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Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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1.247,00 €
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19.10.25
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20.10.25
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
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Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogAbgabefrist Jahresabschluss

Abgabefrist Jahresabschluss 2026: Fristen & Vorbereitung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Abgabefrist für den Jahresabschluss 2026 ist für Kapitalgesellschaften rechtlich verbindlich. Wer die Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG verpasst, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Dieser Leitfaden zeigt, bis wann der Jahresabschluss fertig sein muss und welche Unterlagen Sie benötigen. Falls Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, empfehlen wir auch unseren Artikel zur Abgabefrist Jahresabschluss 2023 Steuerberater, der die besonderen Fristen bei steuerberaterischer Beratung erläutert. Eine strukturierte steuerliche Betriebsprüfung Vorbereitung hilft zudem, mögliche Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden. Insbesondere der Jahresabschluss in der Lohnbuchhaltung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung mit rechtzeitiger Prüfung aller Lohndaten und Sozialversicherungsmeldungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Abgabefrist für den Jahresabschluss 2026 beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss bis 31.12.2026 im Unternehmensregister offenlegen. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro gemäß § 335 HGB.

Gesetzliche Grundlagen der Abgabefrist

Die Abgabefrist für den Jahresabschluss ergibt sich aus verschiedenen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten strenge Regelungen, die aufeinander aufbauen und unterschiedliche Fristen definieren.

Nach § 264 Abs. 1 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Die Feststellung erfolgt nach § 42a GmbHG durch die Gesellschafterversammlung. Die Offenlegung im Bundesanzeiger regelt § 325 HGB mit einer Frist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag.

Seit dem Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine Einreichungsstelle mehr.

Hinweis

Die Abgabefrist nach § 325 HGB ist nicht identisch mit der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG. Beide Fristen müssen beachtet werden, um Sanktionen zu vermeiden.

Relevante Rechtsgrundlagen im Überblick

  • § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses
  • § 266 HGB: Gliederung der Bilanz
  • § 42a GmbHG: Feststellungsfristen (8-11 Monate je nach Größenklasse)
  • § 325 HGB: Offenlegungsfrist von 12 Monaten
  • § 335 HGB: Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis
  • § 267 HGB: Größenklassen von Kapitalgesellschaften

Fristen für den Jahresabschluss 2026 im Detail

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende Fristen. Die Einhaltung ist für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend, unabhängig von der Größenklasse.

31.12.2026

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

11 Monate

Feststellung kleine GmbH

8 Monate

Feststellung mittel/groß

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Diese Fristen sind abhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB.

Größenklasse Feststellungsfrist Frist für 2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate bis 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse gilt für alle Kapitalgesellschaften eine einheitliche Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister.

Achtung

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten ist eine absolute Frist. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Bei Versäumnis wird automatisch ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

Folgen bei Versäumnis der Abgabefrist

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB zieht automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach sich. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung und leitet bei Verstößen Sanktionsverfahren ein.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, der Dauer der Verspätung und der Größe der Gesellschaft. Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Weitere Konsequenzen

  • Kreditwürdigkeit: Banken und Geschäftspartner prüfen die Offenlegung im Unternehmensregister
  • Interne Planung: Verzögerungen beim Jahresabschluss beeinträchtigen die Finanzplanung
  • Steuerliche Risiken: Verspätete Übermittlung kann zu Schätzungen durch das Finanzamt führen
  • Gesellschafterstreit: Fehlende Feststellung kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen
  • Wiederholungsgefahr: Versäumnisse im Vorjahr erhöhen das Risiko für Folgejahre

„Viele Unternehmen unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Das Ordnungsgeld ist nur die unmittelbare Folge – langfristig leiden Reputation und Kreditwürdigkeit erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorbereitung und benötigte Dokumente

Eine strukturierte Vorbereitung ist entscheidend für die fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses. Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen vollständig, korrekt und nachvollziehbar bereitgestellt werden.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 264 Abs. 1 HGB). Je nach Größenklasse kommen weitere Bestandteile hinzu.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstgesellschaft Ja Ja Optional Nein
Kleine Gesellschaft Ja Ja Ja Nein
Mittelgroße Gesellschaft Ja Ja Ja Ja
Große Gesellschaft Ja Ja Ja Ja

Checkliste: Benötigte Unterlagen

  • Vollständige Buchhaltung mit allen Belegen
  • Kontoauszüge aller Bankkonten (Jahresendbestände)
  • Inventurlisten und Bestandsaufnahmen
  • Anlageverzeichnis mit Zu- und Abgängen
  • Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge)
  • Rückstellungsberechnungen (Urlaub, Tantieme, ausstehende Rechnungen)
  • Forderungs- und Verbindlichkeitslisten
  • Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle
  • Versicherungspolicen und Nachweise
  • Steuerliche Voranmeldungen und Bescheide

Die Vollständigkeit der Unterlagen ist Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung. Fehlende Belege führen zu Rückfragen, Verzögerungen und erhöhtem Aufwand beim Steuerberater.

Hinweis

Digitale Buchhaltungssysteme erleichtern die Datenzusammenstellung erheblich. Eine laufende Pflege während des Jahres spart zum Jahresende wertvolle Zeit.

Verantwortlichkeiten im Jahresabschlussprozess

Die rechtliche Verantwortung für den Jahresabschluss liegt bei der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft. Diese Pflicht ist nicht delegierbar, auch wenn einzelne Aufgaben an Dritte übertragen werden.

Aufgaben der Geschäftsführung

  • Ordnungsgemäße Buchhaltung: Sicherstellung der laufenden Buchführung nach § 238 HGB
  • Bereitstellung der Unterlagen: Vollständige Dokumentation und Belege
  • Inventur: Durchführung der körperlichen Bestandsaufnahme
  • Freigabe: Prüfung und Freigabe des erstellten Jahresabschlusses
  • Feststellung: Einberufung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung
  • Offenlegung: Fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister

Aufgaben des Steuerberaters

Der Steuerberater übernimmt die fachliche Erstellung, Prüfung und Optimierung des Jahresabschlusses. Seine Expertise sichert die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften.

Buchhalterische Tätigkeiten

  • Kontierung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle
  • Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB
  • Erstellung der GuV nach § 275 HGB
  • Anlagenbuchhaltung und AfA-Berechnung

Beratende Tätigkeiten

  • Steueroptimierung und Gestaltungsberatung
  • Prüfung auf Bilanzierungswahlrechte
  • Erstellung Anhang und Lagebericht
  • Abstimmung mit Finanzverwaltung

„Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung – auch bei Delegation an den Steuerberater. Eine klare Aufgabenteilung und regelmäßige Abstimmung sind daher unverzichtbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Tools zur Prozessoptimierung

Digitale Buchhaltungssoftware und Cloud-Lösungen haben die Jahresabschlusserstellung grundlegend verändert. Sie ermöglichen eine kontinuierliche Datenpflege, automatisierte Prozesse und eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater.

Vorteile digitaler Buchhaltungssysteme

  • Aktualität: Daten sind jederzeit auf aktuellem Stand verfügbar
  • Automatisierung: Wiederkehrende Buchungen werden automatisch erfasst
  • Belegmanagement: Digitale Belegarchivierung spart Papier und Zeit
  • Schnittstellen: Anbindung an DATEV, Bankkonten und Kassensysteme
  • Transparenz: Echtzeit-Übersicht über Forderungen, Verbindlichkeiten und Liquidität
  • Fehlerreduktion: Automatische Plausibilitätsprüfungen vermeiden Fehler

OnlineBilanz als spezialisierte Lösung

OnlineBilanz ist speziell für die Jahresabschlusserstellung von Kapitalgesellschaften entwickelt. Die Software unterstützt bei der Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang und ermöglicht die direkte Offenlegung beim Unternehmensregister.

Automatisierung

Automatische Übernahme der Buchhaltungsdaten, vorausgefüllte Formulare nach § 266 und § 275 HGB

Rechtssicherheit

Aktuelle Gesetzgebung und Größenklassen nach § 267 HGB sind integriert

Offenlegung

Direkte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Hinweis

Die Kombination aus digitaler Buchhaltung und spezialisierter Jahresabschlusssoftware reduziert den Zeitaufwand für die Abschlusserstellung um bis zu 50 Prozent.

Die unverzichtbare Rolle des Steuerberaters

Auch bei Einsatz moderner Software bleibt die Expertise des Steuerberaters unverzichtbar. Seine Aufgabe geht weit über die reine Dateneingabe hinaus und umfasst rechtliche Beratung, Optimierung und Qualitätssicherung.

Kernaufgaben des Steuerberaters im Jahresabschluss

  • Prüfung der Bilanzierungsfähigkeit und Bewertung nach § 246 ff. HGB
  • Anwendung steuerlicher Wahlrechte und Gestaltungsspielräume
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB (bei Anhangpflicht)
  • Prüfung auf Rückstellungsnotwendigkeiten nach § 249 HGB
  • Abstimmung mit dem Finanzamt bei komplexen Sachverhalten
  • Sicherstellung der formalen Anforderungen für die Offenlegung

Grenzen der Eigenbearbeitung

Unternehmer können vorbereitende Tätigkeiten selbst übernehmen, doch die abschließende Prüfung und rechtliche Bewertung erfordert Fachkompetenz. Insbesondere bei Bilanzierungswahlrechten, Rückstellungen und latenten Steuern ist steuerliche Beratung erforderlich.

Achtung

Fehler im Jahresabschluss können zu Haftungsrisiken, steuerlichen Nachteilen und Ordnungsgeldern führen. Die Beauftragung eines Steuerberaters ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern wirtschaftlich geboten.

Zusammenarbeit optimieren

Eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Steuerberater basiert auf klaren Absprachen, rechtzeitiger Kommunikation und vollständiger Dokumentation. Ein jährlicher Abstimmungstermin zu Beginn des Jahresabschlussprozesses verhindert Missverständnisse.

„Der Jahresabschluss ist Teamarbeit: Das Unternehmen liefert vollständige Daten, der Steuerberater sichert die rechtliche Qualität. Nur so werden Fristen eingehalten und Risiken minimiert.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler vermeiden

In der Praxis zeigen sich wiederkehrende Fehlerquellen, die zu Verzögerungen, Mehrkosten und rechtlichen Risiken führen. Mit strukturierter Vorbereitung lassen sich diese Probleme vermeiden.

Typische Fehlerquellen beim Jahresabschluss

Fehler Folge Vermeidung
Verspätete Unterlagenbereitstellung Zeitdruck beim Steuerberater Frühzeitige Planung und Checklisten
Unvollständige Inventur Fehlerhafte Bilanzwerte Systematische Bestandsaufnahme
Fehlende Belege Rückfragen und Verzögerung Digitales Belegmanagement
Keine Rückstellungsberechnung Bilanzverkürzung Abstimmung mit Steuerberater
Veraltete Gesellschafterdaten Probleme bei Feststellung Regelmäßige Aktualisierung

Zeitmanagement im Jahresabschlussprozess

Die Einhaltung der Fristen erfordert eine realistische Zeitplanung. Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand für die Vorbereitung und beginnen zu spät mit der Datensammlung.

  • Jahresabschluss bereits im Januar des Folgejahres beginnen
  • Feste Termine mit dem Steuerberater vereinbaren
  • Monatliche Buchhaltung zeitnah abschließen
  • Inventur bereits im Dezember vorbereiten
  • Puffer für Rückfragen und Korrekturen einplanen
  • Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen

Kommunikation mit dem Steuerberater

Unklare Kommunikation und verspätete Rückmeldungen verzögern den Prozess erheblich. Definieren Sie klare Ansprechpartner, Kommunikationswege und Rückmeldefristen.

Hinweis

Ein gut vorbereiteter Jahresabschluss spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Steuerberater berechnen häufig nach Aufwand – vollständige Unterlagen reduzieren die Bearbeitungszeit deutlich.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese Frist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag ergibt sich aus § 325 HGB und gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größenklasse.

Was passiert, wenn ich die Abgabefrist verpasse?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zusätzlich bleiben die Offenlegungspflicht und mögliche negative Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit und Geschäftsbeziehungen bestehen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Jahresabschluss?

Sie benötigen die vollständige Buchhaltung mit allen Belegen, Kontoauszüge, Inventurlisten, Anlageverzeichnis, Verträge, Rückstellungsberechnungen, Forderungs- und Verbindlichkeitslisten sowie Gesellschafterbeschlüsse. Die genauen Anforderungen hängen von der Größenklasse Ihrer Gesellschaft nach § 267 HGB ab.

Kann ich den Jahresabschluss selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Die Geschäftsführung kann vorbereitende Tätigkeiten selbst übernehmen und digitale Tools wie OnlineBilanz nutzen. Die abschließende Prüfung, rechtliche Bewertung und steuerliche Optimierung sollte jedoch ein Steuerberater vornehmen. Dies sichert die Einhaltung von § 264 ff. HGB und minimiert Haftungsrisiken.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 eingereicht werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister elektronisch. Der Bundesanzeiger ist keine Einreichungsstelle mehr. Die Übermittlung kann direkt über das Portal des Unternehmensregisters oder mittels spezialisierter Software wie OnlineBilanz erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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