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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten


OnlineBilanzBlogEröffnungsbilanz Einzelunternehmen

Eröffnungsbilanz Einzelunternehmen erstellen 2026: Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Eröffnungsbilanz bildet den buchhalterischen Startpunkt Ihres Einzelunternehmens und dokumentiert die Vermögenslage zum Zeitpunkt der Betriebseröffnung. Sie ist Grundlage für die doppelte Buchführung, Kreditgespräche und steuerliche Bewertung. Dieser Leitfaden erklärt die spezifischen Anforderungen für Einzelunternehmen – einen umfassenden Überblick zum Thema finden Sie in unserem Artikel zur Erstellung der Eröffnungsbilanz, der auch die rechtlichen Anforderungen nach HGB detailliert behandelt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Eröffnungsbilanz zeigt die Vermögens- und Schuldenlage Ihres Einzelunternehmens zum Gründungszeitpunkt nach § 242 HGB. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Eigenkapital und Schulden) und ist Pflicht für bilanzierungspflichtige Einzelkaufleute nach § 238 HGB. Nicht buchführungspflichtige Einzelunternehmen können freiwillig bilanzieren.

Grundlagen der Eröffnungsbilanz im Einzelunternehmen

Die Eröffnungsbilanz ist eine strukturierte Aufstellung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt der Betriebseröffnung. Sie dokumentiert die wirtschaftliche Ausgangslage Ihres Einzelunternehmens in Form einer Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital).

Nach § 242 Abs. 1 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufstellen. Die Eröffnungsbilanz bildet den Startpunkt der doppelten Buchführung und die Grundlage für alle nachfolgenden Jahresabschlüsse.

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz wird zum Zeitpunkt der Geschäftseröffnung erstellt – nicht zum Ende des Geschäftsjahres. Sie kann auch unterjährig erfolgen, wenn die gewerbliche Tätigkeit beispielsweise am 15. April 2026 beginnt.

Funktionen der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz erfüllt mehrere wichtige Funktionen im Einzelunternehmen. Sie dient als rechtlicher Nachweis gegenüber dem Finanzamt, als Dokumentation der Vermögenslage gegenüber Kreditgebern und als internes Steuerungsinstrument für die Unternehmensplanung.

Rechtliche Funktion

Erfüllung der Buchführungspflicht nach § 238 HGB und § 140 AO. Nachweis gegenüber Finanzamt und Betriebsprüfung.

Wirtschaftliche Funktion

Grundlage für Bankgespräche, Kreditanträge, Fördermittel und betriebswirtschaftliche Planung.

242

§ HGB Bilanzpflicht

238

§ HGB Buchführung

266

§ HGB Gliederung

Bilanzierungspflicht im Einzelunternehmen

Nicht jedes Einzelunternehmen ist zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz verpflichtet. Die Bilanzierungspflicht hängt von der Rechtsform, der Tätigkeit und den Umsatz- bzw. Gewinngrenzen ab.

Wann besteht Bilanzierungspflicht?

Nach § 1 HGB ist jeder Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Für Einzelunternehmen gilt dies insbesondere für eingetragene Kaufleute (e.K.) im Handelsregister.

Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie die Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten: Jahresumsatz unter 800.000 Euro und Jahresgewinn unter 80.000 Euro (Stand 2026).

Unternehmensform Bilanzierungspflicht Rechtsgrundlage
Eingetragener Kaufmann (e.K.) Ja, verpflichtend § 238 HGB, § 1 HGB
Kleingewerbe unter Grenzen Nein, freiwillig möglich § 241a HGB
Freiberufler Nein, EÜR ausreichend § 18 EStG
Gewerbetreibende über Grenzen Ja, verpflichtend § 140 AO

Achtung

Überschreitet Ihr Einzelunternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Schwellenwerte (800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn), entsteht die Buchführungspflicht ab dem folgenden Geschäftsjahr nach § 141 AO.

Freiwillige Bilanzierung

Auch nicht buchführungspflichtige Einzelunternehmer können freiwillig eine Eröffnungsbilanz erstellen. Dies bietet Vorteile bei der Außendarstellung gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern.

Die freiwillige Bilanzierung erfordert jedoch die Einhaltung aller formellen Vorgaben nach HGB. Ein späterer Wechsel zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist möglich, muss aber beim Finanzamt beantragt werden.

Struktur und Aufbau der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz folgt dem Grundprinzip der doppelten Buchführung: Jede Bilanz besteht aus zwei Seiten, die sich in der Bilanzsumme entsprechen müssen. Links stehen die Aktiva (Vermögenswerte), rechts die Passiva (Kapital und Schulden).

Die Gliederung richtet sich nach § 266 HGB, kann aber für Einzelunternehmen vereinfacht werden. Einzelkaufleute sind nicht zur Anwendung der vollständigen Bilanzgliederung von Kapitalgesellschaften verpflichtet.

Aktivseite – Vermögen

Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital des Unternehmens verwendet wird. Sie gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen, geordnet nach Liquidierbarkeit (von langfristig zu kurzfristig).

  • Anlagevermögen: Gegenstände, die dauerhaft im Unternehmen verbleiben (Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software, Patente)
  • Umlaufvermögen: Gegenstände, die kurzfristig umgesetzt werden (Vorräte, Forderungen, Bankguthaben, Kasse)
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Vorauszahlungen für Leistungen, die ins nächste Geschäftsjahr fallen

Passivseite – Kapital

Die Passivseite zeigt die Herkunft des Kapitals – also wer das Vermögen finanziert hat. Sie unterscheidet zwischen Eigenkapital (vom Unternehmer eingebracht) und Fremdkapital (Verbindlichkeiten gegenüber Dritten).

  • Eigenkapital: Einlage des Unternehmers, Privateinlagen, erwirtschaftete Gewinne (bei Eröffnung meist nur Einlage)
  • Rückstellungen: Künftige Verpflichtungen ungewisser Höhe oder Zeitpunkt (bei Eröffnung selten relevant)
  • Verbindlichkeiten: Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Kontokorrentkredite

Hinweis

In der Eröffnungsbilanz eines Einzelunternehmens ist das Eigenkapital in der Regel identisch mit der Einlage des Unternehmers. Es gibt keine Trennung in gezeichnetes Kapital und Rücklagen wie bei Kapitalgesellschaften.

Aktiva (Vermögen) Passiva (Kapital)
I. Anlagevermögen A. Eigenkapital
1. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Kapitaleinlage
2. Sachanlagen B. Rückstellungen
3. Finanzanlagen C. Verbindlichkeiten
II. Umlaufvermögen 1. Darlehen
1. Vorräte 2. Lieferantenverbindlichkeiten
2. Forderungen 3. Sonstige Verbindlichkeiten
3. Liquide Mittel

„Bei der Eröffnungsbilanz eines Einzelunternehmens ist die klare Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen entscheidend. Nur Gegenstände, die dem Betrieb dauerhaft dienen, gehören in die Bilanz.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bewertung der Positionen in der Eröffnungsbilanz

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB. Grundsätzlich gilt das Anschaffungskostenprinzip für die Eröffnungsbilanz.

Anlagevermögen bewerten

Anlagegüter werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei gebrauchten Gegenständen, die ins Betriebsvermögen überführt werden, ist der Zeitwert maßgeblich – nicht der ursprüngliche Kaufpreis.

Der Zeitwert entspricht dem Betrag, den ein Dritter für den Gegenstand im aktuellen Zustand zahlen würde. Dabei sind Alter, Abnutzung und Marktwert zu berücksichtigen. Eine Schätzung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.

  • Neue Gegenstände: Anschaffungskosten laut Rechnung (netto bei Vorsteuerabzug)
  • Gebrauchte Gegenstände: Geschätzter Zeitwert (Marktwert, Wiederbeschaffungswert)
  • Selbst hergestellte Güter: Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB
  • PKW, Maschinen: Gutachten, Onlinebewertungen oder Vergleichspreise

Umlaufvermögen bewerten

Vorräte werden ebenfalls zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei Forderungen ist der Nominalwert anzusetzen, sofern keine Zweifel an der Einbringlichkeit bestehen.

Liquide Mittel (Kasse, Bank) werden zum Nennwert erfasst. Der Kassenbestand sollte durch Zählung, der Bankbestand durch Kontoauszug nachgewiesen werden.

Verbindlichkeiten bewerten

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Bei Darlehen entspricht dies dem noch offenen Kreditbetrag laut Darlehensvertrag zum Stichtag.

Achtung

Vorsicht bei privaten Darlehen: Wird ein privates Darlehen ins Betriebsvermögen übernommen, muss dies eindeutig dokumentiert sein. Das Finanzamt prüft bei Gesellschafterdarlehen besonders kritisch.

Bilanzposition Bewertungsansatz Rechtsgrundlage
Anlagevermögen (neu) Anschaffungskosten netto § 253 Abs. 1 HGB
Anlagevermögen (gebraucht) Zeitwert / Marktwert § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Vorräte Anschaffungs-/Herstellungskosten § 253 Abs. 1 HGB
Forderungen Nominalwert (Nennwert) § 253 Abs. 1 HGB
Liquide Mittel Nennwert § 253 Abs. 1 HGB
Verbindlichkeiten Rückzahlungsbetrag § 253 Abs. 1 S. 2 HGB

Erstellung der Eröffnungsbilanz Schritt für Schritt

Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz folgt einem strukturierten Prozess. Mit der richtigen Vorbereitung und systematischem Vorgehen können auch Gründer ohne buchhalterische Vorkenntnisse eine ordnungsgemäße Eröffnungsbilanz aufstellen.

Schritt 1: Stichtag festlegen

Der Stichtag der Eröffnungsbilanz ist der Tag der Betriebseröffnung. Dies ist nicht zwingend der Tag der Gewerbeanmeldung, sondern der Zeitpunkt, an dem die gewerbliche Tätigkeit tatsächlich beginnt.

Bei Handelsregistereintragung ist der Tag der Eintragung maßgeblich. Bei freiwilliger Bilanzierung können Sie den Stichtag selbst bestimmen, sollten ihn aber konsequent dokumentieren.

Schritt 2: Betriebsvermögen erfassen

Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Vermögensgegenstände, die zum Stichtag dem Betrieb dienen. Unterscheiden Sie dabei zwischen notwendigem Betriebsvermögen (ausschließlich betrieblich genutzt), gewillkürtem Betriebsvermögen (betrieblich nutzbar, aber auch privat) und Privatvermögen.

  • Alle Anlagegüter auflisten (Maschinen, Computer, Fahrzeuge, Möbel)
  • Vorräte und Waren erfassen
  • Forderungen dokumentieren (offene Rechnungen, Anzahlungen)
  • Liquide Mittel ermitteln (Kassenbestand, Bankguthaben)
  • Belege und Rechnungen sammeln
  • Zeitwerte für gebrauchte Gegenstände schätzen

Schritt 3: Schulden erfassen

Erfassen Sie alle Verbindlichkeiten, die zum Stichtag bestehen. Dazu gehören Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Kontokorrentkredite und sonstige Verpflichtungen.

Wichtig: Nur betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten gehören in die Bilanz. Private Kredite bleiben außen vor, es sei denn, sie wurden nachweislich für betriebliche Zwecke aufgenommen.

Schritt 4: Positionen bewerten

Bewerten Sie alle erfassten Positionen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen. Dokumentieren Sie die Bewertungsansätze nachvollziehbar, insbesondere bei Schätzungen.

Schritt 5: Eigenkapital ermitteln

Das Eigenkapital ergibt sich als Differenz zwischen Vermögen und Schulden. In der Eröffnungsbilanz entspricht es der Einlage des Unternehmers.

Die Formel lautet: Eigenkapital = Vermögen (Aktiva) – Schulden (Fremdkapital). Die Bilanzsumme auf beiden Seiten muss identisch sein.

Schritt 6: Bilanz formal aufstellen

Erstellen Sie die Bilanz in Kontenform mit Aktiva links und Passiva rechts. Die Gliederung sollte den Anforderungen des § 266 HGB entsprechen, kann aber vereinfacht werden. Beim Bilanz aus GuV erstellen müssen Sie zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen, um die Ergebnisverwendung korrekt abzubilden.

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz muss unterschrieben und datiert werden. Bei Buchführungspflicht ist sie dem Finanzamt zusammen mit der ersten Steuererklärung einzureichen.

Abgrenzung von Privatvermögen und Betriebsvermögen

Die korrekte Abgrenzung zwischen Privat- und Betriebsvermögen ist bei Einzelunternehmen besonders wichtig. Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es keine rechtliche Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen.

Das Steuerrecht unterscheidet drei Kategorien: notwendiges Betriebsvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen und notwendiges Privatvermögen. Die Zuordnung hat erhebliche steuerliche Konsequenzen.

Notwendiges Betriebsvermögen

Notwendiges Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar dem Betrieb dienen. Sie müssen zwingend in der Bilanz erfasst werden.

  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • Geschäftsausstattung (ausschließlich betrieblich genutzt)
  • Warenbestand und Vorräte
  • Betriebliche Bankkonten
  • Geschäftsfahrzeuge (zu mehr als 50% betrieblich genutzt)

Gewillkürtes Betriebsvermögen

Gewillkürtes Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen können, aber nicht müssen. Sie können nach Wahl des Unternehmers ins Betriebsvermögen aufgenommen werden.

Typisches Beispiel: Ein privates Fahrzeug, das zu 20% betrieblich genutzt wird. Es kann ins Betriebsvermögen eingelegt werden, muss aber nicht. Die Entscheidung ist für die Zukunft bindend.

Notwendiges Privatvermögen

Notwendiges Privatvermögen darf nicht in die Bilanz aufgenommen werden. Dazu gehören alle Gegenstände, die ausschließlich der privaten Lebensführung dienen.

Achtung

Die Zuordnung zum Betriebsvermögen muss eindeutig dokumentiert werden. Spätere Umwidmungen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich und können steuerliche Folgen haben.

Notwendiges Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter, die ausschließlich betrieblich genutzt werden. Bilanzierung zwingend erforderlich.

Gewillkürtes Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter, die betrieblich nutzbar sind. Bilanzierung nach Wahl des Unternehmers möglich.

Notwendiges Privatvermögen

Wirtschaftsgüter der privaten Lebensführung. Bilanzierung ausgeschlossen.

Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern (z.B. häusliches Arbeitszimmer, PKW) ist die betriebliche Nutzung zu dokumentieren. Fahrtenbücher, Nutzungsnachweise oder Tätigkeitsprotokolle sind empfehlenswert.

Besonderheiten und Sonderfälle bei der Eröffnungsbilanz

In bestimmten Situationen gelten besondere Regelungen für die Eröffnungsbilanz. Diese betreffen insbesondere Rechtsformwechsel, Betriebsübernahmen und den Wechsel der Gewinnermittlungsart.

Wechsel von EÜR zur Bilanzierung

Wechselt ein Einzelunternehmen von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung, muss eine Übergangsbilanz erstellt werden. Diese entspricht funktional einer Eröffnungsbilanz.

Dabei sind Übergangsgewinne oder -verluste zu ermitteln, die aus der unterschiedlichen Gewinnermittlung resultieren. Forderungen und Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, da sie in der EÜR nicht bilanziert wurden.

Betriebsübernahme oder -erwerb

Wird ein bestehendes Unternehmen übernommen, ist eine Eröffnungsbilanz zum Übernahmestichtag zu erstellen. Die Bewertung erfolgt zu den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Ein Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Zeitwerten der übernommenen Vermögensgegenstände kann als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert werden, wenn er nachweislich gezahlt wurde.

Einbringung von Sachvermögen

Bringen Sie gebrauchte Gegenstände aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen ein, ist eine Einlage zum Zeitwert vorzunehmen. Dies erhöht das Eigenkapital des Unternehmens.

  • Private PKW-Einbringung: Bewertung zum aktuellen Marktwert (z.B. Schwacke-Liste)
  • Immobilien: Gutachten oder Verkehrswert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
  • Maschinen, Computer: Zeitwert unter Berücksichtigung der Abnutzung
  • Bargeld: Nennwert der Einzahlung

„Bei der Einbringung von Privatvermögen ins Betriebsvermögen ist die steuerliche Bewertung entscheidend. Ein zu hoher Ansatz kann zu stillen Reserven führen, ein zu niedriger zu nicht abziehbaren Aufwendungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gründung mit Fremdkapital

Wird das Unternehmen mit einem Darlehen finanziert, erhöht sich die Bilanzsumme entsprechend. Das aufgenommene Kapital erscheint auf der Aktivseite (z.B. als Bankguthaben), die Verbindlichkeit auf der Passivseite.

Tilgungsfreie Zeiträume, Disagio oder Bearbeitungsgebühren sind nach den handelsrechtlichen Vorgaben zu behandeln und ggf. als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren.

Häufige Fehler bei der Eröffnungsbilanz vermeiden

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz treten typische Fehler auf, die zu steuerlichen Nachteilen oder formellen Beanstandungen führen können. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese vermeiden.

Unvollständige Erfassung des Vermögens

Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Erfassung von Vermögensgegenständen. Kleinere Gegenstände, Software-Lizenzen oder geringwertige Wirtschaftsgüter werden oft vergessen.

Prüfen Sie systematisch alle Anschaffungen und Einlagen. Auch geringwertige Wirtschaftsgüter unter 800 Euro (GWG-Grenze) müssen erfasst werden, können aber sofort abgeschrieben werden.

Falsche Bewertung

Überhöhte oder zu niedrige Bewertungen führen zu steuerlichen Problemen. Bei gebrauchten Gegenständen ist der Zeitwert maßgeblich – nicht der ursprüngliche Kaufpreis oder der Wunschpreis.

Achtung

Vorsicht bei privaten Fahrzeugen: Der Ansatz zum ursprünglichen Kaufpreis ist nicht zulässig. Verwenden Sie aktuelle Marktwerte (z.B. DAT, Schwacke) als Bewertungsgrundlage.

Vermischung von Privat- und Betriebsvermögen

Die unklare Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Konten, Fahrzeugen oder Räumlichkeiten ist ein klassischer Fehler. Führen Sie von Anfang an getrennte Konten und dokumentieren Sie die betriebliche Nutzung.

Fehlende Dokumentation

Bewertungsansätze, Schätzungen und Zuordnungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Legen Sie Belege, Gutachten, Kaufverträge und Bewertungsnachweise systematisch ab.

  • Alle Vermögensgegenstände vollständig erfassen
  • Zeitwerte für gebrauchte Gegenstände marktgerecht ansetzen
  • Betriebliche und private Nutzung klar trennen
  • Bewertungen schriftlich dokumentieren
  • Belege chronologisch ablegen
  • Formelle Anforderungen (Unterschrift, Datum) beachten

Formfehler

Die Eröffnungsbilanz muss unterschrieben und mit Datum versehen sein. Formelle Mängel können zur Nichtanerkennung durch das Finanzamt führen.

Bei elektronischer Übermittlung ist eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 87a AO erforderlich, sofern die Bilanz im Rahmen der Steuererklärung übermittelt wird.

Digitale Erstellung und professionelle Unterstützung

Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz muss nicht komplex sein. Digitale Tools und professionelle Unterstützung erleichtern den Prozess erheblich und stellen die Rechtssicherheit sicher.

Vorteile digitaler Bilanzierung

Moderne Buchhaltungssoftware und spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz bieten strukturierte Eingabemasken, automatische Plausibilitätsprüfungen und direkte Anbindung an Steuerberater.

  • Geführte Erfassung aller Bilanzpositionen
  • Automatische Berechnung der Bilanzsummen
  • Integrierte Bewertungshilfen und Tooltips
  • Prüfung auf formelle Vollständigkeit
  • Direkte Weiterleitung an Steuerberater zur Prüfung

Rolle des Steuerberaters

Auch wenn Sie die Eröffnungsbilanz selbst vorbereiten, empfiehlt sich die Prüfung durch einen Steuerberater. Dieser optimiert die Bewertungsansätze, prüft die steuerliche Vorteilhaftigkeit und übernimmt die rechtssichere Einreichung beim Finanzamt.

Bei OnlineBilanz wird jede Eröffnungsbilanz von erfahrenen Steuerberatern geprüft und bei Bedarf angepasst, bevor sie an das Finanzamt übermittelt wird. So kombinieren Sie Zeitersparnis mit fachlicher Sicherheit.

Hinweis

Die Kosten für die steuerliche Beratung zur Eröffnungsbilanz sind betrieblich veranlasst und können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Einreichung beim Finanzamt

Die Eröffnungsbilanz ist zusammen mit der ersten Steuererklärung (Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR bzw. Gewinnermittlung) beim Finanzamt einzureichen. Die Einreichung erfolgt heute in der Regel elektronisch über ELSTER.

Eine gesetzliche Frist für die Einreichung der Eröffnungsbilanz existiert nicht gesondert. Sie ist jedoch Voraussetzung für die ordnungsgemäße Gewinnermittlung und sollte zeitnah erstellt werden.

Aufbewahrungspflicht

Die Eröffnungsbilanz unterliegt nach § 257 HGB und § 147 AO einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Bewahren Sie die Eröffnungsbilanz samt allen Belegen, Bewertungsnachweisen und Dokumentationen digital und revisionssicher auf. Dies erleichtert spätere Betriebsprüfungen erheblich.

10

Jahre Aufbewahrung

257

§ HGB Pflicht

147

§ AO Fristen

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes Einzelunternehmen eine Eröffnungsbilanz erstellen?

Nein. Die Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz besteht nur für buchführungspflichtige Einzelunternehmen nach § 238 HGB. Dies betrifft eingetragene Kaufleute (e.K.) und Gewerbetreibende, die die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten (800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn). Kleingewerbetreibende und Freiberufler können freiwillig bilanzieren, müssen aber nicht.

Wie werden gebrauchte Gegenstände in der Eröffnungsbilanz bewertet?

Gebrauchte Gegenstände, die aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingebracht werden, sind mit dem Zeitwert (Marktwert) zum Zeitpunkt der Einbringung anzusetzen. Maßgeblich ist der Betrag, den ein fremder Dritter für den Gegenstand im aktuellen Zustand zahlen würde. Bei PKW können Sie Bewertungsportale wie DAT oder Schwacke nutzen, bei Maschinen Vergleichspreise oder Gutachten.

Was ist der Unterschied zwischen Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz?

Die Eröffnungsbilanz zeigt die Vermögenslage zum Zeitpunkt der Betriebseröffnung und bildet den Startpunkt der Buchführung. Die Schlussbilanz wird am Ende eines Geschäftsjahres erstellt und ist Teil des Jahresabschlusses nach § 242 Abs. 3 HGB. Die Schlussbilanz eines Jahres wird zur Eröffnungsbilanz des Folgejahres – die Werte müssen identisch sein (Bilanzidentität).

Kann ich private Schulden in die Eröffnungsbilanz aufnehmen?

Nur wenn die Schulden nachweislich für betriebliche Zwecke aufgenommen wurden. Private Darlehen, die ausschließlich der privaten Lebensführung dienen, dürfen nicht bilanziert werden. Haben Sie einen Kredit aufgenommen, um Betriebsmittel zu finanzieren, muss dies eindeutig dokumentiert sein (z.B. durch Darlehensvertrag mit Verwendungszweck). Bei gemischter Verwendung ist eine Aufteilung vorzunehmen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Bilanz erstellen, Gewinn- und Verlustrechnung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater