Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogFrist Jahresabschluss 2026

Frist Jahresabschluss 2026: Alle Deadlines für Kapitalgesellschaften

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist für GmbH, UG und AG gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Jahresabschluss Frist 2026 zur Offenlegung versäumt, riskiert ein automatisches Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Dieser Artikel zeigt alle relevanten Fristen und Schritte im Überblick.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026. Vor der Offenlegung muss die Buchung des Jahresabschlusses im SKR03 ordnungsgemäß durchgeführt worden sein. Der Jahresabschluss wird über das Unternehmensregister hochgeladen, wobei bei Versäumnis ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB droht.

Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse ist in § 325 HGB geregelt und betrifft alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaften müssen ihren Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einreichen.

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Das Unternehmensregister ermöglicht Gläubigern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Lage von Unternehmen transparent einzusehen.

Die Offenlegungspflicht dient dem Schutz von Gläubigern und Geschäftspartnern. Da Kapitalgesellschaften eine beschränkte Haftung genießen, sollen Dritte die Möglichkeit haben, die finanzielle Situation eines Unternehmens zu prüfen, bevor sie Geschäftsbeziehungen eingehen.

Hinweis

Die Offenlegung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB. Sie gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen aktiv wirtschaftet oder ruht.

Alle Fristen im Überblick 2026

Der Weg vom Bilanzstichtag bis zur vollständigen Offenlegung umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte. Jede Phase hat eigene Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Deadlines:

Schritt Frist Rechtsgrundlage Gilt für
Aufstellung des Jahresabschlusses 31.03.2026 (große/mittlere) bzw. 30.06.2026 (kleine) § 264 Abs. 1 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Feststellung durch Gesellschafter 31.08.2026 (kleine) bzw. 31.05.2026 (mittlere/große) § 42a GmbHG GmbH und UG
Offenlegung beim Unternehmensregister 31.12.2026 § 325 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Steuererklärung (ohne Berater) 31.07.2026 § 149 AO Alle Unternehmen
Steuererklärung (mit Berater) 28.02.2027 bzw. 02.08.2027 § 149 AO, FrSt-VO Mit steuerlicher Vertretung

Achtung

Wichtig: Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB ist fix und endet immer am 31.12. des Folgejahres – unabhängig davon, wann Aufstellung und Feststellung tatsächlich erfolgt sind.

Die einzelnen Fristen bauen aufeinander auf: Ohne Aufstellung kann keine Feststellung erfolgen, und ohne Feststellung ist keine Offenlegung möglich. Deshalb ist es wichtig, den gesamten Prozess rechtzeitig zu starten.

Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist der erste Schritt im Offenlegungsprozess. Nach § 264 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Fristen von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufgestellt werden.

Große und mittlere Kapitalgesellschaften

Die Aufstellung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die Deadline der 31.03.2026.

Kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB haben eine verlängerte Frist von 6 Monaten. Die Deadline ist der 30.06.2026.

Die Aufstellung umfasst die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach den Vorschriften des dritten Buches des HGB. Je nach Größenklasse können zusätzlich ein Anhang und ein Lagebericht erforderlich sein (§ 264 Abs. 1 HGB).

  • Bilanz nach § 266 HGB erstellen
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB anfertigen
  • Anhang erstellen (falls erforderlich nach § 264 Abs. 1 HGB)
  • Lagebericht verfassen (für mittlere und große Gesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB)
  • Unterschrift der Geschäftsführung auf allen Dokumenten

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitaufwand für die Aufstellung. Insbesondere bei komplexeren Sachverhalten wie Rückstellungsbewertung oder latenten Steuern sollte man mindestens 4-6 Wochen vor Fristende beginnen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Feststellung durch die Gesellschafter

Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 42a GmbHG für GmbHs und UGs. Bei Aktiengesellschaften erfolgt die Feststellung durch den Aufsichtsrat bzw. die Hauptversammlung nach § 172 AktG.

Die Feststellungsfristen sind in § 42a GmbHG eindeutig geregelt und unterscheiden sich nach Größenklasse. Sie werden ab dem Ende des Geschäftsjahres berechnet, nicht ab dem Zeitpunkt der Aufstellung.

11 Monate

Feststellungsfrist für kleine Kapitalgesellschaften

8 Monate

Feststellungsfrist für mittlere und große Gesellschaften

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet dies konkret: Kleine Kapitalgesellschaften müssen bis zum 31.08.2026 festgestellt haben, mittlere und große bereits bis zum 31.05.2026.

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Dieser muss protokolliert werden und sollte folgende Punkte enthalten: Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung und gegebenenfalls Entlastung der Geschäftsführung.

Hinweis

Sonderfall Einpersonen-GmbH: Auch bei einer Einpersonen-GmbH ist ein förmlicher Feststellungsbeschluss erforderlich. Der alleinige Gesellschafter muss den Jahresabschluss durch schriftlichen Beschluss feststellen.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung ist der letzte Schritt und erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister. Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss elektronisch einreichen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Diese Frist ist fix und gilt unabhängig von der Größenklasse des Unternehmens.

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften können von Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB profitieren und beispielsweise eine verkürzte Bilanz einreichen.

Kleine Kapitalgesellschaft

Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, keine GuV-Pflicht, kein Lagebericht erforderlich (§ 326 Abs. 1 HGB)

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

Vollständige Bilanz, verkürzte GuV möglich, Anhang erforderlich, Lagebericht pflichtgemäß (§ 327 HGB)

Große Kapitalgesellschaft

Vollständige Offenlegung: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk (§ 325 HGB)

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Dafür ist eine Authentifizierung erforderlich, entweder per ELSTER-Zertifikat oder über andere zugelassene Identifizierungsverfahren.

  • Zugang zum Unternehmensregister einrichten (ELSTER-Zertifikat oder vergleichbar)
  • Jahresabschluss im XBRL-Format oder als PDF vorbereiten
  • Gesellschafterliste aktualisieren (§ 40 GmbHG)
  • Vollständigkeit der Unterlagen prüfen
  • Einreichung durchführen und Bestätigung speichern

„Die elektronische Einreichung erscheint auf den ersten Blick komplex. Mit OnlineBilanz erledigen Sie die komplette Offenlegung in wenigen Minuten – vom Jahresabschluss bis zur automatischen Übermittlung ans Unternehmensregister.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ordnungsgeld und Konsequenzen bei Fristversäumnis

Wer die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, muss mit einem Ordnungsgeld nach § 335 HGB rechnen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten automatisch und leitet bei Versäumnis ein Ordnungsgeldverfahren ein.

Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 Euro und 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens, der Dauer der Versäumnis und dem Verschulden der gesetzlichen Vertreter.

500 €

Mindestordnungsgeld nach § 335 HGB

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Das Ordnungsgeld wird nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch persönlich gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) verhängt. Beide haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung.

Achtung

Achtung: Auch nach Zahlung des Ordnungsgelds bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Bei fortgesetzter Versäumnis kann das BfJ ein weiteres, höheres Ordnungsgeld festsetzen (§ 335 Abs. 3 HGB).

Neben dem Ordnungsgeld drohen weitere Konsequenzen: Die Versäumnis wird im Unternehmensregister öffentlich sichtbar. Dies kann das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kreditgebern beeinträchtigen. Zudem kann die Nichtoffenlegung als Indiz für eine Krise gewertet werden.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Das Bundesamt für Justiz stellt die Fristversäumnis fest
  2. Androhung des Ordnungsgeldes mit Fristsetzung zur Nachholung (meist 6 Wochen)
  3. Bei weiterer Versäumnis: Festsetzung des Ordnungsgeldes durch Beschluss
  4. Zustellung des Beschlusses an Gesellschaft und Geschäftsführer persönlich
  5. Möglichkeit des Einspruchs binnen 2 Wochen nach Zustellung

Ein Einspruch gegen das Ordnungsgeld hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Versäumnis unverschuldet war oder ein wichtiger Grund vorlag. Die bloße Vergesslichkeit oder Arbeitsüberlastung wird von den Gerichten in der Regel nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt.

Größenklassen und Erleichterungen

Die Pflichten bei Aufstellung, Prüfung und Offenlegung hängen maßgeblich von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl.

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt nicht nur die Aufstellungs- und Feststellungsfristen, sondern auch den Umfang der Offenlegung und die Prüfungspflicht. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von weitreichenden Erleichterungen.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (nur Buchstabenpositionen)
  • Keine Pflicht zur Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Kein Lagebericht erforderlich (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • Keine Abschlussprüfungspflicht, außer bei Überschreitung weiterer Schwellenwerte (§ 316 HGB)
  • Verlängerte Aufstellungsfrist von 6 Monaten (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Verlängerte Feststellungsfrist von 11 Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von noch weitergehenden Erleichterungen profitieren, insbesondere bei der Erstellung des Anhangs (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).

Praktische Tipps zur Fristwahrung

Die Einhaltung der Jahresabschlussfristen erfordert strukturierte Planung und klare Zuständigkeiten. Viele Versäumnisse lassen sich durch einfache organisatorische Maßnahmen vermeiden.

Zeitliche Planung

Beginnen Sie mit der Vorbereitung des Jahresabschlusses mindestens 6-8 Wochen vor Ablauf der Aufstellungsfrist. Dies gilt besonders, wenn Sie mit externen Dienstleistern arbeiten, die ebenfalls Vorlaufzeit benötigen.

  • Januar/Februar: Vorbereitende Arbeiten, Abstimmung der Konten, Inventur
  • März: Aufstellung des Jahresabschlusses (für mittlere/große Gesellschaften)
  • April-Mai: Prüfung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
  • Juni: Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  • Bis Dezember: Offenlegung beim Unternehmensregister

Technische Vorbereitung

Die elektronische Offenlegung erfordert technische Vorbereitungen. Kümmern Sie sich frühzeitig um die erforderlichen Zugänge und Zertifikate, um Verzögerungen in letzter Minute zu vermeiden.

  • ELSTER-Zertifikat oder vergleichbare Authentifizierung rechtzeitig beantragen
  • Zugang zum Unternehmensregister testen
  • Jahresabschluss im richtigen Format vorbereiten (XBRL oder PDF)
  • Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG aktualisieren
  • Bei Software-Nutzung: OnlineBilanz übernimmt die komplette technische Abwicklung

„Der häufigste Fehler ist, die Offenlegung bis zum Jahresende aufzuschieben. Erledigen Sie die Einreichung direkt nach der Feststellung – dann haben Sie Rechtssicherheit und vermeiden unnötigen Stress.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Delegation und Verantwortlichkeiten

Legen Sie eindeutig fest, wer für welchen Schritt verantwortlich ist. Bei Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder externen Dienstleistern sollten die Schnittstellen klar definiert sein.

Geschäftsführung

Verantwortlich für: Vollständigkeit der Buchhaltung, fristgerechte Aufstellung, Einberufung der Gesellschafterversammlung, Sicherstellung der Offenlegung

Steuerberater/Dienstleister

Verantwortlich für: Erstellung des Jahresabschlusses, Prüfung der Vollständigkeit, technische Umsetzung, gegebenenfalls Offenlegung im Auftrag

Achtung

Wichtig: Auch bei Delegation bleibt die rechtliche Verantwortung beim Geschäftsführer. Sie haften persönlich für Versäumnisse, auch wenn ein Dienstleister beauftragt wurde.

OnlineBilanz: Digitale Komplettlösung

OnlineBilanz.de bietet eine durchgängige digitale Lösung für Jahresabschluss und Offenlegung. Von der Erstellung nach HGB über die automatische XBRL-Konvertierung bis zur direkten Einreichung beim Unternehmensregister – alles aus einer Hand.

  • Automatische Berechnung aller Fristen basierend auf Ihrer Größenklasse
  • HGB-konforme Vorlagen für Bilanz, GuV und Anhang
  • Direktschnittstelle zum Unternehmensregister
  • Erinnerungsfunktion für alle wichtigen Deadlines
  • Rechtssichere Archivierung aller Dokumente

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Diese 12-Monats-Frist nach § 325 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von ihrer Größenklasse. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen den Geschäftsführer festgesetzt. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Bei fortgesetzter Versäumnis drohen weitere Ordnungsgelder.

Welche Fristen gelten für kleine Kapitalgesellschaften?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB haben verlängerte Fristen: Die Aufstellung muss bis zum 30.06.2026 erfolgen (6 Monate nach Bilanzstichtag), die Feststellung bis zum 31.08.2026 (11 Monate). Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten (31.12.2026) gilt jedoch auch für kleine Gesellschaften. Zudem profitieren sie von Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB.

Wo muss der Jahresabschluss offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Die Einreichung muss elektronisch erfolgen, wofür eine Authentifizierung per ELSTER-Zertifikat oder vergleichbarem Verfahren erforderlich ist. OnlineBilanz übernimmt die komplette technische Abwicklung und übermittelt den Jahresabschluss direkt an das Unternehmensregister.

Muss auch eine ruhende GmbH einen Jahresabschluss offenlegen?

Ja, auch eine ruhende GmbH oder UG ist zur Offenlegung verpflichtet. Die Pflicht nach § 325 HGB gilt unabhängig davon, ob die Gesellschaft aktiv wirtschaftet oder keine Geschäftsvorfälle hatte. Auch bei einer Nullbilanz muss der Jahresabschluss aufgestellt, festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Bei Versäumnis droht auch hier ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater