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Datum

Lesedauer

12–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Bundesanzeiger

Bilanz Bundesanzeiger 2026: Offenlegung im Unternehmensregister

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung der Bilanz erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr über den Bundesanzeiger, sondern ausschließlich über das Unternehmensregister. Dabei sind die Jahresabschlüsse im XBRL-Format gemäß der HGB-Taxonomie einzureichen – Details zur XBRL-Offenlegung im Unternehmensregister erläutern wir in einem separaten Beitrag. Welche Kapitalgesellschaften zur Offenlegung verpflichtet sind, welche Fristen gelten und welche Sanktionen bei Versäumnis drohen, erklärt dieser Beitrag. Stand: 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger. Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz gemäß § 325 HGB binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag offenlegen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Bilanz Bundesanzeiger: Was hat sich seit dem DiRUG geändert?

Seit dem 1. August 2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr die zuständige Offenlegungsstelle für Jahresabschlüsse. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich über das Unternehmensregister. Diese Änderung betrifft alle offenlegungspflichtigen Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbHs, UGs, AGs und GmbH & Co. KGs. Für die Erstellung und Offenlegung des GmbH Jahresabschlusses gelten dabei weiterhin strenge Fristen und formale Anforderungen.

Der Bundesanzeiger wird weiterhin als Publikationsorgan für andere Bekanntmachungen genutzt (z. B. Handelsregisteränderungen, Insolvenzbekanntmachungen), jedoch nicht mehr für die Offenlegung des Jahresabschlusses. Unternehmen, die ihre Bilanz noch beim Bundesanzeiger einreichen möchten, werden automatisch auf das Unternehmensregister weitergeleitet. Für Bilanzen mit Stichtag ab dem 1. Januar 2022 gilt bereits die neue Rechtslage.

Wichtig für die Praxis

Wer seine Bilanz noch über alte Prozesse oder Software beim Bundesanzeiger einreichen will, muss umstellen. Zur Offenlegung Jahresabschluss 2026 nutzt das Unternehmensregister eine eigene technische Infrastruktur und erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder die Einreichung durch einen bevollmächtigten Steuerberater. Nach der Veröffentlichung können Sie den Jahresabschluss im Unternehmensregister suchen und die erfolgreiche Offenlegung prüfen. OnlineBilanz übernimmt die Offenlegung im Rahmen des Jahresabschluss-Pakets — rechtskonform, fristgerecht und digital signiert durch unsere Steuerberater.

Aspekt Bis 31.07.2022 (Bundesanzeiger) Ab 01.08.2022 (Unternehmensregister)
Offenlegungsstelle Bundesanzeiger Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de)
Rechtsgrundlage § 325 HGB (alte Fassung) § 325 HGB (neue Fassung nach DiRUG)
Technische Einreichung Formular oder XML Strukturierte XBRL-Taxonomie + QES
Veröffentlichung Bundesanzeiger-Publikation Abruf über Unternehmensregister
Gebühren Gestaffelt nach Größenklasse Unverändert, jedoch neue Plattform

Wer muss seine Bilanz offenlegen?

Die Offenlegungspflicht ergibt sich aus § 325 HGB und betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften — unabhängig von ihrer Größe. Dazu zählen insbesondere GmbHs, Unternehmergesellschaften (UGs), Aktiengesellschaften und GmbH & Co. KGs, sofern persönlich haftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist (§ 264a HGB).

Nicht offenlegungspflichtig sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) ohne Kapitalgesellschafter. Diese erstellen zwar eine Bilanz für steuerliche Zwecke, unterliegen jedoch nicht der publizitätsrechtlichen Offenlegung. Ausnahmen gelten für publizitätspflichtige Unternehmen nach § 1 PublG, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten — unabhängig von der Rechtsform.

Größenabhängige Offenlegungsumfänge

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen (§ 326 HGB), mittelgroße und große müssen vollständige Unterlagen einreichen. Die Schwellenwerte für 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025) lauten:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Es genügt, wenn zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB profitieren von weiteren Erleichterungen, müssen aber ebenfalls offenlegen.

Welche Fristen gelten für die Offenlegung der Bilanz?

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist somit am 31.12.2026. Diese Frist ist eine gesetzliche Höchstfrist — in der Praxis sollte die Offenlegung jedoch deutlich früher erfolgen, da ihr die Feststellung des Jahresabschlusses vorausgehen muss.

Die Feststellungsfrist für den Jahresabschluss ergibt sich aus § 42a GmbHG und beträgt für kleine Kapitalgesellschaften elf Monate, für mittelgroße und große acht Monate nach Bilanzstichtag. Erst nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung darf der Jahresabschluss offengelegt werden. Wer die Offenlegungsfrist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Risiko: Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegungspflicht und leitet bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe des Ordnungsgelds richtet sich nach Größe, Umsatz und Verschulden. Wiederholungstäter zahlen deutlich mehr. Eine nachträgliche Offenlegung hebt das Verfahren nicht auf — das Ordnungsgeld bleibt bestehen.

12

Monate Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

11

Monate Feststellungsfrist (klein, § 42a GmbHG)

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis (§ 335 HGB)

„Viele Mandanten unterschätzen, wie eng die Zeitfenster zwischen Feststellung und Offenlegung sind. Wer den Jahresabschluss erst kurz vor Ablauf der 11-Monats-Frist feststellt, hat nur noch wenige Wochen für die Offenlegung. Unsere Steuerberater erstellen, prüfen und legen den Jahresabschluss in einem Paket ab — so bleibt genug Puffer.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse der Kapitalgesellschaft. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen (§ 326 HGB), während mittelgroße und große Gesellschaften vollständige Unterlagen einreichen müssen (§ 325 HGB). Seit dem DiRUG erfolgt die Einreichung in strukturierter Form — in der Regel als XBRL-Taxonomie.

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB)

  • Bilanz in verkürzter Form (ohne Vorjahreszahlen möglich, wenn im Anhang enthalten)
  • Anhang mit Pflichtangaben nach § 264 Abs. 1 HGB
  • Lagebericht entfällt bei Inanspruchnahme der Erleichterungen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (falls Prüfungspflicht besteht)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB)

  • Bilanz in vollständiger Gliederung mit Vorjahreszahlen
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in vollständiger Form
  • Anhang mit allen Pflichtangaben (§ 284 ff. HGB)
  • Lagebericht mit Darstellung der wirtschaftlichen Lage und Prognose
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (bei Prüfungspflicht)
  • Bei Konzernen: Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften dürfen eine stark verkürzte Bilanz offenlegen und auf die Offenlegung der GuV und des Lageberichts verzichten, wenn sie bestimmte Angaben in den Anhang aufnehmen (§ 326 Abs. 2 HGB). Voraussetzung: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, Arbeitnehmer ≤ 10 im Jahresdurchschnitt.

Wie lege ich die Bilanz im Unternehmensregister offen?

Die Offenlegung erfolgt seit dem 1. August 2022 ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Dort stehen zwei technische Wege zur Verfügung: die manuelle Einreichung über ein Online-Formular (für kleinere Gesellschaften) oder die strukturierte Einreichung im XBRL-Format (European Single Electronic Format, ESEF) für größere oder international tätige Unternehmen.

1. Manuelle Einreichung über das Online-Formular

  1. Registrierung oder Anmeldung im Unternehmensregister mit Unternehmensdaten
  2. Auswahl des Geschäftsjahres und der Größenklasse
  3. Upload der Unterlagen als PDF-Dateien (Bilanz, Anhang, ggf. GuV, Lagebericht, Bestätigungsvermerk)
  4. Prüfung der Vollständigkeit durch das System
  5. Elektronische Signatur mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) oder Einreichung durch bevollmächtigten Steuerberater
  6. Zahlung der Offenlegungsgebühr (gestaffelt nach Größenklasse)
  7. Veröffentlichung im Unternehmensregister innerhalb weniger Werktage

2. Strukturierte Einreichung im XBRL-Format

Kapitalmarktorientierte Unternehmen und große Konzerne müssen den Jahresabschluss im XBRL-Format nach HGB-Taxonomie einreichen. Diese strukturierte Datei ermöglicht maschinelle Auswertung und Vergleichbarkeit. Die Erstellung erfordert spezielle Software oder die Unterstützung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

„Die technische Hürde der Offenlegung wird oft unterschätzt. QES-Signaturen, XBRL-Taxonomien und Formatvorgaben überfordern viele Geschäftsführer. Unsere Steuerberater übernehmen die vollständige Offenlegung — vom Export aus der Buchhaltung über die Prüfung bis zur rechtssicheren Einreichung im Unternehmensregister.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung festgestellt (§ 42a GmbHG)
  • Alle Pflichtangaben nach Größenklasse vollständig (§ 264, § 325 HGB)
  • PDF-Dateien oder XBRL-Datei technisch korrekt und vollständig
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder Bevollmächtigung Steuerberater vorhanden
  • Offenlegungsgebühr eingeplant (ca. 30–70 € für kleine Gesellschaften)
  • Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB)

Welche Kosten entstehen bei der Offenlegung?

Die Offenlegungsgebühren für das Unternehmensregister sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Größenklasse der Gesellschaft. Sie werden vom Betreiber des Unternehmensregisters (Bundesanzeiger Verlag) erhoben und sind deutlich niedriger als viele Geschäftsführer vermuten.

Größenklasse Offenlegungsgebühr (Unternehmensregister) Anmerkung
Kleinstkapitalgesellschaft ca. 33,50 € Verkürzte Bilanz, kein Lagebericht
Kleine Kapitalgesellschaft ca. 46,50 € Verkürzte Bilanz + Anhang
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ca. 63,00 € Vollständige Unterlagen inkl. GuV
Große Kapitalgesellschaft / Konzern ab 70,00 € Vollständige Unterlagen + Lagebericht, ggf. XBRL

Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater. Diese richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen ab vom Gegenstandswert (Bilanzsumme bzw. Jahresumsatz), der Komplexität der Buchführung und dem gewählten Gebührensatz. OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen, die bereits Erstellung, Prüfung und Offenlegung umfassen.

Gesetzliche Gebühren (Unternehmensregister)

Die Offenlegungsgebühr ist fix und richtet sich nach der Größenklasse. Sie wird direkt an den Betreiber des Unternehmensregisters gezahlt.

Steuerberater-Honorar (Erstellung + Offenlegung)

Die Erstellung des Jahresabschlusses und die technische Offenlegung durch den Steuerberater sind separate Leistungen, die in der Regel als Paket angeboten werden. OnlineBilanz bietet Festpreise ohne versteckte Kosten.

Transparente Festpreise bei OnlineBilanz

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Verhandeln, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das Paket umfasst Erstellung, Prüfung, rechtsverbindliche Unterzeichnung und fristgerechte Offenlegung — koordiniert durch Servet Gündogan und ausgeführt von unserem zugelassenen Steuerberater-Team.

Welche Sanktionen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Wer die Offenlegungsfrist von zwölf Monaten (§ 325 Abs. 1 HGB) versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Frist systematisch und leitet bei Versäumnis ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Unternehmensgröße, Umsatz, Verschulden und Wiederholungstaten.

Das Ordnungsgeld ist kein Bußgeld, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht. Es entfällt nicht automatisch, wenn die Offenlegung nachgeholt wird — vielmehr bleibt das Verfahren bis zur vollständigen Zahlung bestehen. Bei wiederholter Fristversäumnis steigen die Beträge erheblich. Zusätzlich kann das BfJ die Geschäftsführer persönlich in Anspruch nehmen (§ 335 Abs. 3 HGB).

Weitere rechtliche Konsequenzen

  • Löschung wegen Vermögenslosigkeit: Wer über drei Jahre keine Jahresabschlüsse offenlegt, riskiert die Annahme der Vermögenslosigkeit und damit die Löschung der GmbH im Handelsregister (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 141a FGG).
  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer haften persönlich für Pflichtverletzungen. Bei vorsätzlicher Nichtoffenlegung können Schadensersatzansprüche von Gläubigern oder Gesellschaftern entstehen.
  • Bonitätsverlust: Fehlende Offenlegung wird von Auskunfteien (z. B. Creditreform) negativ bewertet und kann die Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen.
  • Imageverlust: Geschäftspartner, Banken und Lieferanten können die Offenlegungshistorie im Unternehmensregister einsehen — Fristversäumnisse sind öffentlich sichtbar.

Ordnungsgeld gilt auch bei nachträglicher Offenlegung

Viele Geschäftsführer glauben, dass das Ordnungsgeldverfahren entfällt, sobald sie die Bilanz nachträglich offenlegen. Das ist falsch. Das Ordnungsgeld bleibt bestehen und muss gezahlt werden — auch wenn die Offenlegung später nachgeholt wird. Einzige Ausnahme: Härtefallantrag beim BfJ mit überzeugender Begründung.

500–25.000 €

Ordnungsgeld (§ 335 HGB)

3 Jahre

Keine Offenlegung → Löschungsrisiko

12 Monate

Gesetzliche Offenlegungsfrist

Was ist der Unterschied zwischen Offenlegung und Veröffentlichung?

Die Begriffe Offenlegung und Veröffentlichung werden häufig synonym verwendet, haben jedoch eine unterschiedliche rechtliche Bedeutung. Offenlegung bezeichnet die gesetzliche Pflicht, den Jahresabschluss beim Unternehmensregister einzureichen (§ 325 HGB). Veröffentlichung bezeichnet den Akt der Bekanntmachung — historisch im gedruckten Bundesanzeiger, heute durch Abrufbarkeit im Unternehmensregister.

Seit dem DiRUG erfolgt die Veröffentlichung automatisch durch die Offenlegung: Sobald der Jahresabschluss im Unternehmensregister eingereicht und geprüft wurde, ist er öffentlich abrufbar. Eine separate Publikation im Bundesanzeiger entfällt. Die Bekanntmachung erfolgt digital — jeder kann den Jahresabschluss gegen eine geringe Gebühr abrufen.

Begriff Definition Rechtsgrundlage
Offenlegung Gesetzliche Pflicht zur Einreichung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister § 325 HGB
Veröffentlichung Öffentliche Bereitstellung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme durch Dritte § 325 HGB i.V.m. DiRUG
Bekanntmachung Akt der erstmaligen Publikation (historisch: Bundesanzeiger, heute: Unternehmensregister) § 10 HGB (allgemein)

In der Praxis bedeutet dies: Die Offenlegung ist der rechtliche Akt, den die Gesellschaft bzw. ihr Steuerberater durchführt. Die Veröffentlichung erfolgt automatisch durch das Unternehmensregister. Dritte (z. B. Banken, Geschäftspartner, Wettbewerber) können den Jahresabschluss jederzeit einsehen — Transparenz ist gewollt und gesetzlich vorgeschrieben.

„Viele Mandanten fragen, ob sie die Offenlegung ‘privat’ halten können. Die Antwort ist klar: Nein. Die Offenlegung ist öffentlich — das ist der Zweck der Regelung. Wer Transparenz scheut, kann jedoch von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften profitieren und nur eine verkürzte Bilanz offenlegen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche häufigen Fehler sollten bei der Offenlegung vermieden werden?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist ein formalisierter Prozess mit zahlreichen Fallstricken. Aus unserer Beratungspraxis kennen wir die häufigsten Fehler, die zu Verzögerungen, Ablehnungen oder Ordnungsgeldverfahren führen. Die folgenden Punkte sollten Sie unbedingt beachten:

1. Offenlegung vor Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss muss zunächst durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Erst danach darf er offengelegt werden. Wer einen nicht festgestellten Entwurf einreicht, verstößt gegen die Formvorschriften. Das Unternehmensregister akzeptiert zwar die Einreichung, die Offenlegung ist jedoch rechtlich unwirksam — das Ordnungsgeldverfahren läuft weiter.

2. Unvollständige Unterlagen

Je nach Größenklasse müssen unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden (§ 325, § 326 HGB). Häufig fehlen Anhang, Lagebericht oder Bestätigungsvermerk. Das Unternehmensregister prüft die Vollständigkeit automatisch — unvollständige Einreichungen werden abgelehnt und müssen nachgebessert werden. Jede Nachbesserung kostet Zeit und rückt die Frist näher.

3. Falsche Größenklasse gewählt

Wer seine Gesellschaft als ‘klein’ einstuft, obwohl sie die Schwellenwerte (§ 267 HGB) überschreitet, riskiert eine Ablehnung. Die Größenklasse bestimmt den Offenlegungsumfang — eine Fehleinschätzung führt zu fehlenden Unterlagen und Verzögerungen.

4. Fehlende oder ungültige elektronische Signatur

Das Unternehmensregister verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder die Einreichung durch einen bevollmächtigten Steuerberater. Einfache E-Mail-Signaturen oder eingescannte Unterschriften reichen nicht aus. Wer keine QES besitzt, sollte die Offenlegung durch den Steuerberater vornehmen lassen.

5. Fristversäumnis durch späte Feststellung

Viele Geschäftsführer stellen den Jahresabschluss erst kurz vor Ablauf der Feststellungsfrist (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße/große Gesellschaften). Dann bleibt zu wenig Zeit für die Offenlegung — die 12-Monats-Frist läuft unbarmherzig weiter. Strategisch sinnvoll: Frühzeitige Erstellung und Feststellung, dann bleibt genug Puffer.

  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt
  • Alle Pflichtunterlagen vollständig und korrekt (Größenklasse beachten)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorhanden oder Steuerberater bevollmächtigt
  • Größenklasse korrekt ermittelt (§ 267 HGB, zwei aufeinanderfolgende Jahre)
  • Fristen im Blick: Feststellung + Offenlegung rechtzeitig planen
  • Technische Anforderungen des Unternehmensregisters geprüft (PDF-Format, XBRL falls erforderlich)

Sicherheit durch Steuerberater-Unterstützung

Wer diese Fehler vermeiden will, sollte die Offenlegung nicht selbst durchführen, sondern einem Steuerberater überlassen. OnlineBilanz übernimmt den gesamten Prozess — von der Erstellung über die Feststellung bis zur rechtssicheren Offenlegung im Unternehmensregister. Unsere Steuerberater prüfen Vollständigkeit, Größenklasse und Fristen automatisch.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Bilanz auch freiwillig im Bundesanzeiger veröffentlichen?

Ja, eine freiwillige Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist weiterhin möglich, erfüllt aber nicht die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Diese kann ausschließlich über das Unternehmensregister erfüllt werden. Eine zusätzliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger kann sinnvoll sein, wenn Sie die Publizität Ihres Unternehmens erhöhen möchten.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für Einzelunternehmen und GbR?

Nein, Einzelunternehmen und GbR sind grundsätzlich nicht zur Offenlegung verpflichtet. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft nur Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als haftenden Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG).

Was passiert, wenn ich eine fehlerhafte Bilanz offengelegt habe?

Fehlerhafte Offenlegungen können durch eine berichtigte Einreichung ersetzt werden. Die ursprüngliche Version bleibt im Unternehmensregister archiviert. Bei wesentlichen Fehlern sollten Sie umgehend eine Korrektur vornehmen, um Ordnungsgelder oder Haftungsrisiken zu vermeiden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten.

Muss ich die Bilanz jedes Jahr neu offenlegen?

Ja, die Offenlegungspflicht besteht für jeden Jahresabschluss neu. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss für jedes Geschäftsjahr binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenlegen. Eine einmalige Offenlegung genügt nicht.

Wo finde ich offengelegte Bilanzen anderer Unternehmen?

Offengelegte Jahresabschlüsse können Sie kostenlos im Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de abrufen. Geben Sie den Firmennamen oder die Handelsregisternummer ein. Die Dokumente stehen dort öffentlich zur Einsicht bereit, sofern die Offenlegung erfolgt ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater