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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss nach HGB

Jahresabschluss nach HGB 2026: Pflicht, Aufbau & Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss nach HGB ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG gesetzlich verpflichtend. Er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 HGB) sowie – je nach Größenklasse – aus Anhang und Lagebericht. Einen vollständigen Überblick über die Pflichten von Unternehmen beim Jahresabschluss, dessen Aufbau und die digitale Erstellung finden Sie in unserem Leitfaden. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, den systematischen Aufbau und die Fristen für die Erstellung und Offenlegung im Jahr 2026.

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Servet Gündogan

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss nach HGB umfasst für Kapitalgesellschaften mindestens Bilanz und GuV (§ 242 HGB). Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen, große einen Lagebericht. Die Aufstellung erfolgt nach § 264 Abs. 1 HGB innerhalb von 3 Monaten, die Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB).

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses nach HGB

Die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB). § 242 HGB definiert den Jahresabschluss als zentrales Instrument der kaufmännischen Rechnungslegung.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten verschärfte Vorschriften nach §§ 264 ff. HGB. Diese Sonderregelungen betreffen den Aufbau, den Umfang und die Offenlegung des Jahresabschlusses.

Hinweis

§ 242 Abs. 3 HGB: Der Jahresabschluss ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften konkretisiert § 264 Abs. 1 HGB diese Frist auf 3 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Die GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) bilden das Fundament der HGB-Bilanzierung. Sie umfassen Prinzipien wie Klarheit, Wahrheit, Vollständigkeit und das Vorsichtsprinzip nach § 252 HGB.

Wer ist zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet?

Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses trifft alle Kaufleute im Sinne des HGB. Für Kapitalgesellschaften besteht diese Verpflichtung unabhängig von ihrer Größe.

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • Genossenschaften

Personengesellschaften wie OHG und KG sind ebenfalls zur Buchführung und Jahresabschlusserstellung verpflichtet, sofern sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten.

Achtung

Auch Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) sind nicht von der Jahresabschlusspflicht befreit. Sie können lediglich von Erleichterungen bei Umfang und Offenlegung Gebrauch machen.

Die Bestandteile des Jahresabschlusses nach Größenklasse

Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Größenklasse der Kapitalgesellschaft. Während Kleinstgesellschaften mit Bilanz und GuV auskommen, müssen große Gesellschaften zusätzlich Anhang und Lagebericht erstellen.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft optional
Kleine Kapitalgesellschaft
Mittelgroße Kapitalgesellschaft
Große Kapitalgesellschaft

§ 264 Abs. 1 HGB definiert für Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss als die Zusammenfassung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen.

„Viele Mandanten unterschätzen die Komplexität des Anhangs. Gerade bei mittelgroßen Gesellschaften enthält er wesentliche Pflichtangaben nach § 284 HGB, deren Fehlen zu Beanstandungen führen kann.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Bilanz nach HGB: Aufbau und Gliederung

Die Bilanz stellt das Vermögen und die Schulden des Unternehmens gegenüber. Sie gliedert sich nach § 266 HGB in Aktiva (Vermögensseite) und Passiva (Kapitalseite).

Aktivseite der Bilanz

Die Aktivseite zeigt die Verwendung der Mittel und ist nach Liquidierbarkeit gegliedert (von langfristig zu kurzfristig).

  • A. Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kasse und Bank
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten: Ausgaben vor dem Bilanzstichtag für die Zeit danach
  • D. Aktive latente Steuern: Nach § 274 HGB (optional für kleine Gesellschaften)

Passivseite der Bilanz

Die Passivseite zeigt die Herkunft der Mittel und gliedert sich nach Fristigkeit der Kapitalbindung.

  • A. Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • B. Rückstellungen: Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten: Anleihen, Bankverbindlichkeiten, Lieferantenverbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten: Einnahmen vor dem Bilanzstichtag für die Zeit danach

Hinweis

§ 266 Abs. 1 HGB schreibt das Gliederungsschema für Kapitalgesellschaften zwingend vor. Kleine Gesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV stellt die Erträge und Aufwendungen einer Geschäftsperiode gegenüber und ermittelt das Jahresergebnis. § 275 HGB sieht zwei zulässige Darstellungsformen vor.

Gesamtkostenverfahren (GKV)

Gliederung nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen etc.). Diese Methode ist in Deutschland am weitesten verbreitet und entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Umsatzkostenverfahren (UKV)

Gliederung nach Funktionsbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten etc.). Dieses Verfahren nach § 275 Abs. 3 HGB ist international üblicher.

Beide Verfahren führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung. Das einmal gewählte Verfahren muss aus Gründen der Vergleichbarkeit beibehalten werden (Stetigkeitsgrundsatz nach § 265 Abs. 1 HGB).

Mindestgliederung der GuV

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge/Aufwendungen aus Beteiligungen und Finanzanlagen
  10. Zinsen und ähnliche Erträge/Aufwendungen
  11. Steuern vom Einkommen und Ertrag
  12. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Achtung

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte GuV nach § 275 Abs. 5 HGB veröffentlichen. Dies gilt aber nur für die Offenlegung – intern muss die vollständige GuV erstellt werden.

Anhang und Lagebericht: Ergänzende Bestandteile

Der Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV. Er ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend, kleine Gesellschaften müssen einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB erstellen.

  • Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten und GuV-Positionen
  • Angaben zu Beteiligungen und verbundenen Unternehmen
  • Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB)
  • Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Gesamtbezüge der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 HGB)

Der Lagebericht nach § 289 HGB

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen. Er enthält eine Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage der Gesellschaft sowie der voraussichtlichen Entwicklung.

Hinweis

Der Lagebericht geht über die reine Zahlenbetrachtung hinaus. Er muss nach § 289 Abs. 1 HGB auch auf wesentliche Risiken und Chancen eingehen sowie nichtfinanzielle Leistungsindikatoren darstellen.

Seit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz müssen große kapitalmarktorientierte Gesellschaften zusätzlich eine nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB abgeben (Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange).

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Zuordnung zu einer Größenklasse bestimmt den Umfang der Berichtspflichten. § 267 HGB definiert drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl.

Eine Gesellschaft gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Gesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Gesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Große Gesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Achtung

Die Schwellenwerte wurden durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) und spätere Anpassungen mehrfach erhöht. Prüfen Sie jährlich, ob sich Ihre Größenklasse geändert hat.

Die Größenklasse hat direkte Auswirkungen auf die Prüfungspflicht (§ 316 HGB), die Offenlegungspflichten (§ 326 HGB) und die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG.

Fristen und Termine für den Jahresabschluss 2026

Für Kapitalgesellschaften gelten gesetzlich festgelegte Fristen, deren Nichteinhaltung zu Ordnungsgeldern führen kann. Maßgeblich ist der Bilanzstichtag, in der Regel der 31. Dezember 2025.

Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 HGB

Die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) müssen den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag aufstellen. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 31. März 2026.

Hinweis

In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB auf maximal 6 Monate verlängert werden, etwa bei komplexen Konzernstrukturen oder außergewöhnlichen Bewertungsfragen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss innerhalb gesetzlicher Fristen feststellen. Diese Fristen variieren nach Größenklasse und werden ab dem Abschlussstichtag gerechnet.

11 Monate

Feststellungsfrist für kleine GmbH (bis 30.11.2026)

8 Monate

Feststellungsfrist für mittelgroße/große GmbH (bis 31.08.2026)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag muss der festgestellte Jahresabschluss beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Für das Geschäftsjahr 2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026.

„Die 12-Monats-Frist ist eine absolute Obergrenze. Wir empfehlen, den Jahresabschluss unmittelbar nach der Feststellung offenzulegen, um Ordnungsgeldverfahren zu vermeiden. Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch und verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de.

Die Einreichung muss elektronisch im Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) erfolgen. Dies gilt für die strukturierte Bilanz und GuV nach der Taxonomie des HGB.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Offenlegungspflichtige Unterlagen
Kleinstgesellschaft Bilanz (§ 326 Abs. 1 HGB)
Kleine Gesellschaft Bilanz, Anhang (§ 326 Abs. 1 HGB)
Mittelgroße Gesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht (§ 325 Abs. 1 HGB)
Große Gesellschaft Vollständiger Jahresabschluss inkl. Bestätigungsvermerk (§ 325 Abs. 1 HGB)

Achtung

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet diese Verfahren von Amts wegen ein.

Die Offenlegung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dieser dient jedoch seit DiRUG nur noch als Publikationsmedium, nicht mehr als Einreichungsstelle.

Technische Anforderungen

  • Authentifizierung per ELSTER-Zertifikat oder Organisationszertifikat
  • XBRL-Taxonomie nach HGB (aktuell Version 6.8 für Geschäftsjahre ab 2024)
  • Qualifizierte elektronische Signatur für bestimmte Dokumente
  • PDF/A-Format für nicht strukturierte Bestandteile (Anhang, Lagebericht)

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz

Die manuelle Erstellung eines HGB-konformen Jahresabschlusses ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Digitale Tools wie OnlineBilanz automatisieren den gesamten Prozess von der Dateneingabe bis zur Offenlegung.

Funktionsumfang digitaler Jahresabschluss-Tools

Automatisierte Gliederung

Die Software übernimmt die gesetzeskonforme Strukturierung nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV) automatisch auf Basis der Kontenzuordnung.

XBRL-Export

Direkte Generierung der XBRL-Dateien nach aktueller HGB-Taxonomie für die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister.

Rechtssichere Vorlagen

Vorgefertigte Textbausteine für Anhang und GmbH-Beschlüsse, geprüft von Fachanwälten und Wirtschaftsprüfern.

Vorteile der digitalen Erstellung

  • Zeitersparnis von durchschnittlich 60-80% gegenüber manueller Erstellung
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  • Revisionssichere Dokumentation aller Arbeitsschritte
  • Direkte Schnittstelle zur DATEV oder anderen Buchhaltungssystemen
  • Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
  • Elektronische Offenlegung mit einem Klick

OnlineBilanz bietet speziell für Kapitalgesellschaften entwickelte Workflows, die alle Größenklassen nach § 267 HGB abdecken. Das Tool berücksichtigt automatisch die jeweiligen Erleichterungen und Pflichtangaben.

Hinweis

Die Software führt Sie schrittweise durch den Erstellungsprozess: Von der Saldenliste über die automatische Bilanzgliederung bis zur Generierung des Anhangs und der elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Integration in bestehende Prozesse

Moderne Jahresabschluss-Software lässt sich nahtlos in bestehende Buchhaltungsprozesse integrieren. Der Import von Saldenlisten erfolgt per DATEV-Schnittstelle, CSV oder Excel.

Nach Fertigstellung können alle Unterlagen als PDF exportiert, digital signiert und direkt an Steuerberater, Gesellschafter oder das Unternehmensregister übermittelt werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile umfasst der Jahresabschluss nach HGB?

Für Kapitalgesellschaften besteht der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleine Gesellschaften können einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB aufstellen, Kleinstgesellschaften nach § 267a HGB sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Anhangpflicht befreit.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2025 enden, muss die Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen. Eine verspätete Offenlegung führt zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL-Format erfolgen. Der Bundesanzeiger dient nur noch als Bekanntmachungsmedium, nicht mehr als Einreichungsstelle.

Welche Fristen gelten für die Feststellung des Jahresabschlusses?

Nach § 42a GmbHG müssen kleine Gesellschaften den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten feststellen, mittelgroße und große Gesellschaften innerhalb von 8 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet dies: kleine GmbH bis 30.11.2026, mittelgroße/große GmbH bis 31.08.2026. Die Aufstellung durch die Geschäftsführung muss bereits nach 3 Monaten erfolgen (§ 264 Abs. 1 HGB).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister – Offenlegungsstelle. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater