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Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss suchen

Jahresabschluss im Unternehmensregister suchen 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie möchten den Jahresabschluss eines Unternehmens einsehen? Seit August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. In unserem Ratgeber zum Thema Jahresabschlüsse einsehen erfahren Sie detailliert, wie Sie Geschäftszahlen zuverlässig recherchieren und warum diese Daten öffentlich zugänglich sind. Unternehmen sind ihrerseits verpflichtet, ihre Abschlüsse zu veröffentlichen im Unternehmensregister, wodurch Transparenz für Geschäftspartner und Öffentlichkeit entsteht.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Suche nach Jahresabschlüssen erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Kapitalgesellschaften müssen ihre Abschlüsse gemäß § 325 HGB offenlegen. Die Recherche ist kostenpflichtig und ermöglicht Einblick in Bilanz, GuV und weitere Pflichtangaben von GmbH, UG und AG.

Warum sind Jahresabschlüsse öffentlich zugänglich?

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften dient dem Schutz von Gläubigern, Geschäftspartnern und Investoren. Da Gesellschafter einer GmbH, UG oder AG nur beschränkt haften, haben Dritte ein berechtigtes Interesse an verlässlichen Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 325 HGB. Dieser verpflichtet alle Kapitalgesellschaften zur elektronischen Einreichung ihrer Jahresabschlüsse beim Betreiber des Unternehmensregisters. Die Veröffentlichung schafft Transparenz im Geschäftsverkehr und ermöglicht eine fundierte Bonitätsprüfung.

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften

12 Monate

Frist ab Bilanzstichtag

2022

DiRUG: Umstellung auf Unternehmensregister

Wer profitiert von öffentlichen Jahresabschlüssen?

  • Banken und Kreditgeber: Prüfung der Kreditwürdigkeit vor Kreditvergabe
  • Lieferanten: Bewertung des Ausfallrisikos bei Lieferantenkrediten
  • Geschäftspartner: Einschätzung der wirtschaftlichen Stabilität vor Vertragsabschluss
  • Investoren: Analyse der Ertragslage und Vermögensstruktur
  • Wettbewerber: Marktbeobachtung und Branchenvergleiche
  • Arbeitnehmer: Beurteilung der Arbeitsplatzsicherheit

Hinweis

Wichtig: Die Offenlegungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen zumindest eine Bilanz einreichen. Lediglich der Umfang der offenzulegenden Unterlagen variiert nach § 326 HGB je nach Größenklasse gemäß § 267 HGB.

Unternehmensregister vs. Bundesanzeiger: Der entscheidende Unterschied

Bis zum 31. Juli 2022 erfolgte die Offenlegung von Jahresabschlüssen über den Bundesanzeiger. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01. August 2022 wurde das Verfahren grundlegend geändert.

Seitdem ist das Unternehmensregister die ausschließliche Plattform für die Einreichung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen. Der Bundesanzeiger fungiert nur noch als Publikationsorgan für andere amtliche Bekanntmachungen, nicht aber für Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften.

Unternehmensregister (seit 01.08.2022)

  • Zentrale Plattform für Jahresabschlüsse
  • Einreichung gemäß § 325 HGB
  • Elektronische Übermittlung verpflichtend
  • Zugriff unter www.unternehmensregister.de
  • Kostenpflichtige Dokumentenabrufe

Bundesanzeiger (bis 31.07.2022)

  • Frühere Offenlegungsplattform
  • Historische Abschlüsse bis 2022 abrufbar
  • Heute: nur andere Bekanntmachungen
  • Keine neuen Jahresabschlüsse mehr
  • Weiterleitung zum Unternehmensregister

Achtung

Achtung: Wer noch beim Bundesanzeiger nach aktuellen Jahresabschlüssen sucht, wird diese dort nicht finden. Alle Offenlegungen ab dem Geschäftsjahr 2021 (bei Bilanzstichtag 31.12.) erfolgen ausschließlich über das Unternehmensregister. Historische Daten können noch im Bundesanzeiger-Archiv vorhanden sein.

„Viele Geschäftsführer suchen aus Gewohnheit noch beim Bundesanzeiger. Das führt regelmäßig zu Verwirrung, wenn aktuelle Abschlüsse nicht auffindbar sind. Seit DiRUG ist das Unternehmensregister die einzige rechtlich relevante Quelle für Jahresabschlüsse.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Jahresabschluss im Unternehmensregister suchen

Die Suche nach einem Jahresabschluss im Unternehmensregister ist technisch einfach, erfordert aber die richtigen Suchkriterien. Folgen Sie dieser Anleitung, um zuverlässig die gewünschten Unternehmensdaten zu finden.

1. Zugang zum Unternehmensregister

Rufen Sie die offizielle Website www.unternehmensregister.de auf. Die Plattform wird von den Bundesländern gemeinsam betrieben und ist die zentrale Anlaufstelle für alle registerpflichtigen Unternehmensinformationen in Deutschland.

2. Suchmaske nutzen

Auf der Startseite finden Sie verschiedene Suchoptionen. Für die Suche nach Jahresabschlüssen eignen sich folgende Kriterien am besten:

  • Firmenname: Genaue oder teilweise Bezeichnung der Gesellschaft
  • Registernummer: HRB-Nummer (Handelsregister B) der GmbH, UG oder AG
  • Sitz: Stadt oder Ort der Gesellschaft
  • Registergericht: Zuständiges Amtsgericht (z. B. Stuttgart, München, Berlin)

3. Ergebnisliste prüfen

Das System zeigt alle passenden Treffer an. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise und den Unternehmenssitz, da es häufig mehrere Gesellschaften mit ähnlichen Namen gibt. Die HRB-Nummer ist dabei das sicherste Unterscheidungsmerkmal.

4. Unternehmensprofil öffnen

Nach Auswahl des gewünschten Unternehmens gelangen Sie zur Übersichtsseite. Hier sind alle verfügbaren Veröffentlichungen chronologisch aufgelistet, darunter Jahresabschlüsse, Gesellschafterlisten, Handelsregisterauszüge und weitere Bekanntmachungen.

5. Jahresabschluss auswählen und abrufen

Klicken Sie auf den gewünschten Jahresabschluss. Die meisten Dokumente sind kostenpflichtig. Sie erhalten eine Vorschau der verfügbaren Unterlagen und können diese gegen Gebühr als PDF herunterladen. Die Abrechnung erfolgt per Kreditkarte oder auf Rechnung.

  • Website www.unternehmensregister.de aufrufen
  • Firmenname, HRB-Nummer oder Sitz eingeben
  • Passenden Treffer aus der Ergebnisliste wählen
  • Jahresabschluss des gewünschten Jahres anklicken
  • Dokument kostenpflichtig abrufen und herunterladen

Welche Informationen sind im Jahresabschluss verfügbar?

Der Umfang der offengelegten Informationen richtet sich nach der Größenklasse der Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Kleine Gesellschaften genießen umfangreiche Erleichterungen, während große Gesellschaften vollständige Abschlüsse veröffentlichen müssen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse wird erreicht, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Nach § 326 HGB ergeben sich folgende Mindestanforderungen:

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB)
  • Anhang (mit Erleichterungen)
  • Keine GuV erforderlich
  • Kein Lagebericht erforderlich

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt)
  • Anhang
  • Lagebericht

Große Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (vollständig)
  • GuV (vollständig)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk (§ 316 HGB)

Hinweis

Praxishinweis: Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können nach § 326 Abs. 1 HGB von der Offenlegung der GuV befreit werden. Sie müssen nur eine verkürzte Bilanz und einen stark verkürzten Anhang einreichen. Dies ist die häufigste Konstellation bei kleinen GmbHs und UGs.

Kosten und Abruf von Dokumenten im Unternehmensregister

Der Abruf von Jahresabschlüssen aus dem Unternehmensregister ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Art des Dokuments und werden vom Betreiber festgelegt. Eine Registrierung ist für einmalige Abrufe nicht zwingend erforderlich.

Typische Kosten (Stand 2026)

Dokumentart Preis (ca.) Format
Jahresabschluss (Standard) 4,50 € – 9,00 € PDF
Chronologischer Auszug 12,00 € PDF
Aktueller Registerauszug 4,50 € PDF
Gesellschafterliste 4,50 € PDF

Die Bezahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte, PayPal oder auf Rechnung. Nach erfolgter Zahlung steht das Dokument sofort zum Download bereit. Rechnungskäufe werden für registrierte Nutzer mit Kundenkonto angeboten.

Kostenfreie Informationen

Nicht alle Informationen im Unternehmensregister sind kostenpflichtig. Folgende Daten können Sie kostenfrei einsehen:

  • Übersicht aller verfügbaren Veröffentlichungen eines Unternehmens
  • Datum der Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Grundlegende Stammdaten (Firmenname, Sitz, Registernummer)
  • Liste der veröffentlichten Bekanntmachungen (ohne Dokumenteninhalte)

„Für eine erste Bonitätsprüfung genügt oft schon die Information, ob überhaupt ein aktueller Jahresabschluss offengelegt wurde. Fehlt die Offenlegung mehrerer Jahre, ist das ein Warnsignal – auch ohne den Abschluss selbst zu kaufen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was tun, wenn der eigene Jahresabschluss nicht auffindbar ist?

Wenn Sie Ihren eigenen Jahresabschluss im Unternehmensregister nicht finden, liegt meist eine versäumte oder fehlerhafte Offenlegung vor. Dies kann schwerwiegende Rechtsfolgen haben und sollte umgehend geklärt werden.

Mögliche Ursachen

  • Frist versäumt: Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB wurde nicht eingehalten
  • Technischer Fehler: Die elektronische Einreichung wurde nicht korrekt abgeschlossen
  • Zahlung nicht erfolgt: Die Offenlegungsgebühr wurde nicht beglichen
  • Daten fehlerhaft: Falsche Registernummer oder Firmierung verwendet
  • Noch in Bearbeitung: Das Bundesamt für Justiz prüft noch die eingereichten Unterlagen

Sofortmaßnahmen bei fehlender Offenlegung

  • Prüfen Sie den Status Ihrer Einreichung im Offenlegungssystem
  • Kontrollieren Sie, ob die Offenlegungsgebühr bezahlt wurde
  • Prüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach auf Fehlermeldungen des Bundesamts
  • Reichen Sie den Jahresabschluss umgehend nach, falls noch nicht erfolgt
  • Dokumentieren Sie das Einreichungsdatum als Nachweis
  • Kontaktieren Sie bei technischen Problemen den Support des Bundesamts

Achtung

Wichtig: Das Bundesamt für Justiz verhängt bei verspäteter Offenlegung Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 € und 25.000 €. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Verzögerungsdauer und Verschulden. Eine nachträgliche Offenlegung befreit nicht automatisch vom Ordnungsgeld.

Mit OnlineBilanz erstellen und übermitteln Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher und fristgerecht. Die Software prüft automatisch die Vollständigkeit und reicht die Unterlagen elektronisch beim Unternehmensregister ein.

Rechtsfolgen bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ist keine Formalie, sondern eine zwingende gesetzliche Verpflichtung. Verstöße werden vom Bundesamt für Justiz konsequent geahndet und können erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz führt regelmäßig Kontrollen durch und leitet bei festgestellten Verstößen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Gesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) werden schriftlich angehört und können Stellung nehmen.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Faktoren für die Höhe des Ordnungsgelds

  • Unternehmensgröße: Große Gesellschaften zahlen höhere Beträge als kleine
  • Dauer der Verspätung: Je länger die Frist überschritten wird, desto höher das Ordnungsgeld
  • Verschulden: Vorsätzliche Pflichtverletzungen werden strenger geahndet
  • Wiederholungstäter: Mehrfache Verstöße führen zu deutlich höheren Sanktionen
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Berücksichtigung der Unternehmenslage

Weitere Rechtsfolgen

Neben dem Ordnungsgeld können weitere negative Konsequenzen eintreten:

Zivilrechtliche Folgen

  • Geschäftsführerhaftung bei schuldhafter Pflichtverletzung
  • Schadensersatzansprüche der Gesellschaft
  • Negative Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit
  • Probleme bei Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern

Reputationsschäden

  • Vertrauensverlust bei Banken und Investoren
  • Negative Signalwirkung am Markt
  • Erschwerte Lieferantenkonditionen
  • Probleme bei Ausschreibungen und Vergaben

Hinweis

Praxishinweis: Das Ordnungsgeld ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne, sondern ein Zwangsmittel. Es kann mehrfach verhängt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist. Eine verspätete Offenlegung beseitigt nicht automatisch das bereits festgesetzte Ordnungsgeld – dieses bleibt fällig.

Praxistipps für die professionelle Jahresabschluss-Recherche

Wer regelmäßig Jahresabschlüsse recherchiert, sollte einige bewährte Methoden kennen, um effizient und zuverlässig an die benötigten Informationen zu gelangen. Die folgenden Tipps helfen bei der professionellen Nutzung des Unternehmensregisters.

1. Suche nach Registernummer ist präziser

Die Suche über die HRB-Nummer liefert eindeutige Ergebnisse und vermeidet Verwechslungen bei ähnlichen Firmennamen. Die Registernummer finden Sie im Handelsregisterauszug, auf der Website des Unternehmens oder im Impressum.

2. Mehrere Jahre vergleichen

Für eine fundierte Bonitätsbeurteilung sollten Sie mindestens zwei bis drei aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse analysieren. Erst im Zeitvergleich werden Trends bei Umsatz, Eigenkapital und Liquidität erkennbar.

3. Offenlegungsdisziplin als Indikator

Bereits die Tatsache, ob ein Unternehmen seine Offenlegungspflichten fristgerecht erfüllt, liefert wichtige Hinweise. Wiederholte Verspätungen oder fehlende Abschlüsse deuten auf organisatorische Schwächen oder wirtschaftliche Probleme hin.

4. Anhang nicht vernachlässigen

Der Anhang enthält wesentliche Zusatzinformationen, die in Bilanz und GuV nicht sichtbar sind: Angaben zu Haftungsverhältnissen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Eventualverbindlichkeiten und Bilanzierungsmethoden.

5. Kundenkonto für Vielnutzer

Wer häufig Jahresabschlüsse abruft, sollte ein Kundenkonto beim Unternehmensregister anlegen. Dies ermöglicht Rechnungskauf, Dokumentenverwaltung und vereinfachte Suchverläufe.

Recherche-Ziel Empfohlene Unterlagen Wichtige Kennzahlen
Bonität prüfen Bilanz + Anhang (3 Jahre) Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad
Umsatzentwicklung GuV (mehrere Jahre) Umsatzwachstum, Umsatzrendite
Liquidität Bilanz + Anhang Working Capital, Cashflow-Hinweise
Haftungsrisiken Anhang Eventualverbindlichkeiten, Bürgschaften

„Eine professionelle Jahresabschlussanalyse beschränkt sich nie auf die reinen Zahlen. Achten Sie auf Besonderheiten im Anhang, auf Prüfungsvermerke und auf die Einhaltung von Fristen. Diese weichen Faktoren sagen oft mehr aus als die Bilanz selbst.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

6. Grenzen der Aussagekraft beachten

Beachten Sie, dass veröffentlichte Jahresabschlüsse immer historische Daten sind. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 und Offenlegung im November 2026 sind die Informationen bereits fast zwei Jahre alt. Ergänzen Sie die Analyse durch aktuelle Informationen aus anderen Quellen.

  • HRB-Nummer für präzise Suche verwenden
  • Mindestens drei Jahresabschlüsse im Zeitvergleich analysieren
  • Offenlegungsdisziplin als Qualitätsindikator prüfen
  • Anhang auf Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten prüfen
  • Aktualität der Daten berücksichtigen
  • Bei kritischen Entscheidungen zusätzliche Bonitätsauskünfte einholen

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich den Jahresabschluss einer GmbH oder UG?

Seit dem 01. August 2022 werden Jahresabschlüsse ausschließlich über das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de veröffentlicht. Die Suche erfolgt über Firmenname, HRB-Nummer oder Sitz der Gesellschaft. Der Abruf der Dokumente ist kostenpflichtig (ca. 4,50 € bis 9,00 € pro Jahresabschluss). Der Bundesanzeiger ist seit DiRUG nicht mehr zuständig für Jahresabschlüsse.

Welche Informationen sind im offengelegten Jahresabschluss enthalten?

Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften müssen mindestens eine verkürzte Bilanz und einen Anhang offenlegen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Lagebericht einreichen. Große Gesellschaften benötigen zudem einen Bestätigungsvermerk nach § 316 HGB.

Was passiert, wenn mein Jahresabschluss nicht offengelegt wurde?

Bei fehlender oder verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB durch das Bundesamt für Justiz. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 € und 25.000 € und richtet sich nach Unternehmensgröße, Verzögerungsdauer und Verschulden. Geschäftsführer haften persönlich bei schuldhafter Pflichtverletzung. Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB).

Sind Jahresabschlüsse im Unternehmensregister kostenlos einsehbar?

Die Suche und die Übersicht verfügbarer Dokumente sind kostenfrei. Der Download der Jahresabschlüsse ist jedoch kostenpflichtig. Pro Dokument fallen je nach Art ca. 4,50 € bis 12,00 € an. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte, PayPal oder auf Rechnung (für registrierte Nutzer). Kostenlos einsehbar sind lediglich Stammdaten wie Firmenname, Sitz, Registernummer und das Datum der Offenlegung.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis zum 31.12.2026 offengelegt werden (12-Monats-Frist nach § 325 HGB). Zuvor muss er aber festgestellt sein: kleine Kapitalgesellschaften haben dafür 11 Monate Zeit (bis 30.11.2026), mittelgroße und große 8 Monate (bis 31.08.2026) gemäß § 42a GmbHG. Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister.

Kann ich auch alte Jahresabschlüsse aus früheren Jahren abrufen?

Ja, das Unternehmensregister archiviert alle eingereichten Jahresabschlüsse. Sie können auch Abschlüsse aus früheren Jahren kostenpflichtig abrufen. Jahresabschlüsse, die vor dem 01.08.2022 beim Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, können teilweise noch dort im Archiv verfügbar sein. Für eine vollständige Übersicht empfiehlt sich die Suche im Unternehmensregister, das alle Veröffentlichungen zentral sammelt.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater