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Datum

Lesedauer

16–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBetriebsprüfung Vorbereitung

Steuerliche Betriebsprüfung Vorbereitung 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine steuerliche Betriebsprüfung kündigt sich mit der Prüfungsanordnung an und verlangt eine strukturierte Vorbereitung. Wer Unterlagen vollständig bereithält, Prüfungsfelder kennt und den GDPdU-Zugriff sicherstellt, minimiert Risiken und Nachzahlungen. Besonders wichtig ist dabei, dass die Buchhaltung ordnungsgemäß abgeschlossen ist – die Checkliste Jahresabschluss DATEV unterstützt Sie bei der korrekten Vorbereitung und digitalen Übermittlung der Daten. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie sich 2026 optimal auf die Betriebsprüfung vorbereiten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine steuerliche Betriebsprüfung prüft die ordnungsgemäße Versteuerung von Einkommen, Körperschaft, Umsatz und Gewerbe. Mittelgroße und große GmbHs werden regelmäßig geprüft, kleine Unternehmen anlassbezogen. Die Vorbereitung umfasst vollständige Unterlagen, GoBD-konforme Daten, Kenntnis typischer Prüfungsfelder und enge Abstimmung mit dem Steuerberater. Moderne KI-gestützte Jahresabschlüsse mit GoBD-Konformität können die Prüfungsvorbereitung erheblich erleichtern, indem sie bereits im Vorfeld für eine konsistente und regelkonforme Datenbasis sorgen.

Was ist eine steuerliche Betriebsprüfung und wer wird geprüft?

Die steuerliche Betriebsprüfung ist ein gesetzlich verankertes Instrument der Finanzverwaltung zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens. Rechtsgrundlage ist § 193 Abgabenordnung (AO), der den Finanzbehörden das Recht einräumt, bei allen buchführungspflichtigen Unternehmen eine Außenprüfung durchzuführen. Ziel ist die Kontrolle, ob Steuererklärungen vollständig und korrekt eingereicht wurden und die steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt sind.

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen geprüft werden, das Bücher führt oder führen muss. In der Praxis richtet sich die Prüfungswahrscheinlichkeit nach Größe, Rechtsform und Branche. GmbHs werden deutlich häufiger geprüft als Einzelunternehmen, da sie regelmäßig zur Buchführung nach § 238 HGB verpflichtet sind und ein höheres Steuervolumen aufweisen.

Prüfungsanlass und -rhythmus

Betriebsprüfungen erfolgen meist anlassbezogen oder nach festgelegten Prüfungsrhythmen. Große Kapitalgesellschaften und konzernverbundene GmbHs werden typischerweise alle 2–3 Jahre geprüft, mittelgroße Unternehmen alle 4–6 Jahre. Kleinere GmbHs werden seltener, aber häufig bei Auffälligkeiten (z. B. hohe Verlustvorträge, ungewöhnliche Abweichungen) zur Prüfung ausgewählt.

Welche Steuerarten werden geprüft?

  • Körperschaftsteuer – zentrale Ertragssteuer der GmbH
  • Gewerbesteuer – wird stets mit der Körperschaftsteuer geprüft
  • Umsatzsteuer – umfangreiche Prüfung von Vorsteuerabzug, Rechnungsstellung, innergemeinschaftlichen Erwerben
  • Lohnsteuer – bei Arbeitgebern mit Angestellten, einschließlich Lohnsteueranmeldung und Sozialversicherung
  • Kapitalertragsteuer – sofern Gewinnausschüttungen an Gesellschafter erfolgten

Wie läuft eine Betriebsprüfung ab und was steht in der Prüfungsanordnung?

Die Betriebsprüfung beginnt mit der Prüfungsanordnung nach § 196 AO. Dieses förmliche Schreiben des Finanzamts kündigt die Prüfung an und enthält wesentliche Angaben: den Prüfungszeitraum (meist 3–5 Jahre), die zu prüfenden Steuerarten sowie den voraussichtlichen Prüfungsbeginn. Die Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt und grundsätzlich bindend – eine Verschiebung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Nach Eingang der Prüfungsanordnung sollten Sie umgehend mit der Vorbereitung beginnen. Der zeitliche Vorlauf beträgt in der Regel 2–4 Wochen, in Einzelfällen auch kürzer. Nutzen Sie diese Zeit, um Unterlagen vollständig zusammenzustellen, offene Buchungen zu klären und interne Abstimmungen mit Steuerberater und Geschäftsführung vorzunehmen.

Typischer Ablauf der Betriebsprüfung

  1. Vorbesprechung – Prüfer nimmt Kontakt auf, vereinbart Termine, klärt organisatorische Fragen (Arbeitsplatz, Zugriff auf digitale Systeme).
  2. Prüfung vor Ort – Prüfer sichtet Unterlagen, führt Gespräche mit Geschäftsführung und Buchhaltung, prüft Belege stichprobenartig oder systematisch.
  3. Zwischenbesprechungen – Bei größeren Prüfungen gibt es regelmäßig Statusgespräche, in denen erste Feststellungen besprochen werden.
  4. Schlussbesprechung – Prüfer erläutert Prüfungsergebnisse, Hinzuschätzungen und Änderungen. Hier können Sie noch Stellung beziehen.
  5. Prüfungsbericht (§ 202 AO) – Schriftliche Darstellung aller Feststellungen, Grundlage für Steuerbescheide.
  6. Änderungsbescheide – Das Finanzamt erlässt Bescheide, die Steuernachzahlungen oder -erstattungen festsetzen.

„Die Prüfungsanordnung kommt selten überraschend – wer seine Buchhaltung laufend ordentlich führt und den Jahresabschluss fristgerecht durch einen Steuerberater erstellen lässt, ist meist gut aufgestellt. Entscheidend ist, dass alle Belege und Verträge sofort greifbar sind.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Rolle spielt der GDPdU-Zugriff bei der Betriebsprüfung?

Seit Inkrafttreten der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und deren Nachfolger GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) hat der Betriebsprüfer ein weitreichendes Zugangsrecht zu digitalen Daten. Nach § 147 Abs. 6 AO kann die Finanzverwaltung verlangen, dass steuerrelevante Daten in maschinell auswertbarer Form bereitgestellt werden.

Drei Arten des Datenzugriffs

Zugriffsart Beschreibung Praxisrelevanz
Z1 – Unmittelbarer Zugriff Prüfer arbeitet direkt im Buchhaltungssystem des Unternehmens, liest und filtert Daten selbst. Selten, hauptsächlich bei Großbetrieben mit komplexen ERP-Systemen.
Z2 – Mittelbarer Zugriff Unternehmen stellt Arbeitsplatz, Prüfer nutzt eigene Auswertungssoftware (z. B. IDEA, ACL) auf bereitgestellten Datenträgern. Häufigste Form in mittelgroßen GmbHs.
Z3 – Datenträgerüberlassung Unternehmen liefert Export (z. B. GDPdU-Export, DATEV-Format) auf USB-Stick oder per ELSTER, Prüfer wertet extern aus. Standard bei kleineren GmbHs und anlassbezogenen Prüfungen.

Vorbereitung des GDPdU-Exports

Stellen Sie sicher, dass Ihr Buchhaltungssystem GDPdU-konforme Exporte erstellen kann (DATEV, Lexware, SAP, etc. bieten Standardfunktionen). Testen Sie den Export vor der Prüfung: Sind alle Buchungen, Kontenpläne, Stammdaten und Verknüpfungen enthalten? Ein fehlerhafter Export führt zu Verzögerungen und kann den Prüfer misstrauisch machen.

Der Prüfer kann mit digitalen Analysewerkzeugen gezielt nach Auffälligkeiten suchen: Doppelbuchungen, Rundungsbeträge, Buchungen außerhalb üblicher Muster, fehlende Belegnummern. Eine saubere, lückenlose digitale Buchführung ist daher heute wichtiger denn je.

Welche Bereiche werden bei einer GmbH besonders intensiv geprüft?

Betriebsprüfer konzentrieren sich erfahrungsgemäß auf risikobehaftete Themen, die häufig zu Steuerausfällen führen. Kennen Sie diese Schwerpunkte, können Sie gezielt Vorsorge treffen und Unterlagen vorbereiten.

Klassische Prüfungsfelder bei GmbHs

  • Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) – Zahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer oder nahestehende Personen, die nicht fremdüblich sind (z. B. überhöhte Gehälter, private Kfz-Nutzung, Darlehen ohne Verzinsung). § 8 Abs. 3 KStG.
  • Geschäftsführergehalt – Angemessenheit der Vergütung im Vergleich zu Drittgeschäftsführern, Tantiemeregelungen, Pensionszusagen.
  • Vorsteuerabzug – Formelle Anforderungen an Rechnungen (§ 14 UStG), Zuordnung von Aufwendungen, innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Verfahren.
  • Bewirtungsaufwendungen – Ordnungsgemäße Bewirtungsbelege mit Angabe der Teilnehmer, Anlass und betrieblicher Veranlassung (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
  • Reisekosten und Kfz-Nutzung – Fahrtenbücher, Pauschalversteuerung, Erstattung an Arbeitnehmer.
  • Abschreibungen (AfA) – Angemessenheit der Nutzungsdauer, Sonderabschreibungen, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).
  • Rückstellungen – Bewertung von Rückstellungen für Gewährleistungen, Prozessrisiken, Urlaubsansprüche (§ 249 HGB, § 5 EStG).
  • Fremdleistungen und Subunternehmer – Scheinselbstständigkeit, fehlende Rechnungen, Bauabzugssteuer.

„Verdeckte Gewinnausschüttungen sind der Klassiker jeder GmbH-Prüfung. Wer hier sauber arbeitet – klare Verträge, marktübliche Konditionen, dokumentierte Gesellschafterbeschlüsse – nimmt dem Prüfer den Wind aus den Segeln. Unser Steuerberater-Team prüft solche Verträge im Rahmen der Jahresabschlusserstellung standardmäßig mit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Branchenspezifische Schwerpunkte

Handel & E-Commerce

  • Wareneinkauf und Lagerbestand (Inventur)
  • Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Handel (OSS-Verfahren)
  • Kleinbetragsrechnungen und Kassenbuchführung

Bau & Handwerk

  • Bauabzugssteuer nach § 48 EStG
  • Reverse-Charge bei Bauleistungen
  • Subunternehmer und Scheinselbstständigkeit

Welche Unterlagen muss ich für die Betriebsprüfung bereithalten?

Die vollständige und strukturierte Bereitstellung aller steuerrelevanten Unterlagen ist das A und O einer erfolgreichen Prüfungsvorbereitung. Nach § 147 AO sind Sie verpflichtet, Bücher, Aufzeichnungen, Belege und sonstige Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren (bei bestimmten Dokumenten wie Jahresabschlüssen gilt diese Frist ab Ende des Geschäftsjahrs, in dem sie erstellt wurden).

  • Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang) inkl. Lagebericht (falls erforderlich) für den gesamten Prüfungszeitraum
  • Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) mit Anlagen und Bescheiden
  • Buchführungsunterlagen: Journal, Hauptbuch, Kontenplan, Saldenlisten
  • Belegsammlung: Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassen- und Bankbelege, geordnet nach Datum oder Belegnummer
  • Verträge: Arbeitsverträge (insbesondere Geschäftsführer), Miet- und Leasingverträge, Darlehensverträge, Gesellschafterbeschlüsse
  • Inventurlisten und Anlageverzeichnis (AfA-Aufstellung)
  • Fahrtenbücher (sofern Firmenwagen mit 1%-Regelung oder Fahrtenbuch versteuert werden)
  • Lohnkonten, Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsnachweise
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen (ZM) bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Bewirtungsbelege, Reisekostenabrechnungen
  • GDPdU-/GoBD-Export aus dem Buchhaltungssystem (bereits vorbereitet und getestet)

Digitale Archivierung

Alle digital erstellten oder empfangenen Belege (E-Mails, PDF-Rechnungen, Kontoauszüge) müssen digital archiviert werden und bleiben digital vorlagepflichtig. Ein nachträgliches Ausdrucken reicht nicht. Nutzen Sie ein GoBD-konformes DMS (Dokumentenmanagementsystem) oder die Archivierungsfunktion Ihrer Buchhaltungssoftware.

Wer seine Buchhaltung laufend digital und strukturiert führt – etwa durch einen Steuerberater mit moderner Software-Anbindung – ist hier klar im Vorteil. OnlineBilanz-Mandanten profitieren von der durchgängig digitalen Belegerfassung und -archivierung, sodass alle erforderlichen Unterlagen jederzeit abrufbar sind.

Wie bereite ich mich strategisch auf die Betriebsprüfung vor?

Eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung beginnt nicht erst mit der Prüfungsanordnung, sondern ist Teil einer laufenden steuerlichen Compliance. Je besser Ihre Buchhaltung und Dokumentation im Tagesgeschäft organisiert sind, desto entspannter können Sie einer Prüfung entgegensehen.

Vorbereitende Maßnahmen ab Zugang der Prüfungsanordnung

  1. Sofortige Information des Steuerberaters – Leiten Sie die Prüfungsanordnung umgehend weiter. Ihr Steuerberater koordiniert die Vorbereitung, begleitet die Prüfung und vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Prüfer.
  2. Interne Abstimmung – Informieren Sie Geschäftsführung, Buchhaltung und ggf. externe Dienstleister (z. B. Lohnbüro). Klären Sie, wer Ansprechpartner für den Prüfer ist.
  3. Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen – Gehen Sie systematisch durch die Checkliste (siehe vorherige Sektion). Fehlende Belege sollten schnellstmöglich beschafft oder rekonstruiert werden.
  4. Klärung offener Buchungen – Durchlaufende Posten, ungeklärte Konten, Abstimmungsdifferenzen zwischen Buchhaltung und Bankauszügen sollten vor Prüfungsbeginn bereinigt sein.
  5. Rechtliche und vertragliche Prüfung – Sind Geschäftsführerverträge, Darlehensverträge, Miet- und Nutzungsvereinbarungen mit Gesellschaftern schriftlich fixiert und fremdüblich? Liegen Gesellschafterbeschlüsse vor?
  6. Vorbereitung sensibler Themen – Identifizieren Sie potenzielle Streitpunkte (z. B. außergewöhnliche Abschreibungen, hohe Bewirtungskosten, Auslandsgeschäfte) und bereiten Sie eine Argumentation bzw. Nachweise vor.
  7. Technische Bereitstellung – Richten Sie einen Arbeitsplatz für den Prüfer ein (Schreibtisch, PC mit Zugriff auf Buchhaltung, Drucker). Testen Sie den GDPdU-Export.

Verhalten während der Prüfung

  • Kooperativ, aber zurückhaltend – Beantworten Sie Fragen sachlich und vollständig, aber vermeiden Sie unnötige Ausschweifungen oder Spekulationen.
  • Keine mündlichen Zusagen ohne Rücksprache – Klären Sie komplexe Sachverhalte zunächst mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie Zusagen machen.
  • Protokollieren Sie wichtige Gespräche – Halten Sie Besprechungen und Vereinbarungen schriftlich fest (Gesprächsnotizen, E-Mails).
  • Fristen einhalten – Wenn der Prüfer Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese zeitnah. Verzögerungen wirken unprofessionell und können Misstrauen wecken.

„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitaufwand einer Betriebsprüfung. Planen Sie ein, dass Geschäftsführung und Buchhaltung über Wochen hinweg immer wieder Rückfragen beantworten und Unterlagen nachreichen müssen. Gute Vorbereitung spart enorm viel Zeit – und Nerven.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Rolle spielt der Steuerberater während der Betriebsprüfung?

Der Steuerberater ist Ihr wichtigster Partner während der gesamten Betriebsprüfung. Er kennt die steuerlichen Zusammenhänge, hat Erfahrung im Umgang mit Betriebsprüfern und vertritt Ihre Interessen professionell. Nach § 80 AO haben Sie das Recht, sich durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten zu lassen – und Sie sollten von diesem Recht unbedingt Gebrauch machen.

Aufgaben des Steuerberaters vor und während der Prüfung

  • Koordination der Vorbereitung – Der Steuerberater organisiert die Zusammenstellung der Unterlagen, prüft deren Vollständigkeit und klärt offene Buchungen.
  • Teilnahme an Besprechungen – Bei Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbesprechung ist der Steuerberater anwesend, nimmt Stellung zu Feststellungen und verhandelt strittige Punkte.
  • Fachliche Argumentation – Bei komplexen Sachverhalten (z. B. Bewertungsfragen, internationale Steuerthemen, vGA) erläutert der Steuerberater die rechtliche Einordnung und liefert Fachliteratur, Urteile oder Verwaltungsanweisungen.
  • Prüfung des Prüfungsberichts – Nach Erhalt des Berichtsentwurfs (§ 202 AO) prüft der Steuerberater die Feststellungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit und formuliert ggf. Einwendungen.
  • Begleitung bei Änderungsbescheiden und Einsprüchen – Falls Steuernachforderungen ungerechtfertigt sind, legt der Steuerberater Einspruch ein und führt das Rechtsbehelfsverfahren.

Keine Betriebsprüfung ohne Steuerberater

Theoretisch können Sie eine Betriebsprüfung auch alleine bewältigen – praktisch ist das bei einer GmbH extrem riskant. Ohne steuerliche Fachkenntnisse übersehen Sie leicht Gestaltungsspielräume, akzeptieren unberechtigte Hinzuschätzungen oder machen unvorteilhafte Zusagen, die im schlimmsten Fall sogar die wirtschaftliche Basis der Gesellschaft gefährden können. Gerade wenn bereits über eine Auflösung der GmbH nachgedacht wird, können Fehler in der Betriebsprüfung erhebliche steuerliche Folgen nach sich ziehen. Die Kosten für den Steuerberater sind gut investiert und in der Regel deutlich niedriger als die Folgen einer schlecht verlaufenen Prüfung.

Wer seine Buchhaltung und den Jahresabschluss ohnehin durch einen Steuerberater erstellen lässt, hat hier einen klaren Vorteil: Der Steuerberater kennt bereits alle Unterlagen, Besonderheiten und kritischen Punkte. Bei OnlineBilanz begleitet das Steuerberater-Team Mandanten auch während der Betriebsprüfung – als fester Bestandteil der digitalen Steuerberatung, transparent abgerechnet.

Was passiert nach der Prüfung mit Prüfungsbericht und Änderungsbescheiden?

Am Ende der Betriebsprüfung steht der Prüfungsbericht nach § 202 AO. Dieser dokumentiert alle Feststellungen des Prüfers, erläutert Abweichungen von den eingereichten Steuererklärungen und beziffert die steuerlichen Auswirkungen (Nachzahlungen oder Erstattungen). Der Bericht ist die Grundlage für die anschließenden Änderungsbescheide.

Inhalt und Struktur des Prüfungsberichts

Der Prüfungsbericht enthält typischerweise folgende Abschnitte:

  • Allgemeine Angaben – Name und Anschrift des Unternehmens, Prüfungszeitraum, geprüfte Steuerarten, Prüfungsdauer.
  • Darstellung der betrieblichen Verhältnisse – Kurze Beschreibung des Geschäftsbetriebs, Rechtsform, Gesellschafterstruktur, wesentliche Geschäftsvorfälle.
  • Feststellungen zu einzelnen Steuerarten – Detaillierte Auflistung aller Änderungen (z. B. nicht anerkannte Betriebsausgaben, hinzugerechnete verdeckte Gewinnausschüttungen, korrigierter Vorsteuerabzug).
  • Rechtsgrundlagen und Begründung – Verweis auf einschlägige Gesetze, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen.
  • Berechnung der Steuermehr- oder -minderbeträge – Tabellarische Übersicht über die steuerlichen Auswirkungen für jedes Jahr.

Nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO ist Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor der Bericht endgültig wird. Nutzen Sie diese Frist unbedingt, um gemeinsam mit Ihrem Steuerberater Einwendungen vorzubringen – manche Feststellungen lassen sich noch korrigieren oder zumindest in der Begründung abschwächen.

Änderungsbescheide und Rechtsbehelf

Auf Basis des Prüfungsberichts erlässt das Finanzamt Änderungsbescheide für die betroffenen Steuerjahre und Steuerarten. Diese Bescheide setzen die geänderten Steuern fest und fordern ggf. Nachzahlungen an (inkl. Zinsen nach § 233a AO – derzeit 0,15 % pro Monat, Stand 2026).

Einspruch und finanzgerichtliches Verfahren

Gegen Änderungsbescheide können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen (§ 347 AO). Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung – die Vollziehung kann aber auf Antrag des Finanzamts angeordnet werden. Im Einspruchsverfahren prüft das Finanzamt den Sachverhalt erneut. Bleibt es bei der Auffassung, ergeht eine Einspruchsentscheidung, gegen die Sie Klage vor dem Finanzgericht erheben können.

Ihr Steuerberater begleitet Sie durch das gesamte Verfahren, prüft die Erfolgsaussichten und vertritt Sie im Einspruchs- und ggf. Klageverfahren.

„Nicht jede Feststellung im Prüfungsbericht muss hingenommen werden. Gerade bei Ermessensfragen – etwa der Angemessenheit von Rückstellungen oder der Bewertung von Anschaffungskosten – gibt es oft Spielraum. Wir prüfen jeden Bericht sorgfältig und legen Einspruch ein, wenn die Rechtsauffassung des Prüfers nicht haltbar ist.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fehler sollte ich bei der Vorbereitung und während der Prüfung unbedingt vermeiden?

Auch bei bester Vorbereitung können Fehler passieren, die eine Betriebsprüfung unnötig erschweren oder verteuern. Kennen Sie die häufigsten Stolpersteine, können Sie diese gezielt umgehen.

Typische Fehler in der Vorbereitung

  • Zu späte Reaktion auf die Prüfungsanordnung – Wer erst wenige Tage vor Prüfungsbeginn mit der Vorbereitung startet, gerät in Zeitnot und übersieht wichtige Lücken.
  • Unvollständige oder chaotische Unterlagen – Fehlende Belege, unleserliche Kopien, nicht nachvollziehbare Buchungen wirken unprofessionell und wecken Misstrauen.
  • Kein GDPdU-Export vorbereitet – Wenn der Prüfer digitale Daten anfordert und Sie erst dann feststellen, dass Ihr System den Export nicht beherrscht, drohen Verzögerungen und Imageschaden.
  • Vertragliche Lücken bei Gesellschaftergeschäften – Mündliche Vereinbarungen, fehlende Beschlüsse oder nicht marktgerechte Konditionen sind Einfallstore für verdeckte Gewinnausschüttungen.
  • Offene Buchungen nicht geklärt – Durchlaufende Posten, Verrechnungskonten oder Differenzen zwischen Soll und Haben sollten vor der Prüfung bereinigt sein.

Typische Fehler während der Prüfung

  • Übermäßige Gesprächigkeit – Manche Geschäftsführer erzählen dem Prüfer ungefragt von Sonderfällen, privaten Nutzungen oder ‚kreativen‘ Gestaltungen. Das kann unerwünschte Prüffelder eröffnen.
  • Fehlende Abstimmung mit dem Steuerberater – Spontane Zusagen oder Eingeständnisse ohne Rücksprache können rechtlich nachteilig sein.
  • Unkooperatives Verhalten – Blockade, Verweigerung von Auskünften oder aggressive Kommunikation führen zu einem verhärteten Klima und oft zu intensiverer Prüfung.
  • Keine Dokumentation von Besprechungen – Mündliche Vereinbarungen werden später unterschiedlich erinnert. Halten Sie wichtige Punkte schriftlich fest.
  • Versäumte Fristen bei der Stellungnahme – Die Frist zur Stellungnahme zum Prüfungsberichtsentwurf sollte unbedingt genutzt werden, um Korrekturen zu erreichen.

Vorsicht bei Änderungen während der Prüfung

Vermeiden Sie, Buchungen oder Belege nachträglich zu ändern, sobald die Prüfung begonnen hat. Solche Korrekturen sind zwar möglich, müssen aber nachvollziehbar dokumentiert und mit dem Prüfer abgestimmt werden. Im schlimmsten Fall kann der Verdacht einer Manipulation entstehen, was die Prüfung erheblich verschärft.

Wer systematisch und transparent arbeitet, hat auch bei kritischer Prüfung wenig zu befürchten. Eine laufend sauber geführte Buchhaltung durch einen Steuerberater – etwa über die digitale Plattform von OnlineBilanz – schafft die beste Ausgangslage für eine stressfreie Betriebsprüfung.

Wie sorge ich langfristig für Prüfungssicherheit im Unternehmen?

Die beste Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung findet im laufenden Geschäftsbetrieb statt. Wer Prozesse, Dokumentation und Compliance von Anfang an professionell aufstellt, minimiert Risiken und spart bei künftigen Prüfungen Zeit, Nerven und Kosten.

Elemente einer prüfungssicheren Organisation

  • Digitale, GoBD-konforme Buchhaltung – Nutzen Sie professionelle Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk) mit revisionssicherer Archivierung und lückenloser Belegerfassung.
  • Laufende steuerliche Beratung – Ein Steuerberater, der kontinuierlich Ihre Buchführung begleitet, erkennt Risiken frühzeitig und sorgt für rechtssichere Abläufe. OnlineBilanz bietet genau das: digitale Steuerberater-Leistungen mit festen Ansprechpartnern und transparenten Festpreisen.
  • Ordnungsgemäße Verträge und Beschlüsse – Alle Vereinbarungen mit Gesellschaftern (Geschäftsführerverträge, Darlehen, Miet- und Nutzungsverträge) sollten schriftlich fixiert, fremdüblich und durch Gesellschafterbeschlüsse legitimiert sein.
  • Dokumentation betrieblicher Entscheidungen – Halten Sie wichtige Entscheidungen (z. B. Investitionen, Bewertungswahlrechte, außergewöhnliche Geschäftsvorfälle) in Protokollen oder Aktenvermerken fest.
  • Regelmäßige interne Kontrollen – Prüfen Sie quartalsweise oder jährlich Ihre Buchhaltung auf Vollständigkeit, Plausibilität und offene Punkte. Nutzen Sie Checklisten und lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater unterstützen.
  • Schulung der Mitarbeiter – Buchhalter und Geschäftsführung sollten die Grundzüge steuerlicher Compliance kennen und wissen, worauf bei Belegen, Verträgen und Buchungen zu achten ist.
  • Frühzeitige Abstimmung bei Sonderfällen – Wenn Sie vor einer ungewöhnlichen Transaktion stehen (z. B. Umstrukturierung, internationaler Vertrag, komplexe Finanzierung), holen Sie vorab steuerlichen Rat ein.

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht für Bücher und Belege (§ 147 AO)

2–6 Jahre

Typischer Prüfungsrhythmus bei GmbHs

Wer seine steuerlichen Pflichten ernst nimmt und professionell organisiert, kann einer Betriebsprüfung gelassen entgegensehen. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz unterstützen Sie dabei: Von der laufenden Buchhaltung über den fristgerechten Jahresabschluss bis zur Begleitung bei Betriebsprüfungen – alles digital koordiniert, fachlich fundiert durch zugelassene Steuerberater, zu transparenten Festpreisen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Betriebsprüfung ablehnen oder verschieben?

Nein. Die steuerliche Betriebsprüfung ist eine hoheitliche Maßnahme nach § 193 AO, der sich Unternehmen nicht entziehen können. Eine Verschiebung ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit des Geschäftsführers, fehlende Räumlichkeiten) und nur nach Absprache mit dem Finanzamt möglich. Wer die Prüfung verweigert, riskiert Zwangsgelder nach § 328 AO.

Wie oft wird meine GmbH durchschnittlich geprüft?

Die Prüfungsintervalle hängen von Größe und Risikoklasse ab. Mittelgroße GmbHs werden im Schnitt alle 5–7 Jahre geprüft, große Kapitalgesellschaften alle 3–4 Jahre. Kleinunternehmen und Einzelunternehmen werden meist nur anlassbezogen geprüft, etwa bei Auffälligkeiten in den Steuererklärungen oder durch Kontrollmitteilungen.

Welche Steuerarten werden bei einer Betriebsprüfung gleichzeitig geprüft?

In der Regel prüft das Finanzamt alle betrieblichen Steuerarten gleichzeitig: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. Lohnsteuer. Die Prüfungsanordnung benennt die betroffenen Steuerarten und Prüfungszeiträume ausdrücklich. Nur in Sonderfällen erfolgt eine isolierte Umsatz- oder Lohnsteuer-Sonderprüfung.

Was ist eine Anschlussprüfung und wann findet sie statt?

Eine Anschlussprüfung schließt nahtlos an die vorherige Betriebsprüfung an, ohne zeitliche Lücke zwischen den Prüfungszeiträumen. Sie kommt typischerweise bei großen Kapitalgesellschaften zum Einsatz, die dauerhaft unter verschärfter Beobachtung stehen. Für mittelgroße GmbHs ist eine Anschlussprüfung die Ausnahme.

Haften Geschäftsführer persönlich für Steuernachzahlungen aus der Betriebsprüfung?

Der Geschäftsführer haftet persönlich nach § 69 AO, wenn er schuldhaft Steuern nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig anmeldet oder abführt. Dies betrifft vor allem Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Ergeben sich aus der Betriebsprüfung Nachzahlungen aufgrund fehlerhafter Buchführung, haftet zunächst die GmbH. Eine persönliche Haftung droht bei Insolvenz oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

Kann ich während der Betriebsprüfung eine Selbstanzeige nach § 371 AO stellen?

Sobald die Prüfungsanordnung zugestellt wurde, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ausgeschlossen. Wer Steuern hinterzogen hat, sollte vor Beginn der Prüfung handeln. Während der Prüfung bleibt nur noch die Möglichkeit, kooperativ alle Sachverhalte offenzulegen und so eventuell Strafmilderung zu erreichen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO), Betriebsprüfungsordnung (BpO), Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

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Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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