Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Bundesanzeiger

Bilanz Bundesanzeiger 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung der Bilanz erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr über den Bundesanzeiger, sondern ausschließlich über das Unternehmensregister. Alle wichtigen Informationen zur Bundesanzeiger Offenlegung 2026 – einschließlich der verpflichteten Kapitalgesellschaften, geltender Fristen und drohender Sanktionen bei Versäumnis – werden in diesem Beitrag erläutert. Dabei sind die Jahresabschlüsse im XBRL-Format gemäß der HGB-Taxonomie einzureichen – Details zur XBRL-Offenlegung im Unternehmensregister finden Sie in einem separaten Beitrag. Stand: 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger. Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz gemäß § 325 HGB binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag offenlegen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Bilanz Bundesanzeiger: Was hat sich seit dem DiRUG geändert?

Seit dem 1. August 2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr die zuständige Offenlegungsstelle für Jahresabschlüsse. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich über das Unternehmensregister. Diese Änderung betrifft alle offenlegungspflichtigen Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbHs, UGs, AGs und GmbH & Co. KGs. Für die Erstellung und Offenlegung des GmbH Jahresabschlusses gelten dabei weiterhin strenge Fristen und formale Anforderungen.

Der Bundesanzeiger wird weiterhin als Publikationsorgan für andere Bekanntmachungen genutzt (z. B. Handelsregisteränderungen, Insolvenzbekanntmachungen), jedoch nicht mehr für die Offenlegung des Jahresabschlusses. Unternehmen, die ihre Bilanz noch beim Bundesanzeiger einreichen möchten, werden automatisch auf das Unternehmensregister weitergeleitet. Für Bilanzen mit Stichtag ab dem 1. Januar 2022 gilt bereits die neue Rechtslage.

Wichtig für die Praxis

Wer seine Bilanz noch über alte Prozesse oder Software beim Bundesanzeiger einreichen will, muss umstellen. Zur Offenlegung Jahresabschluss 2026 nutzt das Unternehmensregister eine eigene technische Infrastruktur und erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder die Einreichung durch einen bevollmächtigten Steuerberater. Nach der Veröffentlichung können Sie den Jahresabschluss im Unternehmensregister suchen und die erfolgreiche Offenlegung prüfen. OnlineBilanz übernimmt die Offenlegung im Rahmen des Jahresabschluss-Pakets — rechtskonform, fristgerecht und digital signiert durch unsere Steuerberater.

Aspekt Bis 31.07.2022 (Bundesanzeiger) Ab 01.08.2022 (Unternehmensregister)
Offenlegungsstelle Bundesanzeiger Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de)
Rechtsgrundlage § 325 HGB (alte Fassung) § 325 HGB (neue Fassung nach DiRUG)
Technische Einreichung Formular oder XML Strukturierte XBRL-Taxonomie + QES
Veröffentlichung Bundesanzeiger-Publikation Abruf über Unternehmensregister
Gebühren Gestaffelt nach Größenklasse Unverändert, jedoch neue Plattform

Wer muss seine Bilanz offenlegen?

Die Offenlegungspflicht ergibt sich aus § 325 HGB und betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften — unabhängig von ihrer Größe. Dazu zählen insbesondere GmbHs, Unternehmergesellschaften (UGs), Aktiengesellschaften und GmbH & Co. KGs, sofern persönlich haftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist (§ 264a HGB).

Nicht offenlegungspflichtig sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) ohne Kapitalgesellschafter. Diese erstellen zwar eine Bilanz für steuerliche Zwecke, unterliegen jedoch nicht der publizitätsrechtlichen Offenlegung. Ausnahmen gelten für publizitätspflichtige Unternehmen nach § 1 PublG, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten — unabhängig von der Rechtsform.

Größenabhängige Offenlegungsumfänge

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen (§ 326 HGB), mittelgroße und große müssen vollständige Unterlagen einreichen. Die Schwellenwerte für 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025) lauten:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Es genügt, wenn zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB profitieren von weiteren Erleichterungen, müssen aber ebenfalls offenlegen.

Welche Fristen gelten für die Offenlegung der Bilanz?

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist somit am 31.12.2026. Diese Frist ist eine gesetzliche Höchstfrist — in der Praxis sollte die Offenlegung jedoch deutlich früher erfolgen, da ihr die Feststellung des Jahresabschlusses vorausgehen muss.

Die Feststellungsfrist für den Jahresabschluss ergibt sich aus § 42a GmbHG und beträgt für kleine Kapitalgesellschaften elf Monate, für mittelgroße und große acht Monate nach Bilanzstichtag. Erst nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung darf der Jahresabschluss offengelegt werden. Wer die Offenlegungsfrist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Risiko: Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegungspflicht und leitet bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe des Ordnungsgelds richtet sich nach Größe, Umsatz und Verschulden. Wiederholungstäter zahlen deutlich mehr. Eine nachträgliche Offenlegung hebt das Verfahren nicht auf — das Ordnungsgeld bleibt bestehen.

12

Monate Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

11

Monate Feststellungsfrist (klein, § 42a GmbHG)

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis (§ 335 HGB)

„Viele Mandanten unterschätzen, wie eng die Zeitfenster zwischen Feststellung und Offenlegung sind. Wer den Jahresabschluss erst kurz vor Ablauf der 11-Monats-Frist feststellt, hat nur noch wenige Wochen für die Offenlegung. Unsere Steuerberater erstellen, prüfen und legen den Jahresabschluss in einem Paket ab — so bleibt genug Puffer.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse der Kapitalgesellschaft. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen (§ 326 HGB), während mittelgroße und große Gesellschaften vollständige Unterlagen einreichen müssen (§ 325 HGB). Seit dem DiRUG erfolgt die Einreichung in strukturierter Form — in der Regel als XBRL-Taxonomie.

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB)

  • Bilanz in verkürzter Form (ohne Vorjahreszahlen möglich, wenn im Anhang enthalten)
  • Anhang mit Pflichtangaben nach § 264 Abs. 1 HGB
  • Lagebericht entfällt bei Inanspruchnahme der Erleichterungen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (falls Prüfungspflicht besteht)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB)

  • Bilanz in vollständiger Gliederung mit Vorjahreszahlen
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in vollständiger Form
  • Anhang mit allen Pflichtangaben (§ 284 ff. HGB)
  • Lagebericht mit Darstellung der wirtschaftlichen Lage und Prognose
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (bei Prüfungspflicht)
  • Bei Konzernen: Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften dürfen eine stark verkürzte Bilanz offenlegen und auf die Offenlegung der GuV und des Lageberichts verzichten, wenn sie bestimmte Angaben in den Anhang aufnehmen (§ 326 Abs. 2 HGB). Voraussetzung: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, Arbeitnehmer ≤ 10 im Jahresdurchschnitt.

Wie lege ich die Bilanz im Unternehmensregister offen?

Die Offenlegung erfolgt seit dem 1. August 2022 ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Dort stehen zwei technische Wege zur Verfügung: die manuelle Einreichung über ein Online-Formular (für kleinere Gesellschaften) oder die strukturierte Einreichung im XBRL-Format (European Single Electronic Format, ESEF) für größere oder international tätige Unternehmen.

1. Manuelle Einreichung über das Online-Formular

  1. Registrierung oder Anmeldung im Unternehmensregister mit Unternehmensdaten
  2. Auswahl des Geschäftsjahres und der Größenklasse
  3. Upload der Unterlagen als PDF-Dateien (Bilanz, Anhang, ggf. GuV, Lagebericht, Bestätigungsvermerk)
  4. Prüfung der Vollständigkeit durch das System
  5. Elektronische Signatur mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) oder Einreichung durch bevollmächtigten Steuerberater
  6. Zahlung der Offenlegungsgebühr (gestaffelt nach Größenklasse)
  7. Veröffentlichung im Unternehmensregister innerhalb weniger Werktage

2. Strukturierte Einreichung im XBRL-Format

Kapitalmarktorientierte Unternehmen und große Konzerne müssen den Jahresabschluss im XBRL-Format nach HGB-Taxonomie einreichen. Diese strukturierte Datei ermöglicht maschinelle Auswertung und Vergleichbarkeit. Die Erstellung erfordert spezielle Software oder die Unterstützung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

„Die technische Hürde der Offenlegung wird oft unterschätzt. QES-Signaturen, XBRL-Taxonomien und Formatvorgaben überfordern viele Geschäftsführer. Unsere Steuerberater übernehmen die vollständige Offenlegung — vom Export aus der Buchhaltung über die Prüfung bis zur rechtssicheren Einreichung im Unternehmensregister.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung festgestellt (§ 42a GmbHG)
  • Alle Pflichtangaben nach Größenklasse vollständig (§ 264, § 325 HGB)
  • PDF-Dateien oder XBRL-Datei technisch korrekt und vollständig
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder Bevollmächtigung Steuerberater vorhanden
  • Offenlegungsgebühr eingeplant (ca. 30–70 € für kleine Gesellschaften)
  • Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB)

Welche Kosten entstehen bei der Offenlegung?

Die Offenlegungsgebühren für das Unternehmensregister sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Größenklasse der Gesellschaft. Sie werden vom Betreiber des Unternehmensregisters (Bundesanzeiger Verlag) erhoben und sind deutlich niedriger als viele Geschäftsführer vermuten.

Größenklasse Offenlegungsgebühr (Unternehmensregister) Anmerkung
Kleinstkapitalgesellschaft ca. 33,50 € Verkürzte Bilanz, kein Lagebericht
Kleine Kapitalgesellschaft ca. 46,50 € Verkürzte Bilanz + Anhang
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ca. 63,00 € Vollständige Unterlagen inkl. GuV
Große Kapitalgesellschaft / Konzern ab 70,00 € Vollständige Unterlagen + Lagebericht, ggf. XBRL

Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater. Diese richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen ab vom Gegenstandswert (Bilanzsumme bzw. Jahresumsatz), der Komplexität der Buchführung und dem gewählten Gebührensatz. OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen, die bereits Erstellung, Prüfung und Offenlegung umfassen.

Gesetzliche Gebühren (Unternehmensregister)

Die Offenlegungsgebühr ist fix und richtet sich nach der Größenklasse. Sie wird direkt an den Betreiber des Unternehmensregisters gezahlt.

Steuerberater-Honorar (Erstellung + Offenlegung)

Die Erstellung des Jahresabschlusses und die technische Offenlegung durch den Steuerberater sind separate Leistungen, die in der Regel als Paket angeboten werden. OnlineBilanz bietet Festpreise ohne versteckte Kosten.

Transparente Festpreise bei OnlineBilanz

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Verhandeln, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das Paket umfasst Erstellung, Prüfung, rechtsverbindliche Unterzeichnung und fristgerechte Offenlegung — koordiniert durch Servet Gündogan und ausgeführt von unserem zugelassenen Steuerberater-Team.

Welche Sanktionen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Wer die Offenlegungsfrist von zwölf Monaten (§ 325 Abs. 1 HGB) versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Frist systematisch und leitet bei Versäumnis ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Unternehmensgröße, Umsatz, Verschulden und Wiederholungstaten.

Das Ordnungsgeld ist kein Bußgeld, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht. Es entfällt nicht automatisch, wenn die Offenlegung nachgeholt wird — vielmehr bleibt das Verfahren bis zur vollständigen Zahlung bestehen. Bei wiederholter Fristversäumnis steigen die Beträge erheblich. Zusätzlich kann das BfJ die Geschäftsführer persönlich in Anspruch nehmen (§ 335 Abs. 3 HGB).

Weitere rechtliche Konsequenzen

  • Löschung wegen Vermögenslosigkeit: Wer über drei Jahre keine Jahresabschlüsse offenlegt, riskiert die Annahme der Vermögenslosigkeit und damit die Löschung der GmbH im Handelsregister (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 141a FGG).
  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer haften persönlich für Pflichtverletzungen. Bei vorsätzlicher Nichtoffenlegung können Schadensersatzansprüche von Gläubigern oder Gesellschaftern entstehen.
  • Bonitätsverlust: Fehlende Offenlegung wird von Auskunfteien (z. B. Creditreform) negativ bewertet und kann die Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen.
  • Imageverlust: Geschäftspartner, Banken und Lieferanten können die Offenlegungshistorie im Unternehmensregister einsehen — Fristversäumnisse sind öffentlich sichtbar.

Ordnungsgeld gilt auch bei nachträglicher Offenlegung

Viele Geschäftsführer glauben, dass das Ordnungsgeldverfahren entfällt, sobald sie die Bilanz nachträglich offenlegen. Das ist falsch. Das Ordnungsgeld bleibt bestehen und muss gezahlt werden — auch wenn die Offenlegung später nachgeholt wird. Einzige Ausnahme: Härtefallantrag beim BfJ mit überzeugender Begründung.

500–25.000 €

Ordnungsgeld (§ 335 HGB)

3 Jahre

Keine Offenlegung → Löschungsrisiko

12 Monate

Gesetzliche Offenlegungsfrist

Was ist der Unterschied zwischen Offenlegung und Veröffentlichung?

Die Begriffe Offenlegung und Veröffentlichung werden häufig synonym verwendet, haben jedoch eine unterschiedliche rechtliche Bedeutung. Offenlegung bezeichnet die gesetzliche Pflicht, den Jahresabschluss beim Unternehmensregister einzureichen (§ 325 HGB). Veröffentlichung bezeichnet den Akt der Bekanntmachung — historisch im gedruckten Bundesanzeiger, heute durch Abrufbarkeit im Unternehmensregister.

Seit dem DiRUG erfolgt die Veröffentlichung automatisch durch die Offenlegung: Sobald der Jahresabschluss im Unternehmensregister eingereicht und geprüft wurde, ist er öffentlich abrufbar. Eine separate Publikation im Bundesanzeiger entfällt. Die Bekanntmachung erfolgt digital — jeder kann den Jahresabschluss gegen eine geringe Gebühr abrufen.

Begriff Definition Rechtsgrundlage
Offenlegung Gesetzliche Pflicht zur Einreichung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister § 325 HGB
Veröffentlichung Öffentliche Bereitstellung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme durch Dritte § 325 HGB i.V.m. DiRUG
Bekanntmachung Akt der erstmaligen Publikation (historisch: Bundesanzeiger, heute: Unternehmensregister) § 10 HGB (allgemein)

In der Praxis bedeutet dies: Die Offenlegung ist der rechtliche Akt, den die Gesellschaft bzw. ihr Steuerberater durchführt. Die Veröffentlichung erfolgt automatisch durch das Unternehmensregister. Dritte (z. B. Banken, Geschäftspartner, Wettbewerber) können den Jahresabschluss jederzeit einsehen — Transparenz ist gewollt und gesetzlich vorgeschrieben.

„Viele Mandanten fragen, ob sie die Offenlegung ‚privat‘ halten können. Die Antwort ist klar: Nein. Die Offenlegung ist öffentlich — das ist der Zweck der Regelung. Wer Transparenz scheut, kann jedoch von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften profitieren und nur eine verkürzte Bilanz offenlegen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche häufigen Fehler sollten bei der Offenlegung vermieden werden?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist ein formalisierter Prozess mit zahlreichen Fallstricken. Aus unserer Beratungspraxis kennen wir die häufigsten Fehler, die zu Verzögerungen, Ablehnungen oder Ordnungsgeldverfahren führen. Die folgenden Punkte sollten Sie unbedingt beachten:

1. Offenlegung vor Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss muss zunächst durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Erst danach darf er offengelegt werden. Wer einen nicht festgestellten Entwurf einreicht, verstößt gegen die Formvorschriften. Das Unternehmensregister akzeptiert zwar die Einreichung, die Offenlegung ist jedoch rechtlich unwirksam — das Ordnungsgeldverfahren läuft weiter.

2. Unvollständige Unterlagen

Je nach Größenklasse müssen unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden (§ 325, § 326 HGB). Häufig fehlen Anhang, Lagebericht oder Bestätigungsvermerk. Das Unternehmensregister prüft die Vollständigkeit automatisch — unvollständige Einreichungen werden abgelehnt und müssen nachgebessert werden. Jede Nachbesserung kostet Zeit und rückt die Frist näher.

3. Falsche Größenklasse gewählt

Wer seine Gesellschaft als ‚klein‘ einstuft, obwohl sie die Schwellenwerte (§ 267 HGB) überschreitet, riskiert eine Ablehnung. Die Größenklasse bestimmt den Offenlegungsumfang — eine Fehleinschätzung führt zu fehlenden Unterlagen und Verzögerungen.

4. Fehlende oder ungültige elektronische Signatur

Das Unternehmensregister verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder die Einreichung durch einen bevollmächtigten Steuerberater. Einfache E-Mail-Signaturen oder eingescannte Unterschriften reichen nicht aus. Wer keine QES besitzt, sollte die Offenlegung durch den Steuerberater vornehmen lassen.

5. Fristversäumnis durch späte Feststellung

Viele Geschäftsführer stellen den Jahresabschluss erst kurz vor Ablauf der Feststellungsfrist (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße/große Gesellschaften). Dann bleibt zu wenig Zeit für die Offenlegung — die 12-Monats-Frist läuft unbarmherzig weiter. Strategisch sinnvoll: Frühzeitige Erstellung und Feststellung, dann bleibt genug Puffer.

  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt
  • Alle Pflichtunterlagen vollständig und korrekt (Größenklasse beachten)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorhanden oder Steuerberater bevollmächtigt
  • Größenklasse korrekt ermittelt (§ 267 HGB, zwei aufeinanderfolgende Jahre)
  • Fristen im Blick: Feststellung + Offenlegung rechtzeitig planen
  • Technische Anforderungen des Unternehmensregisters geprüft (PDF-Format, XBRL falls erforderlich)

Sicherheit durch Steuerberater-Unterstützung

Wer diese Fehler vermeiden will, sollte die Offenlegung nicht selbst durchführen, sondern einem Steuerberater überlassen. OnlineBilanz übernimmt den gesamten Prozess — von der Erstellung über die Feststellung bis zur rechtssicheren Offenlegung im Unternehmensregister. Unsere Steuerberater prüfen Vollständigkeit, Größenklasse und Fristen automatisch.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Bilanz auch freiwillig im Bundesanzeiger veröffentlichen?

Ja, eine freiwillige Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist weiterhin möglich, erfüllt aber nicht die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Diese kann ausschließlich über das Unternehmensregister erfüllt werden. Eine zusätzliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger kann sinnvoll sein, wenn Sie die Publizität Ihres Unternehmens erhöhen möchten.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für Einzelunternehmen und GbR?

Nein, Einzelunternehmen und GbR sind grundsätzlich nicht zur Offenlegung verpflichtet. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft nur Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als haftenden Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG).

Was passiert, wenn ich eine fehlerhafte Bilanz offengelegt habe?

Fehlerhafte Offenlegungen können durch eine berichtigte Einreichung ersetzt werden. Die ursprüngliche Version bleibt im Unternehmensregister archiviert. Bei wesentlichen Fehlern sollten Sie umgehend eine Korrektur vornehmen, um Ordnungsgelder oder Haftungsrisiken zu vermeiden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten.

Muss ich die Bilanz jedes Jahr neu offenlegen?

Ja, die Offenlegungspflicht besteht für jeden Jahresabschluss neu. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss für jedes Geschäftsjahr binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenlegen. Eine einmalige Offenlegung genügt nicht.

Wo finde ich offengelegte Bilanzen anderer Unternehmen?

Offengelegte Jahresabschlüsse können Sie kostenlos im Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de abrufen. Geben Sie den Firmennamen oder die Handelsregisternummer ein. Die Dokumente stehen dort öffentlich zur Einsicht bereit, sofern die Offenlegung erfolgt ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz