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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogGmbH Jahresabschluss 2026

GmbH Jahresabschluss 2026: Erstellung & Offenlegung rechtssicher

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jede GmbH und UG muss ihren Jahresabschluss erstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Die Bilanzierung des Jahresabschlusses erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des HGB. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, welche Bestandteile erforderlich sind, welche Fristen gelten und wie Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher erstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Der Abschluss besteht je nach Größenklasse aus Bilanz, GuV, ggf. Anhang und Lagebericht. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Gesetzliche Pflichten zum Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften unterliegen nach § 242 HGB der Pflicht, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Der Jahresabschluss muss gemäß § 264 HGB innerhalb gesetzlicher Fristen aufgestellt, vom Geschäftsführer festgestellt und anschließend beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese dreistufige Verpflichtung gilt für alle GmbHs, UGs und AGs. Eine detaillierte Übersicht der Jahresabschluss Fristen 2026 zeigt die exakten Termine für Erstellung, Feststellung und Offenlegung.

Hinweis

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung über den Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich. Maßgeblich für die rechtssichere Erfüllung dieser Pflicht sind die gesetzlichen Offenlegungsfristen, deren Einhaltung zwingend erforderlich ist.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in §§ 242, 264, 325 HGB sowie im GmbH-Gesetz (§ 42a GmbHG). Diese Vorschriften definieren Aufstellungspflicht, Umfang, Fristen und Sanktionen bei Verstößen.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

100%

Verpflichtung für alle Kapitalgesellschaften

Wer muss einen Jahresabschluss offenlegen?

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Größe oder Tätigkeit. Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschafter sind grundsätzlich nicht verpflichtet.

Verpflichtete Rechtsformen

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • GmbH & Co. KG, sofern die Komplementär-GmbH betroffen ist

Nicht verpflichtete Rechtsformen

  • Einzelunternehmen
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft) ohne Kapitalgesellschafter
  • Freiberufler und Kleingewerbetreibende

Achtung

Auch wenn Ihre GmbH keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (sogenannte Vorratsgesellschaft oder ruhende GmbH), besteht die Offenlegungspflicht fort. Eine Nichterfüllung führt zu automatischen Ordnungsgeldverfahren.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach § 264 HGB

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht gemäß § 264 Abs. 1 HGB mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Größenklasse kommen weitere Bestandteile hinzu.

Pflichtbestandteile für alle Kapitalgesellschaften

Bilanz (§ 266 HGB)

Die Bilanz stellt Vermögen und Schulden des Unternehmens zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigenkapital und Schulden).

Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

Die GuV zeigt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres und weist den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus. Zulässig sind Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren.

Erweiterte Bestandteile nach Größenklasse

Bestandteil Kleinstgesellschaft Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Bilanz
GuV
Anhang
Lagebericht

Der Anhang nach § 284 HGB erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Der Lagebericht nach § 289 HGB ist nur von großen Kapitalgesellschaften zu erstellen. Er informiert über Geschäftsverlauf, Lage des Unternehmens und voraussichtliche Entwicklung.

Größenklassen nach § 267 HGB im Jahr 2026

Die Zuordnung zu einer Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungs- und Erstellungspflichten. Die Einordnung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine GmbH ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße GmbH ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große GmbH > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von zahlreichen Erleichterungen Gebrauch machen, insbesondere bei der Gliederungstiefe von Bilanz und GuV sowie beim Verzicht auf einen Anhang.

Die Größenklasse beeinflusst nicht nur den Umfang des Jahresabschlusses, sondern auch die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG: kleine Gesellschaften haben 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate Zeit.

Fristen und Termine 2026 im Überblick

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist entscheidend, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Für Gesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres.

Größenklasse Frist Stichtag bei Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 vorzunehmen.

Achtung

Wird die Offenlegungsfrist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro.

  • Jahresabschluss aufstellen (Bilanz, GuV, ggf. Anhang)
  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen lassen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister einreichen
  • Bestätigung der erfolgreichen Offenlegung archivieren

Erstellung des Jahresabschlusses Schritt für Schritt

Die Erstellung eines Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Ablauf. Auch ohne Vorkenntnisse können Sie mit der richtigen Software und Anleitung Ihren Abschluss selbst erstellen.

Schritt 1: Buchführung abschließen

Prüfen Sie, ob alle Geschäftsvorfälle des Jahres vollständig und korrekt erfasst sind. Kontieren Sie offene Belege, buchen Sie Bankkonten ab und nehmen Sie notwendige Abgrenzungen vor (z. B. Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB).

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist zu jedem Bilanzstichtag eine Inventur durchzuführen. Erfassen Sie alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert. Dies bildet die Grundlage für die Bilanz.

Schritt 3: Bilanz und GuV erstellen

Erstellen Sie die Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB und die GuV nach § 275 HGB. Nutzen Sie die zulässigen Erleichterungen Ihrer Größenklasse (z. B. verkürzte Bilanz für kleine Kapitalgesellschaften).

Schritt 4: Anhang erstellen (falls erforderlich)

Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen einen Anhang nach § 284 HGB erstellen. Dieser enthält Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zu Forderungen, Verbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Anhang. Dabei ist er für kleine GmbHs gesetzlich vorgeschrieben und bietet die Möglichkeit, wichtige Sachverhalte transparent darzustellen. Mit OnlineBilanz erstellen Sie den Anhang automatisiert und vollständig.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt 5: Feststellung durch Gesellschafterversammlung

Der Jahresabschluss muss nach § 42a GmbHG durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Dokumentieren Sie den Beschluss im Protokoll und archivieren Sie dieses.

Offenlegung beim Unternehmensregister: So geht’s

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der bisherige Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Einreichung beim Unternehmensregister

Die Einreichung erfolgt digital über das Portal www.unternehmensregister.de. Sie benötigen ein Benutzerkonto und müssen den Jahresabschluss im strukturierten XBRL-Format oder als PDF hochladen.

  1. Registrierung bzw. Anmeldung beim Unternehmensregister
  2. Auswahl der Gesellschaft (über Handelsregisternummer)
  3. Upload der Jahresabschlussunterlagen (Bilanz, GuV, ggf. Anhang)
  4. Prüfung der Daten und Freigabe
  5. Bezahlung der Offenlegungsgebühr
  6. Bestätigung der erfolgreichen Offenlegung archivieren

Hinweis

Die GmbH Jahresabschluss Software OnlineBilanz ermöglicht die direkte Einreichung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister. Die XBRL-Datei wird automatisch generiert, die Übermittlung erfolgt verschlüsselt und rechtssicher.

Kosten der Offenlegung

Die Gebühren für die Offenlegung richten sich nach der Größenklasse und dem Umfang der eingereichten Unterlagen. Rechnen Sie mit Kosten zwischen 45 und 70 Euro für kleine Gesellschaften.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses immer wieder typische Fehler auf. Diese können zu Ordnungsgeldern, Rückfragen durch das Finanzamt oder Haftungsrisiken führen.

Fehler 1: Falsche Größenklasse zugrunde gelegt

Viele Geschäftsführer ordnen ihre Gesellschaft der falschen Größenklasse zu und nutzen unzulässige Erleichterungen. Prüfen Sie die Schwellenwerte nach § 267 HGB anhand der tatsächlichen Zahlen der letzten zwei Geschäftsjahre.

Fehler 2: Anhang vergessen oder unvollständig

Kleine Kapitalgesellschaften müssen einen Anhang erstellen, auch wenn sie von Erleichterungen Gebrauch machen. Ein fehlender oder unvollständiger Anhang führt zur Nichtigkeit der Offenlegung.

Fehler 3: Fristen versäumt

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB ist nicht verhandelbar. Wer zu spät einreicht, erhält automatisch ein Ordnungsgeld. Planen Sie ausreichend Puffer für Feststellung und Einreichung ein.

Achtung

Die Feststellungsfrist (11 bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG) ist nicht identisch mit der Offenlegungsfrist (12 Monate nach § 325 HGB). Beide Fristen müssen eingehalten werden, sonst drohen separate Sanktionen.

Fehler 4: Falsche Gliederung von Bilanz oder GuV

Bilanz und GuV müssen nach den gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB aufgestellt werden. Individuelle Anpassungen sind nur im Rahmen zulässiger Erleichterungen erlaubt.

  • Größenklasse korrekt ermittelt (§ 267 HGB)
  • Anhang vollständig und rechtskonform erstellt
  • Feststellungsfrist eingehalten (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegungsfrist eingehalten (§ 325 HGB)
  • Bilanz und GuV nach gesetzlichem Schema gegliedert
  • XBRL-Datei fehlerfrei generiert und eingereicht

Sanktionen und Ordnungsgelder bei Pflichtverletzungen

Die Nichterfüllung der Offenlegungspflicht oder die verspätete Einreichung führen zu automatischen Ordnungsgeldverfahren. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Fristen und verhängt Sanktionen nach § 335 HGB.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festgesetzt werden. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere der Pflichtverletzung.

Pflichtverletzung Ordnungsgeld (Erstmalig) Ordnungsgeld (Wiederholung)
Verspätung bis 3 Monate 500 – 2.500 € 2.500 – 5.000 €
Verspätung 3–6 Monate 2.500 – 5.000 € 5.000 – 10.000 €
Verspätung über 6 Monate 5.000 – 10.000 € 10.000 – 25.000 €

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer) festgesetzt. Eine nachträgliche Offenlegung hebt das Verfahren nicht auf, kann aber zu einer Reduzierung führen.

Weitere Konsequenzen

  • Eintragung im Unternehmensregister als säumige Gesellschaft
  • Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern, Banken und Lieferanten
  • Mögliche Haftung des Geschäftsführers wegen Pflichtverletzung
  • Probleme bei Kreditvergabe oder Investorensuche
  • Zusätzliche Gebühren für nachträgliche Einreichung

„Ein Ordnungsgeldverfahren ist kein Kavaliersdelikt. Es belastet nicht nur die Gesellschaft finanziell, sondern auch den Geschäftsführer persönlich. Wer die Fristen im Blick behält und rechtzeitig handelt, vermeidet unnötige Kosten und Reputationsschäden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Auch bei ruhenden Gesellschaften oder Gesellschaften ohne wirtschaftliche Tätigkeit besteht die volle Offenlegungspflicht. Eine Nichteinreichung führt unweigerlich zu Ordnungsgeldern.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss einen Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen – unabhängig von Größe oder Tätigkeit. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026?

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss von kleinen Gesellschaften bis 30.11.2026 festgestellt und bis 31.12.2026 offengelegt werden. Mittelgroße und große Gesellschaften haben nur 8 Monate Feststellungsfrist (31.08.2026), aber ebenfalls 12 Monate Offenlegungsfrist.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro und wird gegen die Gesellschaft und den Geschäftsführer persönlich festgesetzt.

Welche Bestandteile muss der Jahresabschluss enthalten?

Mindestens Bilanz und GuV nach §§ 266, 275 HGB. Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang nach § 284 HGB erstellen. Große Gesellschaften benötigen außerdem einen Lagebericht nach § 289 HGB. Kleinstgesellschaften können von Erleichterungen Gebrauch machen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

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Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

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