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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten

OnlineBilanzBlogBundesregister Jahresabschlüsse

Bundesregister Jahresabschlüsse 2026: Pflicht & Offenlegung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Artikel erklärt, welche Kapitalgesellschaften betroffen sind, wie die Offenlegung beim Unternehmensregister funktioniert und welche Fristen und Konsequenzen Sie beachten müssen.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse beim Unternehmensregister offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was bedeutet Bundesregister Jahresabschlüsse?

Der Begriff Bundesregister Jahresabschlüsse wird im Unternehmensalltag häufig verwendet, ist aber rechtlich nicht ganz präzise. Gemeint ist die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen im zentralen elektronischen Register für Unternehmensdaten. Alternativ zur vollständigen Offenlegung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Hinterlegung nach § 326 HGB.

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister ausschließlich digital. Dort werden die Jahresabschlüsse dauerhaft gespeichert und sind öffentlich einsehbar.

Hinweis

Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Offenlegung aller Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften in Deutschland. Es wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH betrieben und ist unter www.unternehmensregister.de erreichbar. Die Offenlegung der Bilanz im Bundesanzeiger erfolgt über diese zentrale elektronische Schnittstelle.

Die Veröffentlichung dient mehreren wichtigen Zwecken: Sie schafft Transparenz im Geschäftsverkehr, ermöglicht Gläubigern und Geschäftspartnern eine Bonitätsprüfung und stärkt das Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität von Unternehmen.

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12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

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Rechtliche Grundlagen der Offenlegung

Die Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen ist im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Die wichtigsten Vorschriften regeln, wer offenlegen muss, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Fristen gelten. Besonders für GmbH-Geschäftsführer ist die GmbH Jahresabschluss Offenlegung mit spezifischen Anforderungen und Terminen verbunden.

Zentrale Rechtsgrundlagen

  • § 325 HGB: Regelt die Offenlegungspflicht und die 12-Monats-Frist nach Bilanzstichtag
  • § 326 HGB: Bestimmt den Umfang der Offenlegung je nach Unternehmensgröße
  • § 267 HGB: Definition der Größenklassen (klein, mittel, groß)
  • § 335 HGB: Ordnungsgeldverfahren bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht
  • § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften

Zusätzlich gelten für GmbH und UG die Feststellungsfristen aus dem GmbH-Gesetz. Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Gesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) nach Bilanzstichtag festgestellt werden.

„Viele Mandanten verwechseln die Feststellungsfrist mit der Offenlegungsfrist. Beides sind eigenständige Pflichten: Die Feststellung erfolgt intern durch die Gesellschafter, die Offenlegung ist die anschließende Veröffentlichung beim Unternehmensregister.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Unternehmen sind zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht betrifft in erster Linie Kapitalgesellschaften. Dazu zählen alle Rechtsformen, die im Handelsregister eingetragen sind und bei denen die Haftung beschränkt ist.

Verpflichtete Rechtsformen

Immer offenlegungspflichtig

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Nicht offenlegungspflichtig

  • Einzelunternehmen (e.K.)
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibende

Auch Personengesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen offenlegungspflichtig sein: Eine KG oder OHG muss offenlegen, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist oder wenn alle persönlich haftenden Gesellschafter selbst Kapitalgesellschaften sind.

Achtung

Besondere Vorsicht bei GmbH & Co. KG: Diese Rechtsform ist ebenfalls offenlegungspflichtig, da der einzige persönlich haftende Gesellschafter (die Komplementär-GmbH) eine Kapitalgesellschaft ist.

Die Offenlegungspflicht entsteht unabhängig von der wirtschaftlichen Tätigkeit oder dem Gewinn. Selbst eine ruhende GmbH oder eine Gesellschaft mit Verlusten muss ihren Jahresabschluss offenlegen.

Fristen für Erstellung und Offenlegung 2026

Für Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 gelten im Jahr 2026 mehrere aufeinander aufbauende Fristen. Diese müssen strikt eingehalten werden, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafter müssen den Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung förmlich feststellen. Die Frist hängt von der Unternehmensgröße ab:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026)
  • Große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die gesetzliche Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung spätestens bis zum 31.12.2026.

Bilanzstichtag Feststellung (klein) Feststellung (mittel/groß) Offenlegung
31.12.2025 bis 30.11.2026 bis 31.08.2026 bis 31.12.2026
31.03.2026 bis 28.02.2027 bis 30.11.2026 bis 31.03.2027
30.06.2026 bis 31.05.2027 bis 28.02.2027 bis 30.06.2027

Hinweis

Praxis-Tipp: Planen Sie einen zeitlichen Puffer ein. Die Feststellung sollte nicht auf den letzten Drücker erfolgen, da Sie danach noch Zeit für die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister benötigen.

Ablauf der Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG ausschließlich in elektronischer Form über das Unternehmensregister. Der Prozess umfasst mehrere Schritte, die sorgfältig durchgeführt werden müssen.

Schritt-für-Schritt-Ablauf

  1. Jahresabschluss erstellen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang nach den Vorgaben des HGB
  2. Prüfung durchführen (falls erforderlich): Mittelgroße und große Gesellschaften benötigen eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer
  3. Feststellung in Gesellschafterversammlung: Förmlicher Beschluss der Gesellschafter mit Protokoll
  4. Datenaufbereitung: Konvertierung der Unterlagen in das erforderliche elektronische Format (meist XHTML oder ESEF)
  5. Elektronische Einreichung: Upload über das Portal des Unternehmensregisters
  6. Gebührenzahlung: Begleichung der Veröffentlichungsgebühren
  7. Bestätigung: Prüfung durch das Unternehmensregister und Veröffentlichung

Technische Anforderungen

Das Unternehmensregister akzeptiert nur bestimmte elektronische Formate. Seit 2022 müssen die Unterlagen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format eingereicht werden:

  • XHTML-Format: Strukturierte HTML-Datei mit spezieller Taxonomie
  • ESEF-Format: European Single Electronic Format (für kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend)
  • Qualifizierte elektronische Signatur: Nicht mehr zwingend erforderlich seit DiRUG

„Die technischen Anforderungen überfordern viele Unternehmen. Wir empfehlen, entweder eine professionelle Software zu nutzen oder die Offenlegung durch einen Steuerberater oder spezialisierten Dienstleister durchführen zu lassen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nach erfolgreicher Einreichung wird der Jahresabschluss vom Unternehmensregister geprüft. Bei formalen Mängeln erfolgt eine Rückmeldung. Nach Freigabe ist der Jahresabschluss öffentlich einsehbar und dauerhaft gespeichert.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens gemäß § 267 HGB. Je größer die Gesellschaft, desto umfangreicher sind die Veröffentlichungspflichten.

Größenklassen nach § 267 HGB

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Ein Unternehmen gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden.

Offenlegungspflichten nach § 326 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (§ 266 HGB)
  • Anhang (verkürzte Fassung)
  • Keine GuV erforderlich
  • Erleichterungen bei der Bilanzgliederung möglich

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (vollständig)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht (falls prüfungspflichtig)
  • Bestätigungsvermerk

Große Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (vollständig)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht (verpflichtend)
  • Bestätigungsvermerk
  • Ggf. Konzernabschluss

Achtung

Achtung: Auch kleine Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz vollständig offenlegen. Die Erleichterung betrifft nur den Verzicht auf die Veröffentlichung der GuV – diese muss aber weiterhin erstellt und beim Unternehmensregister hinterlegt werden.

Zusätzlich zu den Rechnungslegungsunterlagen muss die Liste der Gesellschafter offengelegt werden. Bei GmbH und UG ist dies durch die bereits im Handelsregister hinterlegte Gesellschafterliste erfüllt.

Kosten der Offenlegung

Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Unternehmensgröße und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.

Veröffentlichungsgebühren Unternehmensregister 2026

Größenklasse Grundgebühr Zusatzkosten bei Verspätung
Kleine Kapitalgesellschaft ca. 35-50 € + Mahngebühren
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ca. 60-80 € + Mahngebühren
Große Kapitalgesellschaft ca. 80-120 € + Mahngebühren

Die angegebenen Beträge sind Richtwerte und können je nach Umfang der Unterlagen und gewähltem Veröffentlichungsformat variieren. Zusätzliche Kosten können für Korrekturen oder nachträgliche Änderungen anfallen.

Weitere Kosten im Jahresabschlussprozess

  • Steuerberaterkosten: Erstellung des Jahresabschlusses (je nach Unternehmensgröße 1.000-10.000 €)
  • Prüfungskosten: Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften (ab ca. 3.000 €)
  • Software-Kosten: Für elektronische Aufbereitung und Einreichung (optional)
  • Notar-/Protokollkosten: Für die Gesellschafterversammlung (ca. 100-300 €)

Hinweis

Spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Komplettpakete für die Jahresabschlusserstellung und Offenlegung an. Dies kann insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen eine kosteneffiziente Alternative sein.

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht ist keine Bagatelle. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Fristen und leitet bei Verstößen automatisch Ordnungsgeldverfahren ein.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Gemäß § 335 HGB kann gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer) ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Die Höhe beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Achtung

Das Ordnungsgeld wird nicht gegen die Gesellschaft, sondern persönlich gegen die Geschäftsführer verhängt. Eine Freistellung durch die Gesellschaft ist nur eingeschränkt möglich.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Automatische Prüfung: Das BfJ gleicht regelmäßig das Handelsregister mit dem Unternehmensregister ab
  2. Mahnung: Bei Fristüberschreitung erhalten die Geschäftsführer eine Aufforderung zur Offenlegung mit Nachfrist (ca. 6 Wochen)
  3. Ordnungsgeldandrohung: Wird die Nachfrist nicht eingehalten, folgt die formelle Androhung eines Ordnungsgeldes
  4. Festsetzung: Bei weiterer Untätigkeit wird das Ordnungsgeld durch Bescheid festgesetzt
  5. Wiederholung: Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – das Verfahren kann mehrfach wiederholt werden

Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren: Dauer der Fristüberschreitung, Unternehmensgröße, Verschulden der Geschäftsführung und Wiederholungsfälle.

Weitere rechtliche Konsequenzen

  • Bonitätsverlust: Fehlende Jahresabschlüsse werden von Auskunfteien negativ bewertet
  • Vertrauensverlust: Geschäftspartner und Banken sehen fehlende Transparenz kritisch
  • Probleme bei Finanzierungen: Kreditinstitute verlangen regelmäßig aktuelle Jahresabschlüsse
  • Persönliche Haftung: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung können Geschäftsführer auch zivilrechtlich haften

„In der Praxis erleben wir häufig, dass Unternehmen die Offenlegung schlicht vergessen. Die erste Mahnung ist dann ein böses Erwachen. Wir empfehlen, die Fristen im Kalender zu markieren und frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praktische Umsetzung für Unternehmen

Die termingerechte und korrekte Offenlegung erfordert eine strukturierte Vorbereitung. Mit der richtigen Planung lässt sich der Prozess effizient und sicher gestalten.

Checkliste: Jahresabschluss und Offenlegung 2026

  • Größenklasse des Unternehmens prüfen (§ 267 HGB)
  • Feststellungsfrist berechnen (11 oder 8 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Jahresabschluss durch Steuerberater oder Software erstellen lassen
  • Bei Prüfungspflicht: Wirtschaftsprüfer beauftragen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung erstellen
  • Unterlagen in elektronisches Format konvertieren (XHTML/ESEF)
  • Einreichung beim Unternehmensregister vorbereiten
  • Veröffentlichungsgebühren bezahlen
  • Bestätigung des Unternehmensregisters abwarten
  • Dokumentation für interne Unterlagen archivieren

Drei Wege zur Offenlegung

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Zeitplan-Empfehlung für Bilanzstichtag 31.12.2025

Zeitraum Aktivität Verantwortlich
Jan-Feb 2026 Buchführung abschließen, Daten aufbereiten Buchhaltung
Mär-Apr 2026 Jahresabschluss erstellen Steuerberater
Mai-Jun 2026 Prüfung durchführen (falls erforderlich) Wirtschaftsprüfer
Jul-Aug 2026 Gesellschafterversammlung, Feststellung Geschäftsführung
Sep-Okt 2026 Datenkonvertierung, Einreichung vorbereiten Steuerberater/Software
Nov-Dez 2026 Offenlegung beim Unternehmensregister Geschäftsführung

Hinweis

Wichtig: Planen Sie Puffer für Rückfragen, Korrekturen und technische Probleme ein. Die Feststellung sollte nicht erst im November erfolgen, um ausreichend Zeit für die Offenlegung zu haben.

Unternehmen, die regelmäßig und pünktlich offenlegen, profitieren von einem positiven Ruf, besserer Bonität und reibungslosen Geschäftsbeziehungen. Die Investition in professionelle Unterstützung zahlt sich durch Rechtssicherheit und Zeitersparnis aus.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bundesanzeiger und Unternehmensregister?

Seit dem 1. August 2022 (Inkrafttreten des DiRUG) erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Veröffentlichung. Das Unternehmensregister ist die zentrale elektronische Plattform für alle Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften und wird unter www.unternehmensregister.de betrieben.

Welche Strafe droht bei verspäteter Offenlegung?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Dieses wird persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt und beträgt zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Fristen automatisch und leitet bei Fristüberschreitung ein mehrstufiges Verfahren ein (Mahnung, Androhung, Festsetzung).

Müssen auch kleine GmbHs die Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen?

Nein. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB sind gemäß § 326 HGB von der Pflicht zur Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit. Sie müssen lediglich die Bilanz und einen verkürzten Anhang beim Unternehmensregister offenlegen. Die GuV muss aber weiterhin erstellt und beim Register hinterlegt werden.

Wie lange dauert die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Nach der elektronischen Einreichung prüft das Unternehmensregister die Unterlagen formal auf Vollständigkeit und technische Korrektheit. Dieser Prozess dauert in der Regel 3-10 Werktage. Bei fehlerhaften Einreichungen erfolgt eine Rückmeldung zur Nachbesserung. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Jahresabschluss veröffentlicht und ist dauerhaft öffentlich einsehbar.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater