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Sachanlagen218.400 €
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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogVeröffentlichte Jahresabschlüsse

Veröffentlichte Jahresabschlüsse 2026: Pflichten für GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem DiRUG erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Die Bilanzierung bei der GmbH unterliegt dabei strengen Vorgaben – wer Fristen versäumt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Veröffentlichung umfasst Bilanz, GuV und je nach Größenklasse weitere Unterlagen. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro.

Was ist ein veröffentlichter Jahresabschluss?

Ein veröffentlichter Jahresabschluss ist die rechtlich vorgeschriebene Offenlegung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens gegenüber der Öffentlichkeit. Er gibt Geschäftspartnern, Gläubigern, Banken und anderen Interessierten Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag.

Die Veröffentlichungspflicht ergibt sich aus § 325 HGB und bezweckt Transparenz im Wirtschaftsverkehr. Jeder kann veröffentlichte Jahresabschlüsse kostenpflichtig beim Unternehmensregister einsehen – unabhängig davon, ob ein berechtigtes Interesse besteht.

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich über das Unternehmensregister. Eine direkte Veröffentlichung über andere Kanäle ist nicht mehr zulässig.

Typische Bestandteile eines veröffentlichten Jahresabschlusses

  • Bilanz nach § 266 HGB – Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB – Darstellung der Ertragslage
  • Anhang nach § 284 HGB – Erläuterungen und Pflichtangaben
  • Lagebericht nach § 289 HGB – nur für mittelgroße und große Gesellschaften
  • Prüfungsvermerk – bei prüfungspflichtigen Gesellschaften nach § 316 HGB

Welche Unternehmen müssen veröffentlichen?

Die Offenlegungspflicht betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264a HGB – unabhängig von Größe, Umsatz oder Gewinn. Personengesellschaften sind nur dann betroffen, wenn keine natürliche Person persönlich haftet.

Rechtsform Offenlegungspflichtig Rechtsgrundlage
GmbH Ja § 325 HGB
UG (haftungsbeschränkt) Ja § 325 HGB
AG, KGaA Ja § 325 HGB
GmbH & Co. KG Ja § 264a HGB
OHG, KG (mit natürlicher Person) Nein
Einzelunternehmen Nein

Achtung

Auch ruhende oder verlustreiche Gesellschaften sind zur Offenlegung verpflichtet. Die Pflicht entfällt nicht bei fehlendem Geschäftsbetrieb oder Insolvenz.

Viele Geschäftsführer unterschätzen diese Pflicht. Gerade bei kleinen GmbHs und UGs wird die Offenlegung häufig vergessen – mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen.

Fristen und Termine für die Offenlegung 2026

Für Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Die Einhaltung dieser Termine ist zwingend, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Feststellung des Jahresabschlusses

Vor der Offenlegung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Die Frist richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens:

Kleine Kapitalgesellschaften

Feststellung bis 30.11.2026 (11 Monate nach Bilanzstichtag)

Mittelgroße und große Gesellschaften

Feststellung bis 31.08.2026 (8 Monate nach Bilanzstichtag)

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: spätestens bis 31.12.2026.

Hinweis

Die Offenlegung darf erst nach Feststellung durch die Gesellschafter erfolgen. Eine vorzeitige Einreichung des nicht festgestellten Jahresabschlusses ist unzulässig.

Bestandteile nach Größenklasse gemäß § 267 HGB

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse der Gesellschaft ab. Die Einstufung erfolgt nach § 267 HGB anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein bzw. mittelgroß, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden.

Offenlegungspflichtige Unterlagen nach Größe

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 HGB)
  • Anhang (§ 288 HGB, gekürzt)
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • GuV optional

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

  • Vollständige Bilanz
  • GuV (§ 275 HGB)
  • Anhang (§ 284 HGB)
  • Lagebericht (§ 289 HGB)

Große Kapitalgesellschaften

  • Vollständige Bilanz
  • GuV (§ 275 HGB)
  • Anhang (§ 284 HGB)
  • Lagebericht (§ 289 HGB)
  • Prüfungsvermerk (§ 322 HGB)

„Viele kleine Gesellschaften nutzen die Erleichterungen nach § 288 HGB nicht konsequent. Dabei können Sie durch die verkürzte Darstellung sensible Informationen schützen, ohne gegen Offenlegungspflichten zu verstoßen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wo wird der Jahresabschluss veröffentlicht?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung über andere Plattformen ist nicht mehr zulässig.

Hinweis

Das Unternehmensregister ist die zentrale, elektronische Plattform für alle Unternehmenspublikationen in Deutschland. Es wird von den Bundesländern gemeinsam betrieben und ist unter www.unternehmensregister.de erreichbar.

Technische Anforderungen an die Einreichung

  • Einreichung erfolgt im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language)
  • Authentifizierung per ELSTER-Zertifikat oder qualifizierter elektronischer Signatur
  • Hochladen über die Schnittstelle des Unternehmensregisters oder spezialisierte Software
  • Bestätigung der Veröffentlichung erfolgt per E-Mail

Achtung

Eine Einreichung in Papierform oder per einfacher PDF-Datei ist nicht zulässig. Die XBRL-Taxonomie muss vollständig ausgefüllt und validiert sein.

Folgen bei Versäumnis der Offenlegung

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ist keine Bagatelle. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung und verhängt bei Versäumnissen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

12 Monate

Offenlegungsfrist

Das Ordnungsgeld trifft die Gesellschaft sowie persönlich die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer). Es kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist.

Weitere rechtliche Konsequenzen

  • Eintragung ins Handelsregister: Versäumnis wird öffentlich vermerkt
  • Bonitätsverschlechterung: Fehlende Jahresabschlüsse beeinflussen Kreditwürdigkeit negativ
  • Haftungsrisiken: Bei schuldhafter Pflichtverletzung können Geschäftsführer persönlich haften
  • Strafverfahren: In besonders schweren Fällen kann ein Strafverfahren nach § 334 HGB eingeleitet werden

„Das Ordnungsgeld ist keine einmalige Angelegenheit. Solange die Offenlegung nicht erfolgt, kann das BfJ das Verfahren wiederholen und die Höhe steigern. Ich rate dringend zur fristgerechten Einreichung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Veröffentlichte Jahresabschlüsse einsehen

Jeder kann veröffentlichte Jahresabschlüsse anderer Unternehmen über das Unternehmensregister einsehen. Dies ist für Geschäftspartner, Banken, Investoren oder Wettbewerber von großem Interesse.

So funktioniert die Recherche

  1. Aufruf der Website www.unternehmensregister.de
  2. Eingabe des Firmennamens oder der Handelsregisternummer
  3. Auswahl des gewünschten Unternehmens aus den Suchergebnissen
  4. Abruf der veröffentlichten Jahresabschlüsse gegen Gebühr (ca. 4,50 € pro Dokument)

Hinweis

Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig, aber für jeden ohne Nachweis eines berechtigten Interesses möglich. Die Daten werden im XBRL- oder PDF-Format bereitgestellt.

Was können Dritte erkennen?

  • Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad
  • Umsatz- und Gewinnentwicklung (soweit offengelegt)
  • Liquiditätslage und Zahlungsfähigkeit
  • Größenklasse und Mitarbeiterzahl
  • Einhaltung gesetzlicher Fristen (Zuverlässigkeit)

Für Unternehmer bedeutet dies: Die Offenlegung ist nicht nur eine Pflicht, sondern beeinflusst auch die Außenwahrnehmung des Unternehmens erheblich. Eine professionelle, fristgerechte Offenlegung signalisiert Seriosität und Zuverlässigkeit.

Digitale Offenlegung mit OnlineBilanz.de

Die manuelle Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses im XBRL-Format ist aufwendig und fehleranfällig. OnlineBilanz.de bietet eine durchgängig digitale Lösung für Erstellung, Feststellung und Offenlegung.

Funktionen von OnlineBilanz.de

  • Jahresabschluss nach HGB und DRS erstellen
  • Automatische Taxonomie-Prüfung nach XBRL-Standard
  • Digitale Feststellung per Gesellschafterbeschluss
  • Direkte Einreichung ans Unternehmensregister
  • Automatische Fristenüberwachung und Erinnerungen
  • Revisionssichere Archivierung aller Dokumente

Die Software führt durch alle erforderlichen Schritte und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen nach § 325 HGB erfüllt sind. Die Schnittstelle zum Unternehmensregister ist vollständig integriert.

Hinweis

Mit OnlineBilanz.de können Sie den gesamten Prozess von der Buchführung bis zur Offenlegung in einer Plattform abwickeln – rechtssicher, schnell und ohne zusätzliche Software.

Vorteile gegenüber manueller Offenlegung

Zeitersparnis

Kein manuelles Ausfüllen der XBRL-Taxonomie. Alle Daten werden automatisch aus der Buchhaltung übernommen und validiert.

Rechtssicherheit

Aktuelle Taxonomien, automatische Plausibilitätsprüfung und Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben nach HGB.

„Viele Mandanten unterschätzen den Aufwand der XBRL-Einreichung. Mit OnlineBilanz.de ist die Offenlegung in wenigen Minuten erledigt – rechtssicher und fristgerecht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) sowie Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z. B. GmbH & Co. KG) sind nach § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Einzelunternehmen und klassische OHG/KG mit natürlichen Personen als Gesellschafter sind nicht betroffen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 veröffentlicht werden?

Für Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Der Jahresabschluss muss daher spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht werden. Zuvor muss er durch die Gesellschafter festgestellt worden sein.

Wo muss der Jahresabschluss veröffentlicht werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL-Format erfolgen. Eine Veröffentlichung über andere Plattformen ist nicht mehr zulässig.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld trifft sowohl die Gesellschaft als auch persönlich die Geschäftsführer. Es kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist.

Kann man veröffentlichte Jahresabschlüsse anderer Unternehmen einsehen?

Ja, jeder kann veröffentlichte Jahresabschlüsse über das Unternehmensregister gegen eine Gebühr von ca. 4,50 Euro pro Dokument abrufen. Ein berechtigtes Interesse muss nicht nachgewiesen werden. Die Einsichtnahme ist vollständig öffentlich.

Müssen auch ruhende oder verlustreiche GmbHs offenlegen?

Ja, die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB besteht unabhängig von der wirtschaftlichen Tätigkeit. Auch ruhende, verlustreiche oder insolvente Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss fristgerecht beim Unternehmensregister einreichen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater