Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogOffenlegungspflicht Jahresabschluss

Jahresabschluss Offenlegungspflicht 2026: Fristen & Vorgaben

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse betrifft zahlreiche Kapitalgesellschaften in Deutschland. Bevor Unternehmen ihrer Offenlegungspflicht nachkommen können, müssen sie zunächst einen Jahresabschluss erstellen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gerade international tätige Unternehmen benötigen dabei häufig auch englische Übersetzungen der Jahresabschluss-Begriffe für ausländische Geschäftspartner. Nach der Veröffentlichung können Geschäftspartner, Gläubiger und andere Interessierte diese Jahresabschlüsse einsehen und prüfen. Verstöße gegen die gesetzlichen Fristen und Vorgaben können Ordnungsgelder von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Dieser Artikel erklärt, welche Unternehmen betroffen sind, welche Unterlagen einzureichen sind und wie Sie die Offenlegung rechtssicher beim Unternehmensregister durchführen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Der Umfang richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Warum gibt es die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse?

Die Offenlegungspflicht dient der Transparenz im Wirtschaftsverkehr und ermöglicht Geschäftspartnern, Gläubigern, Banken und potenziellen Investoren eine Einschätzung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 325 HGB, der Kapitalgesellschaften zur elektronischen Einreichung ihrer Rechnungslegungsunterlagen verpflichtet. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, das als zentrales Bundesregister für Jahresabschlüsse fungiert und die öffentliche Zugänglichkeit der Unterlagen gewährleistet.

Hinweis

Die Offenlegung schafft Vertrauen im Geschäftsverkehr und ist eine zentrale Säule des deutschen Handelsrechts. Sie gleicht den Haftungsvorteil von Kapitalgesellschaften durch Informationspflichten aus.

Der Jahresabschluss umfasst je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Bestandteile: Die Bilanz gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB sowie ggf. Anhang nach § 284 HGB und Lagebericht nach § 289 HGB.

Welche Unternehmen sind von der Offenlegungspflicht betroffen?

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Größe. Entscheidend ist die Rechtsform, nicht der Umsatz oder die Mitarbeiterzahl.

Kapitalgesellschaften mit Offenlegungspflicht

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Societas Europaea)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Personenhandelsgesellschaften unter besonderen Voraussetzungen

Auch Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als voll haftenden Gesellschafter unterliegen der Offenlegungspflicht nach § 264a HGB. Dazu zählen beispielsweise die GmbH & Co. KG, wenn keine natürliche Person unbeschränkt haftet.

Achtung

Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige sind von der Offenlegungspflicht nicht betroffen, es sei denn, sie sind Teil einer offenlegungspflichtigen Konstruktion.

Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinne oder Verluste erwirtschaftet. Auch ruhende Gesellschaften oder solche in der Liquidation müssen grundsätzlich offenlegen.

Unternehmensgrößen nach § 267 HGB und ihre Auswirkungen

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Die Einstufung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstunternehmen ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Gesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Gesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Gesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Ein Unternehmen gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Für Kleinstunternehmen genügt die Unterschreitung aller drei Kriterien.

Auswirkungen auf den Offenlegungsumfang

  • Kleinstkapitalgesellschaften: Können nach § 326 HGB die verkürzte Bilanz offenlegen, keine GuV erforderlich
  • Kleine Kapitalgesellschaften: Verkürzte Bilanz und Anhang nach § 327 HGB, keine GuV-Offenlegung
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Vollständige Bilanz, verkürzte GuV nach § 327 HGB, vollständiger Anhang
  • Große Kapitalgesellschaften: Vollständige Offenlegung inklusive Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach § 325 HGB

Hinweis

Die meisten GmbHs in Deutschland sind kleine oder Kleinstkapitalgesellschaften und profitieren von erheblichen Erleichterungen bei der Offenlegung. Eine GuV muss in diesen Fällen nicht veröffentlicht werden.

Fristen und Termine für die Offenlegung 2026

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist entscheidend, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten für 2026 folgende Fristen:

Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden:

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Stichtag 31.12.2025
  • Frist bis: 30.11.2026

Mittelgroße & große Gesellschaften

  • Stichtag 31.12.2025
  • Frist bis: 31.08.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister erfolgen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies eine Frist bis zum 31.12.2026.

Achtung

Die 12-Monats-Frist gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch wenn der Jahresabschluss erst kurz vor Ablauf der Feststellungsfrist aufgestellt wurde, bleibt die Offenlegungsfrist bei 12 Monaten nach Bilanzstichtag.

„In der Praxis führt die Verwechslung von Feststellungs- und Offenlegungsfrist häufig zu Versäumnissen. Unternehmen sollten beide Fristen im Blick behalten und die Offenlegung unmittelbar nach der Feststellung einplanen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Inhalte müssen offengelegt werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen variiert erheblich je nach Unternehmensgröße. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in §§ 325 ff. HGB.

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 326 HGB)

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 HGB
  • Optional: Angaben zur Haftungsverhältnisse im Anhang
  • Keine Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 327 HGB)

  • Verkürzte Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB
  • Keine Offenlegung der GuV (außer bei freiwilliger Entscheidung)
  • Ggf. Ergebnisverwendungsbeschluss

Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 327 HGB)

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung (bis zur Zwischensumme)
  • Vollständiger Anhang nach § 284 HGB
  • Ergebnisverwendungsbeschluss

Große Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB)

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • Vollständige Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Vollständiger Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB
  • Ergebnisverwendungsbeschluss
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (bei Prüfungspflicht)

Hinweis

Alle offenzulegenden Unterlagen müssen im strukturierten Format gemäß § 328 Abs. 1 HGB elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden. Eine reine PDF-Einreichung ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

Ablauf der Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Prozess gliedert sich in mehrere aufeinanderfolgende Schritte.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Jahresabschluss erstellen: Aufstellung von Bilanz, GuV und ggf. Anhang nach den Vorschriften des HGB
  2. Jahresabschluss feststellen: Beschluss der Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG
  3. Daten strukturieren: Aufbereitung im XBRL-Format für die elektronische Übermittlung (bei strukturierter Einreichung)
  4. Beim Unternehmensregister einreichen: Upload über das Portal www.unternehmensregister.de
  5. Gebühr entrichten: Die Offenlegungsgebühr beträgt derzeit einheitlich 47,50 Euro
  6. Bestätigung prüfen: Nach erfolgreicher Einreichung Eingangsbestätigung sichern

Technische Anforderungen

Nach § 325 Abs. 1 HGB ist die Einreichung in strukturierter elektronischer Form vorgeschrieben. Dies bedeutet die Übermittlung im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) gemäß der E-Bilanz-Taxonomie.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften können noch bis auf Weiteres eine vereinfachte Einreichung im PDF-Format nutzen. Für alle anderen Unternehmensgrößen ist die strukturierte XBRL-Einreichung verpflichtend.

„Die strukturierte Offenlegung im XBRL-Format stellt viele Unternehmen vor technische Herausforderungen. Eine professionelle Jahresabschluss-Software wie OnlineBilanz nimmt Ihnen diese Komplexität ab und erstellt die Einreichungsdateien automatisch korrekt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Konsequenzen bei verspäteter oder fehlender Offenlegung

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht ist keine Formalie, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verfolgt Verstöße systematisch und verhängt Ordnungsgelder.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe orientiert sich an der Unternehmensgröße und der Dauer der Verspätung.

Achtung

Das Ordnungsgeld trifft nicht das Unternehmen, sondern die gesetzlichen Vertreter persönlich. Bei einer GmbH sind dies die Geschäftsführer, die für die fristgerechte Offenlegung verantwortlich sind.

Typische Ordnungsgeldhöhen

500 €

Mindestbetrag

2.500 €

Durchschnitt kleine GmbH

25.000 €

Maximalbetrag

Nach Ablauf der Offenlegungsfrist verschickt das Bundesamt für Justiz zunächst eine Erinnerung. Wird auch danach nicht offengelegt, folgt die Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Dieses kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt.

Weitere negative Folgen

  • Reputationsschaden: Öffentliche Einsehbarkeit der säumigen Unternehmen
  • Schwierigkeiten bei Kreditvergabe: Banken prüfen die Offenlegung regelmäßig
  • Probleme im Geschäftsverkehr: Geschäftspartner können Zweifel an der Zuverlässigkeit entwickeln
  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer können bei grober Pflichtverletzung persönlich haftbar gemacht werden

Hinweis

Auch nach Ablauf der Frist und Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Die Unterlagen müssen nachträglich eingereicht werden, sonst drohen weitere Ordnungsgelder.

Praktische Tipps zur rechtssicheren Umsetzung

Die rechtssichere und fristgerechte Offenlegung erfordert eine systematische Planung und die Berücksichtigung aller formalen Anforderungen. Folgende Empfehlungen helfen bei der praktischen Umsetzung.

Checkliste für die Offenlegung 2026

  • Unternehmensgröße nach § 267 HGB korrekt ermittelt
  • Jahresabschluss nach HGB-Vorgaben vollständig erstellt
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung dokumentiert
  • Erforderliche Unterlagen gemäß Größenklasse zusammengestellt
  • Daten im korrekten Format (XBRL oder PDF) aufbereitet
  • Offenlegung beim Unternehmensregister fristgerecht eingereicht
  • Eingangsbestätigung und Zahlungsbeleg archiviert

Häufige Fehlerquellen vermeiden

Fristversäumnis

  • Erinnerungen einrichten
  • Puffer einplanen

Falscher Umfang

  • Kriterien prüfen
  • Vorjahr beachten

Technische Fehler

  • XBRL-Validierung
  • Software nutzen

Software-Unterstützung nutzen

Die manuelle Erstellung der Offenlegungsunterlagen im XBRL-Format ist komplex und fehleranfällig. Professionelle Software wie OnlineBilanz automatisiert den gesamten Prozess: von der Erstellung des Jahresabschlusses über die Größenklassifizierung bis zur direkten Übermittlung ans Unternehmensregister.

„Mit OnlineBilanz erstellen Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher nach HGB und können ihn mit wenigen Klicks direkt ans Unternehmensregister übermitteln. Die Software prüft automatisch alle Pflichtangaben und erstellt die XBRL-Dateien fehlerfrei – so vermeiden Sie Ordnungsgelder sicher.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen langfristig planen

Empfehlenswert ist ein strukturierter Jahresablauf mit festen Terminen für Buchhaltungsabschluss, Jahresabschlusserstellung, Gesellschafterversammlung und Offenlegung. So vermeiden Sie Zeitdruck und haben ausreichend Spielraum für Rückfragen oder Korrekturen.

Hinweis

Legen Sie interne Fristen fest, die mindestens 4-6 Wochen vor den gesetzlichen Fristen liegen. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit für Abstimmungen mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Software-Support.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH ihren Jahresabschluss offenlegen?

Ja, grundsätzlich sind alle GmbHs unabhängig von ihrer Größe nach § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen und müssen beispielsweise keine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist dies die einzige gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungsstelle. Die Einreichung erfolgt elektronisch im strukturierten XBRL-Format oder bei Kleinstkapitalgesellschaften als PDF.

Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Für einen Jahresabschluss mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt nach § 325 HGB eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten, also bis zum 31.12.2026. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Zusätzlich muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Gesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große Gesellschaften) festgestellt werden.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Dauer der Verspätung. Das Ordnungsgeld kann wiederholt festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz