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So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
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Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
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Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten
Darf man <a href="https://onlinebilanz.de/bilanzen-selbst-erstellen/" title="Bilanzen selbst erstellen – digital, geprüft und rechtssicher">Bilanzen selbst erstellen</a>? Für GmbH & mehrere Jahre | OnlineBilanz

OnlineBilanz Wissensdatenbank Darf man Bilanzen selbst erstellen

Darf man Bilanzen selbst erstellen? Mehrere Jahresabschlüsse für GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die direkte Antwort

Ja — man darf Bilanzen selbst erstellen. Die interne Aufstellung ist für jedes Jahr und jede Gesellschaft erlaubt. Für die steuerrechtliche Einreichung jeder einzelnen Bilanz ist ein zugelassener Steuerberater gesetzlich erforderlich — egal ob es sich um eine oder mehrere Bilanzen handelt.

Darf man Bilanzen selbst erstellen? — der Plural macht den Unterschied. Wer mehrere Jahresabschlüsse aufholen muss oder mehrere Gesellschaften betreut, stellt sich nicht nur die Frage nach der rechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach der richtigen Reihenfolge, den kumulierten Risiken und der effizientesten Lösung. Dieser Artikel beantwortet alle drei.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

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Mindest-Ordnungsgeld pro fehlendem Jahr beim Bundesanzeiger — summiert sich bei Rückständen schnell

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Festpreis pro Jahr bei OnlineBilanz — auch für rückständige Bilanzen, kein Eilzuschlag

1. Grundsatz: Ja — auch mehrere Bilanzen darf man selbst erstellen

Die Frage, ob man Bilanzen selbst erstellen darf, gilt für jede einzelne Bilanz gleichermaßen: Die interne Aufstellung ist erlaubt — egal ob es sich um eine, zwei oder fünf Jahresabschlüsse handelt. § 242 HGB verpflichtet zur Erstellung, schreibt aber keinen externen Steuerberater vor.

Was sich bei mehreren Bilanzen ändert: der Aufwand, die Reihenfolge und die kumulierten Risiken — besonders wenn Bilanzen rückständig sind.

Dieselbe Regel — multipliziert

Was für eine einzelne Bilanz gilt, gilt für jede weitere: Intern aufstellen erlaubt, steuerrechtlich einreichen nur mit Steuerberater. Bei drei rückständigen Jahren bedeutet das: drei E-Bilanzen, drei Körperschaftsteuererklärungen, drei Bundesanzeiger-Einreichungen — alle mit Steuerberater. OnlineBilanz erledigt das für 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr.

2. Wann fallen mehrere Bilanzen an?

Rückständige Jahre

Die häufigste Situation: Eine GmbH hat einen oder mehrere Jahresabschlüsse nicht erstellt. Alle offenen Jahre müssen nachgeholt werden — chronologisch, beginnend beim ältesten Jahr.

Mehrere Gesellschaften

Wer eine GmbH und eine Holding oder mehrere operative Gesellschaften führt, muss für jede Gesellschaft separat Bilanzen erstellen — jede hat ihre eigene Jahresabschlusspflicht.

Unterjährige Ereignisse

Bei Umwandlungen, Verschmelzungen oder Aufspaltungen können Zwischenbilanzen zu mehreren Stichtagen erforderlich sein — zusätzlich zur regulären Jahresbilanz.

3. Was intern erlaubt ist

Für jede einzelne der mehreren Bilanzen gilt dieselbe Grenze: Intern aufstellen erlaubt, steuerrechtlich einreichen nur mit Steuerberater.

  • Buchführungsdaten für alle Jahre aufbereiten — alle Belege und Exporte pro Geschäftsjahr strukturieren
  • Bilanzen intern aufstellen — Rohbilanzen pro Jahr als Grundlage für den Steuerberater
  • Jahresexporte erstellen — DATEV-Export oder CSV für jedes Jahr aus der Buchhaltungssoftware
  • E-Bilanzen einreichen — für jedes Jahr zwingend mit Steuerberater-Zertifikat via ELSTER
  • Steuererklärungen einreichen — für jedes Jahr vorbehaltene Tätigkeit nach § 2 StBerG

4. Die Pflicht zur chronologischen Reihenfolge

Wer mehrere rückständige Bilanzen selbst erstellt oder erstellen lässt, muss zwingend chronologisch vorgehen — also mit dem ältesten offenen Jahr beginnen. Der Grund:

Technischer Grund

Jede Bilanz übernimmt die Schlusssalden des Vorjahres als Eröffnungswerte. Wer 2023 vor 2022 erstellt, arbeitet mit falschen Anfangswerten — alle Folgebilanzen sind inhaltlich inkorrekt.

Steuerrechtlicher Grund

Verlustvorträge, Bewertungskontinuität und steuerliche Wahlrechte hängen von den Vorjahresabschlüssen ab. Das Finanzamt prüft Jahresabschlüsse im Zusammenhang.

5. Kumulative Risiken bei Rückständen

GeschäftsjahrOffenlegungsfristStatus (April 2026)
202131. Dezember 2022Abgelaufen — sofort nachholen
202231. Dezember 2023Abgelaufen — sofort nachholen
202331. Dezember 2024Abgelaufen — sofort nachholen
202431. Dezember 2025Abgelaufen — sofort nachholen
202531. Dezember 2026Frist läuft noch

Ordnungsgelder kumulieren sich

Pro fehlendem Jahr beim Bundesanzeiger: Ordnungsgeld ab 2.500 €. Bei vier rückständigen Jahren: potenziell 10.000 € oder mehr — plus laufende Steuerschätzungen durch das Finanzamt für jedes fehlende Jahr. Je früher alle Bilanzen nachgeholt werden, desto geringer der Gesamtschaden.

„Darf man Bilanzen selbst erstellen? Ja. Aber bei mehreren rückständigen Jahren ist die Frage nicht mehr nur die Erlaubnis — es geht darum, schnell und vollständig zu handeln. Wer uns drei oder vier Jahre auf einmal gibt, hat das Problem in einem Zug gelöst.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

6. Mehrere Gesellschaften: Separate Pflichten

Wer mehrere GmbHs oder eine Holding-Struktur betreibt, muss für jede Gesellschaft separat Bilanzen erstellen — unabhängig voneinander, mit eigenen Fristen und eigenen Bundesanzeiger-Einreichungen. Die Frage „Darf man Bilanzen selbst erstellen?” gilt für jede Gesellschaft einzeln.

Was für jede Gesellschaft gilt

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7. OnlineBilanz: Mehrere Bilanzen zum Festpreis — auch rückständige

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8. Häufige Fragen

Darf man Bilanzen selbst erstellen — auch mehrere rückständige?

Ja — die interne Aufstellung ist für jedes Jahr erlaubt. Für die E-Bilanz-Einreichung und Steuererklärungen jedes einzelnen Jahres ist ein Steuerberater nach § 2 StBerG erforderlich. OnlineBilanz holt alle rückständigen Jahre chronologisch auf — zum Festpreis pro Jahr.

In welcher Reihenfolge müssen mehrere rückständige Bilanzen erstellt werden?

Immer chronologisch — mit dem ältesten offenen Jahr beginnen. Jede Bilanz übernimmt die Schlusswerte des Vorjahres. Eine falsche Reihenfolge macht alle nachfolgenden Bilanzen inhaltlich inkorrekt.

Was kostet es, mehrere rückständige Bilanzen bei OnlineBilanz nachholen zu lassen?

499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr — derselbe Festpreis wie für einen regulären Jahresabschluss. Kein Eilzuschlag für Rückstände. Bei vier rückständigen Jahren: 4 × 499,95 € = 1.999,80 € inkl. MwSt. — alles vollständig erledigt.

Ich habe mehrere GmbHs — darf ich alle Bilanzen selbst erstellen?

Ja — für jede Gesellschaft intern aufstellen erlaubt. Die E-Bilanz und Steuererklärungen erfordern für jede Gesellschaft separat einen Steuerberater. OnlineBilanz übernimmt alle Gesellschaften zum Festpreis von je 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr und Gesellschaft.

9. Fazit: Darf man Bilanzen selbst erstellen?

Ja — man darf Bilanzen selbst erstellen. Intern aufstellen ist für jede Bilanz, jedes Jahr und jede Gesellschaft erlaubt. Die Steuerberater-Pflicht gilt für jede einzelne Einreichung — und summiert sich bei Rückständen entsprechend.

Die smarte Lösung bei mehreren Bilanzen: intern so weit wie möglich vorbereiten, OnlineBilanz für alle Jahre und Gesellschaften gleichzeitig beauftragen. Chronologische Aufholung, kein Eilzuschlag, klarer Festpreis pro Jahr.

  • Bilanzen selbst erstellen: für jedes Jahr und jede Gesellschaft intern erlaubt
  • Rückständige Bilanzen: immer chronologisch — ältestes Jahr zuerst
  • E-Bilanz und Steuererklärungen: für jedes Jahr Steuerberater erforderlich
  • OnlineBilanz: 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr — auch für Rückstände und mehrere Gesellschaften
„Drei Jahre gleichzeitig nachholen klingt nach viel Arbeit. Für uns ist es Routine. Bilanzen selbst erstellen — intern so weit wie möglich, der Rest kommt zu OnlineBilanz.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Mehrere rückständige Bilanzen? Alle Jahre in einem Auftrag — kein Eilzuschlag.

Bilanzen mit OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr. Auch für Rückstände und mehrere Gesellschaften.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB, § 264 HGB, § 2 StBerG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
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Bilanzsumme440.792 €
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Übersicht
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    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

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    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
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    Kontakt & häufige Fragen

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    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
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    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater