Jahresabschluss Offenlegung 2026
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG gesetzlich vorgeschrieben. Seit August 2022 erfolgt die Einreichung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Bevor Sie einen Jahresabschluss offenlegen können, müssen Sie diesen zunächst ordnungsgemäß aufstellen – eine detaillierte Anleitung zum Erstellen des Jahresabschlusses hilft Ihnen dabei. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist zentraler Bestandteil der Offenlegungspflicht. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung der gesetzlichen Fristen: Informationen zur Frist Offenlegung für Jahresabschluss 2023 sowie weitere Details zur Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger finden Sie in unseren Leitfäden, damit Sie Ihren Jahresabschluss 2025 fristgerecht und rechtssicher offenlegen können.
Kurzantwort
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Die Einreichung erfolgt elektronisch mit authentifizierter Signatur.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen der Offenlegungspflicht
Die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse ist in § 325 HGB geregelt und betrifft alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Ziel ist es, Transparenz für Gläubiger, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit zu schaffen.
Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der frühere Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.
Hinweis
Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen mindestens die Bilanz einreichen, können aber von Erleichterungen nach § 326 HGB profitieren.
Folgende Rechtsformen sind zur Offenlegung verpflichtet:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Europäische Gesellschaft (SE)
- Ausländische Kapitalgesellschaften mit Zweigniederlassung in Deutschland
Fristen und Termine 2026
Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist entscheidend, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen:
| Vorgang | Frist | Rechtsgrundlage | Stichtag 31.12.2025 |
|---|---|---|---|
| Feststellung (kleine GmbH) | 11 Monate | § 42a Abs. 2 GmbHG | bis 30.11.2026 |
| Feststellung (mittelgroße/große GmbH) | 8 Monate | § 42a Abs. 2 GmbHG | bis 31.08.2026 |
| Offenlegung | 12 Monate | § 325 Abs. 1 HGB | bis 31.12.2026 |
| Veröffentlichung im Register | unverzüglich | § 325 Abs. 2 HGB | nach Einreichung |
Achtung
Die 12-Monats-Frist zur Offenlegung ist eine absolute Höchstfrist. Eine Fristverlängerung zur Offenlegung ist nicht möglich. Bei Überschreitung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein.
Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG bezieht sich auf die Billigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Erst nach der Feststellung darf die Offenlegung erfolgen.
„In der Praxis empfehle ich, die Offenlegung spätestens 2-3 Wochen vor Fristablauf vorzunehmen. Technische Probleme bei der Authentifizierung oder fehlerhafte Dateiformate können sonst zu Fristverstößen führen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?
Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher die Publizitätspflicht.
Kleinstkapitalgesellschaften (§ 326 HGB)
- Bilanz (ggf. in verkürzter Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
- Keine GuV-Pflicht bei Nutzung der Erleichterungen
- Kein Anhang erforderlich, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden
Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB)
- Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
- Anhang mit Angaben nach § 288 HGB
- Keine GuV-Offenlegung bei Inanspruchnahme der Erleichterung
Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 327 HGB)
- Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
- Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt nach § 276 HGB)
- Anhang (vollständig)
- Lagebericht ist nicht offenzulegen, muss aber beim Unternehmensregister hinterlegt werden
Große Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB)
- Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
- Gewinn- und Verlustrechnung (vollständig)
- Anhang (vollständig)
- Lagebericht (vollständig)
- Bei Konzernpflicht: Konzernabschluss und Konzernlagebericht
- Bestätigungsvermerk oder Vermerk über Versagung des Bestätigungsvermerks
Hinweis
Kapitalmarktorientierte Unternehmen unterliegen erweiterten Offenlegungspflichten, z.B. bezüglich der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex oder der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b HGB.
Zugang zum Unternehmensregister einrichten
Für die elektronische Offenlegung benötigen Sie einen Zugang zum Unternehmensregister sowie eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Registrierung beim Unternehmensregister
- Rufen Sie die Website www.unternehmensregister.de auf
- Klicken Sie auf „Registrieren“ im oberen Bereich
- Geben Sie Ihre Unternehmensdaten und die Registernummer (HRB/HRA) ein
- Legen Sie ein Benutzerkonto mit E-Mail-Adresse und Passwort an
- Bestätigen Sie die Registrierung über den Link in der Bestätigungs-E-Mail
Authentifizierungsmöglichkeiten
Qualifizierte elektronische Signatur
- Einmalige Kosten ca. 100-200 €
- Jährliche Verlängerung nötig
- Technische Einrichtung erforderlich
Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Geringe Einrichtungskosten
- Einfache Handhabung
- Ausreichend für Standardfälle
ELSTER-Zertifikat
- Kostenlos
- Bereits bei vielen Unternehmen vorhanden
- Eingeschränkte Kompatibilität
Nach erfolgreicher Registrierung und Authentifizierung können Sie Dokumente über das Online-Portal hochladen. Alternativ ist auch eine Einreichung über die elektronische Schnittstelle ERiC (ELSTER Rich Client) möglich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Offenlegung
Die elektronische Offenlegung über das Unternehmensregister folgt einem standardisierten Prozess. Beachten Sie die technischen Anforderungen an Dateiformate und Strukturierung.
Schritt 1: Jahresabschluss vorbereiten
-
Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen lassen (Protokoll aufbewahren)
-
Alle erforderlichen Unterlagen in PDF/A-Format konvertieren
-
Optional: Strukturierte Daten im XBRL-Format erstellen (Pflicht ab bestimmter Größe)
-
Dateigrößen prüfen (max. 10 MB pro Datei, Gesamt max. 50 MB)
-
Vollständigkeit und Lesbarkeit der PDFs sicherstellen
Schritt 2: Einloggen und Offenlegung starten
- Rufen Sie www.unternehmensregister.de auf und loggen Sie sich ein
- Wählen Sie im Menü „Bekanntmachungen“ → „Rechnungslegung/Finanzberichte“
- Klicken Sie auf „Neue Bekanntmachung erstellen“
- Wählen Sie die Art der Bekanntmachung: „Offenlegung Jahresabschluss„
- Geben Sie das Geschäftsjahr ein (z.B. 01.01.2025 – 31.12.2025)
Schritt 3: Unterlagen hochladen
- Laden Sie die Bilanz als PDF/A hoch
- Fügen Sie ggf. GuV, Anhang und Lagebericht hinzu
- Bei XBRL-Pflicht: Strukturierte Taxonomie-Datei hochladen
- Ordnen Sie jede Datei dem korrekten Dokumenttyp zu
- Prüfen Sie die Vorschau auf Vollständigkeit
Schritt 4: Angaben zur Größenklasse
Geben Sie die Größenklasse Ihres Unternehmens nach § 267 HGB an. Diese Angabe ist zwingend erforderlich und bestimmt, welche Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen können:
- Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB)
- Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB)
- Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB)
- Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB)
Schritt 5: Prüfung und Signatur
- Überprüfen Sie alle eingegebenen Daten und hochgeladenen Dokumente
- Kontrollieren Sie die automatisch berechnete Veröffentlichungsgebühr
- Authentifizieren Sie die Einreichung per qualifizierter Signatur oder 2FA
- Senden Sie die Bekanntmachung ab
Schritt 6: Bestätigung und Veröffentlichung
Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer. Das Unternehmensregister prüft die formelle Vollständigkeit und veröffentlicht die Unterlagen in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen.
Hinweis
Bewahren Sie die Eingangsbestätigung sorgfältig auf. Sie dient als Nachweis der fristgerechten Einreichung und ist im Falle eines Ordnungsgeldverfahrens von entscheidender Bedeutung.
„Viele Unternehmen unterschätzen den Zeitaufwand für die korrekte Formatierung der Unterlagen. Planen Sie mindestens 2-3 Stunden für die erstmalige Einreichung ein, insbesondere wenn XBRL-Taxonomien erforderlich sind.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)
Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Ein Unternehmen muss an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) | ≤ 350.000 € | ≤ 700.000 € | ≤ 10 |
| Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) | ≤ 6 Mio. € | ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) | ≤ 20 Mio. € | ≤ 40 Mio. € | ≤ 250 |
| Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) | > 20 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 |
Die Schwellenwerte wurden durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angehoben und gelten seit 2016 unverändert. Eine Anpassung an die Inflation ist aktuell nicht vorgesehen.
Achtung
Beim Überschreiten oder Unterschreiten der Schwellenwerte gilt das Stetigkeitsprinzip: Die neue Größenklasse tritt erst ein, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden.
Besonderheiten bei der Größenbestimmung
- Die Arbeitnehmerzahl ist als Jahresdurchschnitt zu berechnen
- Auszubildende werden nicht mitgezählt
- Bei Konzernstrukturen können Konsolidierungsregeln die Größenklasse beeinflussen
- Kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten automatisch als große Kapitalgesellschaften
Kosten und Gebühren der Offenlegung
Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) und der Art der eingereichten Dokumente.
Standardgebühren für Jahresabschlüsse
| Leistung | Gebühr | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Offenlegung Jahresabschluss (elektronisch) | 46,00 € | Nr. 1.1.7.1 Anlage zu § 1 HRegGebV |
| Hinterlegung Lagebericht (ohne Offenlegung) | 13,50 € | Nr. 1.1.7.2 Anlage zu § 1 HRegGebV |
| Zweitschrift/Ausdruck aus Register | 4,50 € | Nr. 1.2.1 Anlage zu § 1 HRegGebV |
| Bescheinigung über Offenlegung | 9,00 € | Nr. 1.2.2 Anlage zu § 1 HRegGebV |
Zusätzliche Kosten
Einmalige Kosten
- Qualifizierte elektronische Signatur: 100-200 €
- Zwei-Faktor-Authentifizierung: 0-30 €
- XBRL-Software (bei Eigenerstellung): 200-1.000 €
- Steuerberater/Dienstleister: 150-500 €
Laufende Kosten
- Jährliche Signatur-Verlängerung: 60-100 €
- Jahresgebühr Unternehmensregister: 46 €
- XBRL-Dienstleister (optional): 100-300 € p.a.
- Archivierung und Dokumentation: variabel
Die Gebühren werden nach Veröffentlichung automatisch in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich.
Hinweis
Alle Gebühren für die Offenlegung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Bewahren Sie die Rechnungen des Unternehmensregisters für Ihre Buchhaltung auf.
Sanktionen und Ordnungsgeld bei Fristversäumnis
Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht hat ernsthafte rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung und leitet bei Verstößen automatisch Ordnungsgeldverfahren ein.
Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB
Gemäß § 335 HGB können gegen säumige Unternehmen und ihre gesetzlichen Vertreter Ordnungsgelder verhängt werden:
500 €
Mindestordnungsgeld
25.000 €
Höchstordnungsgeld
12 Monate
Offenlegungsfrist
Die Höhe des Ordnungsgelds wird nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt und orientiert sich an:
- Dauer der Fristüberschreitung
- Größe und Wirtschaftskraft des Unternehmens
- Schwere und Häufigkeit des Verstoßes
- Verschulden der gesetzlichen Vertreter
- Bisherige Verstöße und Wiederholungstäter
Typische Ordnungsgeldhöhen in der Praxis
| Unternehmensgröße | Erstverstoß | Wiederholungsfall | Erhebliche Verzögerung |
|---|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft | 500-1.500 € | 1.500-3.000 € | 3.000-6.000 € |
| Kleine Kapitalgesellschaft | 1.500-3.000 € | 3.000-6.000 € | 6.000-10.000 € |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft | 3.000-6.000 € | 6.000-12.000 € | 12.000-18.000 € |
| Große Kapitalgesellschaft | 6.000-12.000 € | 12.000-20.000 € | 20.000-25.000 € |
Achtung
Das Ordnungsgeld kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen die persönlich verantwortlichen Geschäftsführer festgesetzt werden. Bei mehreren Geschäftsführern haften diese als Gesamtschuldner.
Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens
- Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert alle Kapitalgesellschaften auf Offenlegung
- Bei Fristüberschreitung erhalten Sie eine Anhörung mit Fristsetzung (meist 6 Wochen)
- Sie können Stellung nehmen und die fehlende Offenlegung nachholen
- Bei Nichtreaktion oder unzureichender Begründung: Festsetzungsbescheid
- Gegen den Bescheid kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden
- Nach Rechtskraft: Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Zwangsgeld
Hinweis
Die nachträgliche Offenlegung befreit nicht vom Ordnungsgeld, kann aber strafmildernd berücksichtigt werden. Legen Sie im Anhörungsverfahren umgehend offen und begründen Sie die Verspätung.
Weitere Folgen bei Nichtoffenlegung
- Reputationsschaden: Säumige Unternehmen werden im Unternehmensregister markiert
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Banken und Auskunfteien bewerten fehlende Offenlegung negativ
- Geschäftsbeziehungen: Partner können Verträge von aktuellen Jahresabschlüssen abhängig machen
- Wiederholungsgefahr: Mehrfachverstöße führen zu exponentiell steigenden Ordnungsgeldern
- Persönliche Haftung: Geschäftsführer können bei Pflichtverletzung schadenersatzpflichtig werden
„In meiner langjährigen Praxis habe ich erlebt, dass Ordnungsgelder bei Wiederholungstätern schnell die 10.000-Euro-Marke überschreiten. Die Investition in professionelle Unterstützung oder Software wie OnlineBilanz amortisiert sich bereits nach der ersten erfolgreichen fristgerechten Offenlegung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Häufige Fehler bei der Offenlegung vermeiden
Aus der Beratungspraxis lassen sich typische Fehlerquellen identifizieren, die zu Verzögerungen, Ablehnungen oder Ordnungsgeldern führen. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese vermeiden.
Technische und formale Fehler
-
Falsches Dateiformat: Nur PDF/A ist zugelassen, nicht PDF, Word oder Excel
-
Unleserliche Scans: Zu niedrige Auflösung oder schlechte Bildqualität
-
Fehlende Seitenzahlen: Erschwert die Zuordnung und Prüfung
-
Unvollständige Dateien: Abgeschnittene Seiten oder fehlende Anhänge
-
Zu große Dateien: Einzeldatei > 10 MB oder Gesamt > 50 MB
-
XBRL-Validierungsfehler: Falsche Taxonomie oder fehlerhafte Strukturierung
Inhaltliche Fehler
Häufige Bilanzfehler
- Bilanz nicht festgestellt (fehlendes Datum)
- Falsche Größenklasse angegeben
- Fehlende Unterschriften der Geschäftsführer
- Inkonsistenzen zwischen Bilanz und Anhang
- Fehlende Vorjahreszahlen
Organisatorische Fehler
- Feststellungsfrist überschritten
- Gesellschafterbeschluss fehlt oder ist ungültig
- Falsche oder veraltete Registernummer
- Authentifizierung nicht rechtzeitig eingerichtet
- Fehlende interne Freigabeprozesse
Fehler bei Erleichterungen und Größenklassen
Viele Unternehmen nutzen Offenlegungserleichterungen falsch oder gar nicht. Häufige Probleme:
- Kleinstkapitalgesellschaften reichen vollständige Bilanz ein statt verkürzter Form
- Kleine Kapitalgesellschaften legen GuV offen, obwohl nicht erforderlich
- Mittelgroße Unternehmen versäumen die Hinterlegung des Lageberichts
- Größenklasse wird nicht jährlich neu geprüft bei Schwellenwertüberschreitung
- Konzernzugehörigkeit wird nicht berücksichtigt
Achtung
Auch wenn Sie Erleichterungen in Anspruch nehmen, muss der vollständige Jahresabschluss intern erstellt und festgestellt werden. Die Erleichterungen betreffen nur den Umfang der Veröffentlichung, nicht die Erstellungspflicht.
Checkliste zur Vermeidung von Fehlern
-
Jahresabschluss vollständig erstellt und von Steuerberater geprüft
-
Feststellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung dokumentiert
-
Größenklasse anhand § 267 HGB korrekt ermittelt
-
Erforderliche Unterlagen in PDF/A konvertiert und auf Lesbarkeit geprüft
-
Authentifizierung beim Unternehmensregister rechtzeitig eingerichtet
-
Offenlegung mindestens 2 Wochen vor Fristablauf durchgeführt
-
Eingangsbestätigung erhalten und archiviert
-
Veröffentlichung im Register kontrolliert
-
Rechnung des Unternehmensregisters bezahlt
Hinweis
Mit professioneller Software wie OnlineBilanz werden viele dieser Fehlerquellen automatisch vermieden: Die Bilanz wird standardkonform erstellt, die Größenklasse automatisch ermittelt und die Dokumente werden direkt im richtigen Format exportiert.
Häufig gestellte Fragen
Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?
Die Offenlegung erfolgt seit dem 1. August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der frühere Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich. Die Einreichung muss elektronisch mit authentifizierter Signatur oder Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgen.
Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?
Nach § 325 Abs. 1 HGB beträgt die Offenlegungsfrist 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Geschäftsjahre mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Zuvor muss der Jahresabschluss festgestellt werden: kleine GmbH innerhalb 11 Monaten, mittelgroße/große GmbH innerhalb 8 Monaten gemäß § 42a GmbHG.
Wie hoch ist das Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung?
Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB liegt zwischen mindestens 500 Euro und höchstens 25.000 Euro. Die Höhe hängt von der Unternehmensgröße, der Dauer der Fristüberschreitung und eventuellen Wiederholungsverstößen ab. Bei Kleinstkapitalgesellschaften werden typischerweise 500-1.500 Euro, bei großen Kapitalgesellschaften 6.000-12.000 Euro festgesetzt.
Welche Unterlagen muss eine kleine GmbH offenlegen?
Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen gemäß § 326 HGB die Bilanz in verkürzter Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann bei Inanspruchnahme der Erleichterung weggelassen werden. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können weitere Erleichterungen nutzen.
Kann die Offenlegungsfrist verlängert werden?
Nein, die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB ist eine gesetzliche Höchstfrist ohne Verlängerungsmöglichkeit. Auch bei besonderen Umständen wie Gesellschafterwechsel, Steuerberater-Ausfall oder technischen Problemen gewährt das Bundesamt für Justiz keine Fristverlängerung. Bei Fristversäumnis wird automatisch ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.
Was kostet die Offenlegung beim Unternehmensregister?
Die Standardgebühr für die elektronische Offenlegung eines Jahresabschlusses beträgt 46 Euro nach Nr. 1.1.7.1 der Anlage zu § 1 HRegGebV. Die Hinterlegung eines Lageberichts ohne Offenlegung kostet zusätzlich 13,50 Euro. Hinzu kommen einmalige Kosten für die Authentifizierung (100-200 Euro für qualifizierte Signatur oder 0-30 Euro für Zwei-Faktor-Authentifizierung).
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister (offiziell). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


