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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogFrist Jahresabschluss erstellen

Frist Jahresabschluss erstellen 2026: Alle Deadlines im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Frist für das Erstellen des Jahresabschlusses gehört zu den wichtigsten gesetzlichen Pflichten für Kapitalgesellschaften. Wer die Deadlines für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung versäumt, riskiert empfindliche Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro. Einen vollständigen Überblick über alle Jahresabschluss Fristen nach HGB für 2026 finden Sie in unserem Leitfaden – mit konkreten Stichtagen, rechtlichen Grundlagen und praktischen Handlungsempfehlungen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei die Fristen für die Bundesanzeiger-Veröffentlichung, deren Nichteinhaltung unmittelbar sanktioniert wird.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis zum 30.06.2026 aufstellen, mittlere und große bis zum 31.03.2026. Die Feststellung erfolgt bis 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen gemäß § 325 HGB.

Warum gibt es gesetzliche Fristen für den Jahresabschluss?

Das Handelsgesetzbuch (HGB) legt präzise fest, bis wann der Jahresabschluss erstellt, festgestellt und offengelegt werden muss. Diese gesetzlichen Fristen dienen dem Schutz von Gläubigern, Geschäftspartnern und potenziellen Investoren.

Durch die zeitnahe Veröffentlichung erhalten alle Interessierten Zugang zu verlässlichen Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Die Transparenzpflicht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Handelsrechts und sichert die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs.

Hinweis

Die Fristenregelung basiert auf dem Grundsatz der Publizität: Kapitalgesellschaften genießen das Privileg der Haftungsbeschränkung – im Gegenzug müssen sie ihre wirtschaftliche Lage transparent machen.

Die gesetzlichen Fristen stellen sicher, dass die Informationen nicht veraltet sind. Ein Jahresabschluss, der zwei Jahre nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht wird, wäre für die wirtschaftliche Beurteilung weitgehend wertlos.

Für wen gelten die Fristen zum Erstellen des Jahresabschlusses?

Die Fristen für das Erstellen des Jahresabschlusses gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264 HGB. Dazu zählen die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG).

Die Pflichten gelten unabhängig von der Größe der Gesellschaft. Allerdings unterscheiden sich die konkreten Fristen je nach Größenklasse gemäß § 267 HGB: Kleine Kapitalgesellschaften erhalten für bestimmte Schritte längere Fristen als mittlere oder große Gesellschaften.

GmbH

Alle GmbHs sind unabhängig von ihrer Größe zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung verpflichtet.

UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft unterliegt denselben Pflichten wie die GmbH gemäß § 5a GmbHG.

AG

Aktiengesellschaften haben zusätzliche Prüfungspflichten und kürzere Fristen aufgrund ihrer Rechtsform.

Personengesellschaften (OHG, KG) haben zwar ebenfalls eine Buchführungspflicht nach § 238 HGB, unterliegen aber nicht denselben strengen Offenlegungspflichten wie Kapitalgesellschaften. Einzelkaufleute sind von der Offenlegungspflicht vollständig befreit.

Alle Fristen für den Jahresabschluss 2026 im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt alle relevanten Fristen für Kapitalgesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025. Die Stichtage variieren je nach Größenklasse der Gesellschaft.

Schritt Kleine KapG Mittlere/Große KapG Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss 30.06.2026 31.03.2026 § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung durch Gesellschafter 30.11.2026 31.08.2026 § 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegung Unternehmensregister 31.12.2026 31.12.2026 § 325 HGB
Steuererklärung (ohne Berater) 31.07.2026 31.07.2026 § 149 Abs. 2 AO
Steuererklärung (mit Berater) 28.02.2027 28.02.2027 § 149 Abs. 3 AO

Achtung

Wichtig: Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Erfüllung der Offenlegungspflicht.

Die Fristen bauen aufeinander auf: Erst wird der Jahresabschluss aufgestellt, dann durch die Gesellschafter festgestellt und schließlich offengelegt. Jeder Schritt hat seine eigene gesetzliche Deadline.

3

Hauptfristen zu beachten

12 Monate

Maximale Offenlegungsfrist

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

Frist 1: Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Aufstellung ist der erste Schritt im Jahresabschlussprozess. Gemäß § 264 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) den Jahresabschluss innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende des Geschäftsjahres vollständig erstellen.

Kleine Kapitalgesellschaften

Aufstellungsfrist: 6 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Geschäftsjahresende 31.12.2025 ist die Deadline der 30.06.2026.

Mittlere/Große Kapitalgesellschaften

Aufstellungsfrist: 3 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Geschäftsjahresende 31.12.2025 ist die Deadline der 31.03.2026.

Die Aufstellung bedeutet, dass alle Bestandteile des Jahresabschlusses vollständig erstellt sein müssen. Der Mindestumfang richtet sich nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung).

Für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB genügen Bilanz und GuV. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang gemäß § 284 HGB erstellen. Bei großen Kapitalgesellschaften kommt der Lagebericht nach § 289 HGB hinzu.

„Die Aufstellungsfrist wird in der Praxis häufig unterschätzt. Viele Geschäftsführer gehen fälschlicherweise davon aus, dass die 12-Monats-Frist für die Offenlegung auch für die Aufstellung gilt. Das ist ein kostspieliger Irrtum.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Bilanz nach § 266 HGB mit Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang (ab mittelgroßen Gesellschaften) gemäß § 284 HGB
  • Lagebericht (nur große KapG) nach § 289 HGB
  • Unterschrift der Geschäftsführer auf allen Dokumenten

Frist 2: Feststellung durch die Gesellschafter

Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafter festgestellt werden. Dies erfolgt in der Regel durch Beschluss der Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG. Erst durch die Feststellung wird der Jahresabschluss rechtlich verbindlich.

Die Feststellungsfrist beträgt gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate für kleine Kapitalgesellschaften und 8 Monate für mittlere und große Kapitalgesellschaften nach dem Ende des Geschäftsjahres.

Hinweis

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung bis zum 30.11.2026 (kleine KapG) bzw. bis zum 31.08.2026 (mittlere/große KapG) erfolgen.

Die Feststellung erfordert einen formellen Gesellschafterbeschluss. Bei einer Einpersonen-GmbH kann der alleinige Gesellschafter den Jahresabschluss durch schriftliche Erklärung feststellen. Bei mehreren Gesellschaftern ist grundsätzlich eine Gesellschafterversammlung erforderlich.

Wichtig: Die Feststellung ist nicht identisch mit der Gewinnverwendung. Die Gesellschafter können im selben Beschluss oder in einem separaten Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses entscheiden (Ausschüttung, Einstellung in Rücklagen etc.).

  • Formeller Gesellschafterbeschluss erforderlich
  • Protokollierung der Gesellschafterversammlung
  • Einhaltung der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Mehrheitserfordernisse
  • Unterschrift aller Gesellschafter (bei Einpersonen-GmbH: schriftliche Feststellung)
  • Aufbewahrung des Feststellungsbeschlusses zu den Gesellschafterunterlagen

Frist 3: Offenlegung beim Unternehmensregister

Die letzte Stufe ist die Offenlegung des festgestellten Jahresabschlusses. Gemäß § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Unternehmensregister einreichen.

Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag für alle Größenklassen. Bei einem Geschäftsjahresende am 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Achtung: Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften können von Erleichterungen nach § 326 HGB Gebrauch machen und eine verkürzte Bilanz einreichen.

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Erleichterungen
Klein Bilanz, ggf. Anhang § 326 HGB: verkürzte Bilanz möglich, keine GuV-Pflicht
Mittelgroß Bilanz, GuV, Anhang § 327 HGB: verkürzte GuV möglich
Groß Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht Keine Erleichterungen, vollständige Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Einreichportal des Unternehmensregisters. Die Dokumente müssen in einem strukturierten Format (meist XBRL oder PDF) hochgeladen werden.

„Viele Mandanten unterschätzen die technischen Anforderungen der elektronischen Offenlegung. Eine frühzeitige Vorbereitung verhindert, dass die Frist in letzter Minute unter Zeitdruck gerät und Fehler passieren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuerliche Fristen: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Parallel zu den handelsrechtlichen Fristen müssen Kapitalgesellschaften auch die steuerlichen Abgabefristen beachten. Die Körperschaftsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung basieren auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss.

Gemäß § 149 Abs. 2 AO muss die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Geschäftsjahresende 31.12.2025 ist die Frist also der 31.07.2026.

Ohne steuerlichen Berater

Abgabefrist: 31.07.2026 gemäß § 149 Abs. 2 AO. Diese Frist ist deutlich kürzer als die handelsrechtliche Offenlegungsfrist.

Mit steuerlichem Berater

Verlängerte Frist: 28.02.2027 gemäß § 149 Abs. 3 AO. Die Fristverlängerung gilt automatisch bei ordnungsgemäßer Bevollmächtigung.

Die Fristverlängerung für steuerlich beratene Unternehmen gilt nur, wenn der Steuerberater ordnungsgemäß bevollmächtigt ist und keine Säumnisse in der Vergangenheit vorliegen. Das Finanzamt kann die Fristverlängerung in Einzelfällen versagen.

Hinweis

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt gemäß § 152 AO einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt mindestens 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenen Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

Zusätzlich zu Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer müssen gegebenenfalls weitere Erklärungen abgegeben werden: Umsatzsteuererklärung (bei monatlicher/vierteljährlicher Voranmeldung), Lohnsteueranmeldungen bei Arbeitnehmern sowie eventuelle Feststellungserklärungen.

Konsequenzen bei Versäumnis der Fristen

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen für Jahresabschlüsse kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Die Sanktionen reichen von Ordnungsgeldern bis hin zu strafrechtlichen Folgen.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Gemäß § 335 HGB kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festgesetzt werden.

Das Ordnungsgeldverfahren richtet sich nicht gegen die Gesellschaft, sondern persönlich gegen die Geschäftsführer. Diese haften für die Zahlung, können das Ordnungsgeld also nicht auf die Gesellschaft abwälzen.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld entfällt nicht, wenn der Jahresabschluss nachträglich eingereicht wird. Auch nach verspäteter Offenlegung bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Nur die Höhe kann sich durch Nachholung reduzieren.

Verspätungszuschlag bei Steuererklärungen

Bei verspäteter Abgabe der Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuererklärung setzt das Finanzamt gemäß § 152 AO einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt mindestens 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro monatlich.

Ab dem Jahr 2019 ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei einer Verspätung von mehr als 14 Monaten zwingend vorgeschrieben. Das Finanzamt hat hier keinen Ermessensspielraum mehr.

Weitere Rechtsfolgen

  • Verlust steuerlicher Vergünstigungen: Bestimmte steuerliche Wahlrechte können bei verspäteter Abgabe verfallen.
  • Schätzungsbescheide: Das Finanzamt kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn die Erklärung trotz Aufforderung nicht eingereicht wird.
  • Versagung von Krediten: Banken fordern aktuelle Jahresabschlüsse. Fehlende Unterlagen können Kreditentscheidungen negativ beeinflussen.
  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer können bei schuldhafter Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig werden.
  • Löschung der Gesellschaft: Bei dauerhafter Nichteinhaltung kann das Registergericht ein Löschungsverfahren nach § 394 FamFG einleiten.

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

0,25 %

Verspätungszuschlag pro Monat

Persönlich

Haftung der Geschäftsführer

Praktische Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer

Die Einhaltung der Jahresabschlussfristen erfordert eine strukturierte Planung und rechtzeitige Vorbereitung. Die folgenden Empfehlungen helfen Geschäftsführern, alle Deadlines sicher einzuhalten.

  • Frühzeitige Beauftragung eines Steuerberaters oder Jahresabschluss-Tools
  • Vollständige und geordnete Buchführung während des gesamten Geschäftsjahres
  • Terminkalender mit allen relevanten Fristen anlegen (Aufstellung, Feststellung, Offenlegung)
  • Rechtzeitige Einberufung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung
  • Technische Vorbereitung für die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Dokumentation aller Beschlüsse und Unterschriften
  • Abstimmung zwischen Handels- und Steuerbilanz frühzeitig vornehmen
  • Pufferzeiten einplanen für unvorhergesehene Verzögerungen

„Die größten Probleme entstehen nicht durch mangelndes Wissen, sondern durch Aufschieberitis. Geschäftsführer sollten die Jahresabschluss-Erstellung als laufenden Prozess verstehen, nicht als einmalige Pflichtübung am Jahresende.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zeitplanung für 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Zeitraum Aktivität Verantwortlich
Januar–März 2026 Vervollständigung Buchführung, Vorbereitung Inventur, Abstimmung mit Steuerberater Geschäftsführung/Buchhaltung
Bis 31.03.2026 Aufstellung Jahresabschluss (mittlere/große KapG) Geschäftsführung
Bis 30.06.2026 Aufstellung Jahresabschluss (kleine KapG) Geschäftsführung
Bis 31.08.2026 Feststellung durch Gesellschafter (mittlere/große KapG) Gesellschafterversammlung
Bis 30.11.2026 Feststellung durch Gesellschafter (kleine KapG) Gesellschafterversammlung
Bis 31.12.2026 Offenlegung beim Unternehmensregister (alle Größenklassen) Geschäftsführung

Die frühzeitige Beauftragung eines Steuerberaters oder die Nutzung digitaler Tools wie OnlineBilanz.de ermöglicht eine erhebliche Zeitersparnis. Professionelle Unterstützung reduziert nicht nur das Fehlerrisiko, sondern schafft auch die notwendigen Freiräume im operativen Geschäft.

Hinweis

OnlineBilanz.de unterstützt GmbHs, UGs und AGs bei der rechtskonformen Erstellung, Feststellung und elektronischen Offenlegung von Jahresabschlüssen. Die Software führt automatisch durch alle gesetzlichen Anforderungen und erinnert rechtzeitig an alle Fristen.

Eine laufende, saubere Buchführung ist die beste Voraussetzung für einen reibungslosen Jahresabschluss. Geschäftsführer sollten monatliche oder quartalsweise Auswertungen erstellen lassen, um den Überblick zu behalten und böse Überraschungen am Jahresende zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 erstellt sein?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis zum 30.06.2026 aufstellen, mittlere und große Gesellschaften bis zum 31.03.2026. Diese Fristen ergeben sich aus § 264 Abs. 1 HGB und betreffen die Aufstellung durch die Geschäftsführung. Die Feststellung durch die Gesellschafter erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt gemäß § 42a GmbHG.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 Euro und 25.000 Euro und richtet sich persönlich gegen die Geschäftsführer. Die Zahlung entfällt auch dann nicht, wenn der Jahresabschluss nachträglich eingereicht wird.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Erfüllung der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Die Einreichung muss bis zum 31.12.2026 (bei Bilanzstichtag 31.12.2025) erfolgen.

Welche Fristen gelten für kleine GmbHs beim Jahresabschluss?

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB müssen den Jahresabschluss bis zum 30.06.2026 aufstellen (6 Monate), bis zum 30.11.2026 durch die Gesellschafter feststellen lassen (11 Monate) und bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenlegen (12 Monate). Alle Fristen beziehen sich auf den Bilanzstichtag 31.12.2025.

Kann die Frist für die Steuererklärung verlängert werden?

Ja, bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist gemäß § 149 Abs. 3 AO automatisch. Statt 31.07.2026 gilt dann der 28.02.2027 als Frist für die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung des Beraters und keine Säumnisse in der Vergangenheit.

Wer haftet bei Fristversäumnis – die GmbH oder der Geschäftsführer?

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB richtet sich persönlich gegen die Geschäftsführer, nicht gegen die Gesellschaft. Die Geschäftsführer haften also persönlich für die Zahlung und können diese nicht auf die GmbH abwälzen. Zudem können bei schuldhafter Pflichtverletzung Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer entstehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater