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Vorräte84.300 €
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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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Datum

Lesedauer

14–20 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz selbst erstellen

Bilanz selbst erstellen 2026: So geht’s rechtssicher & günstig

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmer stellen sich die Frage: Kann der Unternehmer seine Bilanz selbst erstellen? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. Mit modernen digitalen Lösungen ist die Bilanzerstellung in Eigenregie heute rechtssicher, transparent und kostengünstig möglich – dies gilt auch für Kapitalgesellschaften wie die UG-Bilanz selbst erstellen. Besonders die digitale E-Bilanz ermöglicht eine strukturierte und rechtskonforme Übermittlung an die Finanzverwaltung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ja, Sie dürfen Ihre Bilanz selbst erstellen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Beauftragung eines Steuerberaters. Laut § 264 HGB muss die Geschäftsführung den Jahresabschluss aufstellen und unterschreiben. Wer Bilanz und Jahresabschluss selbst erstellen möchte, kann dies mit digitalen Tools rechtssicher, günstig und transparent umsetzen. Dabei ist die Übermittlung ans Finanzamt besonders wichtig: Mit OnlineBilanz.de lässt sich die E-Bilanz digital und rechtssicher erstellen und elektronisch einreichen.

Was ist eine Bilanz – und warum ist sie wichtig?

Die Bilanz ist das finanzielle Rückgrat Ihres Unternehmens. Sie zeigt zum Bilanzstichtag (i.d.R. 31.12.2025), welche Vermögenswerte Ihr Unternehmen besitzt und wie diese finanziert wurden.

Eine Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital). Beide Seiten müssen immer gleich groß sein – das nennt man die Bilanzsumme. Die Grundformel lautet: Aktiva = Passiva.

Hinweis

Die Bilanz ist gemäß § 242 HGB eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden eines Kaufmanns. Sie bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss nach § 242 Abs. 3 HGB.

Zentrale Zwecke der Bilanz

  • Nachweis der finanziellen Lage: Dokumentation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Grundlage für die Besteuerung: Ermittlung des steuerlichen Gewinns
  • Entscheidungsbasis für Banken und Investoren: Beurteilung der Kreditwürdigkeit
  • Instrument der Unternehmenssteuerung: Kennzahlen für strategische Entscheidungen

Die Bilanz ist das wirtschaftliche Spiegelbild Ihres Unternehmens und erfüllt Dokumentations-, Informations- und Rechenschaftsfunktion.

Wer muss bilanzieren – und wer darf es selbst tun?

Nicht jedes Unternehmen muss automatisch bilanzieren. Die Pflicht hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab.

Handelsrechtliche Bilanzpflicht nach § 242 HGB

Nach § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seiner Tätigkeit und am Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen.

Bilanzpflichtig sind:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) – immer, unabhängig von Größe oder Umsatz
  • Personengesellschaften (OHG, KG)
  • Einzelunternehmen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden

Steuerliche Bilanzpflicht nach § 141 AO

Gewerbetreibende Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden bilanzpflichtig, wenn folgende Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden:

Umsatz

mehr als 800.000 Euro pro Jahr

Gewinn

mehr als 80.000 Euro pro Jahr

Achtung

Ausnahme Freiberufler: Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten) sind nach § 18 EStG von der Bilanzpflicht befreit und dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG abgeben – unabhängig von Umsatz oder Gewinn.

Darf man die Bilanz einfach selbst erstellen?

Ja – und das wird häufig unterschätzt. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Bilanzerstellung zu beauftragen.

Nach § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss aufzustellen. Das bedeutet: Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Jahresabschluss zu unterschreiben – nicht, ihn durch einen Steuerberater erstellen zu lassen.

„Viele Unternehmer glauben fälschlicherweise, sie müssten zwingend einen Steuerberater beauftragen. Das ist rechtlich nicht korrekt. Mit der richtigen Software und grundlegenden Kenntnissen der Buchführung können Sie Ihre Bilanz völlig legal selbst erstellen und dabei erheblich Kosten sparen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gesetzliche Grundlagen für die Selbsterstellung

  • § 264 Abs. 1 HGB: Die gesetzlichen Vertreter haben den Jahresabschluss aufzustellen
  • § 238 HGB: Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buchführung
  • § 266 HGB: Vorgeschriebene Gliederung der Bilanz
  • § 275 HGB: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Solange die Buchführung ordnungsgemäß geführt wurde, alle Geschäftsvorfälle vollständig dokumentiert sind und die Bilanz nach § 266 HGB gegliedert ist, ist die Selbsterstellung rechtlich zulässig.

Voraussetzungen für die eigenständige Bilanzerstellung

Wer seine Bilanz selbst erstellen möchte, muss bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Diese sind gesetzlich in § 238 HGB und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) verankert.

Ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB

Die Bilanz basiert auf einer laufenden, vollständigen und korrekten Buchführung. Nach § 238 Abs. 1 HGB muss jeder Kaufmann Bücher führen und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich machen.

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst sein
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein
  • Zeitgerechte Buchung: Erfassung in zeitlicher Nähe zum Geschäftsvorfall
  • Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand ist einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
  • Belegprinzip: Keine Buchung ohne Beleg (§ 257 HGB)
  • Nachvollziehbarkeit: Ein sachverständiger Dritter muss die Buchführung verstehen können

Fachliche Grundkenntnisse

Sie müssen nicht Buchhalter sein, sollten aber folgende Grundlagen verstehen:

  • Unterschied zwischen Aktiva und Passiva
  • Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB
  • Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Grundprinzipien der Bewertung nach §§ 252-256 HGB
  • Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern

Hinweis

Moderne Bilanzsoftware wie OnlineBilanz.de übernimmt viele Prüfungen und Plausibilitätschecks automatisch. Sie führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und sorgt für die korrekte Gliederung nach HGB.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Bilanz selbst erstellen

Die Erstellung einer Bilanz folgt einem strukturierten Prozess. Mit der richtigen Vorbereitung und digitalen Unterstützung können Sie Ihre Bilanz für das Geschäftsjahr 2025 selbst erstellen.

Schritt 1: Buchführung abschließen

Stellen Sie sicher, dass alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 vollständig gebucht sind. Prüfen Sie alle Konten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Führen Sie einen Soll-Ist-Abgleich mit Bankauszügen durch.

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zum Bilanzstichtag (31.12.2025) eine Inventur durchzuführen. Erfassen Sie alle Vermögensgegenstände und Schulden mengen- und wertmäßig.

Schritt 3: Jahresabschlussbuchungen vornehmen

Führen Sie typische Jahresabschlussbuchungen durch:

  • Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB berechnen und buchen
  • Rückstellungen nach § 249 HGB bilden (z. B. für Urlaubsrückstellungen, ausstehende Rechnungen)
  • Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB buchen
  • Forderungen auf Werthaltigkeit prüfen (§ 253 Abs. 4 HGB)

Schritt 4: Bilanz nach § 266 HGB gliedern

Übertragen Sie die Salden aus der Buchführung in das Bilanzschema nach § 266 HGB. Achten Sie auf die vorgeschriebene Gliederungstiefe entsprechend Ihrer Unternehmensgröße nach § 267 HGB.

Schritt 5: Gewinn- und Verlustrechnung erstellen

Erstellen Sie die GuV nach § 275 HGB im Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren. Das Ergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) muss mit dem Bilanzergebnis übereinstimmen.

Schritt 6: Anhang erstellen (falls erforderlich)

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Anhang verzichten. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen einen Anhang nach § 284 HGB erstellen.

Schritt 7: Feststellung und Offenlegung

Die Gesellschafter müssen den Jahresabschluss innerhalb der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG feststellen. Anschließend erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

Aufbau und Gliederung der Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz von Kapitalgesellschaften muss nach § 266 HGB gegliedert sein. Das Gesetz schreibt eine feste Struktur vor, die zwischen Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) unterscheidet.

Aktivseite: Vermögenswerte

Die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital verwendet wurde. Sie ist nach Liquidierbarkeit gegliedert – von langfristig gebunden zu kurzfristig verfügbar.

Position Inhalt Beispiele
A. Anlagevermögen Langfristig dem Unternehmen dienende Vermögensgegenstände Grundstücke, Maschinen, Software, Beteiligungen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände Nicht körperliche Vermögenswerte Lizenzen, Patente, Geschäfts- oder Firmenwert
II. Sachanlagen Körperliche Gegenstände Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen Langfristige Kapitalanlagen Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens
B. Umlaufvermögen Kurzfristig dem Unternehmen dienende Vermögensgegenstände Vorräte, Forderungen, Kasse, Bank
I. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse Warenbestand zum 31.12.2025
II. Forderungen Ansprüche gegen Dritte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
III. Wertpapiere Kurzfristige Finanzanlagen Aktien, Fondsanteile
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Liquide Mittel Kasse, Bankguthaben

Passivseite: Kapitalherkunft

Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt – Eigenkapital oder Fremdkapital.

Position Inhalt Beispiele
A. Eigenkapital Den Gesellschaftern zustehendes Kapital Stammkapital, Gewinnrücklagen, Jahresüberschuss
I. Gezeichnetes Kapital Stammkapital (GmbH) oder Grundkapital (AG) 25.000 Euro (GmbH), 50.000 Euro (AG)
II. Kapitalrücklage Einzahlungen über Nennkapital hinaus Agio bei Kapitalerhöhungen
III. Gewinnrücklagen Thesaurierte Gewinne Gesetzliche Rücklage, andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag Ergebnis aus Vorjahren Nicht ausgeschüttete Gewinne oder Verluste
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Ergebnis des Geschäftsjahres 2025 Gewinn oder Verlust
B. Rückstellungen Ungewisse Verbindlichkeiten Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen
C. Verbindlichkeiten Sichere Schulden Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten

Hinweis

Wichtig: Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB dürfen die Bilanz in verkürzter Form aufstellen. Sie müssen nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen versehenen Posten gesondert ausweisen.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz der zweite Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Sie stellt die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres 2025 gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Zwei Verfahren zur Auswahl

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen zwei Verfahren wählen:

Gesamtkostenverfahren (GKV)

Gliederung nach Aufwandsarten. Berücksichtigt alle Aufwendungen, die im Geschäftsjahr 2025 angefallen sind – unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft wurden. Üblich in produzierenden Unternehmen.

Umsatzkostenverfahren (UKV)

Gliederung nach Funktionsbereichen. Berücksichtigt nur die Aufwendungen für tatsächlich verkaufte Produkte. Üblich im Handel und international ausgerichteten Unternehmen.

Aufbau Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen
  10. Zinsen und ähnliche Erträge
  11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
  12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  13. Außerordentliche Erträge/Aufwendungen (nur noch selten relevant)
  14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  15. Sonstige Steuern
  16. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Achtung

Stetigkeitsgrundsatz beachten: Nach § 265 Abs. 1 HGB müssen Ansatz- und Gliederungsmethoden beibehalten werden. Ein Wechsel vom GKV zum UKV (oder umgekehrt) ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Offenlegung und Fristen 2026

Nach Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 sind Kapitalgesellschaften zur Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtet. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss feststellen. Die Frist hierfür hängt von der Unternehmensgröße ab:

Kleine GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 30.11.2026

Mittelgroße GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 31.08.2026

Große GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen.

31.12.2025

Bilanzstichtag

31.12.2026

Offenlegungsfrist

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

Achtung

Ordnungsgeld nach § 335 HGB: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz führt automatisierte Prüfungen durch und verschickt Ordnungsgeldandrohungen.

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegungspflicht richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB:

Unternehmensgröße Offenlegungspflichtige Unterlagen Rechtsgrundlage
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (verkürzt möglich) § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB
Große Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk § 325 Abs. 1 HGB

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten, wenn sie im Anhang die Umsatzerlöse und den Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag angeben.

Vorteile digitaler Tools für die Bilanzerstellung

Moderne Bilanzsoftware macht die eigenständige Erstellung des Jahresabschlusses heute so einfach und rechtssicher wie nie zuvor. Digitale Tools wie OnlineBilanz.de bieten erhebliche Vorteile gegenüber manuellen Methoden oder Excel-Tabellen.

Kostenersparnis

Die Beauftragung eines Steuerberaters für die Jahresabschlusserstellung kostet je nach Unternehmensgröße zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Mit digitalen Tools reduzieren sich die Kosten auf einen Bruchteil.

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HGB-konform

Automatisierte Prüfungen und Plausibilitätschecks

Professionelle Software prüft automatisch:

  • Bilanzsumme Aktiva = Passiva
  • Übereinstimmung von GuV-Ergebnis und Bilanzergebnis
  • Vollständigkeit aller Pflichtangaben nach § 266 und § 275 HGB
  • Korrekte Gliederung entsprechend der Unternehmensgröße nach § 267 HGB
  • Einhaltung der Bewertungsvorschriften nach §§ 252-256 HGB

Rechtssicherheit durch aktuelle Gesetzgebung

Die Software wird kontinuierlich an aktuelle Rechtsänderungen angepasst. Sie berücksichtigt automatisch alle relevanten HGB-Vorschriften und stellt sicher, dass Ihr Jahresabschluss den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister

OnlineBilanz.de ermöglicht die direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister gemäß § 325 HGB. Sie müssen nicht mehr manuell Formulare ausfüllen oder PDF-Dateien hochladen.

„Die größte Hürde für viele Unternehmer ist die Angst vor Fehlern. Moderne Software nimmt diese Sorge, indem sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt und automatisch prüft, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Das macht die Bilanzerstellung heute auch ohne Steuerberater rechtssicher möglich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Transparenz und Kontrolle

Wer seine Bilanz selbst erstellt, gewinnt einen tiefen Einblick in die finanzielle Situation des Unternehmens. Sie verstehen genau, wie sich Vermögen und Kapital zusammensetzen und können fundierte unternehmerische Entscheidungen treffen.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

Auch mit digitalen Tools gibt es typische Stolperfallen bei der Bilanzerstellung. Wer diese kennt, kann sie leicht vermeiden.

Fehler 1: Unvollständige Inventur

Nach § 240 HGB ist eine vollständige Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag verpflichtend. Werden Vermögensgegenstände oder Schulden vergessen, ist die Bilanz fehlerhaft.

Hinweis

Lösung: Führen Sie eine systematische Inventur durch. Nutzen Sie Checklisten für Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Fehler 2: Falsche Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Die Abgrenzung erfolgt nach der Zweckbestimmung: Anlagevermögen dient dauerhaft dem Geschäftsbetrieb, Umlaufvermögen wird verbraucht oder veräußert. Die Zuordnung hat direkte Auswirkungen auf Bewertung und Abschreibung.

Fehler 3: Rückstellungen vergessen

Nach § 249 HGB müssen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Typische Beispiele:

  • Urlaubsrückstellungen für nicht genommenen Urlaub
  • Rückstellungen für ausstehende Jahresabschluss- und Prüfungskosten
  • Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
  • Gewährleistungsrückstellungen
  • Prozessrückstellungen

Fehler 4: Fehlerhafte Abschreibungen

Nach § 253 Abs. 3 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens planmäßig abzuschreiben. Fehler entstehen oft bei:

  • Falscher Nutzungsdauer (nutzen Sie die AfA-Tabellen des BMF)
  • Fehlender Abschreibung im Jahr der Anschaffung (zeitanteilig)
  • Fortführung der Abschreibung nach vollständiger Abschreibung
  • Vergessener außerplanmäßiger Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung

Fehler 5: Unstimmigkeiten zwischen Bilanz und GuV

Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag aus der GuV muss exakt mit dem Eigenkapitalveränderung in der Bilanz übereinstimmen. Abweichungen deuten auf Buchungsfehler hin.

Achtung

Wichtig: Professionelle Bilanzsoftware prüft diese Übereinstimmung automatisch und warnt vor Differenzen.

Fehler 6: Fristversäumnisse

Viele Unternehmen verpassen die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Dies führt automatisch zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

  • Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026
  • Einreichung beim Finanzamt (Steuererklärung) beachten
  • Dokumentation und Archivierung nach § 257 HGB (10 Jahre)

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen oder brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Sie dürfen die Bilanz selbst erstellen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Beauftragung eines Steuerberaters. Nach § 264 Abs. 1 HGB sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen und zu unterschreiben – nicht, ihn durch einen Steuerberater anfertigen zu lassen. Mit moderner Bilanzsoftware wie OnlineBilanz.de können Sie rechtssicher und HGB-konform Ihre Bilanz selbst erstellen.

Wie lange habe ich Zeit, den Jahresabschluss 2025 offenzulegen?

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 müssen Sie den Jahresabschluss bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenlegen. Zuvor muss der Jahresabschluss festgestellt werden: kleine GmbHs haben dafür 11 Monate Zeit (bis 30.11.2026), mittelgroße und große GmbHs 8 Monate (bis 31.08.2026) gemäß § 42a GmbHG.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz führt automatisierte Prüfungen durch und verschickt Ordnungsgeldandrohungen. Zudem kann das Ordnungsgeld mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegungspflicht erfüllt ist. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Welche Unterlagen muss ich als kleine GmbH offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen gemäß § 326 Abs. 1 HGB mindestens die Bilanz und den Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann weggelassen werden, wenn im Anhang die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag angegeben werden. Die Bilanz und der Anhang dürfen in verkürzter Form aufgestellt werden – es müssen nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert ausgewiesen werden.

Kann ich die Bilanz mit Excel erstellen oder brauche ich spezielle Software?

Theoretisch können Sie die Bilanz mit Excel erstellen, praktisch ist das jedoch fehleranfällig und zeitaufwendig. Sie müssen die exakte Gliederung nach § 266 HGB manuell umsetzen, alle Bewertungsvorschriften kennen und Plausibilitätsprüfungen selbst durchführen. Professionelle Bilanzsoftware wie OnlineBilanz.de übernimmt diese Prüfungen automatisch, stellt die HGB-Konformität sicher und ermöglicht die direkte elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister. Das spart Zeit, vermeidet Fehler und gibt Rechtssicherheit.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung?

Die Bilanz ist eine Stichtagsbetrachtung zum 31.12.2025 und zeigt die Vermögens- und Kapitalstruktur (Aktiva = Passiva). Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine Zeitraumbetrachtung für das gesamte Jahr 2025 und zeigt, wie der Gewinn oder Verlust entstanden ist (Erträge minus Aufwendungen). Beide zusammen bilden den Jahresabschluss nach § 242 Abs. 3 HGB. Das Ergebnis der GuV (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) muss mit der Eigenkapitalveränderung in der Bilanz übereinstimmen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
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