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hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Jena

Buchhaltung Jena 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Jena unterliegen denselben handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten wie bundesweit alle Kapitalgesellschaften und Kaufleute — ebenso wie etwa Betriebe mit Sitz in Leonberg. Der Jahresabschluss 2025 muss bis spätestens 31.12.2026 offengelegt werden — ausschließlich beim Unternehmensregister. Dieser Ratgeber erklärt Rechtsgrundlagen, Größenklassen, Fristen, Digitalisierung und Haftungsrisiken für Geschäftsführer in Jena.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Für die Buchhaltung in Jena gelten – wie auch für die Buchhaltung in Gotha und anderen Thüringer Städten – die bundesweiten Vorschriften des HGB und der AO. Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Die Fristen richten sich nach der Größenklasse: Kleine Gesellschaften haben 11 Monate zur Feststellung, mittelgroße und große 8 Monate. Die Offenlegungsfrist endet 12 Monate nach Bilanzstichtag.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Buchhaltung in Jena?

Die Buchhaltungspflichten für Unternehmen in Jena unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen in anderen deutschen Städten – entscheidend sind Rechtsform, Größe und Umsatz. Kapitalgesellschaften wie die GmbH unterliegen gemäß § 238 HGB der Buchführungspflicht und müssen nach § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einzuhalten, die sich aus § 239 HGB und der ständigen Rechtsprechung ergeben.

Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht

Neben der handelsrechtlichen Verpflichtung aus dem HGB besteht parallel die steuerrechtliche Buchführungspflicht nach § 140 AO. Gewerbetreibende sind nach § 141 AO zur Buchführung verpflichtet, wenn ihr Umsatz 800.000 Euro oder ihr Gewinn 80.000 Euro übersteigt (Stand 2026). Für GmbHs gilt die Buchführungspflicht unabhängig von diesen Schwellenwerten kraft Rechtsform.

Praxis-Hinweis

Thüringer Unternehmen mit Sitz in Jena sind beim Amtsgericht Jena im Handelsregister eingetragen. Die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen erfolgt bundesweit einheitlich über das Unternehmensregister – seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr über den Bundesanzeiger.

  • § 238 HGB: Buchführungspflicht für Kaufleute und Kapitalgesellschaften
  • § 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und GuV)
  • § 243 HGB: Aufstellungsgrundsätze (Klarheit, Übersichtlichkeit, Vollständigkeit)
  • § 140–141 AO: Steuerrechtliche Buchführungspflicht
  • § 325 HGB: Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag

Welche Größenklassen gelten für den Jahresabschluss?

Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB bestimmt sowohl den Umfang des Jahresabschlusses als auch die Offenlegungspflichten. Für Geschäftsführer in Jena ist die korrekte Einordnung ihrer GmbH entscheidend, da sie direkte Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und Haftungsrisiken hat.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 sind die aktuellen Schwellenwerte des § 267 HGB maßgeblich.

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, Mitarbeiter ≤ 10) können verkürzte Bilanzen aufstellen und unter bestimmten Voraussetzungen auf die Offenlegung der GuV verzichten. Dennoch besteht auch für sie die grundsätzliche Pflicht zur Einreichung beim Unternehmensregister.

„Viele Jenaer GmbHs fallen in die Kleinst- oder Kleinkategorie und profitieren von Offenlegungserleichterungen. Trotzdem müssen die Fristen penibel eingehalten werden – das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB kennt keine Ausnahmen für kleine Unternehmen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung?

Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten präzise gesetzliche Fristen, deren Nichteinhaltung zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro führen kann. Die Fristenkette beginnt mit der Aufstellung durch den Geschäftsführer, führt über die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Jahr feststellen – bei mittelgroßen und großen GmbHs. Kleine Kapitalgesellschaften haben gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB elf Monate Zeit. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies:

Kleine GmbH

  • Aufstellung durch Geschäftsführer: möglichst bis Q2/2026
  • Gesellschafterbeschluss: spätestens 30.11.2026
  • 11 Monate nach Bilanzstichtag

Mittelgroße/große GmbH

  • Aufstellung durch Geschäftsführer: zeitnah nach Stichtag
  • Prüfung durch Wirtschaftsprüfer (bei Prüfungspflicht)
  • Gesellschafterbeschluss: spätestens 31.08.2026
  • 8 Monate nach Bilanzstichtag

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse gilt für alle Kapitalgesellschaften eine einheitliche Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1 HGB. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld-Risiko

Das Bundesamt für Justiz leitet bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro – auch bei verspäteter Offenlegung um nur wenige Tage. Eine nachträgliche Einreichung beseitigt nicht die Säumnispflicht.

Wie kann die Buchhaltung in Jena digitalisiert werden?

Die Digitalisierung der Buchhaltung bietet für Jenaer Unternehmen erhebliche Effizienzgewinne, erfordert aber die Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Diese Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums konkretisiert die Anforderungen an digitale Buchführungssysteme.

GoBD-konforme Belegablage

  • Elektronische Eingangsrechnungen müssen elektronisch archiviert werden (keine Papierablage)
  • Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Inventare
  • Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit aller Buchungen gewährleisten
  • Verfahrensdokumentation erstellen und aktualisieren
  • Revisionssichere Archivierung mit Zeitstempel und Zugriffsschutz

Moderne Cloud-Buchhaltungssysteme erfüllen die GoBD-Anforderungen in der Regel standardmäßig. Wichtig ist die Integration zwischen Belegerfassung, Buchhaltungssoftware und dem Steuerberater. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte auf DATEV-Anbindung oder vergleichbare Schnittstellen achten.

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Digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen die vollständig digitale Abwicklung des Jahresabschlusses. Belege werden digital übermittelt, der zugelassene Steuerberater erstellt und prüft den Abschluss, und die Offenlegung erfolgt direkt an das Unternehmensregister – alles zu transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Wann sollte ein Steuerberater den Jahresabschluss erstellen?

Die Entscheidung, ob der Jahresabschluss intern oder durch einen Steuerberater erstellt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Rechtlich ist für kleine GmbHs keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben, dennoch beauftragen viele Geschäftsführer einen Steuerberater mit der Erstellung – aus Haftungsgründen, wegen der fachlichen Komplexität und zur Sicherstellung der Rechtskonformität.

Vorteile der Steuerberater-Erstellung

  • Haftungsminderung: Der Steuerberater haftet nach § 323 HGB (analog) für die Richtigkeit des Abschlusses
  • Fachliche Sicherheit: Komplexe Bilanzierungsfragen (Rückstellungen, Abschreibungen, latente Steuern) werden korrekt behandelt
  • Aktualität: Berücksichtigung aktueller BFH- und BMF-Rechtsprechung sowie HGB-Änderungen
  • Rechtskonformität: Einhaltung aller Formvorschriften nach § 264 ff. HGB
  • Steueroptimierung: Gestaltungsspielräume bei Ansatz- und Bewertungswahlrechten werden genutzt
  • Fristensicherheit: Professionelles Fristenmanagement verhindert Ordnungsgelder

„Ein vollständiger, rechtssicherer Jahresabschluss erfordert nicht nur Buchführungskenntnisse, sondern fundiertes Wissen in Bilanzsteuerrecht, Handelsrecht und aktueller Rechtsprechung. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen die volle fachliche Verantwortung – der Geschäftsführer erhält einen prüfsicheren, unterschriebenen Abschluss.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Die Kosten für die Steuerberater-Erstellung orientieren sich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), können aber auch als Festpreis vereinbart werden. Für GmbH-Geschäftsführer in Jena, die den Jahresabschluss ohne langes Suchen durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen lassen möchten, bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz transparente Festpreise und bundesweite Verfügbarkeit.

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher übliche Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr zulässig. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL- oder ESEF-Format (bei kapitalmarktorientierten Unternehmen) erfolgen, wobei für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften PDF-Uploads mit strukturierten Metadaten akzeptiert werden.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Registrierung: Einmalige Registrierung im Unternehmensregister mit Handelsregisternummer (z.B. HRB xxxxx, Amtsgericht Jena)
  2. Dokumentenvorbereitung: Jahresabschluss (Bilanz, GuV), ggf. Anhang, Lagebericht, Ergebnisverwendungsbeschluss
  3. Upload: Elektronische Übermittlung als strukturierte Daten oder PDF mit Metadaten
  4. Prüfung: Das Bundesamt für Justiz prüft formal die Vollständigkeit
  5. Veröffentlichung: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Abschluss öffentlich einsehbar
  6. Gebühr: Je nach Größenklasse zwischen ca. 37 und 68 Euro (Stand 2026)

Häufiger Fehler

Viele Geschäftsführer verwechseln noch immer Unternehmensregister und Bundesanzeiger. Seit DiRUG (01.08.2022) ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfüllt die gesetzliche Offenlegungspflicht nicht mehr und führt zu Ordnungsgeldern.

Die technische Einreichung kann durch den Geschäftsführer selbst, den Steuerberater oder spezialisierte Dienstleister erfolgen. Viele Steuerberater-Plattformen bieten die Offenlegung als Teil ihres Leistungspakets an, sodass Geschäftsführer sich nicht mit den technischen Details befassen müssen.

Mit welchen Kosten ist für Buchhaltung und Jahresabschluss zu rechnen?

Die Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und variieren je nach Unternehmensgröße, Komplexität und Dienstleister. Für Jenaer GmbHs sind sowohl interne Kosten (Personal, Software) als auch externe Kosten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu kalkulieren.

Kostenstruktur im Überblick

Position Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Anmerkung
Laufende Buchhaltung (p.a.) 3.000–8.000 € 8.000–20.000 € Abhängig von Belegvolumen und interner Vorarbeit
Jahresabschluss-Erstellung 1.500–4.000 € 4.000–12.000 € Nach StBVV oder Festpreis
Offenlegung Unternehmensregister 40–70 € 60–70 € Gesetzliche Gebühr
Buchhaltungssoftware (p.a.) 300–1.200 € 800–3.000 € Je nach Funktionsumfang und Nutzeranzahl
WP-Prüfung (falls erforderlich) 8.000–25.000 € Bei mittelgroßen GmbHs fakultativ, bei großen verpflichtend

Die Kosten für die Steuerberater-Leistung richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), wobei der Gegenstandswert (meist die Bilanzsumme) und die Schwierigkeit der Tätigkeit maßgeblich sind. Viele Steuerberater bieten mittlerweile auch Festpreise an, die insbesondere für kleinere GmbHs planungssicherheit schaffen.

Transparente Festpreise

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten mit transparenten Festpreisen für den kompletten Jahresabschluss – von der Erstellung über die Prüfung bis zur Offenlegung. Geschäftsführer wissen vorab exakt, welche Kosten entstehen, ohne versteckte Gebühren oder nachträgliche Abrechnungsüberraschungen.

Einsparpotenziale durch Digitalisierung

  • Digitale Belegerfassung reduziert manuelle Erfassungsaufwände um bis zu 70%
  • Cloud-Buchhaltung ermöglicht Echtzeit-Zugriff für Steuerberater ohne Medienbrüche
  • Automatisierte Vorkontierung spart Zeit bei der laufenden Buchhaltung
  • Festpreis-Modelle vermeiden Abrechnungsunsicherheiten nach Zeitaufwand
  • Digitale Zusammenarbeit reduziert Abstimmungsaufwand und Postversand

Welche Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer bei Buchhaltungspflichtverletzungen?

Die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Verletzung von Buchführungs- und Offenlegungspflichten wird häufig unterschätzt. Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber auf Schadensersatz, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht) bei besonders schweren Verstößen.

Haftungstatbestände im Überblick

Pflichtverletzung Rechtsgrundlage Rechtsfolge
Keine ordnungsgemäße Buchführung § 238 HGB, § 43 GmbHG Schadensersatzhaftung gegenüber GmbH, bei Insolvenz auch gegenüber Gläubigern
Verspätete/fehlende Offenlegung § 325 HGB, § 335 HGB Ordnungsgeld 500–25.000 €, persönliche Haftung bei Schaden
Verletzung der Insolvenzantragspflicht § 15a InsO Persönliche Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife, ggf. Strafbarkeit
Schwere Buchführungsmängel § 283b StGB Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe (Straftatbestand)

Besonders kritisch wird es, wenn durch unzureichende Buchführung die Insolvenzreife nicht rechtzeitig erkannt wird. Nach § 15a Abs. 1 InsO muss der Geschäftsführer spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Fehlt eine ordnungsgemäße Buchhaltung, kann diese Frist nicht überwacht werden – mit persönlichen Haftungsfolgen für den Geschäftsführer.

„Die persönliche Haftung des Geschäftsführers ist ein unterschätztes Risiko. Wer die Buchhaltung vernachlässigt oder Offenlegungsfristen versäumt, riskiert nicht nur Ordnungsgelder, sondern im Extremfall auch persönlichen Schadensersatz und strafrechtliche Konsequenzen. Eine professionelle Steuerberater-Betreuung minimiert diese Risiken erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Prävention durch professionelle Strukturen

  • Laufende, GoBD-konforme Buchhaltung etablieren (intern oder durch Steuerberater)
  • Monats- oder Quartalsabschlüsse zur frühzeitigen Erkennung von Schieflagen
  • Professionelles Fristenmanagement für Feststellung und Offenlegung
  • Dokumentation aller wesentlichen Entscheidungen und Gesellschafterbeschlüsse
  • Steuerberater mit Jahresabschluss-Erstellung beauftragen für fachliche Absicherung
  • Regelmäßige Liquiditätsplanung zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit

Geschäftsführer, die den Jahresabschluss durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen lassen, reduzieren ihr persönliches Haftungsrisiko signifikant. Der Steuerberater übernimmt die fachliche Verantwortung für die Rechtskonformität und haftet seinerseits nach § 323 HGB (analog) für Fehler in der Abschlusserstellung.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Jena besondere regionale Vorschriften für die Buchhaltung?

Nein. Die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten sind bundeseinheitlich im HGB und in der AO geregelt. Unternehmen in Jena unterliegen denselben Vorschriften wie Gesellschaften in anderen deutschen Städten. Lediglich die Zuständigkeit des Finanzamts und des Registergerichts richtet sich nach dem Sitz der Gesellschaft.

Kann ich als Geschäftsführer die Buchhaltung selbst führen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie als Geschäftsführer die Buchhaltung selbst führen, sofern Sie über die erforderliche Fachkenntnis verfügen. Sie tragen jedoch die volle Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses. Bei komplexen Sachverhalten oder fehlendem Know-how empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, um Fehler und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Welches Finanzamt ist für Unternehmen in Jena zuständig?

Für Unternehmen mit Sitz in Jena ist das Finanzamt Jena zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Geschäftsleitung gemäß § 20 AO. Alle steuerlichen Erklärungen, einschließlich Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, sind dort einzureichen.

Welche Software-Lösungen eignen sich für die Buchhaltung kleiner GmbHs in Jena?

Für kleine GmbHs eignen sich cloudbasierte Buchhaltungsprogramme wie DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk oder FastBill. Diese Programme erfüllen die GoBD-Anforderungen, ermöglichen digitale Belegarchivierung und bieten oft Schnittstellen zum Steuerberater. Die Wahl hängt vom Funktionsumfang, den Kosten und der Anbindung an vorhandene Systeme ab.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlege?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem kann die Gesellschaft im Unternehmensregister als säumig gekennzeichnet werden, was die Reputation und Kreditwürdigkeit beeinträchtigt.

Muss eine kleine GmbH in Jena auch einen Lagebericht erstellen?

Nein. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Diese Erleichterung gilt bundesweit und damit auch für GmbHs mit Sitz in Jena. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen hingegen einen Lagebericht erstellen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz