Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogFristen Jahresabschluss 2026

Frist Jahresabschluss 2026 – Alle Termine & Fristen im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Für Geschäftsjahre, die am 31.12.2025 enden, gelten klare gesetzliche Fristen für Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro. Neben dem Jahresabschluss sind auch die Fristen für die Gewerbesteuer 2026 zu beachten, um Sanktionen zu vermeiden. Hier finden Sie alle relevanten Termine, Größenklassen und Pflichten nach HGB und GmbHG.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss 2025 muss je nach Unternehmensgröße innerhalb von 8 oder 11 Monaten nach § 42a GmbHG festgestellt und innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro.

Überblick: Alle Fristen für den Jahresabschluss 2026

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unterliegen strengen Fristen für die Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Fristen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt.

Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Frist Kleine Kapitalgesellschaft Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage
Feststellung 30.11.2026 (11 Monate) 31.08.2026 (8 Monate) § 42a GmbHG
Offenlegung 31.12.2026 (12 Monate) 31.12.2026 (12 Monate) § 325 HGB
Ordnungsgeld bei Versäumnis 500 – 25.000 Euro 500 – 25.000 Euro § 335 HGB

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist für die Offenlegung nicht mehr zuständig.

11 Monate

Feststellung kleine KapG

8 Monate

Feststellung mittel/groß

12 Monate

Offenlegung beim Unternehmensregister

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Fristen für Feststellung und Umfang der Offenlegungspflichten hängen von der Unternehmensgröße ab. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl.

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Rechtsgrundlage
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 § 267 Abs. 1 HGB
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 § 267 Abs. 2 HGB
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 § 267 Abs. 3 HGB

Hinweis

Die Größenklasse bestimmt nicht nur die Feststellungsfrist, sondern auch den Umfang der Offenlegungspflicht (z. B. Erleichterungen bei Bilanz und GuV nach § 326 HGB sowie Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 316 HGB).

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) können von weiteren Erleichterungen Gebrauch machen, unterliegen aber denselben Feststellungs- und Offenlegungsfristen.

Erstellungsfrist des Jahresabschlusses

Die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb einer angemessenen Frist aufzustellen. Eine konkrete Frist nennt das Gesetz nicht. Welche Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses im Detail gelten, hängt von der Rechtsform und Unternehmensgröße ab. Die HGB Aufstellung Jahresabschluss Frist ist somit immer im Einzelfall zu prüfen.

Die Aufstellung ist die Grundlage für die Feststellung durch die Gesellschafter. In der Praxis orientiert sich die Erstellungsfrist an der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG:

Kleine Kapitalgesellschaften

Die Erstellung sollte spätestens 10 Monate nach Bilanzstichtag erfolgen, um die Feststellungsfrist von 11 Monaten einhalten zu können.

Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaften

Die Erstellung sollte spätestens 7 Monate nach Bilanzstichtag erfolgen, um die Feststellungsfrist von 8 Monaten einhalten zu können.

Zur Aufstellung gehören Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 266 und § 275 HGB. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang (§ 284 HGB) und einen Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen.

Achtung

Versäumt der Geschäftsführer die rechtzeitige Aufstellung, kann dies eine Pflichtverletzung nach § 43 GmbHG darstellen und zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der aufgestellte Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1 GmbHG).

§ 42a GmbHG regelt die Feststellungsfristen differenziert nach Unternehmensgröße:

Unternehmensgröße Frist Stichtag für JA 2025 Rechtsgrundlage
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026 § 42a Abs. 2 S. 1 GmbHG
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026 § 42a Abs. 1 GmbHG
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026 § 42a Abs. 1 GmbHG

Die Feststellung ist formeller Akt und muss protokolliert werden. Die Feststellung ist Voraussetzung für die Gewinnverwendung nach § 29 GmbHG und die anschließende Offenlegung.

„Die Feststellungsfrist ist zwingend. Wird sie nicht eingehalten, gilt der Jahresabschluss als nicht festgestellt. Dies kann zur Nichtigkeit von Gewinnausschüttungen führen und die Offenlegungsfrist gefährden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Bei Ein-Personen-GmbHs kann der Gesellschafter die Feststellung allein vornehmen. Die Frist nach § 42a GmbHG gilt unverändert.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Die Offenlegung erfolgt seit dem 1. August 2022 (Inkrafttreten des DiRUG) ausschließlich in elektronischer Form beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Offenzulegende Unterlagen nach § 325 HGB:

  • Bilanz (§ 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)
  • Anhang (bei mittelgroßen/großen Kapitalgesellschaften nach § 284 HGB)
  • Lagebericht (bei mittelgroßen/großen Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB)
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (falls Prüfungspflicht besteht nach § 316 HGB)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss (§ 325 Abs. 1 S. 2 HGB)

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB von Offenlegungserleichterungen Gebrauch machen (z. B. verkürzte Bilanz, keine GuV-Offenlegung). Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB haben erweiterte Erleichterungen.

Achtung

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch kleine Kapitalgesellschaften müssen bis 31.12.2026 offenlegen, obwohl ihre Feststellungsfrist erst am 30.11.2026 endet.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Offenlegungsfrist Zeitfenster für Einreichung
Klein 30.11.2026 31.12.2026 1 Monat
Mittel/Groß 31.08.2026 31.12.2026 4 Monate

Ordnungsgelder und Sanktionen bei Fristversäumnis

Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB nicht eingehalten, kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld festsetzen.

Die Höhe des Ordnungsgeldes beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe wird nach Unternehmensgröße, Dauer der Versäumnis und Verschulden bemessen.

500 €

Mindestbetrag Ordnungsgeld

25.000 €

Höchstbetrag Ordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Das Ordnungsgeldverfahren wird vom Bundesamt für Justiz durchgeführt. Zunächst ergeht eine Androhung mit Fristsetzung zur Nachholung. Erfolgt keine fristgerechte Offenlegung, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.

Weitere Konsequenzen bei Fristversäumnis:

  • Wiederholte Festsetzung von Ordnungsgeldern bei fortgesetzter Säumnis (§ 335 Abs. 4 HGB)
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführer für das Ordnungsgeld unter Umständen
  • Reputationsschäden durch öffentliche Einsehbarkeit der Säumnis
  • Probleme bei Kreditvergabe und Bonitätsprüfung
  • Verstoß gegen Geschäftsführerpflichten nach § 43 GmbHG

Achtung

Das Ordnungsgeld entbindet nicht von der Offenlegungspflicht. Die Offenlegung muss zusätzlich nachgeholt werden. Bei anhaltender Säumnis können weitere Ordnungsgelder festgesetzt werden.

„In der Praxis werden Ordnungsgelder von 2.500 bis 5.000 Euro häufig festgesetzt. Bei größeren Gesellschaften oder wiederholter Säumnis steigen die Beträge deutlich. Eine frühzeitige Offenlegung vermeidet diese Kosten vollständig.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Seit dem 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich in elektronischer Form beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die Einreichung ist nur noch digital möglich.

Die Einreichung kann auf zwei Wegen erfolgen:

Direkte elektronische Einreichung

Upload der Unterlagen im strukturierten Format (XBRL für Bilanz/GuV, PDF für Anhang/Lagebericht) über das Einreichungsportal des Unternehmensregisters. Erfordert technische Kenntnisse und XBRL-Taxonomie.

Einreichung über Dienstleister

Nutzung spezialisierter Software (z. B. OnlineBilanz.de), die den gesamten Prozess automatisiert: Erstellung, XBRL-Konvertierung und Übermittlung an das Unternehmensregister.

Erforderliche technische Formate:

  • XBRL (eXtensible Business Reporting Language) für strukturierte Daten (Bilanz, GuV)
  • PDF/A für unstrukturierte Unterlagen (Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk)
  • Qualifizierte elektronische Signatur oder authentifizierte Übermittlung

Hinweis

OnlineBilanz.de bietet die vollständige digitale Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses. Die XBRL-Konvertierung und Übermittlung ans Unternehmensregister erfolgt automatisch und rechtssicher.

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Registernummer. Diese dient als Nachweis der fristgerechten Offenlegung gegenüber dem Bundesamt für Justiz.

Die veröffentlichten Daten sind im Unternehmensregister öffentlich einsehbar. Gläubiger, Geschäftspartner und Wettbewerber können die Jahresabschlüsse kostenpflichtig abrufen.

Checkliste: Jahresabschluss 2025 fristgerecht abschließen

Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass alle Fristen eingehalten und keine Ordnungsgelder riskiert werden:

  • Größenklasse nach § 267 HGB ermitteln (klein, mittelgroß oder groß)
  • Buchführung vollständig und ordnungsgemäß abschließen (§ 238, § 239 HGB)
  • Inventur zum Bilanzstichtag 31.12.2025 durchführen (§ 240 HGB)
  • Jahresabschluss erstellen: Bilanz (§ 266 HGB) und GuV (§ 275 HGB)
  • Bei mittelgroßen/großen Gesellschaften: Anhang (§ 284 HGB) und Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen
  • Bei Prüfungspflicht (§ 316 HGB): Wirtschaftsprüfer beauftragen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen (§ 42a GmbHG)
  • Gewinnverwendung beschließen (§ 29 GmbHG)
  • Offenlegungsunterlagen vorbereiten (§ 325 HGB)
  • Bei kleinen Gesellschaften: Offenlegungserleichterungen prüfen (§ 326 HGB)
  • Jahresabschluss in XBRL-Format konvertieren
  • Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister durchführen
  • Eingangsbestätigung archivieren als Nachweis der fristgerechten Offenlegung

Für den Jahresabschluss 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Stichtage:

Meilenstein Kleine KapG Mittelgroße/Große KapG
Erstellung abgeschlossen bis Oktober 2026 bis Juli 2026
Feststellung (§ 42a GmbHG) bis 30.11.2026 bis 31.08.2026
Offenlegung (§ 325 HGB) bis 31.12.2026 bis 31.12.2026

„Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung. Die XBRL-Konvertierung und elektronische Einreichung benötigen Zeit. Planen Sie mindestens 4-6 Wochen vor der jeweiligen Frist ein, um technische Probleme zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese 12-Monats-Frist nach § 325 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größenklasse.

Welche Frist gilt für die Feststellung des Jahresabschlusses bei kleinen GmbHs?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss nach § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag feststellen. Für den Jahresabschluss 2025 endet die Frist am 30.11.2026. Mittelgroße und große Gesellschaften haben nur 8 Monate Zeit (bis 31.08.2026).

Wie hoch sind die Ordnungsgelder bei verspäteter Offenlegung?

Das Bundesamt für Justiz kann nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Versäumnis und Verschulden. Das Ordnungsgeld entbindet nicht von der Offenlegungspflicht – die Unterlagen müssen zusätzlich nachgereicht werden.

Wo muss der Jahresabschluss eingereicht werden – Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen nicht mehr zuständig. Die Einreichung muss elektronisch in XBRL-Format erfolgen.

Welche Größenklassen gibt es und wie werden sie bestimmt?

Nach § 267 HGB gibt es drei Größenklassen: klein (≤ 6 Mio. € Bilanzsumme, ≤ 12 Mio. € Umsatz, ≤ 50 Mitarbeiter), mittelgroß (≤ 20 Mio. €, ≤ 40 Mio. €, ≤ 250) und groß (darüber). Die Einordnung erfolgt, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Was passiert, wenn die Feststellungsfrist versäumt wird?

Wird die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG versäumt, gilt der Jahresabschluss als nicht festgestellt. Dies kann zur Nichtigkeit von Gewinnausschüttungen führen und gefährdet die Einhaltung der Offenlegungsfrist. Der Geschäftsführer verletzt seine Pflichten nach § 43 GmbHG und kann schadensersatzpflichtig werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Fristen Jahresabschluss 2026 – Alle Deadlines im Überblick

Weiterführend: Aufstellungsgrundsätze Bilanz 2026: Alle Regeln im Überblick

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz