Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogAfA-Tabelle 2026

AfA-Tabelle 2026: Nutzungsdauern & Abschreibung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die AfA-Tabelle 2026 gibt verbindliche Nutzungsdauern für die steuerliche Abschreibung von Anlagevermögen vor. Sie dient als Grundlage für die jährliche Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 EStG. Wer die Tabellen korrekt anwendet, vermeidet Fehler in der Bilanz und bei der Steuererklärung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die AfA-Tabelle 2026 listet amtliche Nutzungsdauern für Wirtschaftsgüter, die Unternehmen zur steuerlichen Abschreibung nach § 7 EStG heranziehen. Sie wird vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und nach Branchen differenziert. Die korrekte Anwendung ist entscheidend für die richtige Gewinnermittlung und Bilanzierung.

Was ist die AfA-Tabelle und wozu dient sie?

Die AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) ist ein amtliches Verzeichnis des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), das die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von Anlagegütern festlegt. Sie bildet die Grundlage für die steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 7 EStG. Unternehmen müssen Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen – die AfA-Tabelle liefert dafür verbindliche Orientierungswerte.

Die AfA-Tabellen unterscheiden sich in eine allgemeine Tabelle für branchenübergreifende Wirtschaftsgüter sowie in zahlreiche Branchentabellen für spezielle Wirtschaftszweige (z. B. Gastronomie, Baugewerbe, Landwirtschaft). Für die Bilanzierung nach HGB und die Steuerbilanz sind die dort genannten Nutzungsdauern maßgeblich – Abweichungen müssen im Einzelfall begründet werden.

Praxis-Hinweis

Die AfA-Tabelle 2026 gilt unverändert nach den BMF-Veröffentlichungen. Aktualisierungen erfolgen nur bei strukturellen Änderungen oder neuen Wirtschaftsgütern. Stand 2026 sind die Tabellen aus den Vorjahren weiterhin anzuwenden, sofern das BMF keine Neufassung veröffentlicht hat.

Rechtliche Grundlagen der Abschreibung

  • § 7 EStG: Regelt die Absetzung für Abnutzung bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern.
  • § 253 Abs. 3 HGB: Handelsrechtliche Abschreibungspflicht für planmäßige Abnutzung.
  • BMF-Schreiben: Veröffentlichung und Aktualisierung der amtlichen AfA-Tabellen.

Aufbau und Struktur der AfA-Tabellen 2026

Die AfA-Tabellen sind systematisch nach Wirtschaftsgütern und Branchen gegliedert. Die allgemeine AfA-Tabelle (AV-Tabelle) enthält branchenübergreifend genutzte Anlagegüter wie Büromöbel, EDV-Ausstattung, PKW oder Maschinen. Daneben existieren über 80 Branchentabellen, die spezialisierte Wirtschaftsgüter für einzelne Wirtschaftszweige ausweisen.

Die allgemeine AfA-Tabelle (AV)

In der allgemeinen Tabelle finden sich Nutzungsdauern für typische Betriebsausstattungen. Beispiele: Bürostühle (13 Jahre), Computer (3 Jahre), PKW (6 Jahre), Telefonanlagen (8 Jahre). Diese Werte gelten branchenunabhängig und werden vorrangig angewendet, wenn kein spezialisiertes Wirtschaftsgut in einer Branchentabelle aufgeführt ist.

Branchentabellen für spezifische Wirtschaftszweige

Für Unternehmen mit branchenspezifischen Anlagen (z. B. Hotellerie, Einzelhandel, Metallverarbeitung) sind die entsprechenden Branchentabellen maßgeblich. Sie enthalten Wirtschaftsgüter wie Hotelausstattung, Kühltheken, Produktionsanlagen oder Werkzeugmaschinen mit den jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

Branche Beispiel-Wirtschaftsgut Nutzungsdauer
Gastronomie Gastronomiemöbel 8 Jahre
Baugewerbe Baumaschinen 6–10 Jahre
Einzelhandel Ladeneinrichtung 10 Jahre
Landwirtschaft Traktoren 9 Jahre
Metallverarbeitung Werkzeugmaschinen 8–10 Jahre

„In der Praxis wird oft übersehen, dass bei spezialisierten Anlagegütern die Branchentabelle Vorrang vor der allgemeinen Tabelle hat. Wer unsicher ist, sollte die Zuordnung bereits bei der Anschaffung klären – nachträgliche Korrekturen in der Bilanz sind aufwendig.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Die wichtigsten Nutzungsdauern in der AfA-Tabelle 2026

Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter sind vor allem die häufig vorkommenden Wirtschaftsgüter relevant. Nachfolgend eine Übersicht der gebräuchlichsten Anlagegüter mit den aktuellen Nutzungsdauern nach der AfA-Tabelle 2026.

Büroausstattung und EDV

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Bemerkung
Computer, Notebooks 3 Jahre Gilt auch für Peripheriegeräte
Software (eigenständig) 3 Jahre Bei Lizenzierung ggf. kürzer
Drucker, Kopierer 7 Jahre Bei intensiver Nutzung kürzer
Büromöbel 13 Jahre Schreibtische, Schränke, Regale
Telefonanlage 8 Jahre Analog und VoIP-Systeme

Fahrzeuge und Transport

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Bemerkung
PKW 6 Jahre Auch Firmenwagen
LKW (bis 7,5 t) 8 Jahre Leichte Nutzfahrzeuge
LKW (über 7,5 t) 9 Jahre Schwere Nutzfahrzeuge
Gabelstapler 8 Jahre Elektro und Diesel

Maschinen und technische Anlagen

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Bemerkung
Werkzeugmaschinen 8 Jahre Branchenabhängig
Förderbänder 10 Jahre Produktionsanlagen
Klimaanlagen 10 Jahre Fest installierte Systeme
Photovoltaikanlagen 20 Jahre Gewerbliche Nutzung

Wichtig

Die angegebenen Nutzungsdauern sind Richtwerte. Bei nachweisbar kürzerer oder längerer tatsächlicher Nutzung kann im Einzelfall eine abweichende Abschreibungsdauer angesetzt werden – dies muss jedoch dokumentiert und gegenüber dem Finanzamt begründet werden.

Wie wendet man die AfA-Tabelle in der Praxis an?

Die korrekte Anwendung der AfA-Tabelle beginnt mit der eindeutigen Zuordnung des Wirtschaftsguts. Nach Anschaffung oder Herstellung wird das Anlagegut in der Anlagenbuchhaltung erfasst, die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle abgeleitet und die jährliche Abschreibung berechnet.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

  1. Wirtschaftsgut identifizieren: Genaue Bezeichnung und Zuordnung (z. B. Notebook, Bürostuhl, Maschine).
  2. Branchentabelle prüfen: Falls vorhanden, hat die Branchentabelle Vorrang vor der allgemeinen Tabelle.
  3. Nutzungsdauer ermitteln: AfA-Tabelle konsultieren und passende Position auswählen.
  4. Abschreibungsmethode wählen: Lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ist Standard; degressive AfA nur in Sonderfällen (z. B. zeitlich begrenzte Förderung).
  5. Anlagenkartei führen: Dokumentation der Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, jährliche Abschreibung und Restbuchwert.

Beispielrechnung: Notebook mit 3 Jahren Nutzungsdauer

Ein Notebook wird für 2.400 Euro netto angeschafft. Nach AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 3 Jahre. Bei linearer Abschreibung ergibt sich: 2.400 € / 3 Jahre = 800 € jährliche AfA. Im Jahr der Anschaffung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig, z. B. bei Kauf im Juli: 6 Monate = 400 €.

Praxis-Tipp

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben werden. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro ist auch die Bildung eines Sammelpostens möglich, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.

„Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung einer sauberen Anlagenbuchhaltung. Wer von Beginn an die AfA-Tabelle korrekt anwendet und die Buchungen dokumentiert, spart sich spätere Diskussionen mit dem Finanzamt und erleichtert den Jahresabschluss erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Änderungen und Aktualisierungen der AfA-Tabellen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aktualisiert die AfA-Tabellen in unregelmäßigen Abständen. Änderungen erfolgen, wenn sich die tatsächliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern aufgrund technischer Entwicklungen, Marktverhältnisse oder neuer Erkenntnisse verändert. Auch neue Wirtschaftsgüter (z. B. E-Bikes, Cloud-Hardware) werden bei Bedarf ergänzt.

Wichtige Änderungen der letzten Jahre

  • Computer und Peripherie (2021): Verkürzung der Nutzungsdauer von 3 auf 1 Jahr für bestimmte Hardware (BMF-Schreiben vom 26.02.2021) – in der Praxis werden weiterhin häufig 3 Jahre angesetzt.
  • Photovoltaikanlagen: Nutzungsdauer von 20 Jahren, in der Praxis oft mit individueller Begründung angepasst.
  • Elektrofahrzeuge: Derzeit keine separate AfA-Tabelle; meist wird die Nutzungsdauer analog zu Verbrennern (6 Jahre PKW) angesetzt.

Stand 2026 bleiben die AfA-Tabellen grundsätzlich unverändert, sofern das BMF keine Neufassung veröffentlicht. Änderungen werden im Bundessteuerblatt und auf der BMF-Website bekannt gegeben. Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob für neu angeschaffte Wirtschaftsgüter aktualisierte Nutzungsdauern vorliegen.

Hinweis

Wurde ein Wirtschaftsgut nach einer alten Nutzungsdauer abgeschrieben und erfolgt später eine Änderung der AfA-Tabelle, besteht keine Pflicht zur rückwirkenden Anpassung. Die Änderung gilt nur für Neuanschaffungen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Abgrenzung zu Sofortabschreibung und GWG-Regelungen

Nicht jedes Wirtschaftsgut muss über die AfA-Tabelle abgeschrieben werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und bestimmte Fördertatbestände gelten Sonderregelungen, die eine sofortige oder beschleunigte Abschreibung ermöglichen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach § 6 Abs. 2 EStG

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto (Stand 2026) können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die AfA-Tabelle wird hier nicht angewendet. Voraussetzung: Das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar und beweglich.

Sammelposten-Option (Pool-Abschreibung)

Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro netto können zu einem Sammelposten zusammengefasst werden, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird (§ 6 Abs. 2a EStG). Diese Option ist unabhängig von der AfA-Tabelle und vor allem für Unternehmen mit vielen Kleinanschaffungen interessant.

Anschaffungskosten (netto) Abschreibungsmethode Nutzungsdauer
bis 250 € Sofortabschreibung (ohne GWG-Option)
250 bis 800 € Wahlrecht: Sofort-AfA oder Sammelposten 1 Jahr / 5 Jahre
800 bis 1.000 € Sammelposten (Pflicht bei Wahlrechtsausübung) 5 Jahre
über 1.000 € AfA nach Tabelle Laut AfA-Tabelle

Praxis-Hinweis

Die GWG-Grenze von 800 Euro ist eine wichtige Schwelle für die Liquiditätsplanung. Wer gezielt Anschaffungen bis zu dieser Grenze tätigt, kann den Gewinn steuermindernd beeinflussen – bei größeren Investitionen greift die AfA-Tabelle mit mehrjähriger Verteilung.

„Die Wahl zwischen Sofortabschreibung, Sammelposten und regulärer AfA sollte strategisch erfolgen. Wir empfehlen, dies im Rahmen der Jahresabschlussplanung mit dem Steuerberater abzustimmen – so lässt sich die Steuerlast optimal steuern.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Fehler bei der Anwendung der AfA-Tabelle

In der Praxis kommt es bei der Anwendung der AfA-Tabelle immer wieder zu Fehlern, die zu falschen Abschreibungen, Steuernachzahlungen oder Problemen bei der Betriebsprüfung führen können. Nachfolgend die häufigsten Stolpersteine und wie Sie diese vermeiden.

