Jahresabschluss einer GmbH
Drei Bestandteile, drei Fristen.
Jede GmbH muss einen Jahresabschluss aufstellen — auch die ruhende, auch die ohne Umsatz. Er besteht aus Bilanz, GuV und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB) und ist grundsätzlich binnen drei Monaten aufzustellen; kleine Gesellschaften dürfen hierfür unter den gesetzlichen Voraussetzungen sechs Monate nutzen. Über die Feststellung ist grundsätzlich binnen acht, bei kleinen Gesellschaften binnen elf Monaten zu beschließen. Die Offenlegung erfolgt grundsätzlich binnen zwölf Monaten. Wir übernehmen die Erstellung zum Festpreis, ein bestellter Steuerberater prüft und gibt frei — inklusive E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung.



Woraus der Jahresabschluss besteht.
Für Einzelkaufleute sind es zwei Teile, für Kapitalgesellschaften drei — und ab mittelgroß kommt ein vierter hinzu. Was fehlt, macht den Abschluss unvollständig, nicht nur dünn.
Bilanz
Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zum Abschlussstichtag, gegliedert nach § 266 HGB. Sie beantwortet die Frage, was vorhanden ist und wem es zusteht.
Rechtsbasis§ 266 HGBGewinn- und Verlustrechnung
Stellt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres in Staffelform gegenüber und endet im Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.
Rechtsbasis§ 275 HGBAnhang
Erläutert Bilanz und GuV: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Restlaufzeiten, Haftungsverhältnisse, Geschäftsführerbezüge, Zahl der Mitarbeiter.
Rechtsbasis§§ 284 ff. HGBMittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB aufzustellen; kleine und Kleinstgesellschaften sind davon befreit (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB). Rechtlich tritt er neben den Jahresabschluss, wird aber gemeinsam mit ihm offengelegt. Ebenfalls nur ab mittelgroß: die Prüfung durch einen Abschlussprüfer nach § 316 HGB.
Der Jahresabschluss einer GmbH besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB). Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt der Lagebericht hinzu, ebenso die Prüfung durch einen Abschlussprüfer. Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschaftsbezug genügen dagegen Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB).
Aufzustellen ist er binnen drei Monaten nach Geschäftsjahresende, bei kleinen Gesellschaften binnen sechs Monaten (§ 264 Abs. 1 HGB). Danach folgen die Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG), die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt (§ 5b EStG) und die Offenlegung binnen zwölf Monaten (§ 325 HGB).
Wie viel Ihr Abschluss enthalten muss.
Die Größenklasse nach § 267 HGB entscheidet über Umfang, Prüfungspflicht und Offenlegung. Sie wechselt erst, wenn zwei von drei Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden.
| Größenklasse | Schwellen (zwei von drei) | Bestandteile | Prüfungspflicht |
|---|---|---|---|
| Kleinst | ≤ 450 T€ Bilanzsumme · ≤ 900 T€ Umsatz · ≤ 10 AN | Bilanz und GuV, stark verkürzt — Anhang entfällt bei Angaben unter der Bilanz | nein |
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € · ≤ 15 Mio. € · ≤ 50 AN | Bilanz, GuV und Anhang — verkürzt zulässig, ohne Lagebericht | nein |
| Mittelgroß | ≤ 25 Mio. € · ≤ 50 Mio. € · ≤ 250 AN | Vollständig, zzgl. Lagebericht | ja, § 316 HGB |
| Groß | über den mittleren Schwellen | Vollständig, zzgl. Lagebericht und Ergebnisverwendung | ja, § 316 HGB |
Die weit überwiegende Zahl unserer Mandate sind kleine und Kleinstgesellschaften: kein Lagebericht, keine Prüfungspflicht, verkürzte Offenlegung. Genau dafür ist unser Festpreis kalkuliert — und deshalb liegt er nicht bei einem Vielfachen.
Fünf Termine — mit Steuerberater sind es andere.
Beispiel: Geschäftsjahr 2025 mit Stichtag 31.12.2025, kleine GmbH. Die Steuererklärungsfristen unterscheiden sich erheblich, je nachdem ob ein Berufsträger beauftragt ist.
| Termin | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufstellung | 30.06.2026 — sechs Monate, kleine Gesellschaft | 30.06.2026 — gleich | § 264 Abs. 1 HGB |
| Feststellung | 30.11.2026 — Ende des elften Monats | 30.11.2026 — gleich | § 42a Abs. 2 GmbHG |
| Steuererklärungen | 31.07.2026 | 01.03.2027 — Wochenendregel berücksichtigt | § 149 Abs. 2, 3 AO |
| E-Bilanz ans Finanzamt | mit der Steuererklärung | mit der Steuererklärung | § 5b EStG |
| Offenlegung | 31.12.2026 — zwölf Monate, keine Verlängerung | 31.12.2026 — gleich | § 325 Abs. 1a HGB |
Ein häufiges Missverständnis: Die Beauftragung eines Steuerberaters verschiebt die Abgabefrist für Steuererklärungen auf Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO), nicht aber die Offenlegungsfrist. Diese bleibt bei zwölf Monaten und wird vom Bundesamt für Justiz unabhängig davon überwacht, wer den Abschluss erstellt hat.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen — in vier Schritten.
Vierzehn Werktage ab vollständigen Unterlagen. Fehlt etwas, melden wir es einmal vollständig als Liste — nicht in fünf E-Mails über drei Wochen verteilt.
Kostenloses Konto, Eckdaten erfassen, Festpreis verbindlich schriftlich — ohne Vorkasse und ohne Vertragsbindung. Tag 0, rund zehn Minuten.
Buchungsstapel oder Summen- und Saldenliste, Kontoauszüge, offene Posten, Anlagenverzeichnis, Darlehensverträge. Fehlt etwas bei Ihrer bisherigen Kanzlei, fordern wir es selbst an.
Bilanz, GuV und Anhang nach HGB, Überleitung zur Steuerbilanz, Rückstellungen und Abgrenzungen — jede Entscheidung mit Paragraphenbezug dokumentiert.
Sie prüfen und geben frei — selbst oder durch einen namentlich benannten Steuerberater. Danach E-Bilanz und Erklärungen ans Finanzamt, Offenlegung beim Unternehmensregister.
Rückständige Jahrgänge holen wir ab 2020 nach, auch mehrere parallel. Ist bereits Ordnungsgeld angedroht, hat die Einhaltung der Nachfrist Vorrang — und wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.
Was der Jahresabschluss kostet.
Festpreis nach Umsatzklasse, nicht nach Stundensatz und nicht nach Gegenstandswert. Schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Jahresabschluss GmbH | ab 499,95 € | Bilanz, GuV und Anhang nach HGB, Überleitung zur Steuerbilanz |
| E-Bilanz an das Finanzamt | im Preis | Übermittlung per XBRL nach § 5b EStG |
| Offenlegung | ab 99,95 € | Einreichung beim Unternehmensregister im geringstmöglichen Umfang |
| Steuererklärungen | ab 249,95 € | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer |
| Freigabe durch einen Steuerberater | ab 199,95 € | Namentliche Prüfung und Freigabe mit Berufshaftung |
| Laufende Buchhaltung | ab 41,66 € / Monat | Optional, monatlich kündbar — Abschluss baut direkt darauf auf |
| Rückständige Jahrgänge | ab 499,95 € | Je offenes Geschäftsjahr, ab Jahrgang 2020 |
Was zum Jahresabschluss der GmbH gefragt wird.
Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss einer GmbH?
Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH aufgestellt sein?
Welche Frist gilt mit einem Steuerberater?
Muss eine GmbH ohne Umsatz einen Jahresabschluss erstellen?
Wer darf den Jahresabschluss erstellen und wer muss ihn unterschreiben?
Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses?
Können Sie rückständige Jahresabschlüsse nachholen?
Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.
Sie können den Softwareentwurf selbst verwenden oder die Einreichung beauftragen. Bei beauftragter Einreichung folgt die fachliche Prüfung durch den Steuerberater.
- Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung für diese Verwendung liegt bei Ihnen.
- Entwurf zur eigenen Verwendung ohne beauftragte fachliche Prüfung; eine gesetzliche Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB ist eine gesonderte Leistung.
- Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne Grundstücke und ohne stille Reserven von Gewicht.
- Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt bei Einreichung über OnlineBilanz.
- Dokumentation: die Bewertungsentscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
- Empfohlen bei Grundstücken im Betriebsvermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuerrecht.

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut die Aufgabegewinnermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungserklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebsaufgabe — Aufgabeerklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deJede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

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