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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Lohnbuchhaltung

Jahresabschluss Lohnbuchhaltung 2026: Checkliste & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss in der Lohnbuchhaltung erfordert sorgfältige Vorbereitung: Von Rückstellungen für Urlaub und Prämien über die Abstimmung von Lohn- und Finanzbuchhaltung bis zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach § 325 HGB. Für GmbHs, UGs und AGs sind alle personalrelevanten Sachverhalte korrekt zu erfassen und zu bewerten. Eine detaillierte Übersicht zu allen Aufgaben der Lohnbuchhaltung im Jahresabschluss unterstützt Sie dabei, keine wesentlichen Buchungen oder Meldungen zu übersehen. Bis wann der Jahresabschluss zu erstellen ist, richtet sich nach Rechtsform und Größenklasse – eine Übersicht zu allen relevanten Jahresabschluss Pflichttermine 2026 hilft Ihnen, sämtliche Fristen im Blick zu behalten. Diese Checkliste führt Sie durch alle notwendigen Schritte zum Jahreswechsel 2025/2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Zum Jahresabschluss in der Lohnbuchhaltung müssen Unternehmen Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Prämien bilden, alle Lohnkonten abstimmen und die Integration mit der Finanzbuchhaltung sicherstellen. Die Offenlegung erfolgt spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Warum die Lohnbuchhaltung für den Jahresabschluss entscheidend ist

Die Lohnbuchhaltung liefert wesentliche Daten für den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB. Personalkosten gehören zu den größten Aufwandspositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung und müssen periodengerecht abgegrenzt werden.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG sind nach § 264 Abs. 1 HGB Bilanz und GuV aufzustellen. Alle personalrelevanten Verpflichtungen müssen dabei vollständig erfasst sein, insbesondere durch Rückstellungen nach § 249 HGB.

30-40%

Anteil Personalkosten an Gesamtaufwendungen

§ 249 HGB

Gesetzliche Basis für Rückstellungen

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die korrekte Erfassung aller Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge und personalrelevanten Rückstellungen ist Voraussetzung für einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Jahresabschluss nach § 264 Abs. 2 HGB.

Hinweis

Wichtig für 2026: Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung des Jahresabschlusses bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) erfolgen. Die Offenlegung ist bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister einzureichen.

Vorbereitung der Lohnbuchhaltung zum Jahresende

Die systematische Vorbereitung beginnt idealerweise bereits im November, um alle Daten rechtzeitig für den Jahresabschluss bereitzustellen. Eine gründliche Planung verhindert Verzögerungen bei der Bilanzerstellung.

Stammdaten prüfen und aktualisieren

Alle Mitarbeiterstammdaten müssen auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft werden. Dazu gehören Steuerklassen, Sozialversicherungsdaten, Bankverbindungen und Beschäftigungsverhältnisse zum Stichtag.

  • Überprüfung aller aktiven und ruhenden Arbeitsverhältnisse
  • Aktualisierung von Steuerklassen und Freibeträgen für 2026
  • Kontrolle der Sozialversicherungsnummern und Krankenkassenzuordnungen
  • Abgleich von Bankverbindungen und Auszahlungswegen
  • Erfassung von Eintritten und Austritten im Dezember 2025

Jahresmeldungen vorbereiten

Die elektronischen Jahresmeldungen an die Sozialversicherungsträger müssen bis zum 15. Februar 2026 übermittelt werden. Eine frühzeitige Vorbereitung vermeidet Versäumniszuschläge.

  • Jahresmeldungen für alle Beschäftigten vorbereiten
  • Beitragsnachweise der Krankenkassen für Dezember 2025 prüfen
  • Lohnsteuerbescheinigungen bis 28.02.2026 an Finanzamt übermitteln
  • Bescheinigungen für Mitarbeiter erstellen und bereitstellen

Achtung

Achtung Frist: Die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt muss bis spätestens 28. Februar 2026 elektronisch erfolgen. Verspätungen können zu Bußgeldern führen.

Personalrückstellungen korrekt bilden

Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Im Personalbereich betrifft dies vor allem Urlaubsansprüche, Überstunden, variable Vergütungen und Altersteilzeitverpflichtungen.

Die Bewertung erfolgt nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei mehrjährigen Verpflichtungen ist eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB vorzunehmen.

Urlaubsrückstellungen

Für alle zum Bilanzstichtag 31.12.2025 noch nicht genommenen Urlaubstage ist eine Rückstellung zu bilden. Die Bewertung erfolgt mit den Arbeitgeberkosten pro Tag, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen.

Position Berechnungsgrundlage Beispiel
Bruttolohn/Tag Jahresbrutto ÷ Arbeitstage 48.000 € ÷ 220 Tage = 218,18 €
AG-Anteil SV (ca. 20%) Bruttolohn × 0,20 218,18 € × 0,20 = 43,64 €
Gesamt pro Urlaubstag Bruttolohn + AG-Anteil 218,18 € + 43,64 € = 261,82 €
Rückstellung (5 Tage) Gesamt × offene Tage 261,82 € × 5 = 1.309,10 €

Überstunden und Zeitguthaben

Für Überstunden und Zeitguthaben aus Arbeitszeitkonten ist ebenfalls eine Rückstellung zu bilden, sofern ein rechtlicher Anspruch auf Auszahlung oder Freizeitausgleich besteht.

  • Erfassung aller Zeitkonten zum Stichtag 31.12.2025
  • Bewertung mit tatsächlichen Stundensätzen inkl. Arbeitgeberanteilen
  • Berücksichtigung von Zuschlägen (Sonntag, Feiertag, Nacht)
  • Dokumentation der Berechnungsgrundlagen für die Betriebsprüfung

Variable Vergütungen und Prämien

Boni, Tantiemen und Prämien, die sich auf das Geschäftsjahr 2025 beziehen, aber erst 2026 ausgezahlt werden, sind nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung als Rückstellung zu erfassen.

Rückstellungspflichtig

  • Jahresboni für Geschäftsjahr 2025
  • Zielerreichungsprämien 2025
  • 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld
  • Tantieme auf Jahresergebnis 2025

Keine Rückstellung

  • Freiwillige Sonderzahlungen ohne Rechtsanspruch
  • Prämien für zukünftige Leistungen
  • Noch nicht erdiente variable Vergütungen
  • Rein zukunftsbezogene Anreize

„Bei der Bildung von Personalrückstellungen ist die vollständige Dokumentation der Berechnungsgrundlagen entscheidend. Sowohl Betriebsprüfer als auch Wirtschaftsprüfer fordern nachvollziehbare Arbeitspapiere zu allen wesentlichen Rückstellungspositionen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kontrollabstimmungen zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung

Die Abstimmung zwischen Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung ist ein zentraler Kontrollschritt vor Abschluss der Bücher. Alle Lohnkonten müssen mit den entsprechenden Sachkonten übereinstimmen.

Verbindlichkeitskonten abstimmen

Die offenen Verbindlichkeiten aus der Lohnabrechnung Dezember 2025 müssen mit den Passivkonten in der Finanzbuchhaltung übereinstimmen. Abweichungen deuten auf Buchungsfehler oder fehlende Zahlungsbuchungen hin.

  • Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer)
  • Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern
  • Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern (Nettolöhne)
  • Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen
  • Sonstige Abzüge (Pfändungen, Vorschüsse, Sachbezüge)

Aufwandskonten kontrollieren

Die kumulierten Personalaufwendungen in der Finanzbuchhaltung müssen mit der Summe aller Lohnabrechnungen 2025 übereinstimmen. Eine Abweichungsanalyse deckt systematische Fehler auf.

Konto Sollstellung Quelle
Löhne und Gehälter Bruttolohnsumme ohne AG-Anteile Summe alle Abrechnungen 2025
Soziale Abgaben Arbeitgeberanteile SV + Umlagen Beitragsnachweise Krankenkassen
Sonstige Personalkosten VWL, Fahrtkostenzuschüsse, etc. Nebenkostenabrechnungen
Personalrückstellungen Zuführungen/Auflösungen Rückstellungsspiegel

Hinweis

Praxis-Tipp: Erstellen Sie eine monatliche Abstimmung zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung. So lassen sich Differenzen frühzeitig erkennen und der Jahresabschluss beschleunigt sich erheblich.

Rückstellungsspiegel erstellen

Der Rückstellungsspiegel dokumentiert alle Bewegungen bei Personalrückstellungen im Geschäftsjahr 2025. Er ist Bestandteil der Arbeitspapiere und wird vom Wirtschaftsprüfer geprüft.

  • Anfangsbestand 01.01.2025 aus Vorjahresbilanz
  • Zuführungen im Geschäftsjahr 2025 (erfolgswirksam)
  • Inanspruchnahmen durch Auszahlungen/Erfüllung
  • Auflösungen nicht benötigter Beträge (erfolgswirksam)
  • Endbestand 31.12.2025 für neue Bilanz

Komplette Jahresabschluss-Checkliste Lohnbuchhaltung

Diese strukturierte Checkliste führt Sie systematisch durch alle Aufgaben zum Jahresabschluss 2025/2026. Arbeiten Sie die Punkte der Reihe nach ab und dokumentieren Sie die Erledigung.

November/Dezember 2025 – Vorbereitung

  1. Stammdaten aller Mitarbeiter auf Aktualität prüfen
  2. Austritte und Eintritte zum Jahresende erfassen
  3. Steuerklassenänderungen für 2026 einpflegen
  4. Urlaubskonten auf Stand bringen und prüfen
  5. Arbeitszeitkonten abstimmen und dokumentieren
  6. Variable Vergütungsbestandteile ermitteln und bewerten

Dezember 2025 – Jahresendabrechnungen

  1. Dezemberabrechnung mit erhöhter Sorgfalt erstellen
  2. Jahressonderzahlungen (13. Gehalt, Weihnachtsgeld) verbuchen
  3. Sachbezüge und geldwerte Vorteile vollständig erfassen
  4. Geringfügige Beschäftigungen und Minijobs prüfen
  5. Lohnsteuer-Anmeldung Dezember fristgerecht einreichen
  6. Sozialversicherungsbeiträge termingerecht überweisen

Januar 2026 – Meldungen und Bescheinigungen

  1. Lohnsteuerbescheinigungen bis 28.02.2026 elektronisch übermitteln
  2. Jahresmeldungen an Sozialversicherung bis 15.02.2026 senden
  3. Bescheinigungen für Mitarbeiter erstellen und aushändigen
  4. Beitragsnachweise der Krankenkassen kontrollieren
  5. Unfallversicherung: Lohnsummen melden

Bilanzstichtag 31.12.2025 – Rückstellungen

  • Urlaubsrückstellung: Offene Tage × Tagessatz mit AG-Anteilen
  • Überstundenrückstellung: Zeitguthaben × Stundensatz
  • Bonusrückstellung: Erdiente variable Vergütungen 2025
  • Tantiemenrückstellung: Gewinnabhängige Vergütungen
  • Altersteilzeit/Jubiläen: Mehrjährige Verpflichtungen bewerten
  • Rückstellungsspiegel mit Anfangs-/Endbeständen erstellen

Abstimmung mit Finanzbuchhaltung

  • Personalaufwand GuV mit Lohnsumme 2025 abgleichen
  • Verbindlichkeiten Finanzamt (LSt) abstimmen
  • Verbindlichkeiten Sozialversicherung abstimmen
  • Verbindlichkeiten Mitarbeiter (Nettolöhne) prüfen
  • Rückstellungen in Finanzbuchhaltung einbuchen
  • Vollständigkeit aller Nebenkostenbuchungen sicherstellen

Achtung

Wichtig: Dokumentieren Sie alle Berechnungen und Abstimmungen schriftlich. Diese Arbeitspapiere sind bei Betriebsprüfungen und Abschlussprüfungen vorzulegen und müssen nach § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden.

Gesetzliche Fristen und Offenlegungspflichten 2026

Für Kapitalgesellschaften gelten strenge Fristen zur Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Nichteinhaltung kann zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB führen.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB und beginnt mit dem Bilanzstichtag.

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag bei 31.12.2025
Kleine GmbH/UG 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate bis 31.08.2026
Große GmbH/AG 8 Monate bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Einreichung ausschließlich über das Unternehmensregister.

Hinweis

Stichtag 31.12.2025: Die Offenlegungsfrist endet am 31.12.2026. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verzögerung.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500 – 25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht § 257 HGB

Achtung

Achtung: Das Ordnungsgeld wird auch dann festgesetzt, wenn die Offenlegung nur wenige Tage zu spät erfolgt. Eine nachträgliche Einreichung befreit nicht von der Zahlung des bereits verhängten Ordnungsgeldes.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlussvorbereitung vermeiden

In der Praxis treten bei der lohnbuchhalterischen Vorbereitung des Jahresabschlusses immer wieder typische Fehler auf, die Korrekturen erforderlich machen und den Abschluss verzögern.

Unvollständige Urlaubsrückstellungen

Häufig werden Urlaubsrückstellungen nur mit dem Bruttolohn, nicht aber mit den vollständigen Arbeitgeberkosten bewertet. Die Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage) müssen zwingend einbezogen werden.

  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ca. 20%) berücksichtigen
  • Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung) und U2 (Mutterschaft) einbeziehen
  • Insolvenzgeldumlage und Unfallversicherung anteilig erfassen
  • Bei variablen Vergütungen auch künftige Prämienzahlungen schätzen

Fehlende Abgrenzung variabler Vergütungen

Boni und Prämien, die wirtschaftlich dem Jahr 2025 zuzuordnen sind, aber erst 2026 ausgezahlt werden, dürfen nicht vergessen werden. Das Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB fordert die periodengerechte Zuordnung.

„Ein klassischer Fehler ist die Nichtberücksichtigung von Jahresboni in der Bilanz, weil die Auszahlung erst im März erfolgt. Entscheidend ist aber der wirtschaftliche Zusammenhang: Bezieht sich der Bonus auf Leistungen 2025, muss er als Rückstellung in die Bilanz 2025.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abstimmungsdifferenzen ignorieren

Kleine Differenzen zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung werden oft als unwesentlich toleriert. Dies kann jedoch auf systematische Buchungsfehler hindeuten, die sich über das Jahr summieren.

Häufige Ursachen

  • Falsche Kontenzuordnung
  • Fehlende Umbuchungen
  • Doppelbuchungen
  • Rundungsdifferenzen

Konsequenzen

  • Falsche GuV-Zahlen
  • Bilanzunstimmigkeiten
  • Prüfungsbeanstandungen
  • Verzögerter Abschluss

Lösung

  • Monatliche Abstimmung
  • Differenzanalyse
  • Klare Buchungsanweisungen
  • Systemintegration prüfen

Unzureichende Dokumentation

Berechnungen von Rückstellungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder bei Abschlussprüfungen werden detaillierte Arbeitspapiere erwartet.

  • Excel-Tabellen mit Berechnungsformeln für alle Rückstellungen
  • Auflistung offener Urlaubstage je Mitarbeiter mit Stundensätzen
  • Nachweis der Arbeitgebersätze (Brutto + SV-Anteile)
  • Abstimmungsbögen zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Rückstellungsspiegel mit Vorjahresvergleich

Digitalisierung und Optimierung der Prozesse

Die Integration moderner Lohnbuchhaltungssoftware mit digitalen Buchhaltungs- und Jahresabschlusstools beschleunigt die Abschlussprozesse erheblich und reduziert Fehlerquellen.

Schnittstellen zwischen Systemen nutzen

Moderne Lohnbuchhaltungsprogramme bieten DATEV-Schnittstellen und standardisierte Exportformate, die eine automatische Übernahme in die Finanzbuchhaltung ermöglichen. Dies eliminiert manuelle Übertragungsfehler.

  • Automatischer Export von Lohnbuchungsvorschlägen nach DATEV-Standard
  • Elektronische Übergabe von Verbindlichkeiten und Aufwendungen
  • Digitale Rückstellungsrechner mit direkter Übergabe in Bilanzprogramm
  • Monatliche automatisierte Abstimmungsberichte

OnlineBilanz für effiziente Jahresabschlusserstellung

Mit OnlineBilanz.de erstellen Sie den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 264 HGB digital und rechtskonform. Die Plattform unterstützt die Integration von Lohndaten und erstellt automatisch die Offenlegungsunterlagen für das Unternehmensregister.

Vorteile digitaler Jahresabschluss

  • Automatische Übernahme aus Finanzbuchhaltung
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  • Rechtssichere Vorlagen nach HGB
  • Direkte Offenlegung ans Unternehmensregister
  • Revisionssichere Archivierung

Zeitersparnis durch Automation

  • Keine manuelle Datenübertragung
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen
  • Vorausgefüllte Formulare
  • Elektronische Signatur möglich
  • Statusverfolgung Offenlegung

Monatliche Routinen etablieren

Statt einer großen Jahresabschluss-Aktion empfiehlt sich die Etablierung monatlicher Kontrollroutinen. So verteilt sich der Aufwand gleichmäßig und Fehler werden frühzeitig erkannt.

  1. Monatliche Abstimmung Lohn-/Finanzbuchhaltung durchführen
  2. Urlaubskonten und Zeitkonten monatlich aktualisieren
  3. Rückstellungen quartalsweise hochrechnen und anpassen
  4. Stammdaten kontinuierlich pflegen statt Jahresendkorrektur
  5. Dokumentation laufend erstellen, nicht nachträglich

Hinweis

Praxis-Tipp: Erstellen Sie einen Jahreskalender mit festen Terminen für Lohnbuchhaltungsabstimmungen. Dies schafft Routine, entlastet das Jahresende und verbessert die Datenqualität kontinuierlich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rückstellungen sind in der Lohnbuchhaltung zum Jahresabschluss zu bilden?

Zum Jahresabschluss sind Rückstellungen nach § 249 HGB für Urlaubsansprüche, Überstunden, variable Vergütungen (Boni, Prämien, Tantiemen), 13. Monatsgehälter und mehrjährige Verpflichtungen (z.B. Altersteilzeit, Jubiläen) zu bilden. Die Bewertung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag inklusive Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung nach § 253 HGB.

Bis wann muss die Lohnsteuerbescheinigung 2025 übermittelt werden?

Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2025 an das Finanzamt muss bis spätestens 28. Februar 2026 erfolgen. Zusätzlich ist die Bescheinigung den Mitarbeitern auszuhändigen. Die Jahresmeldungen an die Sozialversicherung sind bis 15. Februar 2026 fällig.

Wie werden Urlaubsrückstellungen korrekt berechnet?

Urlaubsrückstellungen werden berechnet als: offene Urlaubstage × Tagessatz (Jahresbruttogehalt ÷ Arbeitstage) × 1,20 (Arbeitgeberanteile ca. 20% für Sozialversicherung, Umlagen U1/U2, Insolvenzgeldumlage). Zum Beispiel: 5 offene Tage × 218,18 € Brutto × 1,20 = 1.309 € Rückstellung.

Wo wird der Jahresabschluss 2025 offengelegt?

Der Jahresabschluss mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 249 HGB – Rückstellungen, § 253 HGB – Bewertungsmaßstäbe, § 42a GmbHG – Feststellung Jahresabschluss. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater