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Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss downloaden

Jahresabschluss downloaden 2026: Dokumente sicher erhalten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss zum Download ist für Kapitalgesellschaften heute Standard. Wenn Sie einen Jahresabschluss schnell erstellen lassen, erhalten Sie nach der Bearbeitung durch Steuerberater oder Bilanzierungstools alle Pflichtbestandteile digital – rechtssicher, vollständig und sofort verfügbar. Damit erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern schaffen auch die Grundlage für eine revisionssichere Archivierung und schnelle Weitergabe an Banken, Gesellschafter oder das Unternehmensregister.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss kann nach Fertigstellung digital heruntergeladen werden und umfasst Bilanz, GuV, Anhang sowie bei mittelgroßen und großen Gesellschaften den Lagebericht. Die elektronischen Dateien werden für die Offenlegung beim Unternehmensregister, die Archivierung nach GoBD und die Weitergabe an Banken oder Gesellschafter benötigt.

Warum der digitale Download des Jahresabschlusses Standard ist

Die digitale Bereitstellung des Jahresabschlusses hat sich 2026 als Standard etabliert. Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtet – Papierform genügt nicht mehr.

Darüber hinaus verlangen Banken bei Kreditanträgen, Gesellschafter bei der Beschlussfassung und Geschäftspartner bei Due-Diligence-Prüfungen digitale Unterlagen. Der Download ermöglicht eine sofortige Weitergabe ohne Medienbruch.

Nach § 257 HGB und den GoBD müssen Jahresabschlüsse zehn Jahre revisionssicher archiviert werden. Digitale Formate erfüllen diese Anforderungen automatisch, wenn sie ordnungsgemäß gespeichert werden.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB

100%

Elektronische Einreichung erforderlich

„Der digitale Download des Jahresabschlusses ist kein Komfort-Feature, sondern rechtliche Notwendigkeit. Ohne elektronische Unterlagen können Sie weder die Offenlegungspflicht erfüllen noch die GoBD-konforme Archivierung sicherstellen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Bestandteile beim Download enthalten sein müssen

Der vollständige Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus mehreren Pflichtbestandteilen nach § 264 HGB. Je nach Größenklasse nach § 267 HGB variiert der Umfang.

Pflichtbestandteile nach § 264 HGB

  • Bilanz – zeigt Vermögen und Kapital zum Stichtag nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – stellt Erträge und Aufwendungen nach § 275 HGB dar
  • Anhang – enthält Erläuterungen, Bewertungsmethoden und Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht – nur für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB sind nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vom Lagebericht befreit. Sie müssen nur Bilanz, GuV und Anhang erstellen.

Hinweis

Achten Sie beim Download darauf, dass alle für Ihre Größenklasse erforderlichen Bestandteile enthalten sind. Fehlende Dokumente führen bei der Offenlegung zu Rückfragen oder Ablehnungen durch das Unternehmensregister.

Zusätzliche Dokumente für die Praxis

  • Bestätigungsvermerk bei prüfungspflichtigen Gesellschaften nach § 316 HGB
  • Ergebnisverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
  • XBRL-Taxonomie-Dateien für die elektronische Einreichung
  • Archivdateien im PDF/A-Format für die revisionssichere Speicherung

Dateiformate und technische Standards beim Download

Für die rechtssichere Verwendung des Jahresabschlusses sind die korrekten Dateiformate entscheidend. Die Offenlegung beim Unternehmensregister verlangt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich strukturierte XBRL-Daten.

Format Zweck Rechtliche Grundlage
XBRL Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister § 325 Abs. 1 HGB
PDF/A Revisionssichere Archivierung GoBD
PDF Standard Weitergabe an Banken, Gesellschafter Praxis
CSV/Excel Interne Auswertungen (optional)

Das XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) ist seit 2022 für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend. Die Taxonomie wird vom Unternehmensregister vorgegeben und jährlich aktualisiert.

PDF/A ist ein ISO-Standard (ISO 19005) für die Langzeitarchivierung. Im Gegensatz zu Standard-PDFs sind alle Schriften eingebettet und externe Verweise ausgeschlossen – das sichert dauerhafte Lesbarkeit.

Achtung

Standard-PDF-Dateien erfüllen nicht die Anforderungen der GoBD für die revisionssichere Archivierung. Verwenden Sie ausschließlich PDF/A-Formate für die Aufbewahrung nach § 257 HGB.

  • XBRL-Datei für Unternehmensregister vorhanden
  • PDF/A-Version für Archivierung erstellt
  • Standard-PDF für Banken und Gesellschafter verfügbar
  • Alle Dateien auf Vollständigkeit geprüft

Verwendungszwecke des heruntergeladenen Jahresabschlusses

Nach dem Download dient der Jahresabschluss verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Zwecken. Die wichtigsten Verwendungen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere folgen aus der Geschäftspraxis.

Offenlegung

  • XBRL-Format verpflichtend
  • Frist: 31.12.2026 für Abschluss 2025
  • Ordnungsgeld bis 25.000 € bei Versäumnis

Archivierung

  • PDF/A-Format erforderlich
  • Unveränderbarkeit sicherstellen
  • Zugriff jederzeit gewährleisten

Weitergabe

  • Kreditprüfung durch Banken
  • Due Diligence bei Unternehmensverkauf
  • Beschlussfassung der Gesellschafter

Interne Verwendung

Auch für interne Zwecke ist der digitale Jahresabschluss unverzichtbar. Die Geschäftsführung benötigt die Daten für Controlling, Planung und strategische Entscheidungen.

  • Mehrjahresvergleich und Trendanalysen
  • Kennzahlenberechnung (Eigenkapitalquote, ROI, Liquidität)
  • Grundlage für Wirtschaftsplanung und Budget
  • Nachweis gegenüber Betriebsprüfung und Finanzamt

Sicherheit und revisionssichere Archivierung

Die Archivierung des Jahresabschlusses unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen. Nach § 257 HGB müssen Jahresabschlüsse zehn Jahre aufbewahrt werden, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) konkretisieren die Anforderungen an die digitale Archivierung.

GoBD-Anforderungen an die Archivierung

  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder dokumentiert sein
  • Vollständigkeit: Alle Bestandteile müssen lückenlos archiviert werden
  • Nachvollziehbarkeit: Entstehung und Bearbeitung müssen protokolliert sein
  • Verfügbarkeit: Zugriff muss während der gesamten Aufbewahrungsfrist möglich sein
  • Ordnung: Systematische Ablage mit eindeutiger Zuordnung erforderlich

Hinweis

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Aufbewahrungsfrist am 31.12.2036. Stellen Sie sicher, dass Ihre Archivierungslösung diese Zeitspanne technisch und organisatorisch abdeckt.

Technische Sicherheitsmaßnahmen

Speicherung

  • Redundante Backup-Systeme
  • Geografisch getrennte Rechenzentren
  • Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung
  • Regelmäßige Integritätsprüfungen

Zugriffskontrolle

  • Rollenbasierte Berechtigungen
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Protokollierung aller Zugriffe
  • Regelmäßige Berechtigungsüberprüfung

„Eine rechtssichere Archivierung beginnt mit dem richtigen Dateiformat. PDF/A und XBRL in Kombination mit einem GoBD-konformen Dokumentenmanagementsystem erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und schützen vor Bußgeldern bei Betriebsprüfungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung beim Unternehmensregister nach Download

Nach § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) vom 01.08.2022 erfolgt die Einreichung ausschließlich digital.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Jahresabschlüsse zum 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Erleichterungen
Kleinstkapitalgesellschaft § 267a HGB Bilanz (verkürzt) Befreiung nach § 326 Abs. 2 HGB möglich
Kleine Kapitalgesellschaft § 267 Abs. 1 HGB Bilanz, Anhang Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
Mittelgroße Kapitalgesellschaft § 267 Abs. 2 HGB Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht Verkürzte GuV nach § 276 HGB
Große Kapitalgesellschaft § 267 Abs. 3 HGB Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk Keine Erleichterungen

Die elektronische Einreichung erfolgt über das Portal des Unternehmensregisters (www.unternehmensregister.de). Die Daten müssen im XBRL-Format strukturiert übermittelt werden.

Achtung

Die Offenlegung beim Bundesanzeiger ist seit dem DiRUG nicht mehr möglich. Alle Einreichungen erfolgen ausschließlich über das Unternehmensregister. Verwechslungen führen zu Fristverstößen und Ordnungsgeldern.

  • XBRL-Datei aus Download-Paket bereithalten
  • Registrierung beim Unternehmensregister prüfen
  • Frist 31.12.2026 für Abschluss 2025 beachten
  • Einreichungsbestätigung archivieren

Häufige Fehler beim Download und deren Vermeidung

Beim Download des Jahresabschlusses können verschiedene Fehler auftreten, die später zu rechtlichen oder praktischen Problemen führen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich mit einfachen Kontrollschritten vermeiden.

Unvollständige Dokumentenpakete

Oft werden nur einzelne Bestandteile heruntergeladen, während andere Pflichtdokumente fehlen. Prüfen Sie nach dem Download, ob alle für Ihre Größenklasse erforderlichen Unterlagen enthalten sind.

Typische Fehler

  • Anhang fehlt bei kleinen Gesellschaften
  • Lagebericht nicht heruntergeladen (mittelgroße/große GmbH)
  • XBRL-Datei für Offenlegung vergessen
  • PDF/A-Version für Archivierung nicht erstellt

Kontrollmaßnahmen

  • Checkliste nach § 264 HGB durchgehen
  • Größenklasse nach § 267 HGB prüfen
  • Alle Dateiformate (XBRL, PDF/A, PDF) sichern
  • Vollständigkeit vor Archivierung bestätigen

Falsche Dateiformate

Standard-PDF-Dateien erfüllen nicht die GoBD-Anforderungen. XBRL-Dateien werden für die interne Ablage gespeichert, aber nicht für die Offenlegung verwendet.

Hinweis

Moderne Bilanzierungstools wie OnlineBilanz.de stellen automatisch alle erforderlichen Formate bereit. Sie erhalten XBRL für die Offenlegung, PDF/A für die Archivierung und Standard-PDF für die Weitergabe – ohne manuelle Konvertierung.

Fehlende Versionskontrolle

Wird der Jahresabschluss nach dem ersten Download noch geändert (z. B. nach Gesellschafterbeschluss), muss die finale Version eindeutig gekennzeichnet werden. Verwenden Sie klare Dateinamen mit Datum und Versionsnummer.

  • Dateiname: Jahresabschluss_2025_final_20260315.pdf
  • Alte Versionen in separatem Ordner archivieren
  • Änderungsprotokoll für GoBD führen
  • Finale Version nach Offenlegung sperren

Download mit OnlineBilanz: So funktioniert der Prozess

OnlineBilanz.de bietet einen vollständig digitalen Workflow von der Dateneingabe bis zum Download aller erforderlichen Unterlagen. Der Prozess ist so gestaltet, dass alle rechtlichen Anforderungen automatisch erfüllt werden.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Dateneingabe: Erfassung der Bilanz- und GuV-Posten über intuitive Online-Formulare
  2. Steuerberaterprüfung: Automatische Weiterleitung an erfahrene Steuerberater zur fachlichen Kontrolle
  3. Korrektur und Freigabe: Bei Bedarf Rückfragen klären, dann finale Freigabe durch Steuerberater
  4. Download-Bereitstellung: Alle Dokumente (XBRL, PDF/A, Standard-PDF) stehen im Kundenbereich bereit
  5. Offenlegung: Optionale Direkteinreichung beim Unternehmensregister durch OnlineBilanz

Die Steuerberaterprüfung stellt sicher, dass alle Unterlagen den Anforderungen des HGB entsprechen. Formale Fehler, fehlende Pflichtangaben oder Bewertungsprobleme werden vor dem Download korrigiert.

< 24h

Durchschnittliche Prüfzeit

100%

Steuerberatergeprüfte Abschlüsse

3 Formate

XBRL, PDF/A, Standard-PDF

Enthaltene Dokumente im Download-Paket

  • Bilanz nach § 266 HGB (Vollversion und ggf. verkürzte Fassung)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang mit allen Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften)
  • XBRL-Taxonomie-Datei für Unternehmensregister
  • PDF/A-Versionen für revisionssichere Archivierung
  • Standard-PDF für Banken und Gesellschafter

„Der Download ist der letzte Schritt in einem rechtskonformen Prozess. Bei OnlineBilanz können Sie sicher sein, dass alle Unterlagen vollständig, formell korrekt und in den richtigen Formaten bereitstehen – geprüft von erfahrenen Steuerberatern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

OnlineBilanz bietet optional auch die Direkteinreichung beim Unternehmensregister an. Sie sparen sich die manuelle Registrierung und erhalten eine Einreichungsbestätigung für Ihre Unterlagen – vollautomatisch und fristgerecht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dateiformate erhalte ich beim Download des Jahresabschlusses?

Sie erhalten drei Formate: XBRL für die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB, PDF/A für die revisionssichere Archivierung nach GoBD und Standard-PDF für die Weitergabe an Banken, Gesellschafter oder Geschäftspartner. Alle Formate sind inhaltlich identisch, erfüllen aber unterschiedliche rechtliche und praktische Anforderungen.

Wie lange muss ich den heruntergeladenen Jahresabschluss aufbewahren?

Nach § 257 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse zehn Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Für einen Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2036. Die Archivierung muss nach den GoBD revisionssicher erfolgen, am besten im PDF/A-Format.

Kann ich den Jahresabschluss nach dem Download noch ändern?

Ja, bis zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung sind Änderungen möglich. Nach der Feststellung nach § 42a GmbHG und vor allem nach der Offenlegung beim Unternehmensregister sollten Änderungen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Dokumentieren Sie jede Änderung und laden Sie die finale Version erneut herunter. Kennzeichnen Sie die Dateien eindeutig mit Versionsnummer und Datum.

Wo muss ich den Jahresabschluss nach dem Download einreichen?

Alle Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) elektronisch offenlegen. Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ist die Offenlegung beim Bundesanzeiger nicht mehr möglich. Die Einreichung erfolgt im XBRL-Format innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Jahresabschluss offenlegen, Bilanz erstellen, Anhang erstellen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater