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Lesedauer

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OnlineBilanz Wissensdatenbank Bilanz selbst erstellen als Kleinunternehmer

Bilanz selbst erstellen als Kleinunternehmer: Wann Pflicht, wann EÜR — und was bei einer GmbH gilt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Die direkte Antwort

Meistens nein. Die meisten Kleinunternehmer im steuerrechtlichen Sinne sind nicht bilanzierungspflichtig — sie dürfen die einfachere EÜR nutzen. Eine Bilanzpflicht entsteht erst bei bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen oder bei Gründung einer GmbH oder UG.

Bilanz selbst erstellen als Kleinunternehmer“ — das klingt nach einer einfachen Frage. Die Antwort ist überraschend: Die meisten Kleinunternehmer müssen gar keine Bilanz erstellen. Wer unter den gesetzlichen Grenzen bleibt, darf die deutlich einfachere EÜR nutzen. Wer jedoch eine GmbH oder UG gründet, hat dieselben Bilanzpflichten wie jedes große Unternehmen — unabhängig von Größe und Umsatz. Gerade bei der Unternehmergesellschaft ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen zu kennen und die UG-Bilanz selbst zu erstellen oder erstellen zu lassen. Hierbei kann es sinnvoll sein, die Bilanz selbst mit einem Programm zu erstellen, das die digitale Erstellung vereinfacht und absichert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

800.000 €

Umsatzgrenze nach § 241a HGB — erst darüber wird aus dem Kleinunternehmer ein Bilanzierungspflichtiger

1 €

Stammkapital reicht für eine UG — und schon gilt volle Bilanzpflicht, unabhängig vom Umsatz

499,95 €

Festpreis netto (zzgl. USt.) bei OnlineBilanz — vollständiger GmbH/UG-Jahresabschluss für Gründer

1. Was ist ein Kleinunternehmer? Zwei verschiedene Bedeutungen

Das Wort „Kleinunternehmer“ wird im deutschen Steuerrecht in zwei verschiedenen Zusammenhängen verwendet — und das führt oft zu Verwirrung:

Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Regelung: Wer im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € erreicht, kann auf die Umsatzsteuer verzichten. Rechtsform spielt keine Rolle.

Kleines Unternehmen nach § 267 HGB

Handelsrechtliche Größenklasse für GmbHs: Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. €, Umsatz ≤ 15 Mio. €, ≤ 50 Mitarbeiter. Diese „kleine GmbH“ hat Erleichterungen bei der Bilanzierung — ist aber trotzdem bilanzierungspflichtig.

Wichtige Klarstellung

In diesem Artikel geht es um den Kleinunternehmer im Alltags- und Steuersinn — also Freiberufler, Soloselbstständige, kleine Gewerbetreibende und Gründer, die sich fragen, ob sie eine Bilanz erstellen müssen. Nicht um die handelsrechtliche Größenklasse „kleine GmbH“.

2. Bilanzpflicht oder EÜR — wann gilt was?

Die entscheidende Frage für jeden Kleinunternehmer: Muss ich eine Bilanz erstellen — oder reicht die einfachere EÜR?

Rechtsform / SituationBilanzpflicht?Alternative
Freiberufler (Arzt, Anwalt, Designer…)❌ NeinEÜR immer möglich
Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Gewerbe)❌ Nein (unter den Grenzen)EÜR möglich
Gewerbetreibender über den Grenzen✅ JaKeine — Bilanz Pflicht
Einzelkaufmann im Handelsregister✅ Ja (außer § 241a HGB-Ausnahme)EÜR nur unter Grenzen
GmbH — jede, unabhängig von Umsatz✅ ImmerKeine — Bilanz Pflicht
UG (haftungsbeschränkt)✅ ImmerKeine — Bilanz Pflicht

3. Umsatz- und Gewinngrenzen im Überblick

Für Gewerbetreibende außerhalb der Kapitalgesellschaften gibt es klare Grenzen, ab denen eine Pflicht zur Bilanzierung entsteht. Laut § 241a HGB sind Einzelkaufleute von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen beide Grenzen nicht überschreiten:

Umsatzgrenze

800.000 € Umsatz im Geschäftsjahr — dann EÜR möglich

Gewinngrenze

80.000 € Jahresüberschuss — dann EÜR möglich

Wer beide Grenzen unterschreitet: EÜR erlaubt, keine Bilanzpflicht. Wer eine der beiden Grenzen überschreitet: Bilanzierungspflicht — auch als Einzelkaufmann.

Freiberufler sind immer befreit

Freiberufler — Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Designer und andere freie Berufe nach § 18 EStG — sind grundsätzlich nie bilanzierungspflichtig, egal wie hoch ihr Umsatz ist. Sie dürfen immer die EÜR nutzen. Das gilt unabhängig von den Umsatzgrenzen des § 241a HGB.

4. EÜR vs. Bilanz: Der direkte Vergleich

Wer von der Bilanzierungspflicht befreit ist, nutzt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — ein deutlich einfacheres Verfahren:

KriteriumEÜRBilanz (doppelte Buchführung)
GrundprinzipEinnahmen minus Ausgaben = GewinnAktiva = Passiva; GuV separat
AufwandGering — einfache AufzeichnungHoch — vollständige doppelte Buchführung
BuchführungEinfache Einnahmen-/AusgabenlisteKontenrahmen, doppelte Verbuchung
InventurNicht erforderlichPflicht zum 31.12.
OffenlegungNicht erforderlichBundesanzeiger-Pflicht (GmbH)
Wer darf sie nutzen?Freiberufler, kleine Gewerbetreibende unter den GrenzenAlle — aber Pflicht für GmbH und größere Unternehmen

„Selbstständige und Gründer fragen mich oft, ob sie eine Bilanz erstellen müssen. Meine Antwort: Meistens nicht. Aber sobald eine GmbH oder UG gegründet wird — auch wenn sie nur 1 € Stammkapital hat und kaum Umsatz macht — gilt volle Bilanzpflicht. Das ist der Moment, an dem OnlineBilanz ins Spiel kommt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

5. Wenn der Kleinunternehmer eine GmbH gründet

Der häufigste Grund, warum ein Kleinunternehmer plötzlich mit dem Thema Bilanz konfrontiert wird: die Gründung einer GmbH oder UG. Ab diesem Moment gelten — unabhängig von Umsatz und Gewinn — dieselben Bilanzpflichten wie für jedes große Unternehmen:

  • Keine EÜR mehr möglich — Die GmbH muss zwingend doppelte Buchführung und Bilanz nach HGB führen
  • E-Bilanz ans Finanzamt — jährlich, via ELSTER, mit Steuerberater-Zertifikat
  • Unternehmensregister-Offenlegung Pflicht — der Jahresabschluss muss öffentlich eingereicht werden
  • Körperschaft- und Gewerbesteuer — statt Einkommensteuer auf Unternehmensgewinne
  • Eröffnungsbilanz — im ersten Jahr muss zusätzlich eine Eröffnungsbilanz aufgestellt werden. Bei OnlineBilanz im Festpreis inklusive.

UG als Einstieg in die Bilanzpflicht

Viele Kleinunternehmer gründen eine UG (haftungsbeschränkt) als günstigen Einstieg in die GmbH-Welt — ab 1 € Stammkapital. Was oft unterschätzt wird: Die UG hat dieselbe vollständige Bilanzpflicht wie eine GmbH. Zusätzlich gilt die Pflichtthesaurierung von 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage.

6. Was intern selbst erledigt werden kann

Als Kleinunternehmer (EÜR)

EÜR selbst erstellen · Belege einfach erfassen · Einnahmen und Ausgaben auflisten · EÜR-Formular (Anlage EÜR) selbst ausfüllen · Einkommensteuererklärung einreichen

Als GmbH-Gründer (Bilanz)

Buchführung intern führen · Jahresabschlussbuchungen vornehmen · Daten exportieren und an OnlineBilanz übergeben · Gesellschafterbeschluss zur Feststellung fassen

Nur mit Steuerberater (GmbH)

E-Bilanz via ELSTER einreichen · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung · Unternehmensregister-Offenlegung · Haftung für Richtigkeit

7. OnlineBilanz: Für GmbH-Gründer aus der Kleinunternehmer-Welt

Viele OnlineBilanz-Kunden kommen aus der Selbstständigkeit — Freiberufler und Solo-Selbstständige, die eine GmbH oder UG gegründet haben und zum ersten Mal mit der Bilanzierungspflicht konfrontiert sind. Für sie ist OnlineBilanz die ideale Lösung: vollständiger Jahresabschluss zum Festpreis, ohne Kanzleitermin, ohne Einarbeitung in das komplexe Bilanzrecht.

Was ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) beinhalten — auch für GmbH-Neugründer

Bilanz · GuV · Anlagespiegel · E-Bilanz · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung · Umsatzsteuerjahreserklärung · Unternehmensregister-Offenlegung · auf Wunsch StB-Signatur mit Berufshaftpflicht (Aufpreis) · 12 Monate Finanzamtsvertretung · 1 Jahr kostenlose Steuerberatung · Eröffnungsbilanz für Neugründungen inklusive

8. Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine Bilanz erstellen?

In den meisten Fällen nein. Freiberufler dürfen immer die EÜR nutzen. Gewerbetreibende unter den Grenzen des § 241a HGB (Umsatz ≤ 800.000 €, Gewinn ≤ 80.000 €) ebenfalls. Eine Bilanzpflicht entsteht erst beim Überschreiten dieser Grenzen oder bei Gründung einer GmbH oder UG.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Die EÜR ist die vereinfachte Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben. Die Bilanz ist die vollständige doppelte Buchführung mit Aktiva, Passiva, GuV und Anhang. Die EÜR ist deutlich einfacher — aber nur für bestimmte Unternehmensformen und -größen erlaubt.

Ich bin Kleinunternehmer und habe eine GmbH gegründet — was ändert sich?

Mit der GmbH-Gründung gilt sofort vollständige Bilanzierungspflicht — unabhängig von Umsatz und Gewinn. EÜR ist nicht mehr möglich. Sie brauchen eine Eröffnungsbilanz, jährliche Bilanzen, E-Bilanz via ELSTER, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen sowie Unternehmensregister-Offenlegung. OnlineBilanz übernimmt all das zum Festpreis von ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)

Kann ein Kleinunternehmer die Bilanz selbst erstellen, wenn er dazu verpflichtet ist?

Die interne Aufstellung ist erlaubt. Für die steuerrechtliche Einreichung (E-Bilanz, Steuererklärungen) ist ein Steuerberater gesetzlich erforderlich. OnlineBilanz verbindet beides: Sie bereiten intern vor, wir reichen rechtssicher ein.

9. Fazit: Bilanz selbst erstellen als Kleinunternehmer — meist nicht nötig, bei GmbH unvermeidlich

Bilanz selbst erstellen als Kleinunternehmer — die Antwort hängt von der Rechtsform ab. Wer als Freiberufler oder kleiner Gewerbetreibender unter den gesetzlichen Grenzen bleibt, braucht keine Bilanz. Wer eine GmbH oder UG gründet, hat von Tag eins an vollständige Bilanzierungspflicht — unabhängig von Größe und Umsatz.

Für den Übergang vom Kleinunternehmer zur GmbH ist OnlineBilanz die einfachste Lösung: kein Einarbeiten in Bilanzrecht, kein Kanzleitermin, klarer Festpreis.

  • Freiberufler: immer EÜR, nie Bilanzpflicht
  • Kleingewerbe unter 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn: EÜR möglich
  • GmbH oder UG: immer Bilanzpflicht — ab dem ersten Tag
  • GmbH-Gründer aus der Selbstständigkeit: OnlineBilanz — ab 499,95 € netto (zzgl. USt.), alles inklusive
„Der Sprung vom Kleinunternehmer zur GmbH ist aufregend — und bringt neue Pflichten mit sich. Die Bilanzpflicht ist eine davon. Mit OnlineBilanz ist sie kein Hindernis mehr.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

GmbH gegründet? Bilanzpflicht beginnt sofort — OnlineBilanz übernimmt alles.

GmbH/UG-Jahresabschluss mit OnlineBilanz — ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) Eröffnungsbilanz, E-Bilanz, alle Steuererklärungen und Unternehmensregister inklusive.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Gesetzliche Grundlagen: § 241a HGB, § 264 HGB, § 4 Abs. 3 EStG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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