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18.10.25
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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogEröffnungsbilanz UG erstellen

Eröffnungsbilanz UG selbst erstellen 2026 – Schritt für Schritt – Alles Wichtige

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine Eröffnungsbilanz ist für jede UG gesetzlich vorgeschrieben und dokumentiert die finanzielle Ausgangssituation am Tag der Gründung. Gründer können die Eröffnungsbilanz eigenständig vorbereiten, sollten jedoch eine abschließende Prüfung durch einen Steuerberater sicherstellen. Die grundlegenden Schritte ähneln dabei denen bei der Eröffnungsbilanz für Einzelunternehmen, wobei für die UG zusätzliche Besonderheiten bei Stammkapital und Gesellschafterstrukturen zu beachten sind. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Eröffnungsbilanz einer UG dokumentiert die finanzielle Ausgangssituation am Gründungstag und ist nach § 242 HGB verpflichtend. Sie können die Eröffnungsbilanz eigenständig vorbereiten, indem Sie Stammkapital, Sacheinlagen und Verbindlichkeiten korrekt erfassen. Eine abschließende Prüfung durch einen Steuerberater ist zwingend erforderlich, um rechtliche Fehler zu vermeiden.

Was ist eine Eröffnungsbilanz und warum braucht jede UG eine?

Die Eröffnungsbilanz ist die erste Bilanz eines Unternehmens und dokumentiert die finanzielle Ausgangssituation am Tag der Gründung. Sie bildet den Startpunkt für die gesamte Buchführung und alle zukünftigen Jahresabschlüsse.

Rechtlich ist die Unternehmergesellschaft (UG) eine Kapitalgesellschaft und gilt handelsrechtlich als Kaufmann im Sinne des HGB. Nach § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Die Eröffnungsbilanz ist damit kein optionales Dokument, sondern eine gesetzliche Pflicht ohne Ausnahme. Sie zeigt, mit welchen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten die UG startet und legt das Fundament für die Gewinnermittlung der Folgejahre.

Hinweis

Jeder Fehler in der Eröffnungsbilanz überträgt sich auf alle Folgejahre. Eine sorgfältige Erstellung erspart Ihnen spätere Korrekturen, Nachfragen des Finanzamts und potenzielle Steuernachzahlungen.

Rechtliche Grundlagen der Eröffnungsbilanz bei der UG

Die Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen. § 242 HGB verpflichtet jeden Kaufmann zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zu Beginn des Handelsgewerbes.

Für Kapitalgesellschaften wie die UG gelten zusätzlich die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die Eröffnungsbilanz muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt werden und die Bewertungsvorschriften des HGB beachten.

Rechtsgrundlage Inhalt Relevanz für UG
§ 242 Abs. 1 HGB Pflicht zur Eröffnungsbilanz Gilt unmittelbar ab Gründung
§ 243 HGB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Verpflichtend für alle Kaufleute
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz Anzuwenden ab Jahresabschluss
§ 5 Abs. 1 UmwStG Buchwertfortführung bei Umwandlung Bei Rechtsformwechsel

Die Eröffnungsbilanz ist zwar nicht offenlegungspflichtig, muss aber dem Finanzamt zusammen mit der ersten Steuererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt prüft die Werte und verwendet sie als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.

Kann ich die Eröffnungsbilanz meiner UG selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie die Eröffnungsbilanz Ihrer UG eigenständig vorbereiten. Für eine typische Bargründung ist die Struktur überschaubar: Das eingezahlte Stammkapital steht als Bankguthaben auf der Aktivseite, das Eigenkapital auf der Passivseite.

Allerdings gibt es Situationen, die besondere Sorgfalt erfordern: Sacheinlagen müssen korrekt bewertet, Gründungskosten nach aktueller Rechtsprechung behandelt und alle Verbindlichkeiten vollständig erfasst werden.

„Die Eröffnungsbilanz einer UG können Gründer durchaus eigenständig vorbereiten, wenn sie die Struktur verstehen. Entscheidend ist jedoch, dass ein Steuerberater die Angaben abschließend prüft und optimiert – nur so erhalten Sie Rechtssicherheit und vermeiden kostspielige Fehler in den Folgejahren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Wichtig: Die eigenständige Vorbereitung der Eröffnungsbilanz ist mit geeigneter Software durchaus möglich – wer seine Bilanz selbst erstellen möchte mit einem Programm, erhält dabei strukturierte Unterstützung. Die Frage braucht man einen Steuerberater für die Bilanz lässt sich jedoch klar beantworten: Die abschließende Prüfung durch einen Steuerberater ist zwingend erforderlich. Nur so stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Bilanz beim Finanzamt anerkannt wird.

Vorteile Selbsterstellung

  • Kostenersparnis bei der Vorbereitung
  • Besseres Verständnis der eigenen Zahlen
  • Flexibilität bei der Zeitplanung
  • Lernerfolg für künftige Jahresabschlüsse

Grenzen der Selbsterstellung

  • Komplexe Bewertungsfragen
  • Risiko formaler Fehler
  • Keine Haftungsübernahme ohne Berater
  • Zeitaufwand bei fehlender Erfahrung

Bestandteile der Eröffnungsbilanz einer UG

Die Eröffnungsbilanz besteht aus zwei Seiten: der Aktivseite (Vermögen) und der Passivseite (Kapital und Schulden). Beide Seiten müssen identische Summen aufweisen – die Bilanzsumme.

Aktivseite: Vermögenswerte zum Gründungszeitpunkt

Auf der Aktivseite erfassen Sie alle Vermögenswerte, die die UG am Tag der Gründung besitzt. Bei einer Bargründung ist das in der Regel nur das Bankguthaben aus dem eingezahlten Stammkapital.

  • Bankguthaben: Eingezahltes Stammkapital auf dem Geschäftskonto
  • Sacheinlagen: Maschinen, Computer, Fahrzeuge (zum Zeitwert)
  • Forderungen: Bereits bestehende Kundenforderungen (selten bei Gründung)
  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Software, Lizenzen (bei Einbringung)

Passivseite: Eigenkapital und Verbindlichkeiten

Die Passivseite zeigt, wie das Vermögen finanziert wurde. Bei einer reinen Bargründung ohne Darlehen besteht die Passivseite nur aus dem Eigenkapital.

  • Stammkapital: Mindestens 1 Euro, maximal 24.999 Euro (UG-Grenze)
  • Kapitalrücklage: Agio bei Einzahlung über Nennwert
  • Verbindlichkeiten: Gründungskredite, Gesellschafterdarlehen
  • Rückstellungen: Verpflichtungen für Gründungskosten
Aktivseite (Vermögen) Passivseite (Kapital)
Bankguthaben: 5.000 € Stammkapital: 5.000 €
Bilanzsumme: 5.000 € Bilanzsumme: 5.000 €

Schritt für Schritt: Eröffnungsbilanz UG selbst erstellen

Die Erstellung der Eröffnungsbilanz folgt einem strukturierten Prozess. Mit dieser Anleitung können Sie die wichtigsten Schritte eigenständig durchlaufen.

  • Schritt 1: Gründungsdatum und Stichtag festlegen – Tag der Eintragung ins Handelsregister
  • Schritt 2: Höhe des eingezahlten Stammkapitals dokumentieren (Kontoauszug)
  • Schritt 3: Sacheinlagen bewerten und dokumentieren (Gutachten bei höheren Werten)
  • Schritt 4: Gründungskosten erfassen (Notar, Handelsregister, Beratung)
  • Schritt 5: Verbindlichkeiten auflisten (Kredite, Darlehen, offene Rechnungen)
  • Schritt 6: Bilanz formal aufstellen (Aktiva/Passiva in Kontoform)
  • Schritt 7: Plausibilität prüfen – beide Seiten müssen identisch sein
  • Schritt 8: Steuerberater zur Prüfung und Optimierung einbinden

Hinweis

Der Stichtag der Eröffnungsbilanz ist immer der Tag der Eintragung ins Handelsregister, nicht der Tag der notariellen Beurkundung. Ab diesem Datum beginnt die Buchführungspflicht.

Nach der Erstellung bewahren Sie die Eröffnungsbilanz zusammen mit allen Nachweisen (Kontoauszüge, Kaufverträge, Gutachten) auf. Sie wird dem Finanzamt mit der ersten Steuererklärung eingereicht.

Bewertung von Sacheinlagen in der Eröffnungsbilanz

Wenn Sie als Gesellschafter statt Bargeld Sachwerte in die UG einbringen, müssen diese korrekt bewertet werden. Die Bewertung erfolgt nach § 253 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist der Zeitwert am Tag der Einbringung maßgeblich. Dieser entspricht dem Betrag, den ein fremder Dritter für das Wirtschaftsgut zahlen würde.

Typische Sacheinlagen und ihre Bewertung

Sacheinlage Bewertungsgrundlage Nachweis
Computer, Laptop Zeitwert (Gebrauchtmarkt) Kaufbeleg, Vergleichsangebote
PKW, Transporter Zeitwert nach Schwacke-Liste Gutachten bei Wert > 5.000 €
Maschinen, Werkzeug Zeitwert oder Gutachten Fachgutachten empfohlen
Software, Lizenzen Anschaffungskosten abzgl. Abschreibung Lizenznachweis, Rechnung
Inventar, Möbel Zeitwert (stark reduziert) Fotos, Kaufbelege

Achtung

Vorsicht bei Überbewertung: Eine zu hohe Bewertung von Sacheinlagen kann als verdeckte Sacheinlage gelten und zur persönlichen Haftung der Gesellschafter führen. Lassen Sie Sacheinlagen über 2.500 € grundsätzlich durch einen Sachverständigen bewerten.

Die Bewertung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei Sacheinlagen über 10.000 Euro ist ein förmliches Sachgründungsverfahren mit Sachgründungsbericht und Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen erforderlich.

Gründungskosten richtig behandeln

Bei der Gründung einer UG entstehen zwangsläufig Kosten: Notar, Handelsregister, eventuell Steuerberater und Gewerbeanmeldung. Die Frage ist, wie diese Kosten in der Eröffnungsbilanz behandelt werden.

Nach aktueller Rechtsprechung und § 248 Abs. 1 HGB besteht für Gründungskosten ein Aktivierungsverbot. Sie dürfen also nicht als Vermögensgegenstand in die Bilanz aufgenommen werden.

Zwei Varianten der Behandlung

Variante 1: Sofortaufwand

  • Reduziert das bilanzielle Eigenkapital
  • Keine späteren Abschreibungen nötig
  • Steuerlich sofort abzugsfähig
  • Entspricht aktueller Rechtsprechung

Variante 2: Rückstellung

  • Nur bei noch offenen Verbindlichkeiten
  • Passivierung als Rückstellung
  • Auflösung bei Zahlung
  • Keine Aktivierung erlaubt
Kostenart Durchschnittliche Höhe Behandlung
Notarkosten 150 – 300 € Sofortaufwand
Handelsregister 150 – 200 € Sofortaufwand
Gewerbeanmeldung 20 – 60 € Sofortaufwand
Steuerberater 300 – 800 € Sofortaufwand
IHK-Beitrag 0 € (erstes Jahr oft befreit) Sofortaufwand

In der Praxis bedeutet dies: Wenn Sie 5.000 Euro Stammkapital einzahlen und 500 Euro Gründungskosten haben, beträgt Ihr bilanzielles Eigenkapital nach Abzug der Kosten nur noch 4.500 Euro.

Häufige Fehler bei der Eröffnungsbilanz vermeiden

Auch bei einer überschaubaren Eröffnungsbilanz schleichen sich häufig Fehler ein, die später zu Problemen führen. Die folgenden Fehlerquellen sollten Sie kennen und vermeiden.

Typische Fehlerquellen

  • Falscher Stichtag: Verwendung des Beurkundungsdatums statt Handelsregistereintragung
  • Gründungskosten aktiviert: Verstoß gegen § 248 Abs. 1 HGB
  • Sacheinlagen überbewertet: Risiko der verdeckten Sacheinlage und Haftung
  • Verbindlichkeiten vergessen: Gesellschafterdarlehen oder Kredite nicht erfasst
  • Fehlende Dokumentation: Keine Nachweise für Bewertungsansätze
  • Ungleiche Bilanzsummen: Aktiva und Passiva stimmen nicht überein

Achtung

Risiko verdeckte Sacheinlage: Wenn Sie Bargeld einzahlen, dieses aber sofort zur Bezahlung eigener Gegenstände verwenden, kann dies als verdeckte Sacheinlage gewertet werden. Die Folge: Sie haften persönlich für die Differenz zum Stammkapital.

Formfehler

  • Fehlende Unterschrift
  • Falsches Datum
  • Unvollständige Angaben
  • Keine Währungsangabe

Bewertungsfehler

  • Überbewertung Sacheinlagen
  • Zeitwert statt Anschaffungskosten
  • Keine Abschreibung berücksichtigt
  • Fehlende Gutachten

Inhaltliche Fehler

  • Gründungskosten aktiviert
  • Verbindlichkeiten vergessen
  • Privatentnahmen nicht gebucht
  • Ungleiche Bilanzsummen

Die meisten dieser Fehler lassen sich durch eine strukturierte Vorbereitung und die abschließende Prüfung durch einen Steuerberater vermeiden. Investieren Sie Zeit in die Dokumentation – sie zahlt sich aus.

Fristen und Termine rund um die Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz selbst unterliegt keiner gesetzlichen Abgabefrist. Sie muss jedoch mit der ersten Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Für die erste Steuererklärung gelten die üblichen Fristen: Ohne steuerliche Beratung ist die Abgabe bis zum 31. Juli des Folgejahres erforderlich. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel auf den 28. Februar bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres (für Steuerjahr 2026 bis Februar 2028).

0 Tage

Frist für Eröffnungsbilanz selbst

31.07.

Steuererklärung ohne Berater (Folgejahr)

28.02.

Mit Steuerberater (übernächstes Jahr)

Wichtige Termine nach der Gründung 2026

Stichtag/Ereignis Frist/Termin Rechtsgrundlage
Eintragung Handelsregister Tag der Gründung § 242 HGB
Eröffnungsbilanz erstellen Keine gesetzliche Frist § 242 HGB
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Innerhalb 4 Wochen nach Gründung AO
Erste Umsatzsteuer-Voranmeldung 10. des Folgemonats § 18 UStG
Erste Steuererklärung (ohne Berater) 31.07.2027 (für Gründung 2026) § 149 AO
Erste Steuererklärung (mit Berater) 28.02.2028 (für Gründung 2026) § 149 AO

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz ist nicht offenlegungspflichtig beim Unternehmensregister. Erst der erste Jahresabschluss (nach § 325 HGB) muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offengelegt werden.

Digitale Unterstützung: Eröffnungsbilanz mit OnlineBilanz erstellen

Moderne Software kann Sie beim Erstellen der Eröffnungsbilanz unterstützen und den Prozess erheblich vereinfachen. OnlineBilanz.de bietet eine KI-gestützte Lösung, die Sie Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Angaben führt. Wenn Sie anschließend Ihre Bilanz digital an das Finanzamt übermitteln möchten, können Sie die E-Bilanz selbst erstellen und rechtssicher einreichen.

Das System erkennt typische Fehlerquellen, prüft automatisch die Plausibilität Ihrer Angaben und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Am Ende erhalten Sie eine formal korrekte Eröffnungsbilanz.

Vorteile der digitalen Erstellung

Für Gründer

  • Geführter Prozess ohne Vorkenntnisse
  • Automatische Plausibilitätsprüfung
  • Zeitersparnis gegenüber manueller Erstellung
  • Transparente Kostenstruktur
  • Direkter Zugang zum Steuerberater

Für Steuerberater

  • Vorgeprüfte Mandantendaten
  • Standardisierte Dokumentation
  • Effiziente Prüfung und Freigabe
  • Digitale Zusammenarbeit
  • Rechtssichere Archivierung

Nach Ihrer Eingabe prüft ein qualifizierter Steuerberater alle Angaben, optimiert bei Bedarf und reicht die Unterlagen rechtssicher beim Finanzamt ein. Sie erhalten somit die Vorteile der Selbsterstellung kombiniert mit professioneller Absicherung.

„Die Kombination aus digitaler Vorbereitung und fachlicher Prüfung ist ideal für UG-Gründer. Sie sparen Kosten, behalten die Kontrolle über Ihre Zahlen und haben gleichzeitig die Gewissheit, dass alles rechtlich korrekt ist. So sollte moderne Gründungsberatung funktionieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Eröffnungsbilanz ist nur der erste Schritt. Mit OnlineBilanz können Sie auch Ihre laufende Buchhaltung und alle Jahresabschlüsse digital und steuerberatergeprüft erstellen – von der Gründung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für meine UG zwingend eine Eröffnungsbilanz erstellen?

Ja, die Eröffnungsbilanz ist nach § 242 Abs. 1 HGB für jeden Kaufmann verpflichtend – und die UG gilt als Kaufmann im Sinne des Handelsrechts. Die Eröffnungsbilanz dokumentiert die finanzielle Ausgangssituation am Tag der Eintragung ins Handelsregister und bildet die Grundlage für alle zukünftigen Jahresabschlüsse. Eine Ausnahme von dieser Pflicht gibt es nicht.

Kann ich die Eröffnungsbilanz meiner UG komplett ohne Steuerberater erstellen?

Sie können die Eröffnungsbilanz eigenständig vorbereiten, insbesondere bei einer einfachen Bargründung. Allerdings ist eine abschließende Prüfung durch einen Steuerberater dringend empfohlen, um formale und bewertungstechnische Fehler zu vermeiden. Der Steuerberater prüft die Rechtssicherheit, optimiert steuerlich und reicht die Unterlagen beim Finanzamt ein. Nur so erhalten Sie die vollständige Absicherung.

Welcher Stichtag gilt für die Eröffnungsbilanz meiner UG?

Der Stichtag der Eröffnungsbilanz ist immer der Tag der Eintragung ins Handelsregister, nicht der Tag der notariellen Beurkundung. Ab diesem Datum beginnt die Buchführungspflicht nach § 242 HGB. Das genaue Datum finden Sie im Handelsregisterauszug, den Sie nach der Eintragung erhalten.

Darf ich Gründungskosten wie Notar und Handelsregister in der Eröffnungsbilanz aktivieren?

Nein, nach § 248 Abs. 1 HGB besteht für Gründungskosten ein Aktivierungsverbot. Sie dürfen nicht als Vermögensgegenstand in die Bilanz aufgenommen werden. Gründungskosten müssen als sofortiger Aufwand behandelt werden und mindern entsprechend das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz. Eine Aktivierung würde gegen geltendes Handelsrecht verstoßen.

Muss die Eröffnungsbilanz beim Unternehmensregister offengelegt werden?

Nein, die Eröffnungsbilanz ist nicht offenlegungspflichtig. Sie muss lediglich dem Finanzamt zusammen mit der ersten Steuererklärung eingereicht werden. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt erst für den ersten regulären Jahresabschluss, der innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden muss.

Was passiert, wenn ich eine Sacheinlage zu hoch bewerte?

Eine Überbewertung von Sacheinlagen kann als verdeckte Sacheinlage gewertet werden und zur persönlichen Haftung der Gesellschafter führen. Sie müssen dann die Differenz zwischen dem angesetzten Wert und dem tatsächlichen Zeitwert nachzahlen. Bei Sacheinlagen über 2.500 Euro sollten Sie daher grundsätzlich eine professionelle Bewertung durch einen Sachverständigen vornehmen lassen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 248 HGB – Aktivierungsverbot, § 253 HGB – Bewertungsvorschriften, § 325 HGB – Offenlegung Jahresabschluss. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

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