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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogFristen Jahresabschluss 2026

Fristen Jahresabschluss 2026: Aufstellung, Feststellung & Offenlegung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss unterliegt strengen gesetzlichen Fristen nach HGB und GmbHG. Aufstellung, Feststellung und Offenlegung müssen termingerecht erfolgen – sonst drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Hier finden Sie alle Fristen 2026 im Überblick.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für den Jahresabschluss 2025 gelten folgende Fristen 2026: Aufstellung innerhalb von 3 Monaten nach § 264 Abs. 1 HGB, Feststellung nach 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG, Offenlegung im Unternehmensregister nach 12 Monaten gemäß § 325 HGB. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Überblick: Die drei zentralen Fristen des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) durchläuft drei aufeinanderfolgende Phasen mit jeweils eigenen gesetzlichen Fristen. Diese Fristen sind zwingend einzuhalten und unterscheiden sich nach Rechtsform und Unternehmensgröße.

Grundlage bilden das Handelsgesetzbuch (HGB) und das GmbH-Gesetz (GmbHG). Die Einhaltung wird durch das Bundesamt für Justiz überwacht, das bei Verstößen Ordnungsgeldverfahren einleitet.

Aufstellung

  • Frist: 3 Monate
  • Rechtsgrundlage: § 264 Abs. 1 HGB
  • Für alle Kapitalgesellschaften gleich

Feststellung

  • Frist: 8 oder 11 Monate
  • Rechtsgrundlage: § 42a GmbHG
  • Abhängig von Größenklasse

Offenlegung

  • Frist: 12 Monate
  • Rechtsgrundlage: § 325 HGB
  • Gilt für alle Größenklassen

Hinweis

Wichtig seit DiRUG (01.08.2022): Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig für die Einreichung.

Für Geschäftsjahre, die mit dem 31.12.2025 enden, gelten folgende Stichtage in 2026: Aufstellung bis 31.03.2026, Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH), Offenlegung bis 31.12.2026.

Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 HGB

Die Aufstellungsfrist regelt, bis wann die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) den Jahresabschluss aufstellen müssen. Diese Pflicht trifft alle Kapitalgesellschaften unabhängig von ihrer Größe.

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen.

3 Monate

Aufstellungsfrist ab Bilanzstichtag

31.03.2026

Stichtag für Geschäftsjahr 2025

§ 264 HGB

Gesetzliche Grundlage

Was gehört zur Aufstellung?

Die Aufstellung umfasst die Erstellung aller Bestandteile des Jahresabschlusses gemäß § 242 HGB und § 264 HGB. Der Umfang hängt von der Größenklasse ab.

  • Bilanz nach § 266 HGB mit Gliederung nach Anlage 1
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 284 ff. HGB (bei Kleinstkapitalgesellschaften teilweise entbehrlich)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften)

Achtung

Achtung: Die Aufstellungsfrist ist eine Sollvorschrift. Ein Verstoß löst kein unmittelbares Ordnungsgeld aus, kann aber Haftungsrisiken für die Geschäftsführung begründen und zu Problemen bei der Feststellungsfrist führen.

In der Praxis ist die Einhaltung der Aufstellungsfrist dennoch entscheidend, da nur ein rechtzeitig aufgestellter Jahresabschluss fristgerecht festgestellt und offengelegt werden kann. Verzögerungen in der Aufstellung wirken sich unmittelbar auf die nachfolgenden Fristen aus.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bei der GmbH bzw. durch den Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung bei der AG. Diese Frist ist eine zwingende Muss-Vorschrift.

Nach § 42a Abs. 1 GmbHG sind die Gesellschafter verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist festzustellen. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Geschäftsjahres und variiert nach Größenklasse.

Größenklasse Feststellungsfrist Rechtsgrundlage Stichtag 2026 (für GJ 2025)
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate § 42a Abs. 1 GmbHG 30. November 2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate § 42a Abs. 2 GmbHG 31. August 2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate § 42a Abs. 2 GmbHG 31. August 2026

Besonderheiten bei kleinen Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB profitieren von einer verlängerten Feststellungsfrist von 11 Monaten. Dies gilt auch für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB.

Die verlängerte Frist berücksichtigt, dass kleine Gesellschaften häufig nicht über eigene Buchhaltungsabteilungen verfügen und auf externe Steuerberater angewiesen sind. Die Feststellung muss dennoch durch förmlichen Gesellschafterbeschluss erfolgen.

„In der Praxis empfehle ich, die Gesellschafterversammlung zur Feststellung mindestens 4 Wochen vor Fristablauf anzuberaumen. So bleibt ausreichend Zeit für eventuelle Korrekturen und die anschließende Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Konsequenzen verspäteter Feststellung

Eine verspätete oder unterlassene Feststellung hat mehrere rechtliche Konsequenzen. Sie verhindert die fristgerechte Offenlegung und kann zur Versagung der Entlastung der Geschäftsführung führen.

  • Unmöglichkeit der fristgerechten Offenlegung nach § 325 HGB
  • Ordnungsgeldverfahren wegen verspäteter Offenlegung (mittelbar)
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer bei schuldhafter Verzögerung
  • Probleme bei Kreditverhandlungen und Bonität

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegung ist die letzte und für alle Kapitalgesellschaften identische Frist. Sie dient der Publizität und ermöglicht Gläubigern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft.

Nach § 325 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss unverzüglich nach Feststellung, jedoch spätestens vor Ablauf von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag, beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einzureichen.

12 Monate

Offenlegungsfrist ab Bilanzstichtag

31.12.2026

Letztmöglicher Termin für GJ 2025

§ 325 HGB

Gesetzliche Grundlage

Einreichung beim Unternehmensregister

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Einreichung muss elektronisch im Format ESEF (European Single Electronic Format) oder XHTML erfolgen.

Hinweis

Wichtig: Die Einreichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich. Zuständig ist ausschließlich das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Die technische Abwicklung erfolgt über das Einreicheportal oder durch Software-Schnittstellen.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB und variiert erheblich je nach Größenklasse der Gesellschaft.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) Verkürzt Nein Optional Nein
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) Verkürzt Optional Ja Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) Vollständig Verkürzt Ja Ja
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) Vollständig Vollständig Ja Ja

Prüfungspflicht und Offenlegung

Prüfungspflichtige Gesellschaften (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB) müssen zusätzlich den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung offenlegen.

  • Festgestellter Jahresabschluss in elektronischer Form
  • Offenlegungsvermerk mit Datum der Feststellung
  • Bestätigungsvermerk bei prüfungspflichtigen Gesellschaften
  • Lagebericht bei mittelgroßen und großen Gesellschaften
  • Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex (bei börsennotierten AG)

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Einordnung in Größenklassen bestimmt den Umfang der Rechnungslegungspflichten, die Prüfungspflicht und teilweise auch die Fristen. Die Klassifizierung erfolgt nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Nach § 267 Abs. 4 HGB werden die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten. Ein einmaliges Überschreiten führt nicht automatisch zur Umgruppierung.

Kriterium Klein (§ 267 Abs. 1) Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) Groß (§ 267 Abs. 3)
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € ≤ 20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. € ≤ 40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer (Durchschnitt) ≤ 50 ≤ 250 > 250
Erforderliche Kriterien 2 von 3 2 von 3 2 von 3

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB

Eine Sonderstellung nehmen Kleinstkapitalgesellschaften ein. Sie profitieren von weitreichenden Erleichterungen bei Aufstellung, Inhalt und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Schwellenwerte § 267a HGB

  • Bilanzsumme: max. 350.000 €
  • Umsatzerlöse: max. 700.000 €
  • Arbeitnehmer: max. 10 im Jahresdurchschnitt
  • Mindestens 2 von 3 Kriterien an zwei Stichtagen

Erleichterungen für Kleinst-GmbH

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Keine GuV-Offenlegung erforderlich
  • Anhang teilweise verzichtbar (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)
  • Keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Trotz der Erleichterungen gelten auch für Kleinstkapitalgesellschaften die grundlegenden Fristen: Aufstellung innerhalb von 3 Monaten, Feststellung innerhalb von 11 Monaten, Offenlegung innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag.

Sanktionen und Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) systematisch überwacht. Bei Verstoß drohen empfindliche Ordnungsgelder, die mehrfach verhängt werden können.

Die Rechtsgrundlage bildet § 335 HGB. Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und gegen die persönlich verantwortlichen gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) festgesetzt werden.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Höhe des Ordnungsgeldes

Die Höhe des Ordnungsgeldes liegt im Ermessen des Bundesamts für Justiz und richtet sich nach Schwere und Dauer des Verstoßes, Unternehmensgröße und Wiederholungsfällen.

Verstoßart Typische Ordnungsgeldhöhe Bemerkung
Erstmaliger Verstoß (klein) 500 – 2.500 € Bei kurzfristiger Verspätung
Erstmaliger Verstoß (mittel) 2.500 – 7.500 € Höhere Unternehmensgröße
Wiederholter Verstoß 5.000 – 15.000 € Deutliche Steigerung
Beharrliche Weigerung 15.000 – 25.000 € Mehrfache Aufforderungen ignoriert

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden. Auch nach Zahlung eines ersten Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Bei weiterer Nichterfüllung drohen erneute, höhere Ordnungsgelder.

Verfahrensablauf Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungspflichten anhand des Handelsregisters. Nach Fristablauf erfolgt eine systematische Prüfung, ob der Jahresabschluss im Unternehmensregister vorliegt.

  1. Aufforderungsschreiben: Das BfJ fordert zur Offenlegung innerhalb einer Nachfrist (meist 6 Wochen) auf
  2. Androhung Ordnungsgeld: Bei Nichtreaktion wird ein konkretes Ordnungsgeld angedroht
  3. Festsetzung: Nach erneutem Fristablauf wird das Ordnungsgeld durch Bescheid festgesetzt
  4. Wiederholung: Die Offenlegungspflicht bleibt bestehen, weitere Verfahren sind möglich

„Ein Ordnungsgeldverfahren lässt sich durch rechtzeitige Offenlegung jederzeit beenden. Selbst nach Androhung oder Festsetzung entfällt die Pflicht erst mit tatsächlicher Einreichung beim Unternehmensregister.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Persönliche Haftung der Geschäftsführer

Das Ordnungsgeld kann nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Diese haften gemäß § 335 Abs. 3 HGB für die Erfüllung der Offenlegungspflicht.

  • Geschäftsführer haften persönlich für Ordnungsgelder nach § 335 HGB
  • Keine Freistellung durch Gesellschafterbeschluss möglich
  • Haftung auch bei Niederlegung des Amts für vergangene Geschäftsjahre
  • Zusätzliche Haftung nach § 43 GmbHG bei Pflichtverletzung gegenüber Gesellschaft

Praxisbeispiele zur Fristenberechnung 2026

Die korrekte Berechnung der Fristen ist in der Praxis entscheidend. Nachfolgend finden Sie konkrete Beispiele für verschiedene Größenklassen und Bilanzstichtage im Jahr 2026.

Beispiel 1: Kleine GmbH (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Eine kleine GmbH mit einem Jahresumsatz von 8 Mio. Euro und 35 Mitarbeitern schließt ihr Geschäftsjahr am 31.12.2025 ab. Die Gesellschaft erfüllt die Kriterien des § 267 Abs. 1 HGB.

Frist Rechtsgrundlage Stichtag 2026 Bemerkung
Aufstellung § 264 Abs. 1 HGB 31.03.2026 3 Monate nach Bilanzstichtag
Feststellung § 42a Abs. 1 GmbHG 30.11.2026 11 Monate (kleine Gesellschaft)
Offenlegung § 325 Abs. 1 HGB 31.12.2026 12 Monate nach Bilanzstichtag

Die Gesellschaft kann von verkürzten Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB profitieren und muss keine GuV veröffentlichen, wenn sie darauf verzichtet.

Beispiel 2: Mittelgroße GmbH (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Eine mittelgroße GmbH mit 15 Mio. Euro Bilanzsumme, 28 Mio. Euro Umsatz und 120 Mitarbeitern unterliegt der Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB. Die Feststellungsfrist verkürzt sich auf 8 Monate.

Frist Rechtsgrundlage Stichtag 2026 Besonderheit
Aufstellung § 264 Abs. 1 HGB 31.03.2026 Plus Prüfung erforderlich
Feststellung § 42a Abs. 2 GmbHG 31.08.2026 8 Monate (mittelgroße Gesellschaft)
Offenlegung § 325 Abs. 1 HGB 31.12.2026 Mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Hinweis

Praxishinweis: Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften sollte die Jahresabschlussprüfung bis spätestens Juni abgeschlossen sein, um ausreichend Zeit für Feststellung und Offenlegung zu haben.

Beispiel 3: Abweichender Bilanzstichtag (30.06.2025)

Eine kleine GmbH hat als Bilanzstichtag den 30.06.2025 (abweichendes Wirtschaftsjahr). Die Fristen verschieben sich entsprechend.

Frist Stichtag Berechnung
Aufstellung 30.09.2025 3 Monate ab 30.06.2025
Feststellung 31.05.2026 11 Monate ab 30.06.2025
Offenlegung 30.06.2026 12 Monate ab 30.06.2025

Bei abweichenden Bilanzstichtagen ist besondere Sorgfalt geboten. Die Fristen berechnen sich immer ab dem tatsächlichen Abschlussstichtag, nicht nach dem Kalenderjahr.

Praktische Tipps zur Fristverwaltung

Eine strukturierte Fristenverwaltung verhindert Ordnungsgelder und schafft Rechtssicherheit. Mit den folgenden Maßnahmen behalten Sie alle Termine im Blick.

Frühzeitige Planung und Zeitpuffer

Die gesetzlichen Fristen sind Höchstfristen. In der Praxis empfiehlt sich ein Zeitpuffer von mindestens 4-6 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag, um unvorhergesehene Verzögerungen aufzufangen.

  • Jahresabschlusstermine zu Jahresbeginn mit Steuerberater abstimmen
  • Interne Meilensteine mit Puffer zu gesetzlichen Fristen definieren
  • Gesellschafterversammlung frühzeitig einberufen (4-6 Wochen vor Feststellungsfrist)
  • Offenlegungsunterlagen bereits vor Feststellung vorbereiten
  • Elektronische Fristenerinnerung einrichten (Kalender, Buchhaltungssoftware)

Zusammenarbeit mit Steuerberater

Die meisten GmbHs beauftragen Steuerberater mit der Erstellung des Jahresabschlusses. Eine klare Aufgabenverteilung und verbindliche Termine sind essentiell.

Aufgaben Geschäftsführung

  • Vollständige Unterlagen zeitnah bereitstellen
  • Inventuren rechtzeitig durchführen
  • Rückfragen des Steuerberaters umgehend beantworten
  • Gesellschafterversammlung einberufen
  • Offenlegung beauftragen oder selbst durchführen

Aufgaben Steuerberater

  • Buchführung abschließen und abstimmen
  • Jahresabschluss aufstellen (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Steuerliche Optimierung und Beratung
  • Optional: Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Dokumentation für Prüfung (falls erforderlich)

„Die häufigste Ursache für Fristversäumnisse ist die verspätete Bereitstellung von Unterlagen an den Steuerberater. Je früher Sie alle Belege und Inventuren liefern, desto mehr Zeitreserve haben Sie für die nachfolgenden Schritte.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Lösungen und Automatisierung

Moderne Buchhaltungssoftware und spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz.de unterstützen bei der Fristeneinhaltung durch automatisierte Prozesse und integrierte Offenlegungsfunktionen.

  • Automatische Fristenerinnerung: Software-Lösungen erinnern rechtzeitig an bevorstehende Termine
  • Elektronische Einreichung: Direkte XHTML-Konvertierung und Upload zum Unternehmensregister
  • Dokumentenmanagement: Zentrale Ablage aller Jahresabschlussunterlagen
  • Statusverfolgung: Übersicht über Aufstellung, Feststellung und Offenlegung in Echtzeit

Checkliste: Jahresabschluss termingerecht abschließen

Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass alle Schritte rechtzeitig erfolgen und keine Frist versäumt wird.

Zeitpunkt Maßnahme Verantwortlich
Januar Jahresinventur durchführen, Belege sammeln Geschäftsführung
Februar Unterlagen an Steuerberater übergeben Geschäftsführung
März Jahresabschluss aufstellen (Frist: 31.03.) Steuerberater
April-Juli Prüfung durchführen (bei Prüfungspflicht) Wirtschaftsprüfer
August/November Gesellschafterversammlung zur Feststellung Geschäftsführung
Bis Dezember Offenlegung beim Unternehmensregister (Frist: 31.12.) Geschäftsführung/Steuerberater

Hinweis

OnlineBilanz-Tipp: Nutzen Sie spezialisierte Software zur Jahresabschlusserstellung. OnlineBilanz.de bietet eine vollautomatische XHTML-Konvertierung und direkte Einreichung beim Unternehmensregister – so vermeiden Sie Formatierungsfehler und sparen Zeit.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025 einer kleinen GmbH?

Für eine kleine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026: Aufstellung bis 31.03.2026 (§ 264 Abs. 1 HGB), Feststellung bis 30.11.2026 (§ 42a Abs. 1 GmbHG) und Offenlegung bis 31.12.2026 (§ 325 HGB). Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate, da kleine Kapitalgesellschaften von der verlängerten Frist profitieren.

Wo muss der Jahresabschluss seit 2022 offengelegt werden?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig für die Einreichung von Jahresabschlüssen. Die Unterlagen müssen elektronisch im Format XHTML oder ESEF eingereicht werden.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung?

Das Ordnungsgeld bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung beträgt nach § 335 HGB zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie Wiederholungsfällen. Das Bundesamt für Justiz kann das Ordnungsgeld mehrfach festsetzen, auch nach bereits erfolgter Zahlung, solange die Offenlegungspflicht nicht erfüllt ist.

Welche Feststellungsfrist gilt für mittelgroße Kapitalgesellschaften?

Mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB müssen den Jahresabschluss innerhalb von 8 Monaten nach dem Abschlussstichtag feststellen (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies eine Feststellung bis spätestens 31.08.2026. Diese verkürzte Frist gilt auch für große Kapitalgesellschaften und berücksichtigt die Prüfungspflicht nach § 316 HGB.

Was passiert, wenn die Aufstellungsfrist von 3 Monaten überschritten wird?

Die Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 HGB ist eine Sollvorschrift. Ein direktes Ordnungsgeld wird nicht verhängt. Allerdings kann die Überschreitung Haftungsrisiken für die Geschäftsführung nach § 43 GmbHG begründen und macht die Einhaltung der nachfolgenden Feststellungs- und Offenlegungsfristen praktisch unmöglich. Indirekt droht dadurch ein Ordnungsgeld wegen verspäteter Offenlegung.

Welche Unterlagen müssen kleine GmbHs beim Unternehmensregister einreichen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen gemäß § 326 HGB eine verkürzte Bilanz und einen Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann wahlweise offengelegt werden. Ein Lagebericht ist nicht erforderlich. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können weitere Erleichterungen nutzen und müssen keine GuV einreichen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater