Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogDebitorische Kreditoren

Debitorische Kreditoren im Jahresabschluss 2026 sicher behandeln – Alles Wichtige

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Debitorische Kreditoren entstehen, wenn Lieferantenkonten ein Guthaben statt einer Verbindlichkeit aufweisen. Diese Sonderfälle müssen im Jahresabschluss korrekt ausgewiesen werden, um Bilanzverzerrungen zu vermeiden. Eine detaillierte Anleitung zur korrekten Behandlung finden Sie im Beitrag debitorische Kreditoren im Jahresabschluss. Wer seinen Jahresabschluss selbst erstellen möchte, sollte diese buchhalterische Besonderheit von Beginn an berücksichtigen. Nach erfolgter Buchung können Sie die fertigen Unterlagen über die Funktion Jahresabschluss downloaden sicher erhalten. OnlineBilanz erklärt die rechtssichere Behandlung nach HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Debitorische Kreditoren sind Lieferantenkonten mit positivem Saldo zugunsten des Unternehmens. Sie entstehen durch Überzahlungen, Gutschriften oder Vorauszahlungen und müssen im Jahresabschluss nach § 246 Abs. 2 HGB als Forderungen ausgewiesen werden. Eine fehlerhafte Darstellung führt zu verzerrten Bilanzrelationen.

Was sind debitorische Kreditoren im Jahresabschluss?

Ein debitorischer Kreditor entsteht, wenn ein Lieferantenkonto – normalerweise eine Verbindlichkeit – einen Sollsaldo aufweist, also ein Guthaben zugunsten des Unternehmens darstellt.

Im regulären Geschäftsverkehr sind Kreditoren Lieferanten, denen das Unternehmen Geld schuldet. Diese Verbindlichkeiten werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Entsteht jedoch durch Überzahlungen, Gutschriften oder andere Vorgänge ein positiver Saldo auf dem Kreditorenkonto, wandelt sich die Verbindlichkeit wirtschaftlich in eine Forderung um.

Hinweis

Wichtig: Debitorische Kreditoren sind keine Verbindlichkeiten, sondern Forderungen. Sie müssen gemäß § 246 Abs. 2 HGB korrekt auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden, um das Saldierungsverbot einzuhalten.

Die korrekte Behandlung debitorischer Kreditoren ist für die Qualität des Jahresabschlusses entscheidend. Fehler führen zu einer verzerrten Darstellung der Vermögens- und Finanzlage und können bei der Offenlegung beim Unternehmensregister zu Rückfragen führen.

§ 246 Abs. 2

HGB Saldierungsverbot

Aktivseite

Bilanzausweis als Forderung

Wie entstehen debitorische Kreditoren in der Praxis?

Debitorische Kreditoren entstehen nicht zufällig, sondern durch konkrete Geschäftsvorfälle im laufenden Zahlungsverkehr. Die häufigsten Ursachen lassen sich klar identifizieren.

Typische Entstehungsgründe

  • Überzahlungen: Versehentlich zu hohe Beträge an Lieferanten überwiesen
  • Doppelzahlungen: Dieselbe Rechnung wird irrtümlich mehrfach beglichen
  • Gutschriften: Lieferant gewährt nachträgliche Preisnachlässe oder Rückvergütungen
  • Vorauszahlungen: Anzahlungen für Leistungen, die nicht oder nicht vollständig erbracht wurden
  • Retouren: Ware wurde zurückgesandt, aber die Rechnung bereits bezahlt
  • Skontoabzüge: Skonto wurde bei Zahlung abgezogen, aber nicht korrekt gebucht

In allen diesen Fällen entsteht auf dem Kreditorenkonto ein Guthaben. Dieses Guthaben repräsentiert eine Forderung des Unternehmens gegenüber dem Lieferanten.

„Debitorische Kreditoren werden in der Praxis oft erst zum Jahresabschluss erkannt. Eine laufende Abstimmung der Kreditorenkonten verhindert Überraschungen und erleichtert die Jahresabschlusserstellung erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bilanzielle Behandlung nach HGB

Die handelsrechtliche Behandlung debitorischer Kreditoren folgt klaren gesetzlichen Vorgaben. Das Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB ist hierbei zentral.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB dürfen Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden. Dies bedeutet: Debitorische Kreditoren dürfen nicht mit anderen Verbindlichkeiten saldiert werden, sondern müssen separat als Forderungen ausgewiesen werden.

Falsche Behandlung

Debitorischer Kreditor bleibt im Kreditorenkonto. Verbindlichkeiten werden zu hoch ausgewiesen. Forderungen fehlen in der Bilanz.

Korrekte Behandlung

Umbuchung auf Forderungskonto. Ausweis als Forderung auf der Aktivseite. Verbindlichkeiten zeigen nur tatsächliche Schulden.

Bilanzausweis nach § 266 HGB

Debitorische Kreditoren sind je nach Fristigkeit auszuweisen unter:

  • B.II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Umlaufvermögen)
  • Konkret: Position 3. Sonstige Vermögensgegenstände nach § 266 Abs. 2 B. II. HGB
  • Bei wesentlichen Beträgen: Separate Angabe im Anhang nach § 285 Nr. 3 HGB

Achtung

Achtung Saldierungsverbot: Auch wenn beim selben Lieferanten gleichzeitig Verbindlichkeiten und Forderungen bestehen, dürfen diese nicht miteinander verrechnet werden. Beide Positionen sind brutto auszuweisen.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Ist eine Rückzahlung zweifelhaft, sind Einzelwertberichtigungen nach § 253 Abs. 4 HGB vorzunehmen.

Praxisbeispiele aus dem Unternehmen

Die folgenden Szenarien zeigen, wie debitorische Kreditoren im Tagesgeschäft entstehen und wie sie buchhalterisch zu behandeln sind.

Beispiel 1: Überzahlung an Lieferanten

Ein Unternehmen erhält eine Rechnung über 5.000 Euro und überweist versehentlich 5.500 Euro. Nach Ausgleich der Verbindlichkeit verbleibt ein Guthaben von 500 Euro auf dem Kreditorenkonto.

Geschäftsvorfall Soll Haben Betrag
Eingangsrechnung Aufwandskonto Kreditor 5.000 €
Überzahlung Kreditor Bank 5.500 €
Umbuchung zum Bilanzstichtag Forderung Kreditor 500 €

Das Guthaben von 500 Euro wird zum Jahresabschluss als Forderung auf der Aktivseite ausgewiesen.

Beispiel 2: Gutschrift nach Jahresende

Ein Lieferant gewährt im Januar 2026 eine Gutschrift über 1.200 Euro für Waren aus 2025. Die ursprüngliche Rechnung wurde bereits bezahlt. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 bestand noch keine Kenntnis über die Gutschrift.

Hinweis

Periodenabgrenzung beachten: War die Gutschrift zum Bilanzstichtag bereits erkennbar (z.B. durch Vertragsvereinbarungen), muss sie nach dem Realisationsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB bereits 2025 erfasst werden.

Beispiel 3: Vorauszahlung auf nicht gelieferte Ware

Das Unternehmen leistet eine Anzahlung von 3.000 Euro an einen Lieferanten. Die Ware wird bis zum Bilanzstichtag nicht geliefert und die Rechnung noch nicht gestellt.

Buchhalterisch ist dies korrekt als geleistete Anzahlung auf Vorräte nach § 266 Abs. 2 B. I. 3. HGB zu behandeln, nicht als debitorischer Kreditor. Die Unterscheidung ist wichtig für die korrekte Bilanzgliederung.

Abgrenzung zu kreditorischen Debitoren

Neben debitorischen Kreditoren gibt es das Spiegelbild: kreditorische Debitoren. Das Verständnis beider Begriffe ist für die korrekte Bilanzierung essenziell.

Begriffliche Unterscheidung

Normaler Debitor

Kunde mit Zahlungsverpflichtung. Forderung des Unternehmens. Aktivseite der Bilanz.

Kreditorischer Debitor

Kundenkonto mit Habensaldo. Verbindlichkeit gegenüber Kunden. Passivseite der Bilanz.

Debitorischer Kreditor

Lieferantenkonto mit Sollsaldo. Forderung gegenüber Lieferant. Aktivseite der Bilanz.

Kreditorische Debitoren: Entstehung und Ausweis

Kreditorische Debitoren entstehen, wenn ein Kunde eine Überzahlung leistet, eine Anzahlung zahlt oder eine Gutschrift erhält, obwohl keine Forderung mehr besteht. Diese Position ist als Verbindlichkeit auf der Passivseite unter sonstige Verbindlichkeiten nach § 266 Abs. 3 C. 8. HGB auszuweisen.

Kriterium Debitorischer Kreditor Kreditorischer Debitor
Ursprungskonto Kreditorenkonto (Lieferant) Debitorenkonto (Kunde)
Saldo Sollsaldo (Guthaben) Habensaldo (Schuld)
Wirtschaftlich Forderung Verbindlichkeit
Bilanzausweis Aktivseite (Forderungen) Passivseite (Verbindlichkeiten)
Rechtsgrundlage § 246 Abs. 2 HGB § 246 Abs. 2 HGB

Beide Positionen unterliegen dem Saldierungsverbot und müssen getrennt ausgewiesen werden, auch wenn sie bei derselben Geschäftsbeziehung auftreten.

Häufige Fehler bei debitorischen Kreditoren vermeiden

In der Praxis werden bei der Behandlung debitorischer Kreditoren regelmäßig dieselben Fehler gemacht. Diese führen zu Bilanzverzerrungen und können bei Prüfungen zu Beanstandungen führen.

Die 5 häufigsten Fehler

  • Fehler 1: Keine Umbuchung zum Bilanzstichtag – Debitorische Kreditoren bleiben im Kreditorenkonto und werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen
  • Fehler 2: Unzulässige Saldierung – Guthaben werden mit anderen Verbindlichkeiten beim selben Lieferanten verrechnet (Verstoß gegen § 246 Abs. 2 HGB)
  • Fehler 3: Falscher Bilanzausweis – Ausweis unter Verbindlichkeiten statt unter Forderungen
  • Fehler 4: Fehlende Einzelfallprüfung – Keine Prüfung, ob die Forderung werthaltig und einbringlich ist
  • Fehler 5: Unvollständige Dokumentation – Fehlende Nachweise über Entstehung und Berechtigung der Forderung

Auswirkungen auf die Bilanz

Werden debitorische Kreditoren nicht korrekt behandelt, hat dies konkrete Folgen für die Bilanzrelationen und damit für die Aussagekraft des Jahresabschlusses:

  • Verbindlichkeiten erscheinen zu hoch
  • Forderungen werden zu niedrig ausgewiesen
  • Working Capital wird verzerrt dargestellt
  • Eigenkapitalquote kann verfälscht sein
  • Liquiditätskennzahlen sind nicht aussagekräftig

Achtung

Wichtig für Kreditgespräche: Banken und Finanzierungspartner analysieren die Bilanzstruktur genau. Fehlerhafte Ausweise können zu falschen Einschätzungen der wirtschaftlichen Lage führen und Finanzierungsentscheidungen negativ beeinflussen.

„Die korrekte Darstellung debitorischer Kreditoren ist kein buchhalterisches Detail, sondern ein Qualitätsmerkmal professioneller Rechnungslegung. Wer hier sauber arbeitet, schafft Vertrauen bei Stakeholdern.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praktische Umsetzung im Jahresabschluss 2026

Die systematische Identifikation und Behandlung debitorischer Kreditoren sollte fester Bestandteil der Jahresabschlussroutine sein. Ein strukturiertes Vorgehen verhindert Fehler.

Schritt-für-Schritt-Prozess

  1. Kontenliste erstellen: Alle Kreditorenkonten zum Bilanzstichtag 31.12.2025 exportieren
  2. Sollsalden identifizieren: Kreditorenkonten mit positivem Saldo (Sollsaldo) markieren
  3. Einzelfallprüfung durchführen: Ursache und Berechtigung jeder Position klären
  4. Werthaltigkeit prüfen: Bei jedem debitorischen Kreditor Einbringlichkeit beurteilen
  5. Umbuchung vornehmen: Sollsalden auf Forderungskonten umbuchen
  6. Bilanzausweis sicherstellen: Ausweis unter B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände nach § 266 HGB
  7. Dokumentation anlegen: Nachweise und Begründungen für Prüfungszwecke aufbewahren

Buchungsbeispiel für die Umbuchung

Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 weist das Kreditorenkonto des Lieferanten Müller GmbH einen Sollsaldo von 800 Euro auf (Überzahlung aus Oktober 2025).

Datum Buchungssatz Soll Haben
31.12.2025 Forderungen sonstige / Kreditoren Müller GmbH 800 € 800 €

Nach der Umbuchung ist das Kreditorenkonto ausgeglichen und die Forderung wird korrekt auf der Aktivseite ausgewiesen.

Relevanz für die Offenlegung 2026

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 muss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist endet somit spätestens am 31.12.2026.

Hinweis

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei verspäteter oder fehlerhafter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Eine korrekte Darstellung debitorischer Kreditoren ist Voraussetzung für einen prüfungssicheren Jahresabschluss und vermeidet Nachfragen oder Beanstandungen.

Fazit und Handlungsempfehlung für Unternehmen

Debitorische Kreditoren sind ein regelmäßiger Bestandteil der Unternehmenspraxis, der im Jahresabschluss besondere Aufmerksamkeit erfordert. Die korrekte Behandlung ist keine formale Kleinigkeit, sondern ein Qualitätsmerkmal professioneller Rechnungslegung.

Zentrale Erkenntnisse

  • Debitorische Kreditoren sind Lieferantenkonten mit Guthaben zugunsten des Unternehmens
  • Sie müssen nach § 246 Abs. 2 HGB als Forderungen auf der Aktivseite ausgewiesen werden
  • Das Saldierungsverbot gilt auch bei identischen Geschäftspartnern
  • Fehlerhafte Darstellung verzerrt die Bilanz und beeinträchtigt Unternehmenssteuerung
  • Systematische Kontrolle zum Jahresabschluss verhindert Fehler und Rückfragen

Konkrete Handlungsempfehlungen

  • Kreditorenkonten quartalsweise auf Sollsalden prüfen
  • Ursachen für Guthaben zeitnah klären und dokumentieren
  • Zum Bilanzstichtag alle debitorischen Kreditoren identifizieren und umbuchen
  • Werthaltigkeit der Forderungen einzeln beurteilen
  • Bilanzausweis unter B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände sicherstellen
  • Dokumentation für Prüfungen und Offenlegung vorhalten

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtend. Die Feststellung des Jahresabschlusses muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) erfolgen.

„Ein strukturierter Prozess zur Behandlung debitorischer Kreditoren spart Zeit bei der Jahresabschlusserstellung und schafft Sicherheit. OnlineBilanz unterstützt Unternehmen dabei mit automatisierten Prüfroutinen und rechtssicheren Vorlagen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Mit OnlineBilanz erstellen Sie Ihren Jahresabschluss effizient, rechtssicher und termingerecht. Die Software prüft automatisch auf typische Fehlerquellen und unterstützt Sie bei der korrekten bilanziellen Darstellung.

Häufig gestellte Fragen

Was sind debitorische Kreditoren im Jahresabschluss?

Debitorische Kreditoren sind Lieferantenkonten, die einen Sollsaldo aufweisen – also ein Guthaben zugunsten des Unternehmens darstellen. Sie entstehen durch Überzahlungen, Gutschriften oder Vorauszahlungen und müssen nach § 246 Abs. 2 HGB als Forderungen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden, nicht als Verbindlichkeiten.

Wie werden debitorische Kreditoren in der Bilanz ausgewiesen?

Debitorische Kreditoren sind als Forderungen auf der Aktivseite der Bilanz unter Position B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände nach § 266 Abs. 2 HGB auszuweisen. Eine Saldierung mit Verbindlichkeiten ist nach § 246 Abs. 2 HGB verboten, auch wenn es sich um denselben Geschäftspartner handelt.

Welche Fehler sollte man bei debitorischen Kreditoren vermeiden?

Häufige Fehler sind: keine Umbuchung zum Bilanzstichtag, unzulässige Saldierung mit Verbindlichkeiten, falscher Ausweis auf der Passivseite, fehlende Prüfung der Werthaltigkeit und mangelnde Dokumentation. Diese Fehler führen zu Bilanzverzerrungen und können bei Prüfungen beanstandet werden.

Was ist der Unterschied zwischen debitorischen Kreditoren und kreditorischen Debitoren?

Debitorische Kreditoren sind Lieferantenkonten mit Guthaben (Forderung, Aktivseite). Kreditorische Debitoren sind Kundenkonten mit Schulden (Verbindlichkeit, Passivseite). Beide entstehen durch Überzahlungen oder Gutschriften, müssen aber auf verschiedenen Bilanzseiten ausgewiesen werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 246 HGB – Vollständigkeit, Saldierungsverbot, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz