BMF 22.02.2022
Standard-Software (Lizenzen ab 2021) 1 (Wahlrecht) 100 % BMF 22.02.2022
Fotovoltaikanlage 20 5,00 % AfA-Tabelle AV
Ladeneinbauten / Ladenausbau 10 10,00 % AfA-Tabelle AV
Werkzeuge (handgeführt, motorbetrieben) 5 20,00 % AfA-Tabelle AV
Allgemeine Produktionsmaschine 8–15 (je nach Typ) 6,67–12,50 % AfA-Tabelle AV / Branchentabelle
Klimaanlage / Lüftungsanlage 15 6,67 % AfA-Tabelle AV
Aufzug / Lastenaufzug 15 6,67 % AfA-Tabelle AV
Serveranlage (Hardware, bis 2020) 3 33,33 % AfA-Tabelle AV (alt)
Einbauten / Betriebsvorrichtungen 10–20 5–10 % AfA-Tabelle AV

Achtung: Gebäude fehlen bewusst

Gebäude und Außenanlagen stehen nicht in der AfA-Tabelle. Für sie gelten die gesetzlichen Prozentsätze nach § 7 Abs. 4 und 5a EStG. Details siehe Abschnitt Gebäude: eigene Regeln weiter unten.

Sonderfall PKW: 6 Jahre und Gebrauchtwagen

Die Abschreibung PKW AfA-Tabelle weist für den Personenkraftwagen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren aus. Der lineare AfA-Satz beträgt damit 16,67 % p. a. auf die Anschaffungskosten (netto bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern).

Für die Abschreibung ist allein die steuerliche Nutzungsdauer maßgeblich – nicht der Zeitraum der tatsächlichen Nutzung im Betrieb. Kauft die GmbH einen Neuwagen für 60.000 EUR netto, beträgt die jährliche lineare AfA 10.000 EUR.

Gebrauchtwagen: Restnutzungsdauer

Bei einem gebraucht erworbenen PKW richtet sich die AfA nach der Restnutzungsdauer zum Zeitpunkt des Erwerbs. Die Gesamtnutzungsdauer von 6 Jahren gilt auch hier als Ausgangspunkt; davon zieht man die bereits vergangene Nutzungsdauer beim Vorbesitzer ab. Für eine schon drei Jahre alte Gebrauchtlimousine betrüge die Restnutzungsdauer also rechnerisch 3 Jahre. Kann der Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer glaubhaft machen (z. B. durch Kilometerstand, TÜV-Befund, Gutachten), darf er diese ansetzen.

Abgrenzung: 1-%-Regelung & Privatnutzung

Die AfA-Tabelle betrifft ausschließlich die Höhe der Abschreibung. Die Frage, wie die Privatnutzung eines betrieblichen PKW versteuert wird (1-%-Regelung oder Fahrtenbuch), ist davon strikt zu trennen und wird an anderer Stelle auf onlinebilanz.de behandelt.

Sonderfall Computer & Software: einjährige Nutzungsdauer

Mit BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 (IV C 3 – S 2190/21/10002:025) hat das BMF für Computer, Peripheriegeräte und Betriebs- bzw. Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr festgelegt. Das gilt rückwirkend ab dem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2020 endet.

Wichtig: Es handelt sich um ein Wahlrecht, keinen Zwang. Der Steuerpflichtige kann auch die bisherige Nutzungsdauer (3 Jahre für Hardware nach alter Tabelle) beibehalten. Wählt er die einjährige Nutzungsdauer, kann er im Jahr der Anschaffung 100 % der Kosten abziehen – wirtschaftlich wie eine Sofortabschreibung. Handelsrechtlich (HGB) bleibt die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer nach § 253 Abs. 3 HGB maßgeblich; hier kann eine zeitliche Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz entstehen, die im Rahmen des Jahresabschlusses durch latente Steuern abzubilden ist.

  • Gilt für: Desktop-PCs, Laptops, Tablets, Smartphones (betrieblich), Drucker, Scanner, Monitore
  • Gilt für: Standard-ERP-Software, Office-Lizenzen, Branchensoftware (nicht selbst entwickelte Individualsoftware)
  • Gilt nicht automatisch für: eingebettete Steuerungscomputer in Maschinen (folgen der Maschinen-Nutzungsdauer)
  • Wahlrecht: jährlich für jedes neu angeschaffte Gut neu ausübbar

Gebäude: eigene Regeln außerhalb der AfA-Tabelle

Die AfA-Tabelle Gebäude existiert im eigentlichen Sinne nicht – eine häufige Fehlannahme. Gebäude werden in keiner der BMF-Tabellen gelistet, weil der Gesetzgeber für sie eigene Abschreibungssätze in § 7 Abs. 4 und Abs. 5a EStG normiert hat:

Gebäudekategorie AfA-Satz (linear) Entsprechende Nutzungsdauer
Betriebsgebäude (Baugenehmigung ab 01.01.2001) 3 % p. a. 33,3 Jahre
Betriebsgebäude (ältere Baujahre, bestimmte Fälle) 2 % p. a. 50 Jahre
Wohngebäude (Fertigstellung ab 01.01.2023) 3 % p. a. 33,3 Jahre
Wohngebäude (Fertigstellung vor 2023) 2 % p. a. 50 Jahre
Degressive Gebäude-AfA § 7 Abs. 5a EStG 5 % (fallend) Sonderregelung Wohngebäude

Die degressive Abschreibung für Immobilien nach § 7 Abs. 5a EStG ist ein eigenes, komplexes Thema. Einen vertieften Artikel dazu finden Sie auf onlinebilanz.de. Außenanlagen (Parkplatz, Einfriedung) und Betriebsvorrichtungen (technische Anlagen, die dem Betrieb, nicht dem Gebäude, dienen) folgen wiederum der AfA-Tabelle AV.

Gebrauchte Wirtschaftsgüter & Restnutzungsdauer

Die AfA-Tabellen sind auf neue Wirtschaftsgüter ausgerichtet. Bei gebraucht erworbenen Gütern gilt der Grundsatz: Die Abschreibung des Erwerbers richtet sich nach der Restnutzungsdauer, die das Gut beim Erwerber noch hat. Diese ergibt sich aus:

  1. Tabellarische Gesamtnutzungsdauer minus bereits abgelaufene Zeit beim Vorbesitzer (schätzweise anhand Alter, Zustand, Kilometerstand)
  2. Alternativ: Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen, das eine individuelle Restnutzungsdauer dokumentiert – besonders relevant bei teuren Maschinen oder Betriebsvorrichtungen

Das Finanzamt erkennt Abweichungen von der Tabellen-Nutzungsdauer bei gebrauchten Wirtschaftsgütern vergleichsweise großzügig an, wenn eine nachvollziehbare Schätzungsgrundlage vorliegt. Eine Mindestnutzungsdauer gibt es grundsätzlich nicht – bei einem vollständig verschlissenen Gut kann die Restnutzungsdauer sogar ein Jahr betragen.

Was gilt bei fehlendem Tabelleneintrag?

Nicht jedes Wirtschaftsgut findet sich in der AfA-Tabelle AV oder einer Branchentabelle. In diesem Fall ist der Steuerpflichtige zur Schätzung verpflichtet (§ 7 Abs. 1 Satz 2 EStG: „nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer“). Maßstäbe für die Schätzung:

  • Herstellerangaben zur technischen Lebensdauer
  • Branchenübliche Erfahrungswerte / Verbandsveröffentlichungen
  • Analoge Wirtschaftsgüter in der AfA-Tabelle AV als Orientierung
  • Gutachten eines Sachverständigen bei hohen Anschaffungskosten
  • Bereits beim Betriebsprüfer anerkannte Nutzungsdauern aus Vorjahren

Eine plausibel begründete Schätzung trägt in der Betriebsprüfung in der Regel. Ratsam ist eine kurze interne Aktennotiz, die die Überlegungen zur Nutzungsdauer dokumentiert.

Zusammenspiel mit AfA-Methoden

Die AfA-Tabelle liefert die Nutzungsdauer – sie sagt nichts über die anzuwendende Abschreibungsmethode. Die Methodik regelt § 7 EStG:

  • Lineare AfA (§ 7 Abs. 1 EStG): gleichmäßige Jahresbeträge über die Nutzungsdauer – Standardmethode, gilt immer
  • Degressive AfA (§ 7 Abs. 2 EStG): für bewegliche Wirtschaftsgüter; befristete Sonderregelung für bestimmte Anschaffungszeiträume – Details in einem separaten Artikel auf onlinebilanz.de
  • GWG-Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG): für Wirtschaftsgüter bis 800 EUR netto – Nutzungsdauer irrelevant, da Vollabzug im Jahr der Anschaffung; ebenfalls in separatem Artikel behandelt

Für die Handelsbilanz (HGB) gilt: Die steuerlichen Nutzungsdauern aus der AfA-Tabelle werden handelsrechtlich häufig übernommen, da das Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Abs. 1 EStG den Gleichlauf begünstigt. Zwingend ist das aber nicht; bei erkennbar abweichenden wirtschaftlichen Verhältnissen sind handelsrechtliche Korrekturen geboten. Der Jahresabschluss muss dann latente Steuerpositionen berücksichtigen.

Praxisbeispiel: GmbH schreibt Produktionsmaschine ab

Die Muster-Produktion GmbH kauft im April 2025 eine Spritzgussmaschine für 240.000 EUR netto. Die AfA-Tabelle AV weist für diese Maschinenart eine Nutzungsdauer von 10 Jahren aus. Die GmbH entscheidet sich für die lineare Methode.

Parameter Wert
Anschaffungskosten (netto) 240.000 EUR
Nutzungsdauer (AfA-Tabelle AV) 10 Jahre
Linearer AfA-Satz 10 % p. a.
Jährliche AfA (Volljahr) 24.000 EUR
AfA 2025 (April–Dezember, 9 Monate) 18.000 EUR
Buchwert 31.12.2025 222.000 EUR
Buchungssatz Abschreibung 2025:
Abschreibungen auf Sachanlagen 18.000 EUR  an  Maschinen und maschinelle Anlagen 18.000 EUR

Hätte die GmbH nachweisen können, dass die Maschine in ihrem Drei-Schicht-Betrieb tatsächlich nur 7 Jahre hält (z. B. durch Herstellergarantie für Dauerbetrieb), dürfte sie die kürzere Nutzungsdauer ansetzen – die jährliche AfA stiege auf rund 34.286 EUR. Die Abweichung wäre in der Buchführung zu dokumentieren.

Praxistipp: AfA-Spiegel im Jahresabschluss

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Fazit: AfA-Tabelle als verlässlicher Ausgangspunkt

Die AfA-Tabelle des BMF ist das zentrale Nachschlagewerk für Nutzungsdauern im deutschen Steuerrecht. Sie ist keine Rechtsnorm, liefert aber einen starken Anscheinsbeweis, der Betriebsprüfungen erheblich erleichtert. Für die tägliche Praxis gilt:

  • Tabellenwert als Standardansatz übernehmen – Dokumentation trotzdem empfehlenswert
  • Abweichung nach unten (kürzere Nutzungsdauer) erfordert konkreten Nachweis: Gutachten, Herstellerangaben, Schichtbetrieb
  • Gebrauchtwaren: Restnutzungsdauer individuell schätzen, Schätzungsgrundlage dokumentieren
  • Computer & Software ab 2021: Wahlrecht zur einjährigen Nutzungsdauer prüfen – häufig steuerlich vorteilhaft
  • Gebäude: nicht in der AfA-Tabelle – § 7 Abs. 4/5a EStG beachten
  • Für 2024, 2025 und 2026: inhaltlich identische Tabellenwerte, da keine Änderung seit 2000

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Nutzungsdauer PKW (AfA-Tabelle AV)

20 Jahre

Nutzungsdauer Fotovoltaikanlage

1 Jahr

Nutzungsdauer Computer/Software (Wahlrecht ab 2021)

Häufig gestellte Fragen

Ist die AfA-Tabelle rechtlich verbindlich?

Nein. Die AfA-Tabellen des BMF sind Verwaltungsanweisungen ohne Gesetzescharakter. Sie entfalten Anscheinsbeweiswirkung: Wer abweicht, muss die abweichende Nutzungsdauer mit konkreten Nachweisen (Gutachten, Herstellerangaben, Betriebsbedingungen) begründen.

Wie lange schreibt man einen PKW steuerlich ab?

Laut AfA-Tabelle AV beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines PKW 6 Jahre, entsprechend einem linearen AfA-Satz von 16,67 % p. a. Bei gebraucht gekauften Fahrzeugen gilt die verbleibende Restnutzungsdauer.

Gibt es eine AfA-Tabelle für Gebäude?

Nein. Gebäude stehen nicht in der AfA-Tabelle. Für sie gelten die gesetzlichen Abschreibungssätze nach § 7 Abs. 4 und 5a EStG: 3 % p. a. für neuere Betriebsgebäude (Baugenehmigung ab 2001) bzw. 2 % für ältere Gebäude.

Gilt die AfA-Tabelle 2025 genauso wie 2024?

Ja. Die AfA-Tabelle AV ist seit ihrer Fassung vom Dezember 2000 inhaltlich unverändert. Einzige wesentliche Neuerung war das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 zur einjährigen Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Software).

Was gilt, wenn ein Wirtschaftsgut nicht in der AfA-Tabelle steht?

In diesem Fall ist nach § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu schätzen. Herstellerangaben, Branchenerfahrungswerte, analoge Tabellenpositionen oder ein Sachverständigengutachten dienen als Schätzungsgrundlage.

Darf ich bei einem Computer die 1-jährige Nutzungsdauer ablehnen?

Ja. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 begründet ein Wahlrecht, keinen Zwang. Wer möchte, kann weiterhin die frühere Nutzungsdauer (z. B. 3 Jahre) ansetzen. Das Wahlrecht lässt sich jährlich und für jedes Wirtschaftsgut separat neu ausüben.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Fachliche Prüfung

Fabian Klement

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Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

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In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

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Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

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Wer prüft den Abschluss fachlich?

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Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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