Bilanz erstellen München 2026: Fristen & Kosten
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Münchner Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss nach § 242 HGB und § 264 HGB erstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Wer die Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG versäumt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. OnlineBilanz bietet Münchner GmbHs digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne lange Suche vor Ort.
Kurzantwort
In München müssen alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 242 HGB eine Bilanz erstellen, innerhalb von 8–11 Monaten feststellen und binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Die Kosten variieren je nach Größenklasse und Beraterhonorar. Steuerberater sorgen für Rechtssicherheit und termingerechte Einreichung.
Inhaltsverzeichnis
- Wer muss in München eine Bilanz erstellen?
- Wie läuft die Bilanzerstellung in München ab?
- Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss in München?
- Was kostet die Bilanzerstellung in München?
- Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?
- Gibt es lokale Besonderheiten für Münchner Unternehmen?
- Welche häufigen Fehler sollten Münchner GmbHs vermeiden?
- Wie funktioniert die digitale Jahresabschlusserstellung?
Wer muss in München eine Bilanz erstellen?
Die Bilanzierungspflicht in München richtet sich nach denselben bundesrechtlichen Vorgaben wie im gesamten Bundesgebiet. Entscheidend sind die Rechtsform und die Größenklasse nach § 267 HGB. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG sind gemäß § 264 Abs. 1 HGB grundsätzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen – unabhängig von ihrer Größe.
Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (OHG, KG) greift die Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB erst ab bestimmten Schwellenwerten: Umsatzerlöse von mehr als 800.000 Euro oder ein Jahresüberschuss von mehr als 80.000 Euro an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen. Freiberufler sind grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig, es sei denn, sie führen ihre Tätigkeit in einer bilanzierungspflichtigen Rechtsform aus.
Praxis-Hinweis für Münchner Unternehmen
In München ansässige GmbHs müssen neben der Erstellung auch die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG: 11 Monate für Kleinstgesellschaften, 8 Monate für alle anderen) und die Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB: 12 Monate) beachten. Versäumnisse können Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB nach sich ziehen.
Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 |
| Kleine Kapitalgesellschaft | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Große Kapitalgesellschaft | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Zwei von drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).
Wie läuft die Bilanzerstellung in München ab?
Die Erstellung einer Bilanz folgt einem strukturierten Prozess, der sich in mehrere Phasen gliedert. Für GmbHs mit Sitz in München beginnt das Wirtschaftsjahr üblicherweise am 1. Januar und endet am 31. Dezember – der Bilanzstichtag ist somit der 31.12.2025 für das Geschäftsjahr 2025. Die Vorbereitungsarbeiten sollten bereits zum Jahresende starten, um Fristen einzuhalten.
Die fünf Phasen der Jahresabschlusserstellung
- Vorbereitung und Buchhaltungsabschluss: Kontierung aller Geschäftsvorfälle, Abstimmung der Konten, Prüfung offener Posten, Klärung strittiger Buchungen bis zum Bilanzstichtag.
- Inventur und Bewertung: Körperliche Bestandsaufnahme nach § 240 HGB, Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden nach §§ 252–256 HGB, Bildung notwendiger Rückstellungen (§ 249 HGB).
- Erstellung von Bilanz und GuV: Aufstellung nach dem Gliederungsschema der §§ 266, 275 HGB, bei Kleinstkapitalgesellschaften verkürzte Darstellung nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB möglich.
- Anhang und Lagebericht: Je nach Größenklasse Pflicht zur Erstellung eines Anhangs (§ 284 HGB) und ggf. Lageberichts (§ 289 HGB) – kleine GmbHs sind vom Lagebericht befreit.
- Feststellung und Offenlegung: Feststellung durch Gesellschafterversammlung innerhalb der Fristen des § 42a GmbHG, anschließend elektronische Offenlegung im Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.
„In der Praxis beobachten wir, dass besonders Münchner Start-ups und Wachstumsunternehmen die Feststellungsfristen unterschätzen. Wer den Jahresabschluss erst im Dezember in Angriff nimmt, riskiert Ordnungsgelder. Eine frühzeitige Koordination zwischen Geschäftsführung, Buchhaltung und Steuerberater ist entscheidend.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss in München?
Für Münchner GmbHs gelten die bundeseinheitlichen Fristen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 sind folgende Termine maßgeblich:
Aufstellungs- und Feststellungsfristen
Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB muss die Geschäftsführung den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufstellen – also bis zum 31. März 2026. Diese Frist ist jedoch keine gesetzliche Sanktionsfrist, sondern eine Organisationspflicht. Entscheidend sind die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG:
- Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): 11 Monate nach Bilanzstichtag, d.h. bis zum 30. November 2026
- Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag, d.h. bis zum 31. August 2026
Offenlegungsfrist
Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen die offenlegungspflichtigen Unterlagen spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden – für den Stichtag 31.12.2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.
Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB
Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert die fristgerechte Offenlegung. Bei Versäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Die Ordnungsgelder liegen zwischen 500 und 25.000 Euro und treffen sowohl die Gesellschaft als auch persönlich die Geschäftsführer. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch.
3 Monate
Aufstellungsfrist § 264 HGB
8 / 11 Monate
Feststellung § 42a GmbHG
12 Monate
Offenlegung § 325 HGB
Was kostet die Bilanzerstellung in München?
Die Kosten für die Erstellung einer Bilanz variieren in München erheblich und hängen von mehreren Faktoren ab: Größenklasse der Gesellschaft, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Qualität der Vorbuchhaltung, gewählter Dienstleister und vertragliche Vereinbarungen. Während klassische Steuerberater in München häufig nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abrechnen, setzen sich zunehmend Festpreis-Modelle durch.
Kostenfaktoren im Überblick
- Unternehmensgröße: Kleinstkapitalgesellschaften mit einfacher Struktur ab ca. 800–1.500 Euro, kleine GmbHs zwischen 1.500–3.500 Euro, mittelgroße Gesellschaften ab 3.500 Euro aufwärts
- Umfang der Vorarbeiten: Eine saubere, laufende Finanzbuchhaltung reduziert den Aufwand erheblich; nachträgliche Korrekturen und Abstimmungen erhöhen die Kosten
- Zusatzleistungen: Anhang, Lagebericht, steuerliche Mehr- und Sonderbilanzen, Offenlegungsservice, Erstellung von Gewinnverwendungsbeschlüssen
- Abrechnungsmodell: Nach StBVV (10/10 bis 40/10 je nach Gegenstandswert) oder Festpreis – letzteres bietet Planungssicherheit
„Die Honorarspanne bei Steuerberatern in München ist groß. Mandanten zahlen für denselben Jahresabschluss je nach Kanzlei und Abrechnungsmodell zwischen 1.200 und 4.000 Euro. Transparente Festpreise schaffen Klarheit und erleichtern die Budgetplanung. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Jahresabschlüsse mit klaren Festpreisen – digital koordiniert, fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Einsparpotenziale nutzen
Geschäftsführer können die Kosten durch gute Vorbereitung senken: laufende, monatliche Buchhaltung, digitale Belegverwaltung, frühzeitige Klärung offener Fragen mit dem Steuerberater und Nutzung digitaler Plattformen. Wer den Jahresabschluss digital durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.
Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?
Grundsätzlich dürfen Geschäftsführer den Jahresabschluss ihrer GmbH selbst erstellen – eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. Die Praxis zeigt jedoch, dass die eigenständige Bilanzerstellung erhebliche Risiken birgt und in den meisten Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Anforderungen an die Bilanzerstellung
Die ordnungsgemäße Aufstellung eines Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse in Handels- und Steuerrecht, Bewertungsvorschriften nach §§ 252 ff. HGB, Bilanzierungswahlrechte, GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) sowie aktuelle Rechtsprechung und BMF-Schreiben. Fehlerhafte Bilanzen können zu steuerlichen Nachforderungen, Haftungsrisiken für Geschäftsführer (§ 43 GmbHG) und Problemen bei Banken, Investoren oder im Rahmen von Betriebsprüfungen führen.
Eigenständige Erstellung
- Keine direkten Steuerberater-Honorare
- Volle Kontrolle über Zeitplanung
- Vertiefte Kenntnis der eigenen Zahlen
Steuerberater beauftragen
- Rechtssicherheit durch Fachexpertise
- Steueroptimierung und Gestaltungsberatung
- Zeitersparnis für operative Geschäftsführung
- Haftungsübertragung bei Fehlern
- Aktuelle Kenntnis von Gesetzesänderungen
Vorsicht bei Software-Lösungen
Buchhaltungssoftware und Jahresabschluss-Tools unterstützen den Prozess, ersetzen aber nicht die fachliche Beurteilung komplexer Sachverhalte: Bewertung von Forderungen, Bildung von Rückstellungen, Abgrenzungsfragen, latente Steuern. Die finale Verantwortung trägt immer der Geschäftsführer – auch bei softwaregestützter Erstellung.
Für die meisten GmbHs in München ist die Beauftragung eines Steuerberaters die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Lösung. Wer dabei von kurzen Bearbeitungszeiten, digitaler Kommunikation und transparenten Festpreisen profitieren möchte, kann auf spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz zurückgreifen – dort übernehmen zugelassene Steuerberater die komplette Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung des Jahresabschlusses.
Gibt es lokale Besonderheiten für Münchner Unternehmen?
Aus rechtlicher Sicht gelten für Münchner GmbHs dieselben Bilanzierungsvorschriften wie bundesweit – das Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz und die einschlägigen Steuergesetze sind bundeseinheitlich. Dennoch gibt es praktische und wirtschaftliche Besonderheiten, die sich aus der Münchner Unternehmenslandschaft ergeben.
Zuständiges Registergericht und Behörden
Münchner Gesellschaften sind beim Amtsgericht München (Handelsregister) eingetragen. Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt seit dem 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die Überwachung der Offenlegungspflichten obliegt dem Bundesamt für Justiz in Bonn, nicht einer lokalen Münchner Behörde.
Wirtschaftsstruktur und Branchen-Spezifika
München ist geprägt durch eine Vielzahl von Branchen mit spezifischen Bilanzierungsthemen:
- Tech-Start-ups und SaaS-Unternehmen: Fragen zur Aktivierung von Entwicklungskosten (§ 255 Abs. 2a HGB), Umsatzrealisierung bei Abonnement-Modellen, Bewertung von Forderungen in Fremdwährung
- Immobilienwirtschaft: Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, Abschreibungsmethoden (§ 253 HGB), steuerliche Sonder-AfA, Einordnung von Instandhaltungsaufwendungen
- Handel und E-Commerce: Vorratsbewertung nach Durchschnitts- oder FIFO-Methode, Rückstellungen für Gewährleistungen, Behandlung von Retouren zum Bilanzstichtag
- Beratung und Dienstleistung: Bewertung unfertiger Leistungen (§ 266 Abs. 2 B.I.3 HGB), Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten, projektbezogene Rückstellungen
Honorarniveau und Steuerberater-Markt
Das Honorarniveau für Steuerberater in München liegt tendenziell über dem Bundesdurchschnitt – bedingt durch höhere Mieten, Personalkosten und allgemeines Preisniveau. Gleichzeitig ist der Markt stark umkämpft, sodass Geschäftsführer zwischen traditionellen Kanzleien, Boutique-Beratungen und digitalen Plattformen wählen können. Digitale Anbieter wie OnlineBilanz verbinden Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen und bundesweiter Verfügbarkeit – ohne die Münchner Preisaufschläge klassischer Innenstadtkanzleien.
~80.000
GmbHs in München (ca.)
5–15%
Höheres StB-Honorar vs. Bundesschnitt
Digital
Offenlegung seit DiRUG 2022
Welche häufigen Fehler sollten Münchner GmbHs vermeiden?
In der täglichen Beratungspraxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen bei der Jahresabschlusserstellung, die zu steuerlichen Nachteilen, Ordnungsgeldern oder sogar Haftungsrisiken für Geschäftsführer führen können. Die frühzeitige Kenntnis dieser Stolpersteine hilft, sie systematisch zu vermeiden.
Fristversäumnisse und formelle Fehler
-
Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate) verpasst – Gesellschafterbeschluss muss protokolliert und dokumentiert sein
-
Offenlegung beim Unternehmensregister vergessen oder verspätet – automatisches Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB
-
Verwendung veralteter Formulare oder falsches Gliederungsschema – insbesondere bei Größenklassenwechsel
-
Fehlende oder fehlerhafte Unterschriften auf dem Jahresabschluss – nicht alle Geschäftsführer haben unterzeichnet (§ 245 HGB)
Materielle Bilanzierungsfehler
- Bewertungsfehler: Falsche Anwendung von Abschreibungsmethoden, nicht marktgerechte Bewertung von Vorräten, fehlende Abwertung zweifelhafter Forderungen, unterlassene oder überhöhte Rückstellungen
- Abgrenzungsfehler: Nicht erfolgte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen über den Bilanzstichtag hinweg, fehlende Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB)
- Aktivierungsverbote und -gebote: Unzulässige Aktivierung von Gründungskosten, fehlende Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände bei Aktivierungswahlrecht
- Steuerliche Mehr- und Sonderbilanz: Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz nicht dokumentiert, latente Steuern nicht gebildet (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften § 274 HGB)
Geschäftsführer-Haftung bei fehlerhafter Bilanz
Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haften Geschäftsführer persönlich für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen. Eine fehlerhafte Bilanz, die zu Steuernachforderungen oder Insolvenzversäumnis führt, kann Haftungsansprüche auslösen. Die Beauftragung eines Steuerberaters reduziert dieses Risiko erheblich, da dieser für seine Arbeit haftet.
Organisatorische Mängel
Viele Fehler entstehen nicht aus mangelnder Fachkenntnis, sondern aus unzureichender Vorbereitung: fehlende oder unvollständige Belege, nicht durchgeführte Inventur, verspätete Abstimmung mit Steuerberater oder Buchhaltung, unklare Zuständigkeiten zwischen Geschäftsführung, Buchhaltung und externen Beratern. Eine frühzeitige Jahresplanung mit klaren Verantwortlichkeiten und Meilensteinen ist entscheidend.
„Fehlerhafte oder verspätete Jahresabschlüsse sind fast immer Folge unzureichender Vorbereitung. Wer die laufende Buchhaltung ordentlich führt, frühzeitig mit dem Steuerberater kommuniziert und klare Prozesse etabliert, vermeidet 90 Prozent aller typischen Probleme. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven und rechtliche Risiken.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie funktioniert die digitale Jahresabschlusserstellung?
Die Digitalisierung hat die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberatern grundlegend verändert. Münchner GmbHs müssen nicht mehr persönlich in einer Kanzlei erscheinen oder Ordner mit Belegen anliefern. Moderne Steuerberater-Plattformen ermöglichen die vollständige Abwicklung des Jahresabschlusses online – von der Dokumentenübermittlung über die Abstimmung bis zur rechtssicheren Offenlegung.
Ablauf der digitalen Jahresabschlusserstellung
- Digitale Belegübermittlung: Upload von Buchhaltungsdaten (DATEV, lexoffice, sevdesk etc.) und Belegen über sichere Plattformen – keine Papierordner mehr nötig
- Automatisierte Vorprüfung: Software-gestützte Plausibilitätschecks, Hinweise auf fehlende Belege oder Unstimmigkeiten, strukturierte Checklisten für fehlende Informationen
- Fachliche Bearbeitung durch Steuerberater: Zugelassene Steuerberater erstellen Bilanz, GuV und ggf. Anhang, berücksichtigen steuerliche Optimierungen, klären Rückfragen per Video oder Chat
- Digitale Freigabe und Unterschrift: Geschäftsführer prüfen den Entwurf online, Freigabe per qualifizierter elektronischer Signatur (eIDAS-konform), rechtsverbindliche Unterzeichnung durch Steuerberater
- Automatisierte Offenlegung: Direkter elektronischer Versand an das Unternehmensregister, Überwachung der Veröffentlichung, Archivierung aller Dokumente revisionssicher
Vorteile der digitalen Abwicklung
Zeitersparnis
- Keine Anfahrt zur Kanzlei
- Parallele Bearbeitung möglich
- Schnellere Rückfragen per Chat
- Automatisierte Prozesse
Transparenz
- Echtzeit-Status des Auftrags
- Festpreise statt unklare Abrechnungen
- Dokumentierte Kommunikation
- Jederzeit Zugriff auf Unterlagen
Rechtssicherheit
- Verschlüsselte Datenübertragung
- Revisionssichere Archivierung
- Qualifizierte elektronische Signatur
- Haftung durch zugelassene StB
OnlineBilanz verbindet als digitale Steuerberater-Plattform die Vorteile moderner Technologie mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater. Münchner Geschäftsführer erhalten ihren Jahresabschluss mit transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten und vollständig digital – von der Beauftragung bis zur Offenlegung. Servet Gündogan und das Steuerberater-Team koordinieren den gesamten Prozess, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Digitale Offenlegung seit DiRUG 2022
Seit dem 01.08.2022 ist die Offenlegung nur noch elektronisch über das Unternehmensregister möglich (§ 325 HGB n.F.). Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung erfolgt im XML-Format (XBRL bei bestimmten Gesellschaften) über zertifizierte Einreichungsportale – ein weiterer Grund für die digitale Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Münchner Einzelunternehmer auch eine Bilanz erstellen?
Nur wenn Sie die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten: mehr als 800.000 Euro Umsatz und mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Andernfalls genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.
Wo finde ich einen Steuerberater für die Bilanzerstellung in München?
Sie können über die Steuerberaterkammer München oder digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de nach zugelassenen Steuerberatern suchen. OnlineBilanz verbindet Sie bundesweit mit geprüften Steuerberatern – ohne lange Wartezeiten und mit transparenten Festpreisen.
Kann ich die Bilanz auch nachträglich korrigieren lassen?
Ja, bis zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG können Korrekturen ohne weiteres vorgenommen werden. Nach Feststellung und Offenlegung ist eine Berichtigung nur durch einen berichtigten Jahresabschluss möglich, der ebenfalls offengelegt werden muss.
Welche Software wird für die Bilanzerstellung in München empfohlen?
Gängige Lösungen sind DATEV, Lexware, sevDesk oder addison. Steuerberater arbeiten meist mit DATEV, da es die rechtlichen Anforderungen nach GoBD vollständig abdeckt und eine nahtlose Datenübergabe an das Finanzamt ermöglicht.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?
Das Bundesamt für Justiz erlässt nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – das Ordnungsgeld befreit nicht von der Pflicht.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


