Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Fristen HGB

Jahresabschluss Fristen 2026: Alle HGB-Deadlines im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das Handelsgesetzbuch schreibt verbindliche Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses vor. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Dieser Leitfaden zeigt alle relevanten Deadlines für 2026 mit konkreten Stichtagen für GmbH, UG und AG.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen: Aufstellung bis 30.06.2026 (klein) bzw. 31.03.2026 (mittel/groß), Feststellung bis 30.11.2026 bzw. 31.08.2026, Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026. Details zu allen relevanten Fristen für die Einreichung finden Sie in unserem Überblick. Bei Versäumnissen drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Grundlagen der Jahresabschluss-Fristen nach HGB

Das Handelsgesetzbuch regelt in den §§ 242, 243, 264, 325 HGB verbindliche Fristen für die Erstellung, Feststellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Diese Fristen gelten primär für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und sollen Gläubiger, Geschäftspartner sowie Investoren durch zeitnahe Informationen schützen.

Die Fristen unterscheiden sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben längere Fristen zur Aufstellung und Feststellung als mittelgroße und große Unternehmen. Die Offenlegungsfrist ist jedoch für alle Größenklassen identisch.

Hinweis

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung über den Bundesanzeiger ist nicht mehr relevant.

Für den Jahresabschluss 2025 mit dem üblichen Bilanzstichtag 31.12.2025 sind daher die Fristen für den Jahresabschluss im Jahr 2026 zu beachten. Die Nichtbeachtung dieser Deadlines führt zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

3

Hauptfristen nach HGB

11

Monate Feststellungsfrist (klein)

12

Monate Offenlegungsfrist

Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb der den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden Zeit aufgestellt werden. Die konkrete Frist richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB.

Unternehmensgröße Aufstellungsfrist Stichtag für JA 2025
Kleine Kapitalgesellschaft 6 Monate 30.06.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 3 Monate 31.03.2026
Große Kapitalgesellschaft 3 Monate 31.03.2026

Die Aufstellung bedeutet, dass alle Bestandteile des Jahresabschlusses vollständig erstellt sein müssen. Bei kleinen Kapitalgesellschaften umfasst dies gemäß § 264 Abs. 1 HGB mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Die Aufstellung erfolgt durch den Geschäftsführer (GmbH/UG) bzw. den Vorstand (AG) und wird durch Unterzeichnung dokumentiert.

  • Bilanz nach § 266 HGB (Aktivseite und Passivseite)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang mit Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht (nur mittelgroße und große Gesellschaften)
  • Unterzeichnung durch alle Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder

Achtung

Die Aufstellungsfrist beginnt unmittelbar nach Ende des Geschäftsjahres. Bei Fristversäumnis kann das Registergericht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB festsetzen, auch wenn noch keine Offenlegungspflicht entstanden ist.

Frist zur Feststellung durch die Gesellschafter

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG (bzw. entsprechenden Vorschriften für UG und AG) muss der aufgestellte Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Feststellung ist ein förmlicher Beschluss, der die Richtigkeit des Jahresabschlusses bestätigt.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Stichtag für JA 2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026

Die Feststellungsfrist gemäß § 42a GmbHG ist eine gesetzliche Maximalfrist. Der Gesellschaftsvertrag kann kürzere Fristen vorsehen, aber keine längeren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, nicht mit der Aufstellung des Jahresabschlusses.

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und muss im Protokoll dokumentiert werden. Bei Einpersonengesellschaften (z.B. Ein-Mann-GmbH) genügt die schriftliche Feststellung durch den alleinigen Gesellschafter.

„In der Praxis wird die Feststellung häufig zu spät vorgenommen. Dabei ist zu beachten, dass die Offenlegungsfrist unabhängig vom Feststellungszeitpunkt läuft. Eine verspätete Feststellung verzögert oft die gesamte Fristenkette und führt zu vermeidbaren Ordnungsgeldern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften muss vor der Feststellung die Prüfung durch einen Abschlussprüfer nach § 316 HGB erfolgen. Dies betrifft mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie bestimmte kleine Gesellschaften bei Überschreitung spezieller Schwellenwerte.

Frist zur Offenlegung im Unternehmensregister

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss sowie weitere Unterlagen elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Diese Pflicht gilt für alle Größenklassen und dient der öffentlichen Transparenz.

Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1a HGB. Für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026. Diese Frist gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Offenlegungspflichtige Unterlagen Kleine KapG Mittelgroße KapG Große KapG
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Lagebericht
Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht)
Ergebnisverwendungsbeschluss

Seit dem DiRUG erfolgt die Offenlegung ausschließlich in elektronischer Form über das Portal des Unternehmensregisters. Die Unterlagen müssen im XHTML-Format (strukturiert) oder als PDF eingereicht werden. Eine Papiereinreichung ist nicht mehr möglich.

Achtung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist setzt das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeld fest. Die Mindesthöhe beträgt 500 Euro, die Höchstgrenze liegt bei 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Eine Mahnung erfolgt in der Regel nicht – das Ordnungsgeld wird direkt verhängt.

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB von Offenlegungserleichterungen Gebrauch machen. Sie dürfen die Gewinn- und Verlustrechnung in verkürzter Form offenlegen oder ganz weglassen, wenn bestimmte Angaben im Anhang gemacht werden.

Steuerliche Abgabefristen für den Jahresabschluss

Parallel zu den handelsrechtlichen Fristen bestehen steuerrechtliche Pflichten zur Abgabe der Steuererklärungen. Die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und ggf. Umsatzsteuerjahreserklärung sind beim Finanzamt einzureichen.

Nach § 149 Abs. 2 AO beträgt die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen 7 Monate nach Ende des Kalenderjahres. Für das Jahr 2025 wäre dies der 31.07.2026. Diese Frist gilt bei eigener Erstellung ohne steuerlichen Berater.

Ohne Steuerberater

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • E-Bilanz (elektronische Übermittlung)

Mit Steuerberater

  • Automatische Fristverlängerung bei Beratervollmacht
  • Keine gesonderte Antragstellung nötig
  • E-Bilanz bleibt Pflicht

Die E-Bilanz ist gemäß § 5b EStG seit 2012 für bilanzierende Unternehmen verpflichtend. Sie muss elektronisch in der vom Finanzamt vorgegebenen Taxonomie (XBRL-Format) übermittelt werden und ist Bestandteil der Steuererklärung.

Hinweis

Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge nach § 152 AO festgesetzt werden. Diese betragen mindestens 25 Euro pro Monat, bei Körperschaften mit Gewinnen ab 37.500 Euro pauschal 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat.

Unternehmen sollten die handelsrechtlichen und steuerlichen Fristen gemeinsam planen. In der Praxis empfiehlt sich die Mandatierung eines Steuerberaters, da dies nicht nur die Abgabefrist verlängert, sondern auch die Qualität der Steuererklärungen sicherstellt.

Größenklassen nach § 267 HGB im Detail

Die Zuordnung zu einer Größenklasse bestimmt die anwendbaren Fristen und Offenlegungspflichten. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Schwellenwerten für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Eine Kapitalgesellschaft gilt als Gesellschaft bestimmter Größe, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Dies verhindert eine Größenänderung aufgrund einmaliger Schwankungen.

Merkmal Kleine KapG Mittelgroße KapG Große KapG
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € 6 bis 20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. € 12 bis 40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) ≤ 50 51 bis 250 > 250

Die aktuellen Schwellenwerte gelten seit dem Inkrafttreten des MicroBilG 2012 und wurden letztmalig durch die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie angepasst. Für 2026 sind diese Grenzen unverändert.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB

Neben den drei Hauptkategorien kennt das HGB auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Diese profitieren von weitreichenden Erleichterungen bei Ansatz, Ausweis und Offenlegung.

Merkmal Schwellenwert
Bilanzsumme ≤ 350.000 €
Umsatzerlöse ≤ 700.000 €
Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) ≤ 10

Auch hier gilt die Zwei-aus-drei-Regel. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 2 HGB auf die Offenlegung verzichten, wenn sie die Unterlagen jedem Gesellschafter und jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweist, zur Verfügung stellen.

Konsequenzen bei Versäumnis der Fristen

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Jahresabschlussfristen führt zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Das HGB sieht verschiedene Sanktionsmechanismen vor, die teilweise automatisch greifen.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Verschuldensgrad und Wiederholungsfällen.

Achtung

Das Ordnungsgeld wird auch dann festgesetzt, wenn der Jahresabschluss inzwischen nachgereicht wurde. Es handelt sich um ein Druckmittel zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht, nicht um ein Bußgeld. Gegen mehrere Geschäftsführer können separate Ordnungsgelder verhängt werden.

Nach § 335 Abs. 3 HGB kann das Ordnungsgeld auch gegen die Gesellschaft selbst festgesetzt werden. In der Praxis richtet sich die Verfügung jedoch meist gegen die Geschäftsführer persönlich als Adressaten der Offenlegungspflicht.

Weitere rechtliche Konsequenzen

  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer können bei schuldhafter Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig werden (§ 43 GmbHG)
  • Registerrechtliche Folgen: Das Registergericht kann bei dauerhafter Pflichtverletzung Zwangsgelder verhängen
  • Steuerliche Nachteile: Verspätungszuschläge nach § 152 AO bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen
  • Bonitätsprobleme: Fehlende Offenlegung wirkt sich negativ auf Ratings und Kreditwürdigkeit aus
  • Vertrauensverlust: Geschäftspartner und Banken bewerten Fristversäumnisse als Indiz für schlechte Unternehmensführung

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Ein Ordnungsgeld von mehreren tausend Euro ist nicht selten – und es kann bei weiterer Untätigkeit wiederholt festgesetzt werden. Hinzu kommt der erhebliche administrative Aufwand für Rechtsmittel.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufstellungsfrist versäumt

  • Mögliches Ordnungsgeld
  • Haftungsrisiko Geschäftsführer
  • Verzögerung der Folgefristen

Feststellungsfrist versäumt

  • Verstoß gegen § 42a GmbHG
  • Registergerichtliche Maßnahmen
  • Offenlegung trotzdem fristgerecht möglich

Offenlegungsfrist versäumt

  • Automatisches Ordnungsgeld ab 500 €
  • Wiederholte Festsetzung möglich
  • Negative Bonitätsauswirkung

Praxistipps zur professionellen Fristenplanung

Eine systematische Fristenverwaltung ist für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften unverzichtbar. Die Komplexität der unterschiedlichen Deadlines erfordert strukturierte Prozesse und frühzeitige Planung.

  • Jahreskalender mit allen relevanten Fristen erstellen (Aufstellung, Feststellung, Offenlegung, Steuererklärungen)
  • Größenklasse nach § 267 HGB jährlich prüfen – bei Wachstum können sich Fristen verkürzen
  • Rechtzeitig Steuerberater und ggf. Wirtschaftsprüfer mandatieren
  • Buchhaltung unterjährig pflegen, nicht erst zum Jahresende
  • Gesellschafterversammlung frühzeitig einberufen (mindestens 8 Wochen vor Feststellungsfrist)
  • Digitale Prozesse nutzen: OnlineBilanz ermöglicht automatisierte Erstellung und Offenlegung
  • Wiedervorlagefristen intern setzen (z.B. 4 Wochen vor gesetzlicher Deadline)

Optimaler Zeitplan für Jahresabschluss 2025

Zeitraum Aktivität Verantwortlich
Januar 2026 Buchführung 2025 abschließen, Abstimmung Konten Buchhaltung
Februar 2026 Inventur auswerten, Rückstellungen bilden Buchhaltung / Geschäftsführung
März 2026 Jahresabschluss aufstellen (mittelgroß/groß) Steuerberater / Geschäftsführung
April – Mai 2026 Prüfung durch Abschlussprüfer (falls erforderlich) Wirtschaftsprüfer
Juni 2026 Jahresabschluss aufstellen (klein) Steuerberater / Geschäftsführung
Juli – August 2026 Gesellschafterversammlung, Feststellung Geschäftsführung
September – November 2026 Offenlegung vorbereiten, Unterlagen prüfen Geschäftsführung
Bis 31.12.2026 Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister Geschäftsführung / Dienstleister

Digitale Tools zur Fristeneinhaltung

Moderne Softwarelösungen wie OnlineBilanz unterstützen Kapitalgesellschaften bei der Einhaltung aller gesetzlichen Fristen. Die Plattform führt durch den gesamten Prozess von der Erstellung bis zur elektronischen Offenlegung.

  • Automatische Fristenberechnung basierend auf Bilanzstichtag und Unternehmensgröße
  • Integrierte Erinnerungsfunktionen für anstehende Deadlines
  • Direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Rechtsichere Vorlagen für Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  • Plausibilitätsprüfungen zur Vermeidung formaler Fehler

Hinweis

Die Investition in professionelle Software und Beratung ist deutlich günstiger als die Zahlung von Ordnungsgeldern und die damit verbundenen Reputationsschäden. OnlineBilanz bietet Komplettlösungen ab 199 Euro für kleine Kapitalgesellschaften.

„In der Beratungspraxis erlebe ich regelmäßig, dass Mandanten die Fristen unterschätzen. Wer erst im November mit der Jahresabschlusserstellung beginnt, gerät zwangsläufig in Zeitdruck. Meine Empfehlung: Spätestens im zweiten Quartal des Folgejahres aktiv werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese 12-Monats-Frist nach § 325 Abs. 1a HGB gilt für alle Größenklassen von Kapitalgesellschaften. Bei verspäteter Offenlegung wird automatisch ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festgesetzt.

Welche Frist gilt für kleine GmbHs zur Aufstellung des Jahresabschlusses?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB haben eine Aufstellungsfrist von 6 Monaten. Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet dies eine Deadline am 30.06.2026. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss bereits innerhalb von 3 Monaten, also bis 31.03.2026, aufstellen.

Was passiert bei Überschreitung der Offenlegungsfrist?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist verhängt das Bundesamt für Justiz gemäß § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verschulden. Das Ordnungsgeld kann bei anhaltender Pflichtverletzung wiederholt festgesetzt werden. Zusätzlich drohen Haftungsrisiken für Geschäftsführer und negative Bonitätsauswirkungen.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 eingereicht werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der früher übliche Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr relevant. Die Einreichung muss im XHTML-Format oder als PDF über das Online-Portal des Unternehmensregisters erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Offenlegung Unternehmensregister, Bilanz aufstellen, Publizitätsgesetz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater