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Datum

Lesedauer

10–14 Minuten


OnlineBilanzBlogMonats- Quartals- Jahresabschluss

Monats-, Quartals- und Jahresabschluss 2026: Unterschiede & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse zeigen die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens. Sie unterscheiden sich in Zeitraum, Umfang und gesetzlicher Verpflichtung. Während der Jahresabschluss nach § 242 HGB für Kapitalgesellschaften verpflichtend ist, dienen Monats- und Quartalsabschlüsse der freiwilligen Unternehmenssteuerung.

SG
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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss ist für Kapitalgesellschaften nach § 242 HGB gesetzlich verpflichtend und umfasst Bilanz und GuV für 12 Monate. Detaillierte Informationen zu Aufbau und Erstellung des Jahresabschlusses sind für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflicht unverzichtbar. Neben der Handelsbilanz müssen viele Unternehmen auch eine Steuerbilanz erstellen, die steuerrechtliche Besonderheiten berücksichtigt. Monats- und Quartalsabschlüsse sind in der Regel freiwillige Steuerungsinstrumente für kürzere Zeiträume. Alle drei Abschlussarten zeigen die wirtschaftliche Entwicklung, unterscheiden sich aber in Umfang und Rechtsfolgen.

Was unterscheidet Monats-, Quartals- und Jahresabschluss?

Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sind periodische Auswertungen der Buchführung. Sie unterscheiden sich primär im abgebildeten Zeitraum und in ihrer rechtlichen Bedeutung.

Während der Jahresabschluss nach § 242 HGB für Kaufleute verpflichtend ist, sind Monats- und Quartalsabschlüsse in der Regel freiwillige Controlling-Instrumente. Alle drei Abschlussarten zeigen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Merkmal Monatsabschluss Quartalsabschluss Jahresabschluss
Zeitraum 1 Monat 3 Monate 12 Monate
Gesetzliche Pflicht Nein (freiwillig) Nein (freiwillig) Ja (§ 242 HGB)
Hauptzweck Liquiditätssteuerung Trendanalyse Steuern & Offenlegung
Bestandteile BWA, Konten BWA, Kennzahlen Bilanz, GuV, Anhang
Prüfungspflicht Nein Nein Ja (§ 316 HGB bei mittelgroßen/großen KapG)

Hinweis

Die Wahl des Geschäftsjahres ist frei wählbar. Der Bilanzstichtag muss nicht der 31.12. sein. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt das Geschäftsjahresende als Bilanzstichtag nach § 242 Abs. 1 HGB.

Monatsabschluss: Kurzfristige Unternehmenssteuerung

Der Monatsabschluss wertet die Buchführung am Ende jedes Kalendermonats aus. Er ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber von vielen Unternehmen zur laufenden Kontrolle genutzt.

Typische Bestandteile sind die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die Summen- und Saldenliste sowie eine Liquiditätsübersicht. Der Monatsabschluss ermöglicht schnelle Reaktionen auf Abweichungen.

Typische Bestandteile eines Monatsabschluss

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Summen- und Saldenliste (SuSa)
  • Offene-Posten-Liste
  • Liquiditätsübersicht
  • Umsatzauswertung nach Kostenstellen oder Produktgruppen

„Der Monatsabschluss ist das Frühwarnsystem für Liquiditätsengpässe. Unternehmen, die monatlich ihre BWA auswerten, erkennen negative Trends oft Monate vor dem Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonders für GmbHs mit laufenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen ist der monatliche Überblick wichtig. Banken fordern häufig die BWA als Kreditunterlage.

Quartalsabschluss: Trends frühzeitig erkennen

Der Quartalsabschluss fasst drei Monate zusammen und wird viermal jährlich erstellt. Er bietet einen umfassenderen Überblick als der Monatsabschluss und glättet saisonale Schwankungen.

Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften besteht keine gesetzliche Quartalspflicht. Anders bei börsennotierten Unternehmen: Diese müssen nach § 115 WpHG Quartalsfinanzberichte veröffentlichen.

Wann ist ein Quartalsabschluss sinnvoll?

  • Bei saisonalen Geschäftsmodellen (z. B. Tourismus, Einzelhandel)
  • Für Bankgespräche und Kreditanträge
  • Zur Vorbereitung des Jahresabschlusses
  • Bei größeren Umsatzschwankungen zwischen den Monaten
  • Für Gesellschafterversammlungen zur Zwischeninformation

Der Quartalsabschluss enthält meist eine komprimierte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie wesentliche Kennzahlen wie EBITDA, Eigenkapitalquote oder Liquiditätsgrade.

pro Jahr

3

Monate Zeitraum

Q1–Q4

Quartale

Jahresabschluss: Die gesetzliche Hauptpflicht

Der Jahresabschluss ist nach § 242 HGB für alle Kaufleute verpflichtend. Er bildet die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit eines Geschäftsjahres ab und ist Grundlage für Steuern, Gewinnverteilung und Offenlegung.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Anforderungen nach §§ 264 ff. HGB. Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach Unternehmensgröße

Kleinstkapitalgesellschaft

  • Bilanz (§ 266 HGB)
  • GuV (§ 275 HGB)
  • Anhang entfällt meist (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (§ 266 HGB)
  • GuV (§ 275 HGB)
  • Anhang (§ 284 HGB)

Mittelgroße/Große KapG

  • Bilanz (§ 266 HGB)
  • GuV (§ 275 HGB)
  • Anhang (§§ 284, 285 HGB)
  • Lagebericht (§ 289 HGB)

Achtung

Achtung: Bei Nichtvorlage des Jahresabschlusses zur Offenlegung beim Unternehmensregister droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung muss seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister erfolgen.

Gesetzliche Pflichten: Wer muss was erstellen?

Die gesetzlichen Pflichten zur Erstellung von Abschlüssen unterscheiden sich nach Rechtsform und Unternehmensgröße. Während der Jahresabschluss nach § 242 HGB für alle Kaufleute verpflichtend ist, bestehen für Kapitalgesellschaften erweiterte Anforderungen. Kleinunternehmer und Freiberufler mit Einnahmenüberschussrechnung unterliegen hingegen vereinfachten Regelungen, wie sie im EÜR Jahresabschluss zur Anwendung kommen. Dies gilt auch für UGs ohne Umsatz, die trotz fehlender Geschäftstätigkeit ihrer Pflicht zur Jahresabschlusserstellung nachkommen müssen.

Jahresabschlusspflicht nach Rechtsform

  • Einzelunternehmen: Jahresabschluss nach § 242 HGB (Bilanz und GuV), keine Offenlegungspflicht
  • Personengesellschaften (OHG, KG): Jahresabschluss nach § 242 HGB, keine Offenlegung (außer GmbH & Co. KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG): Jahresabschluss nach §§ 264 ff. HGB, Offenlegung nach § 325 HGB beim Unternehmensregister
  • Freiberufler: In der Regel nur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, kein Jahresabschluss erforderlich

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Pflichten: Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG) und anschließend beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Im Unterschied zu BWA und Jahresabschluss unterliegt nur Letzterer diesen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten.

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein oder mittelgroß, wenn mindestens zwei der drei Kriterien am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Bestandteile der drei Abschlussarten im Detail

Die Bestandteile unterscheiden sich erheblich zwischen den drei Abschlussarten. Während Monats- und Quartalsabschlüsse primär interne Steuerungsinstrumente sind, hat der Jahresabschluss rechtliche Außenwirkung.

Monatsabschluss: Komponenten

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) nach SKR 03/04
  • Summen- und Saldenliste (SuSa)
  • Offene-Posten-Listen (Debitoren/Kreditoren)
  • Banksalden und Liquiditätsübersicht
  • Optional: Deckungsbeitragsrechnung, Kostenstellenauswertung

Quartalsabschluss: Komponenten

  • Komprimierte Bilanz (Aktiva/Passiva)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für das Quartal
  • Wesentliche Kennzahlen (EBITDA, Cashflow, Eigenkapitalquote)
  • Vergleich zum Vorjahresquartal
  • Optional: Kommentierung wesentlicher Abweichungen

Jahresabschluss: Komponenten nach § 264 HGB

Pflichtbestandteile

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB (außer Kleinstkapitalgesellschaften)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (mittelgroße/große KapG)

Optionale Bestandteile

  • Eigenkapitalspiegel
  • Kapitalflussrechnung
  • Segmentberichterstattung
  • Erläuterungen zu Bewertungsmethoden

„Viele GmbHs unterschätzen die Komplexität des Anhangs nach § 284 HGB. Fehlende oder unvollständige Angaben zu Beteiligungen, Haftungsverhältnissen oder Bewertungsmethoden können zur Ablehnung durch das Unternehmensregister führen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen: Von der Erstellung bis zur Offenlegung

Während für Monats- und Quartalsabschlüsse keine gesetzlichen Fristen gelten, unterliegt der Jahresabschluss strengen Fristen nach HGB und GmbHG.

Jahresabschluss: Gesetzliche Fristen für 2026

Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen:

Schritt Frist Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss 3 Monate (kleine KapG), sonst angemessen § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung durch Gesellschafter 11 Monate (kleine KapG), 8 Monate (mittelgroße/große) § 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister 12 Monate (bis 31.12.2026) § 325 Abs. 1 HGB
Prüfung (mittelgroße/große KapG) Vor Feststellung § 316 HGB

Achtung

Fristversäumnis: Bei verspäteter Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Die Höhe beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Unternehmensgröße und Verspätungsdauer.

Die Feststellungsfrist nach § 42a Abs. 2 GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate nach Bilanzstichtag. Für mittelgroße und große Gesellschaften sind es 8 Monate.

Fristen-Checkliste für Bilanzstichtag 31.12.2025

  • Bis 31.03.2026: Aufstellung Jahresabschluss (kleine KapG)
  • Bis 31.08.2026: Feststellung durch Gesellschafterversammlung (mittelgroße/große KapG)
  • Bis 30.11.2026: Feststellung durch Gesellschafterversammlung (kleine KapG)
  • Bis 31.12.2026: Offenlegung beim Unternehmensregister (alle KapG)
  • Prüfung vor Feststellung: Falls prüfungspflichtig nach § 316 HGB

Hinweis

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr (z. B. 01.07.2025 bis 30.06.2026) gilt als Bilanzstichtag der 30.06.2026. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten endet dann am 30.06.2027.

Praxis-Tipps: So nutzen Sie Abschlüsse optimal

Die richtige Kombination aus Monats-, Quartals- und Jahresabschluss ermöglicht eine professionelle Unternehmenssteuerung. Folgende Praxis-Tipps helfen bei der Umsetzung.

Rhythmus für verschiedene Unternehmensgrößen

Kleinstunternehmen

  • Monatsabschluss: Optional, bei Liquiditätsengpässen empfohlen
  • Quartalsabschluss: Nicht erforderlich
  • Jahresabschluss: Verpflichtend nach § 264 HGB

Kleine GmbH

  • Monatsabschluss: Empfohlen (BWA monatlich)
  • Quartalsabschluss: Sinnvoll für Bankgespräche
  • Jahresabschluss: Verpflichtend nach § 264 HGB

Mittelgroße/Große KapG

  • Monatsabschluss: Standard (BWA + Controlling)
  • Quartalsabschluss: Verpflichtend für Aufsichtsrat/Banken
  • Jahresabschluss: Verpflichtend mit Lagebericht § 289 HGB

Digitalisierung und Automatisierung

Moderne Buchhaltungssoftware ermöglicht die automatische Erstellung von Monats- und Quartalsabschlüssen. Die Integration von DATEV, Lexware oder OnlineBilanz.de reduziert den manuellen Aufwand erheblich.

  • DATEV Unternehmen Online: Automatische BWA-Erstellung
  • OnlineBilanz.de: Jahresabschluss-Erstellung und elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Lexware buchhaltung: Monatsabschlüsse und Export für Steuerberater
  • Power BI / Tableau: Kennzahlen-Dashboards auf Basis von Finanzdaten

„Die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister spart Zeit und vermeidet Ordnungsgelder. Mit OnlineBilanz.de erstellen Sie den Jahresabschluss HGB-konform und übermitteln ihn direkt ans Unternehmensregister – ohne Medienbrüche.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kennzahlen für die laufende Steuerung

Monats- und Quartalsabschlüsse sollten zentrale Kennzahlen enthalten, um die Entwicklung zu überwachen:

EK-Quote

Eigenkapitalquote

EBITDA

Betriebsergebnis

Liquidität

Grade 1–3

  • Eigenkapitalquote: Eigenkapital / Bilanzsumme × 100 (Ziel: > 30 %)
  • EBITDA: Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen
  • Liquidität 1. Grades: Zahlungsmittel / kurzfristige Verbindlichkeiten (Ziel: 10–20 %)
  • Umsatzrendite: Gewinn / Umsatz × 100
  • Working Capital: Umlaufvermögen − kurzfristige Verbindlichkeiten

Vorbereitung auf den Jahresabschluss

Wer monatlich oder quartalsweise abschließt, erleichtert die Jahresabschlusserstellung erheblich. Abgrenzungen, Rückstellungen und Bewertungen können laufend vorbereitet werden.

  • Bankauszüge monatlich mit Buchhaltung abstimmen
  • Offene Posten regelmäßig prüfen und mahnen
  • Rückstellungen quartalsweise hochrechnen
  • Inventur zum Bilanzstichtag vorbereiten (§ 240 HGB)
  • Abschreibungen monatlich buchen statt Jahresende
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen als Kontrollinstrument nutzen

Hinweis

Die Inventur nach § 240 HGB muss zum Bilanzstichtag durchgeführt werden. Eine zeitnahe Inventur (innerhalb von 10 Tagen vor/nach dem Stichtag) ist nach § 241 Abs. 3 HGB zulässig.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Monatsabschluss für GmbHs gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Der Monatsabschluss ist für GmbHs nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er ist ein freiwilliges Controlling-Instrument zur laufenden Überwachung von Liquidität und Ertragslage. Gesetzlich verpflichtend ist nur der Jahresabschluss nach § 242 HGB bzw. §§ 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026 bei einer kleinen GmbH?

Für eine kleine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Aufstellung innerhalb von 3 Monaten (bis 31.03.2026), Feststellung durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten nach § 42a Abs. 2 GmbHG (bis 30.11.2026) und Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB (bis 31.12.2026).

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss muss ausschließlich beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig. Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de oder über spezialisierte Software wie OnlineBilanz.de.

Was ist der Unterschied zwischen BWA und Jahresabschluss?

Die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) ist eine monatliche, freiwillige Auswertung der laufenden Buchhaltung ohne rechtliche Außenwirkung. Der Jahresabschluss ist nach § 242 HGB gesetzlich vorgeschrieben, besteht aus Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB, muss bei Kapitalgesellschaften festgestellt und offengelegt werden und ist Grundlage für Steuererklärungen.

Welche Größenklasse gilt für meine GmbH nach § 267 HGB?

Eine GmbH gilt als klein nach § 267 Abs. 1 HGB, wenn mindestens zwei der drei Kriterien am Bilanzstichtag und am Vorjahresstichtag nicht überschritten werden: Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. €, durchschnittlich ≤ 50 Mitarbeiter. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) haben niedrigere Schwellenwerte: ≤ 350.000 € Bilanzsumme, ≤ 700.000 € Umsatz, ≤ 10 Mitarbeiter.

Droht ein Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Ja. Bei verspäteter Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB automatisch ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Dauer der Verspätung. Auch bei nachträglicher Offenlegung wird das Ordnungsgeld nicht erlassen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung (Kapitalgesellschaften), § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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