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Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
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Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
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Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
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Kontoauszug_KW42.pdf
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
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Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
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Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

16–24 Minuten
E-Bilanz selbst erstellen: Pflichten, XBRL & ELSTER für GmbH | OnlineBilanz

OnlineBilanz Wissensdatenbank E-Bilanz selbst erstellen

E-Bilanz selbst erstellen: Was GmbHs über XBRL, ELSTER und die Übermittlungspflicht wissen müssen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 14 Minuten

E-Bilanz selbst erstellen — technisch denkbar, in der Praxis deutlich komplexer als die meisten GmbH-Geschäftsführer erwarten. Die E-Bilanz ist nicht einfach eine digitale Version der klassischen Bilanz. Sie folgt einem strengen XBRL-Standard, muss via ELSTER mit einer validen Steuerberater-Signatur übermittelt werden und enthält weit mehr Positionen als der handelsrechtliche Abschluss. Was Sie wissen müssen — und warum OnlineBilanz die E-Bilanz für 499,95 € inkl. MwSt. vollständig übernimmt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 5b

EStG — die gesetzliche Grundlage der E-Bilanz-Pflicht für alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland

2013

Einführungsjahr der E-Bilanz-Pflicht — seitdem für jede GmbH und UG ohne Ausnahme verbindlich

499,95 €

Festpreis inkl. MwSt. — E-Bilanz, alle Steuererklärungen und Bundesanzeiger bei OnlineBilanz inklusive

Seit 2013 ist die E-Bilanz für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen in Deutschland Pflicht. Trotzdem herrscht bei vielen GmbH-Geschäftsführern noch Unsicherheit darüber, was die E-Bilanz von der klassischen Handelsbilanz unterscheidet, wie die Übermittlung via ELSTER funktioniert — und ob man die E-Bilanz selbst erstellen kann.

Die kurze Antwort: Die Datenvorbereitung kann intern erfolgen. Die rechtssichere Übermittlung mit ELSTER-Signatur erfordert einen zugelassenen Steuerberater. OnlineBilanz übernimmt den gesamten E-Bilanz-Prozess als Teil des vollständigen GmbH-Jahresabschlusses — inklusive, zum Festpreis.

1. Was ist die E-Bilanz — und was unterscheidet sie von der klassischen Bilanz?

Die E-Bilanz (elektronische Bilanz) ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses — konkret Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung — an das Finanzamt via ELSTER. Sie ist seit 2013 nach § 5b EStG für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Entscheidend: Die E-Bilanz ist nicht einfach ein PDF oder eine Excel-Datei des handelsrechtlichen Abschlusses. Sie folgt einem eigenen, strengen technischen Standard — dem XBRL-Format mit der vom Bundesfinanzministerium vorgeschriebenen HGB-Taxonomie. Diese Taxonomie umfasst mehrere tausend standardisierte Positionen, die deutlich tiefer gegliedert sind als die handelsrechtliche Bilanz nach § 266 HGB.

HGB-Bilanz (handelsrechtlich)

Aufgestellt nach § 266 HGB · Für interne Zwecke, Gesellschafter und Gläubiger · Gliederung nach HGB-Pflichtstruktur · Bundesanzeiger-Veröffentlichung

E-Bilanz (steuerrechtlich)

Elektronische Übermittlung nach § 5b EStG · Direkt ans Finanzamt via ELSTER · XBRL-Taxonomie mit 5.000+ Positionen · Maschinenlesbar, vollständig automatisiert verarbeitbar

Kernunterschied in einem Satz

Die HGB-Bilanz zeigt das Finanzamt, was Ihr Unternehmen hat. Die E-Bilanz übermittelt diese Information in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format direkt ans Finanzamt — tiefer gegliedert, strenger strukturiert, keine Fehlertoleranz beim Format.

Gesetzliche Grundlage

2. Wer muss eine E-Bilanz einreichen?

Die E-Bilanz-Pflicht trifft alle Unternehmen, die nach HGB bilanzierungspflichtig sind und ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Das sind in Deutschland unter anderem:

  • Alle GmbHs und UGs — unabhängig von Größe und Umsatz, da sie stets bilanzierungspflichtig sind
  • GmbH & Co. KGs — als Personengesellschaft mit GmbH-Komplementär
  • AGs und andere Kapitalgesellschaften
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die freiwillig oder aufgrund von Größenkriterien bilanzieren

Ausnahmen: Unternehmen, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind von der E-Bilanz-Pflicht befreit. Das betrifft Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterhalb der Buchführungsgrenzen nach § 241a HGB. GmbHs und UGs haben diese Ausnahme nie.

GmbH und UG: keine Ausnahme möglich

Jede GmbH und jede UG (haftungsbeschränkt) ist immer bilanzierungspflichtig — und damit immer zur E-Bilanz verpflichtet. Es gibt keine Umsatzgrenze, keine Mitarbeiterzahl und keine Branche, bei der eine GmbH die E-Bilanz-Pflicht umgehen kann.

3. XBRL und die HGB-Taxonomie: Das technische Fundament der E-Bilanz

Was ist XBRL?

XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language — ein internationaler Standard für die elektronische Übermittlung von Finanzdaten. Er macht Jahresabschlüsse maschinenlesbar und für automatisierte Auswertungen durch Finanzbehörden nutzbar.

Jede Position der E-Bilanz wird als strukturiertes XBRL-Element übermittelt — mit eindeutiger Kennung, Wert und Kontextinformation. Das Finanzamt kann so automatisiert Plausibilitätsprüfungen durchführen, Kennzahlen berechnen und Auffälligkeiten identifizieren — ein Grund mehr, warum Fehler in der E-Bilanz schneller auffallen als in einem handschriftlichen Abschluss.

Die HGB-Taxonomie — das Herzstück der deutschen E-Bilanz

Das Bundesfinanzministerium schreibt für Deutschland eine spezifische XBRL-Taxonomie vor: die HGB-Taxonomie. Diese Taxonomie wird jährlich aktualisiert und enthält mehrere tausend standardisierte Positionen — weit mehr als die klassische § 266 HGB-Gliederung.

Kerntaxonomie

Pflichtpositionen für alle bilanzierenden Unternehmen — Bilanz, GuV, ggf. Ergebnisverwendung. Muss vollständig befüllt werden.

Ergänzungstaxonomie

Branchenspezifische Zusatzpositionen für Banken, Versicherungen, Wohnungswirtschaft und andere regulierte Branchen.

NIL-Werte & Auffangpositionen

Positionen ohne Wert müssen als NIL (not applicable) deklariert oder in Auffangpositionen zusammengefasst werden — technisches Detail mit Fehlerpotenzial.

Weiterführende Quellen

4. E-Bilanz via ELSTER übermitteln: So funktioniert der Prozess

Die E-Bilanz wird ausschließlich über das ELSTER-Portal (Elektronische Steuererklärung) des Bundeszentralamts für Steuern übermittelt. Der Prozess im Überblick:

1

Buchführungsdaten aufbereiten

Vollständige Buchführung für das Geschäftsjahr abschließen, alle Jahresabschlussbuchungen vornehmen, Rohbilanz und GuV aufstellen.

2

Mapping auf HGB-Taxonomie

Jede Bilanzposition muss dem korrekten XBRL-Element der aktuellen HGB-Taxonomie zugeordnet werden — das sogenannte „Mapping“. Fehler hier führen zu Übermittlungsfehlern oder falschen Werten beim Finanzamt.

3

XBRL-Datei generieren

Aus den gemappten Daten wird eine valide XBRL-Datei erstellt — entweder durch die Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware etc.) oder durch spezialisierte E-Bilanz-Software.

4

Validierung der XBRL-Datei

Vor der Übermittlung muss die XBRL-Datei gegen die aktuelle Taxonomie validiert werden. Fehler werden als „Validierungsfehler“ gemeldet und müssen vor der Einreichung behoben werden.

5

Übermittlung via ELSTER mit StB-Signatur

Die validierte XBRL-Datei wird über ELSTER übermittelt — mit der persönlichen ELSTER-Zertifikat-Signatur des zugelassenen Steuerberaters. Ohne diese Signatur ist keine rechtssichere Einreichung möglich.

6

Eingangsbestätigung und Transferticket

Nach erfolgreicher Übermittlung erhält der Steuerberater ein Transferticket als Eingangsbestätigung — der Nachweis für die fristgerechte Einreichung beim Finanzamt.

5. E-Bilanz selbst erstellen — was intern möglich ist

Wer die E-Bilanz selbst erstellen möchte und fragt, wie weit Eigenleistung reicht, kann folgende Schritte intern übernehmen — vorausgesetzt, die Buchführungssoftware unterstützt den XBRL-Export:

  • Buchführungsdaten vollständig aufbereiten — alle Jahresabschlussbuchungen, Abschreibungen und Rückstellungen sauber verbucht
  • DATEV-Export oder XBRL-fähigen Export erstellen — aus Lexware, DATEV oder anderer kompatibler Software
  • Vorläufiges Mapping der Konten auf Taxonomie-Positionen — sofern die Software dies unterstützt

Was nicht intern erledigt werden kann — oder nicht sollte:

  • ELSTER-Übermittlung ohne StB-Signatur — rechtlich nicht möglich, das ELSTER-Zertifikat eines Steuerberaters ist zwingend erforderlich
  • Komplexes Taxonomie-Mapping ohne Fachkenntnisse — falsche Zuordnungen führen zu Validierungsfehlern oder inhaltlichen Fehlern beim Finanzamt
  • Steuerrechtliche Prüfung der Wertansätze — E-Bilanz und Steuererklärungen müssen inhaltlich konsistent sein, was tiefe Kenntnisse des Steuerbilanzrechts erfordert

„Die E-Bilanz ist technisch eine andere Welt als die Handelsbilanz. Viele Geschäftsführer sind überrascht, wie viele Positionen die XBRL-Taxonomie aufschlüsselt. Wer das falsch mapped, riskiert Rückfragen vom Finanzamt — oder schlimmer: eine stille Schätzung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

6. Warum die E-Bilanz einen Steuerberater erfordert

Die E-Bilanz ist nach § 5b EStG eine Steuererklärung — und Steuererklärungen fallen unter die vorbehaltenen Tätigkeiten des Steuerberatungsgesetzes (§ 2 StBerG). Das hat drei praktische Konsequenzen:

ELSTER-Zertifikat

Die ELSTER-Übermittlung der E-Bilanz erfordert ein gültiges StB-Zertifikat. GmbH-Geschäftsführer haben kein Zertifikat für die Übermittlung von Steuererklärungen ihrer eigenen GmbH.

Steuerrechtliche Haftung

Der Steuerberater übernimmt mit seiner Signatur die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der E-Bilanz — mit persönlicher Berufshaftpflicht. Diese Absicherung haben Sie ohne StB nicht.

Konsistenz mit Steuererklärungen

E-Bilanz und Körperschaftsteuererklärung müssen inhaltlich konsistent sein. Ein StB stellt sicher, dass beide Dokumente aufeinander abgestimmt sind — ohne Widersprüche.

Weiterführende Quellen

7. Fristen und Konsequenzen bei Versäumnis der E-Bilanz

Fristen für die E-Bilanz-Einreichung

Die E-Bilanz wird zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung eingereicht — sie teilt deren Fristen. Die wichtigsten Fristen im Überblick:

SituationEinreichungsfristRechtsgrundlage
Ohne Steuerberater31. Juli des Folgejahres§ 149 AO
Mit Steuerberater (regulär)28./29. Februar des übernächsten Jahres§ 149 Abs. 3 AO
Mit Steuerberater (Verlängerung)Auf Antrag bis 31. Juli des übernächsten Jahres§ 149 Abs. 3 AO

Was passiert bei Nicht-Einreichung oder Verspätung?

  • Steuerschätzung — Das Finanzamt schätzt den Gewinn nach § 162 AO, regelmäßig zum Nachteil des Unternehmens.
  • Verspätungszuschlag — bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, maximal 25.000 € nach § 152 AO.
  • Zwangsgeld — Das Finanzamt kann die Abgabe durch Zwangsgeld erzwingen.
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers — für alle steuerlichen Pflichten der GmbH nach § 34 AO.

8. E-Bilanz vs. HGB-Bilanz: Die wichtigsten Unterschiede im Detail

KriteriumHGB-BilanzE-Bilanz (XBRL)
ZweckHandelsrechtlicher Abschluss für Gesellschafter, Gläubiger, BundesanzeigerSteuerrechtliche Übermittlung direkt ans Finanzamt
FormatPapier, PDF oder analoges DokumentMaschinenlesbares XBRL-Format
Gliederungstiefe§ 266 HGB — ca. 30–50 PositionenHGB-Taxonomie — mehrere tausend Positionen
Rechtsgrundlage§ 242 HGB§ 5b EStG
ÜbermittlungswegBundesanzeiger (Offenlegung)ELSTER mit StB-Signatur
FehlertoleranzKorrekturen durch Nachtrag möglichValidierungsfehler blockieren Einreichung
Steuerbilanz-AnpassungenNicht zwingend enthaltenMüssen explizit ausgewiesen werden (Überleitungsrechnung)

Handels- vs. Steuerbilanz: Die Überleitungsrechnung

Bei Abweichungen zwischen handels- und steuerrechtlichem Ansatz muss die E-Bilanz eine Überleitungsrechnung enthalten. Typische Unterschiede: unterschiedliche Abschreibungssätze (handelsrechtlich vs. steuerliche AfA), Aktivierungsunterschiede, Rückstellungsbewertung. Diese Überleitungsrechnung ist technisch anspruchsvoll und fehleranfällig.

9. E-Bilanz mit OnlineBilanz: Festpreis, kein technischer Aufwand

OnlineBilanz übernimmt die vollständige E-Bilanz als Teil des GmbH-Jahresabschlusses — inklusive XBRL-Erstellung, Taxonomie-Mapping, Validierung, ELSTER-Übermittlung und StB-Signatur. Kein technisches Vorwissen notwendig, kein XBRL-Tool, kein ELSTER-Zertifikat.

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E-Bilanz (XBRL, Taxonomie-Mapping, Validierung, ELSTER-Übermittlung mit StB-Signatur) · Bilanz & GuV nach HGB · Anlagespiegel · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung · Umsatzsteuerjahreserklärung · Bundesanzeiger-Offenlegung · StB-Signatur mit Berufshaftpflicht · 12 Monate Finanzamtsvertretung · 1 Jahr kostenlose Steuerberatung

Als offizieller DATEV-Digitalpartner verarbeitet OnlineBilanz DATEV-Exporte, CSV aus über 12 Buchhaltungsprogrammen, PDFs und Fotos direkt — die KI übernimmt das Mapping auf die aktuelle HGB-Taxonomie, der lizenzierte Steuerberater prüft, optimiert und reicht mit seiner Signatur ein.

10. Schritt-für-Schritt: So läuft die E-Bilanz bei OnlineBilanz ab

  • Schritt 1

    Buchführung abschließen und exportieren

    Alle Buchungen für das Geschäftsjahr abschließen, Abschreibungen und Rückstellungen verbuchen, DATEV-Export oder CSV aus Ihrer Buchhaltungssoftware erstellen.

  • Schritt 2

    OnlineBilanz beauftragen & Daten hochladen

    Direkt über onlinebilanz.de/beauftragen beauftragen, Exportdatei hochladen. Kein Kanzleitermin, kein technisches Vorwissen erforderlich.

  • Schritt 3

    KI-Verarbeitung und Taxonomie-Mapping

    Die OnlineBilanz-KI — trainiert auf 300+ Steuerregeln und die aktuelle HGB-Taxonomie — verarbeitet Ihre Daten automatisch, prüft das Mapping und stellt gezielte Rückfragen zur steuerlichen Optimierung.

  • Schritt 4

    Steuerberater-Prüfung, Validierung und Signatur

    Lizenzierter Steuerberater prüft alle Wertansätze, optimiert steuerliche Wahlrechte, validiert die XBRL-Datei gegen die aktuelle Taxonomie und übermittelt via ELSTER mit persönlicher Signatur.

  • Schritt 5

    Vollständige Einreichung aller Steuererklärungen

    E-Bilanz, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Bundesanzeiger-Offenlegung — alles aus einem Prozess.

  • Schritt 6

    12 Monate Finanzamtsvertretung

    Rückfragen des Finanzamts, Einsprüche, Betriebsprüfungsbegleitung — inklusive für 12 Monate, ohne Aufpreis, ohne Stundensatz.

11. Häufige Fragen: E-Bilanz selbst erstellen

Kann eine GmbH die E-Bilanz selbst erstellen und einreichen?

Die Datenvorbereitung kann intern erfolgen. Die Einreichung via ELSTER erfordert jedoch das Zertifikat eines zugelassenen Steuerberaters nach § 5b EStG und § 2 StBerG. Eine eigenständige Einreichung durch den Geschäftsführer ist nicht möglich.

Was ist XBRL und warum brauche ich es für die E-Bilanz?

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist das maschinenlesbare Format, in dem die E-Bilanz ans Finanzamt übermittelt wird. Die E-Bilanz in XBRL bedeutet: Jede Bilanzposition wird einem standardisierten Taxonomie-Element zugeordnet und strukturiert übermittelt. Ohne valides XBRL ist keine Einreichung möglich.

Bis wann muss die E-Bilanz eingereicht werden?

Die E-Bilanz wird zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung eingereicht. Ohne Steuerberater: bis 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater: regulär bis 28. Februar des übernächsten Jahres, mit Verlängerung bis Juli. OnlineBilanz legt alle Fristen fest und sorgt für pünktliche Einreichung.

Was passiert, wenn die E-Bilanz nicht eingereicht wird?

Das Finanzamt kann den Gewinn schätzen (§ 162 AO), Verspätungszuschläge bis zu 25.000 € verhängen und die Abgabe durch Zwangsgeld erzwingen. Der Geschäftsführer haftet persönlich für die Einhaltung der Einreichungspflicht.

Wie unterscheidet sich die E-Bilanz von der HGB-Bilanz?

Die HGB-Bilanz ist der handelsrechtliche Jahresabschluss nach § 266 HGB. Die E-Bilanz ist eine technisch aufbereitete Version desselben Abschlusses im XBRL-Format für die steuerrechtliche Übermittlung nach § 5b EStG — mit tieferer Gliederung, strengeren Anforderungen und ggf. einer Überleitungsrechnung bei steuerlichen Abweichungen.

Welche Software wird für die E-Bilanz benötigt?

Für die vollständige E-Bilanz-Erstellung wird eine XBRL-fähige Buchhaltungssoftware oder ein spezialisiertes E-Bilanz-Tool benötigt. DATEV bietet eine vollständige E-Bilanz-Lösung. Alternativ übernimmt OnlineBilanz den gesamten Prozess inklusive XBRL-Generierung, Validierung und Einreichung — ohne dass Sie selbst Software oder Taxonomie-Kenntnisse benötigen.

Was kostet die E-Bilanz bei OnlineBilanz?

Die E-Bilanz ist bei OnlineBilanz im Festpreis von 499,95 € inkl. 19 % MwSt. enthalten — zusammen mit Bilanz, GuV, Anlagespiegel, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerjahreserklärung, Bundesanzeiger-Offenlegung, StB-Signatur und 12 Monaten Finanzamtsvertretung. Kein Aufpreis für die E-Bilanz. Den genauen Preis berechnen Sie mit dem Kostenrechner.

12. Fazit: E-Bilanz selbst erstellen — der technische Aufwand lohnt sich kaum

Die E-Bilanz selbst erstellen und rechtssicher einreichen ist theoretisch möglich — wenn man die Buchführungssoftware beherrscht, die HGB-Taxonomie kennt, XBRL-Exporte validieren kann und einen Steuerberater mit ELSTER-Signatur für die Einreichung organisiert. Das ist in der Praxis für die meisten GmbH-Geschäftsführer eine unverhältnismäßig hohe Hürde.

Die smarte Alternative: Buchführung intern erledigen, Daten sauber aufbereiten — und OnlineBilanz die vollständige E-Bilanz inklusive XBRL-Erstellung, Taxonomie-Mapping, Validierung, ELSTER-Übermittlung und StB-Signatur übernehmen lassen. Für einen Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt., inklusive aller weiteren Jahresabschluss-Pflichten.

  • E-Bilanz ist seit 2013 für jede GmbH und UG gesetzliche Pflicht nach § 5b EStG
  • Format: XBRL mit HGB-Taxonomie — maschinenlesbar, tiefer gegliedert als die HGB-Bilanz
  • Einreichung via ELSTER nur mit Steuerberater-Zertifikat möglich
  • Bei Versäumnis: Steuerschätzung, Verspätungszuschlag bis 25.000 €, persönliche Haftung
  • OnlineBilanz übernimmt den gesamten E-Bilanz-Prozess — inklusive, kein Aufpreis
„Die E-Bilanz ist die technisch anspruchsvollste Komponente des GmbH-Jahresabschlusses. Wer hier spart, zahlt oft zweimal — einmal für die Fehlerkorrektur, einmal für den Verspätungszuschlag.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerrechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 5b EStG, § 2 StBerG, § 149 AO, § 162 AO. Für eine rechtssichere Beratung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder nutzen Sie den Kontakt zu OnlineBilanz.

Weiterführend: UG-Bilanz selbst erstellen – digital, sicher und rechtssicher

Weiterführend: Bilanzpflicht als Herausforderung und Chance für Geschäftsführer

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz