Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss selbst erstellen

GmbH Jahresabschluss selbst erstellen 2026 – Digital & sicher

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschluss für GmbH selbst erstellen statt Steuerberater beauftragen? Mit digitalen Tools ist das heute möglich – rechtssicher, effizient und kostengünstig. Dabei spielt insbesondere die E-Bilanz online erstellen eine zentrale Rolle, da die elektronische Übermittlung an das Finanzamt gesetzlich vorgeschrieben ist. Die grundlegenden Prinzipien – von der strukturierten Vorbereitung bis zur digitalen Übermittlung – gelten ähnlich wie beim Bilanz selbst erstellen als Kleinunternehmer, wobei für GmbHs erweiterte gesetzliche Anforderungen gelten. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, wie der Prozess abläuft und worauf Sie bei Bilanz, GuV und Offenlegung achten müssen – einschließlich besonderer Konstellationen wie debitorische Kreditoren im Jahresabschluss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine GmbH kann ihren Jahresabschluss mit digitalen Tools selbst erstellen, wenn buchhalterische Grundkenntnisse vorhanden sind. Erforderlich sind Bilanz und GuV nach § 266 und § 275 HGB, optional Anhang und Lagebericht. Kleinere Rechtsformen wie die Kleinstkapitalgesellschaft unterliegen vereinfachten Anforderungen, während GmbHs nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten vornehmen müssen.

Voraussetzungen für die Selbsterstellung

Jede GmbH ist nach § 242 HGB zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die Frage ist nicht ob, sondern wie: durch einen Steuerberater oder in Eigenregie.

Die Selbsterstellung ist grundsätzlich möglich und spart erhebliche Kosten. Sie erfordert jedoch fundierte Kenntnisse in Buchhaltung, Bilanzierung und Handelsrecht. Ohne diese Basis drohen formale Fehler, die zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen können.

  • Grundkenntnisse in doppelter Buchführung vorhanden
  • Ordnungsgemäße Buchführung während des Geschäftsjahres
  • Verständnis der Gliederungsvorschriften nach § 266 und § 275 HGB
  • Zeitliche Kapazität für Erstellung und Kontrolle
  • Zugang zu geeigneter Software oder digitalem Tool

Hinweis

Tipp: Auch bei Selbsterstellung kann eine steuerliche Prüfung durch einen Berater sinnvoll sein – etwa für komplexe Bewertungsfragen bei Rückstellungen oder latenten Steuern.

Besonders für kleine GmbHs mit überschaubarer Geschäftstätigkeit und wenigen Geschäftsvorfällen ist die Selbsterstellung mit modernen Tools wie OnlineBilanz.de eine realistische Option.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größenklasse ab. Für alle Kapitalgesellschaften gilt jedoch ein Mindestumfang nach § 264 Abs. 1 HGB.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzlage zum Bilanzstichtag. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital und Schulden).

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen (immateriell, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kasse/Bank)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern

Passivseite

  • A. Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinn/Verlust)
  • B. Rückstellungen (Pensionen, Steuern, sonstige)
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV dokumentiert das Ergebnis des Geschäftsjahres. Sie kann nach Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden.

Das Gesamtkostenverfahren ist in Deutschland am weitesten verbreitet und gliedert Aufwendungen nach Kostenarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen etc.).

Anhang und Lagebericht (je nach Größe)

Der Anhang erläutert Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wichtige Einzelposten. Kleine GmbHs können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf einen Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Der Lagebericht ist erst ab mittelgroßen Gesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtend und beschreibt Geschäftsverlauf, wirtschaftliche Lage und Risiken.

Größenklassen und Erleichterungen

Die handelsrechtlichen Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen, welche Erleichterungen bei Aufstellung, Prüfung und Offenlegung gelten.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine GmbH gilt als klein, wenn sie zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreitet.

6 Mio. €

Bilanzsumme (klein)

12 Mio. €

Umsatz (klein)

50

Mitarbeiter (klein)

Erleichterungen für kleine GmbHs

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (nur Buchstaben A–D, nicht Ziffern)
  • Verkürzte GuV nach § 276 HGB
  • Anhang entfällt oder stark reduziert nach § 288 HGB
  • Keine Pflicht zum Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
  • Keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB (außer bei Konzernzugehörigkeit)

Achtung

Wichtig: Auch kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen – nur der Umfang ist reduziert (§ 326 HGB). Verstöße werden mit Ordnungsgeldern geahndet.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Mit digitalen Tools lässt sich dieser Ablauf standardisieren und beschleunigen.

1. Vorbereitende Buchhaltung abschließen

Prüfen Sie, ob alle Geschäftsvorfälle des Jahres vollständig und korrekt erfasst sind. Kontenabstimmungen (insbesondere Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren) sind unerlässlich.

2. Inventur durchführen

Die körperliche Bestandsaufnahme ist nach § 240 HGB Pflicht. Erfassen Sie Anlagevermögen, Vorräte und sonstige Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag.

3. Bewertung vornehmen

Bewerten Sie alle Vermögensgegenstände und Schulden nach den Vorschriften der §§ 252–256 HGB. Achten Sie auf Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibungen und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen.

  • Abschreibungen auf Anlagevermögen berechnen
  • Rückstellungen bilden (z. B. für Urlaubsansprüche, Steuerlasten)
  • Forderungen auf Werthaltigkeit prüfen
  • Vorräte nach Niederstwertprinzip bewerten
  • Rechnungsabgrenzungsposten buchen

4. Bilanz und GuV erstellen

Übertragen Sie die Salden der Konten in die vorgegebene Gliederung nach § 266 und § 275 HGB. Digitale Tools übernehmen diese Zuordnung automatisch und prüfen auf Vollständigkeit.

5. Anhang erstellen (falls erforderlich)

Dokumentieren Sie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, erläutern Sie wesentliche Posten und geben Sie die Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB an.

6. Plausibilitätsprüfung

Kontrollieren Sie Ihre Zahlen auf Logik und Konsistenz: Stimmt die Bilanzsumme auf Aktiv- und Passivseite? Passt das GuV-Ergebnis zum Eigenkapital?

„Die häufigsten Fehler passieren bei Rückstellungen und Abgrenzungen. Eine gründliche Plausibilitätsprüfung vor der Feststellung spart später Zeit und Ärger mit dem Unternehmensregister.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Tools und Software

Moderne Online-Plattformen haben die Erstellung von Jahresabschlüssen revolutioniert. Statt Excel-Tabellen und Word-Dokumenten arbeiten Sie mit strukturierten Eingabemasken und automatischer Plausibilitätsprüfung.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

Rechtssicherheit

Automatische Einhaltung der HGB-Gliederung und Pflichtangaben

Zeitersparnis

Vorausgefüllte Formulare, automatische Berechnungen und Validierung

Kosteneffizienz

Deutlich günstiger als Steuerberater-Honorare für Jahresabschluss

Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten zusätzlich die direkte elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister – ohne Medienbrüche, rechtssicher und revisionsfähig.

Schnittstellen zur Buchhaltung

Idealerweise importiert die Jahresabschluss-Software die Salden direkt aus Ihrer Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexoffice, sevDesk etc.). Das minimiert Übertragungsfehler und beschleunigt den Prozess erheblich.

Hinweis

Praxis-Tipp: Achten Sie darauf, dass das Tool XBRL-Export unterstützt – das ist für die Offenlegung beim Unternehmensregister seit 2022 verpflichtend.

Feststellung und Offenlegung

Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die rechtliche Pflicht noch nicht erfüllt. Es folgen zwei weitere Schritte: Feststellung und Offenlegung.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen von den Gesellschaftern festgestellt werden. Bei kleinen GmbHs gilt eine Frist von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften 8 Monate.

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, der im Protokoll zu dokumentieren ist. Erst mit der Feststellung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Größenklasse Feststellungsfrist Bilanzstichtag 31.12.2025
Klein 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroß / Groß 8 Monate bis 31.08.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate ab dem Bilanzstichtag. Für einen Jahresabschluss mit Stichtag 31.12.2025 bedeutet das: Einreichung bis spätestens 31.12.2026.

Achtung

Achtung: Versäumnisse werden vom Bundesamt für Justiz mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB geahndet – zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Ordnungsgeldverfahren laufen automatisiert.

Die Einreichung erfolgt im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language). Moderne Tools wie OnlineBilanz.de erzeugen dieses Format automatisch und übermitteln direkt ans Unternehmensregister.

12 Monate

Offenlegungsfrist

500–25.000 €

Ordnungsgeld

XBRL

Pflicht-Format

Häufige Fehler vermeiden

Auch bei sorgfältiger Arbeit schleichen sich typische Fehler ein. Wer diese kennt, kann sie gezielt vermeiden.

Formale Gliederungsfehler

Die Gliederung nach § 266 HGB ist zwingend. Falsche Zuordnungen von Posten (z. B. kurzfristige Verbindlichkeiten ins Anlagevermögen) führen zu fehlerhafter Bilanz.

Unvollständige oder fehlerhafte Rückstellungen

Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen oder Steuernachzahlungen werden oft vergessen oder falsch berechnet.

Fehlerhafte Abschreibungen

Planmäßige Abschreibungen müssen nach § 253 HGB auf Basis der Nutzungsdauer erfolgen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei dauerhafter Wertminderung geboten.

Falsche Behandlung von Rechnungsabgrenzungsposten

Vorauszahlungen (z. B. Versicherungen, Mieten) müssen periodengerecht abgegrenzt werden. Das Prinzip der sachlichen und zeitlichen Abgrenzung nach § 252 HGB ist grundlegend.

  • Gliederung nach § 266/275 HGB exakt einhalten
  • Alle Rückstellungen systematisch erfassen
  • Abschreibungen vollständig und korrekt berechnen
  • Rechnungsabgrenzungen prüfen
  • XBRL-Datei vor Einreichung validieren lassen

„Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Feststellungsfrist und Offenlegungsfrist. Die Feststellung muss vor der Offenlegung erfolgen – sonst droht ein formeller Mangel.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten und Nutzen der Selbsterstellung

Die Entscheidung zwischen Steuerberater und Selbsterstellung ist auch eine wirtschaftliche Frage. Besonders für kleine GmbHs lohnt sich der Vergleich.

Kosten beim Steuerberater

Die Gebühren für einen Jahresabschluss richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für kleine GmbHs liegen die Kosten typischerweise zwischen 1.500 und 4.000 Euro, je nach Komplexität und Gegenstandswert.

Kosten bei digitaler Selbsterstellung

Online-Tools wie OnlineBilanz.de bieten Jahresabschlüsse für Fixpreise ab ca. 200–600 Euro inklusive elektronischer Offenlegung. Das entspricht einer Ersparnis von 60–85 %.

1.500–4.000 €

Steuerberater

200–600 €

Online-Tool

60–85 %

Ersparnis

Zeitaufwand und Know-how

Die Selbsterstellung erfordert Eigenleistung. Für eine kleine GmbH mit überschaubarer Geschäftstätigkeit sind erfahrungsgemäß 8–16 Stunden einzuplanen – bei Nutzung eines strukturierten Tools.

Fehlt das buchhalterische Grundwissen, kann der Zeitaufwand deutlich höher liegen. Dann ist eine Kombination sinnvoll: Selbsterstellung mit punktueller Beratung.

Vorteile Selbsterstellung

  • Deutliche Kostenersparnis
  • Volle Kontrolle und Transparenz
  • Flexibilität bei Timing
  • Aufbau von Bilanzierungskompetenz

Nachteile Selbsterstellung

  • Erfordert buchhalterisches Know-how
  • Zeitaufwand und Eigenleistung
  • Haftungsrisiko bei Fehlern
  • Keine steuerliche Optimierung

Hinweis

Hybrid-Modell: Viele Unternehmen nutzen digitale Tools für die technische Erstellung und lassen den fertigen Abschluss vom Steuerberater gegenlesen – das spart Kosten und schafft Sicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Kann jede GmbH den Jahresabschluss selbst erstellen?

Grundsätzlich ja, sofern buchhalterische Kenntnisse vorhanden sind. Kleine GmbHs nach § 267 HGB profitieren von Erleichterungen (verkürzte Bilanz, kein Lagebericht, keine Prüfungspflicht). Mittelgroße und große GmbHs unterliegen strengeren Anforderungen und müssen den Abschluss nach § 316 HGB prüfen lassen.

Welche Software eignet sich für die Jahresabschluss-Erstellung?

Spezialisierte Online-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten strukturierte Eingabemasken, automatische HGB-Gliederung, Plausibilitätsprüfung und XBRL-Export für die Offenlegung beim Unternehmensregister. Wichtig sind Schnittstellen zur Buchhaltungssoftware und rechtssichere Vorlagen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Verstöße werden mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 Euro) geahndet.

Was kostet die Selbsterstellung eines GmbH-Jahresabschlusses?

Die Kosten für digitale Tools liegen zwischen 200 und 600 Euro inklusive Offenlegung. Zum Vergleich: Steuerberater berechnen für denselben Service je nach StBVV zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Die Ersparnis beträgt somit 60–85 %, erfordert jedoch Eigenleistung und Know-how.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Bilanz & Jahresabschluss selbst erstellen – einfach, digital und…

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz