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Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Bad Urach

Jahresabschluss Bad Urach 2026: Fristen, Pflichten & digitale Lösung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss in Bad Urach ist für GmbH, UG und AG gesetzlich verpflichtend und muss fristgerecht erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Seit 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Mit OnlineBilanz.de erstellen Sie Ihren Jahresabschluss digital, rechtskonform und steuerberatergeprüft – mit allen Bestandteilen nach § 264 HGB und automatischer Übermittlung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss in Bad Urach muss von Kapitalgesellschaften nach § 242 HGB erstellt, nach § 42a GmbHG festgestellt und nach § 325 HGB binnen 12 Monaten offengelegt werden. Er besteht aus Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht. Viele Unternehmen nutzen für die Erstellung Buchhaltungssoftware wie Lexware und übergeben die Daten anschließend an ihren Steuerberater oder verwenden digitale Lösungen zur Weiterverarbeitung des Lexware Jahresabschlusses. Ähnliche Anforderungen gelten auch für Unternehmen in anderen Städten Nordrhein-Westfalens, etwa beim Jahresabschluss in Düsseldorf. OnlineBilanz.de bietet eine digitale, steuerberatergeprüfte Lösung mit automatischer Übermittlung ans Unternehmensregister.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist nach § 242 HGB die jährliche Zusammenstellung aller Vermögens-, Finanz- und Ertragsdaten eines Unternehmens. Er dient als Grundlage für steuerliche Berechnungen, als Entscheidungshilfe für die Geschäftsführung und als Informationsquelle für Banken, Investoren und Geschäftspartner.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG ist die Erstellung gesetzlich verpflichtend. Der Jahresabschluss eines Unternehmens muss den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechen und innerhalb gesetzlicher Fristen festgestellt sowie offengelegt werden. Alle Details zu Fristen, Pflichten und digitaler Erstellung sind dabei entscheidend für die rechtssichere Umsetzung.

In Bad Urach nutzen Unternehmen zunehmend digitale Lösungen, um den gesamten Prozess zu vereinfachen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Anforderungen sind komplex, die Fristen verbindlich und die Konsequenzen bei Versäumnis erheblich.

Hinweis

Der Jahresabschluss ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument für Geschäftsführung, Gesellschafter und externe Stakeholder.

Gesetzliche Grundlagen für den Jahresabschluss in Bad Urach

Die Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus § 242 HGB für alle Kaufleute. Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die erweiterten Vorschriften der §§ 264 ff. HGB, die Inhalt, Gliederung und Offenlegung detailliert regeln.

Die Feststellung erfolgt nach § 42a GmbHG durch die Gesellschafterversammlung. Anschließend ist der Jahresabschluss nach § 325 HGB binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen.

  • § 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV
  • § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften
  • § 266 HGB: Gliederung der Bilanz
  • § 275 HGB: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
  • § 284 HGB: Erläuterungen im Anhang
  • § 289 HGB: Inhalt des Lageberichts
  • § 325 HGB: Offenlegungspflicht
  • § 42a GmbHG: Feststellung des Jahresabschlusses

„Die rechtssichere Erstellung erfordert fundierte Kenntnisse der handelsrechtlichen Vorschriften. Eine digitale Lösung wie OnlineBilanz.de führt Sie durch alle gesetzlichen Anforderungen und stellt sicher, dass Ihr Jahresabschluss den aktuellen Standards entspricht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 Abs. 1 HGB mindestens aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften kommt nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zusätzlich der Lagebericht hinzu.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzlage am Bilanzstichtag. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital). Die Gliederung ist in § 266 HGB gesetzlich festgelegt und muss zwingend eingehalten werden.

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber und weist das Jahresergebnis aus. § 275 HGB bietet zwei zulässige Gliederungsschemata: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV um erläuternde Angaben. Er enthält Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen, Organbezügen und weiteren Pflichtangaben nach § 284 HGB.

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen nach § 289 HGB einen Lagebericht erstellen. Dieser beschreibt den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage, Risiken, Chancen und die voraussichtliche Entwicklung.

  • Bilanz nach § 266 HGB (Aktiva und Passiva)
  • GuV nach § 275 HGB (Erträge und Aufwendungen)
  • Anhang nach § 284 HGB (Erläuterungen)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (ab mittelgroß)

Fristen für den Jahresabschluss in Bad Urach 2026

Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 konkrete gesetzliche Fristen. Die Einhaltung ist zwingend erforderlich, um Ordnungsgelder nach § 335 HGB zu vermeiden.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb gesetzlicher Fristen von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Kleine Kapitalgesellschaften haben dafür 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate nach dem Bilanzstichtag Zeit.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 Abs. 1 HGB binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: spätestens bis zum 31.12.2026.

Rechtsform/Größe Feststellungsfrist Offenlegungsfrist
Kleine GmbH/UG 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Mittelgroße GmbH 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Große GmbH/AG 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)

Achtung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren automatisch ein.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Pflichten bei Erstellung, Prüfung und Offenlegung richten sich nach der Größenklasse der Kapitalgesellschaft. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl.

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften können Erleichterungen bei der Offenlegung nutzen. Mittelgroße und große Gesellschaften sind prüfungspflichtig nach § 316 HGB und müssen einen Lagebericht erstellen.

Hinweis

OnlineBilanz.de erkennt Ihre Größenklasse automatisch und passt alle Pflichtbestandteile, Gliederungsschemata und Offenlegungsoptionen entsprechend an.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Die Offenlegung muss elektronisch im strukturierten Format (XBRL oder PDF) erfolgen. Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Einreichung und öffentliche Einsichtnahme.

  • Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister
  • Einreichung im elektronischen Format (XBRL/PDF)
  • Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
  • Ordnungsgeld bei Verstoß: 500–25.000 € nach § 335 HGB
  • Öffentlicher Zugriff auf offengelegte Unterlagen

„Die korrekte und fristgerechte Offenlegung ist zentral für die Rechtssicherheit. OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister vollautomatisch – Sie müssen sich um nichts kümmern.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de ist eine digitale Plattform zur rechtskonformen Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Sie führt Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Angaben, prüft automatisch auf Vollständigkeit und übermittelt den Abschluss elektronisch ans Unternehmensregister.

Alle Unterlagen werden von erfahrenen Steuerberatern geprüft und freigegeben. So entsteht ein rechtssicherer, handelsrechtskonformer Jahresabschluss ohne aufwendige Einarbeitung oder Risiko von Formfehlern.

Funktionsumfang

  • Automatische Gliederung nach § 266 und § 275 HGB
  • Geführte Eingabe von Bilanz, GuV und Anhang
  • Größenklassenermittlung nach § 267 HGB
  • Erstellung von Lagebericht (bei Bedarf)
  • Steuerberaterprüfung inklusive
  • Automatische Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Dokumentenarchivierung und rechtssicherer Nachweis

Vorteile gegenüber manueller Erstellung

Zeitersparnis

Dank geführter Eingabe und Vorlagen verkürzt sich die Erstellungszeit erheblich.

Rechtssicherheit

Alle Pflichtangaben und Gliederungen entsprechen aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Vorteile für Unternehmen in Bad Urach

Bad Urach bietet als Standort im Landkreis Reutlingen eine attraktive Mischung aus Tradition, Mittelstand und modernen Dienstleistungen. Viele Unternehmen sind in Handwerk, Handel, Gesundheitswesen und Dienstleistung tätig und unterliegen den handelsrechtlichen Pflichten.

Gerade kleinere und mittelständische Betriebe profitieren von digitalen Lösungen, die den administrativen Aufwand reduzieren und gleichzeitig höchste Qualität und Rechtssicherheit gewährleisten.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

100 %

Steuerberatergeprüft

24/7

Online verfügbar

Mit OnlineBilanz.de können Unternehmen in Bad Urach ihren Jahresabschluss jederzeit und ortsunabhängig erstellen. Die Plattform ist intuitiv bedienbar, rechtssicher und spart wertvolle Zeit im Tagesgeschäft.

Hinweis

OnlineBilanz.de wird von Steuerberatern entwickelt und ist speziell auf die Anforderungen deutscher Kapitalgesellschaften zugeschnitten – von der Erstellung bis zur Offenlegung.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss in Bad Urach einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) mit Sitz in Bad Urach sind nach § 242 HGB und § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, festzustellen und offenzulegen. Auch GmbH & Co. KG unterliegen dieser Pflicht, sofern keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2026 in Bad Urach offengelegt werden?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung nach § 325 HGB bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister erfolgen. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen Gesellschaften innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten erfolgen.

Wo wird der Jahresabschluss in Bad Urach offengelegt?

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Übermittlung vollautomatisch.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro. Das Verfahren wird automatisch eingeleitet. Mit OnlineBilanz.de vermeiden Sie dieses Risiko durch fristgerechte, automatische Offenlegung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Dr. Martin Pilz
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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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