Fehler 1: Falsche Zuordnung zur Branchentabelle

Viele Unternehmen nutzen ausschließlich die allgemeine AfA-Tabelle, obwohl für ihr Wirtschaftsgut eine speziellere Branchentabelle existiert. Beispiel: Ein Hotel schreibt Hotelbetten nach allgemeiner Tabelle (13 Jahre Möbel) ab, obwohl die Branchentabelle Gastronomie/Hotellerie kürzere Nutzungsdauern (z. B. 8 Jahre) vorsieht. Dies führt zu einer zu niedrigen Abschreibung und höheren Steuerlast.

Fehler 2: Zeitanteilige Abschreibung im Anschaffungsjahr vergessen

Die AfA beginnt mit dem Monat der Anschaffung bzw. Herstellung (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Wer ein Wirtschaftsgut im Juli anschafft, darf im ersten Jahr nur 6/12 der Jahres-AfA ansetzen. Dieser Fehler führt zu überhöhten Abschreibungen im ersten Jahr und Korrekturen in der Steuererklärung.

Fehler 3: Nachträgliche Herstellungskosten nicht berücksichtigen

Wird ein Anlagegut nach der Anschaffung wesentlich erweitert oder verbessert, erhöhen sich die Anschaffungs-/Herstellungskosten. Die AfA muss dann neu berechnet werden. Beispiel: Ein PKW wird nachträglich mit einem hochwertigen Navigationssystem ausgestattet – die Kosten erhöhen den Buchwert und werden über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Fehler 4: GWG-Grenze falsch angewendet

Die 800-Euro-Grenze gilt netto, nicht brutto. Zudem muss das Wirtschaftsgut selbstständig nutzbar sein – ein Monitor allein ist meist nicht selbstständig nutzbar, ein Notebook schon. Falsche Zuordnungen führen zu Beanstandungen bei der Betriebsprüfung.

  • Branchentabelle vor allgemeiner Tabelle prüfen
  • Zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr beachten
  • Nachträgliche Herstellungskosten dokumentieren
  • GWG-Grenze netto und Selbstständigkeit prüfen
  • Anlagenkartei lückenlos führen
  • Bei Unsicherheiten Steuerberater einbeziehen

„Die meisten Fehler bei der AfA entstehen durch fehlende Dokumentation oder unklare Zuordnung. Wer von Anfang an strukturiert arbeitet und eine saubere Anlagenbuchhaltung führt, vermeidet 90 Prozent der Probleme. Bei komplexen Anschaffungen lohnt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater – das spart später Ärger.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Tools und Unterstützung bei der AfA-Verwaltung

Moderne Buchhaltungssoftware und digitale Anlagenverwaltung erleichtern die korrekte Anwendung der AfA-Tabelle erheblich. Viele Programme enthalten bereits hinterlegte Nutzungsdauern nach AfA-Tabelle und berechnen die Abschreibungen automatisch.

Vorteile digitaler Anlagenbuchhaltung

  • Automatische Berechnung: AfA wird nach Erfassung des Wirtschaftsguts und Auswahl der Nutzungsdauer automatisch berechnet.
  • Zeitanteilige AfA: Software berücksichtigt das Anschaffungsdatum und berechnet die Abschreibung monatsgenau.
  • Änderungsdokumentation: Nachträgliche Herstellungskosten oder Ausbuchungen werden automatisch im Anlagenspiegel dokumentiert.
  • Schnittstellen: Übergabe der AfA-Daten an die Finanzbuchhaltung und Steuererklärung ohne Medienbruch.

Integration mit Steuerberater-Leistungen

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, profitiert von der Kombination aus digitaler Anlagenverwaltung und fachlicher Prüfung. Plattformen wie OnlineBilanz bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen: Die Anlagenbuchhaltung wird digital erfasst, die AfA-Berechnung erfolgt automatisiert, und das Steuerberater-Team prüft die Korrektheit und erstellt den Anlagenspiegel für den Jahresabschluss.

Mandant

Erfasst Anschaffungen digital in der Anlagenverwaltung, verknüpft Belege, pflegt Stammdaten.

Steuerberater-Team

Prüft Zuordnung nach AfA-Tabelle, berechnet AfA, erstellt Anlagenspiegel und integriert ihn in den Jahresabschluss.

Praxis-Tipp

Die Anlagenbuchhaltung sollte bereits unterjährig gepflegt werden, nicht erst zum Jahresabschluss. So behalten Sie den Überblick über Ihr Anlagevermögen und können Investitionsentscheidungen fundiert treffen. Wer diese Daten strukturiert digital vorhält, erleichtert dem Steuerberater die Arbeit und spart Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Sind die Nutzungsdauern der AfA-Tabelle 2026 bindend?

Die AfA-Tabellen haben zwar keine Gesetzeskraft, besitzen aber eine starke Bindungswirkung. Das Finanzamt akzeptiert die dort genannten Nutzungsdauern in der Regel ohne weitere Nachweise. Weichen Sie ab, müssen Sie die tatsächlich kürzere oder längere Nutzungsdauer nachweisen können, etwa durch Gutachten oder branchenspezifische Besonderheiten.

Was passiert, wenn ich ein Wirtschaftsgut nicht in der AfA-Tabelle finde?

Nicht alle Wirtschaftsgüter sind explizit aufgeführt. In diesen Fällen können Sie die Nutzungsdauer eines vergleichbaren Gegenstands heranziehen oder eine individuelle Schätzung vornehmen. Diese sollten Sie dokumentieren und im Zweifel mit Ihrem Steuerberater abstimmen, um spätere Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Wie wirkt sich die Wahl der AfA-Methode auf die Nutzungsdauer aus?

Die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle bleibt bei linearer und degressiver Abschreibung grundsätzlich gleich. Die degressive AfA (soweit zulässig) führt jedoch zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren. Seit 2011 ist die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens grundsätzlich abgeschafft, es sei denn, es gelten befristete Sonderregelungen.

Kann ich bei gebrauchten Wirtschaftsgütern eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen?

Ja, bei gebrauchten Anlagegütern dürfen Sie die Restnutzungsdauer ansetzen, sofern Sie diese glaubhaft schätzen können. Dabei ist das Alter, der Zustand und die bisherige Nutzung zu berücksichtigen. Eine pauschale Halbierung der Tabellenwerte akzeptiert das Finanzamt in der Regel nicht; Sie benötigen eine nachvollziehbare Begründung.

Welche Rolle spielt die AfA-Tabelle bei der E-Bilanz?

In der E-Bilanz nach § 5b EStG müssen Sie für jedes Anlagegut die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode elektronisch übermitteln. Die AfA-Tabelle dient dabei als Referenz für die steuerlich anerkannte Nutzungsdauer. Weichen Ihre Angaben von den Tabellenwerten ab, kann das Finanzamt automatisiert Rückfragen stellen oder Prüfungen anstoßen.

Gibt es branchenspezifische AfA-Tabellen für alle Wirtschaftszweige?

Nein, das Bundesfinanzministerium veröffentlicht nur für ausgewählte Branchen eigene AfA-Tabellen, etwa für Gastronomie, Landwirtschaft oder Einzelhandel. Für viele Wirtschaftszweige existiert keine spezielle Tabelle; hier greift die allgemeine AfA-Tabelle. In Zweifelsfällen lohnt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater, um branchenübliche Nutzungsdauern korrekt anzusetzen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung, § 5b EStG – E-Bilanz, Bundesministerium der Finanzen – AfA-Tabellen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater