Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz aufstellen

Bilanz aufstellen 2026: Struktur, Pflichten und Schritt-für-Schritt-Anleitung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz ist das zentrale Dokument des Jahresabschlusses und bildet die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens ab. Sie unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben nach § 242 HGB und § 264 HGB. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie eine Bilanz strukturiert aufstellen und welche Pflichten Sie beachten müssen. Insbesondere für GmbHs haben wir eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für GmbH zusammengestellt, die Sie rechtssicher durch den Prozess führt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Bilanzstichtag. Sie besteht aus Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Fremdkapital. Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz nach § 266 HGB gliedern und beim Unternehmensregister offenlegen.

Grundlagen: Was ist eine Bilanz und wer muss sie aufstellen?

Die Bilanz ist nach § 242 Abs. 1 HGB eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens. Sie bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Kern des Jahresabschlusses.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB. Die Bilanz muss nach einem gesetzlich vorgegebenen Schema gemäß § 266 HGB gegliedert werden. Zusätzlich ist ein Anhang zu erstellen, der die Zahlen erläutert.

Hinweis

Die Bilanz zeigt nicht nur die wirtschaftliche Lage, sondern dient auch als Grundlage für Steuererklärungen, Kreditentscheidungen und strategische Planungen. Sie ist zudem Basis für die Ausschüttungsbemessung nach § 268 Abs. 1 HGB.

Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

  • Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unabhängig von der Größe gemäß § 264 HGB
  • Personenhandelsgesellschaften ab bestimmten Schwellenwerten nach § 264a HGB
  • Kaufleute, die die Buchführungspflicht nach § 238 HGB erfüllen müssen
  • Unternehmen, die die Größenmerkmale nach § 267 HGB überschreiten

§ 242 HGB

Pflicht zur Bilanzaufstellung

§ 266 HGB

Gliederungsschema

§ 264 HGB

Kapitalgesellschaften

Aufbau und Struktur: Die zwei Seiten der Bilanz

Die Bilanz besteht aus zwei Seiten, die immer identische Endsummen aufweisen müssen. Links stehen die Aktiva (Vermögen), rechts die Passiva (Kapital). Diese Bilanzgleichung ist das fundamentale Prinzip jeder ordnungsgemäßen Bilanzierung.

Die Gliederung folgt bei Kapitalgesellschaften zwingend dem Schema des § 266 HGB. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Struktur sorgt für Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und über verschiedene Geschäftsjahre hinweg.

Aktiva

  • Anlagevermögen (langfristig gebunden)
  • Umlaufvermögen (kurzfristig verfügbar)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva

  • Eigenkapital (haftendes Kapital)
  • Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

„Die Bilanz ist keine willkürliche Aufstellung, sondern folgt strengen Gliederungs- und Bewertungsvorschriften. Gerade für Kapitalgesellschaften gilt: Die Einhaltung des § 266 HGB ist verpflichtend und wird bei der Offenlegung geprüft.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Bilanz wird in Kontoform dargestellt: links die Aktiva, rechts die Passiva. Beide Seiten schließen mit der identischen Bilanzsumme ab. Diese Form ist Standard in Deutschland und in § 266 HGB kodifiziert.

Aktiva: Die Vermögensseite der Bilanz

Die Aktivseite zeigt, in welchen Vermögenswerten das Kapital des Unternehmens gebunden ist. Sie gliedert sich nach § 266 Abs. 2 HGB in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten.

Anlagevermögen (A)

Das Anlagevermögen umfasst Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Es wird unterteilt in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.

  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Konzessionen, Patente, Lizenzen, Software, Geschäfts- oder Firmenwert
  • Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark
  • Finanzanlagen: Beteiligungen, Ausleihungen, Wertpapiere des Anlagevermögens

Hinweis

Anlagevermögen wird planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung mindert den Buchwert und wird als Aufwand in der GuV erfasst. Grundlage bilden die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung.

Umlaufvermögen (B)

Das Umlaufvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es ist kurzfristig gebunden und beeinflusst die Liquidität des Unternehmens maßgeblich.

  • Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Wertpapiere
  • Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten: Bargeld, Bankguthaben, Schecks

Rechnungsabgrenzungsposten (C)

Nach § 250 HGB sind Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen (z. B. im Voraus gezahlte Mieten oder Versicherungen).

Passiva: Die Kapitalseite der Bilanz

Die Passivseite zeigt, wie das Vermögen finanziert wurde. Sie gliedert sich gemäß § 266 Abs. 3 HGB in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten.

Eigenkapital (A)

Das Eigenkapital ist das Reinvermögen des Unternehmens. Es haftet für die Verbindlichkeiten und zeigt die finanzielle Stabilität. Bei der GmbH und UG besteht es insbesondere aus:

  • Gezeichnetes Kapital: Stammkapital bei GmbH (mind. 25.000 Euro), bei UG (mind. 1 Euro) nach § 5 GmbHG
  • Kapitalrücklage: Einlagen der Gesellschafter, die nicht zum Stammkapital gehören (§ 272 Abs. 2 HGB)
  • Gewinnrücklagen: gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG analog), andere Gewinnrücklagen
  • Gewinnvortrag / Verlustvortrag: nicht ausgeschüttete Gewinne oder aufgelaufene Verluste
  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag: Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres

Achtung

Bei einer UG (haftungsbeschränkt) muss nach § 5a Abs. 3 GmbHG eine gesetzliche Rücklage gebildet werden, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Jährlich müssen mindestens 25 % des Jahresüberschusses in die Rücklage eingestellt werden.

Rückstellungen (B)

Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten und werden nach § 249 HGB gebildet für Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt noch nicht feststehen.

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • Steuerrückstellungen (z. B. für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Sonstige Rückstellungen (z. B. für Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen, Garantieverpflichtungen, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften)

Verbindlichkeiten (C)

Verbindlichkeiten sind konkrete, dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verpflichtungen gegenüber Dritten. Sie werden nach Fristigkeit und Art gegliedert.

  • Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
  • Sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit)

Bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren oder solchen, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind entsprechende Angaben zu machen (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB).

Schritt-für-Schritt: So stellen Sie eine Bilanz auf

Die Bilanzierung folgt einem strukturierten Prozess, der mit der laufenden Buchführung beginnt und mit der Offenlegung endet. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf.

  • Vollständige Buchführung über das gesamte Geschäftsjahr nach § 238 HGB führen
  • Alle Geschäftsvorfälle zeitnah, vollständig und richtig erfassen
  • Belege systematisch sammeln und archivieren (10 Jahre Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB)
  • Inventur zum Bilanzstichtag durchführen nach § 240 HGB (Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden)
  • Offene Posten abstimmen (Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankkonten)
  • Rechnungsabgrenzungen buchen für Aufwendungen und Erträge, die andere Perioden betreffen
  • Abschreibungen berechnen nach § 253 HGB (planmäßig über Nutzungsdauer)
  • Rückstellungen bilden für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB
  • Bewertung aller Bilanzposten nach § 252 ff. HGB durchführen
  • Bilanz nach § 266 HGB gliedern und erstellen
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB aufstellen
  • Anhang erstellen mit Erläuterungen nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht erstellen (bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB)

„Die häufigsten Fehler entstehen nicht bei der eigentlichen Bilanzierung, sondern bei der laufenden Buchführung. Eine saubere, zeitnahe Buchhaltung ist die Grundlage jeder ordnungsgemäßen Bilanz. Nachträgliche Korrekturen sind aufwendig und fehleranfällig.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorbereitende Arbeiten

Vor der eigentlichen Bilanzerstellung müssen alle Buchungsvorgänge abgeschlossen und geprüft sein. Dazu gehören insbesondere die Kontenabstimmung, die Erfassung aller Geschäftsvorfälle bis zum Bilanzstichtag und die Durchführung der körperlichen Inventur.

Die Inventur nach § 240 HGB ist die mengenmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden. Sie kann als Stichtagsinventur, verlegte Inventur oder permanente Inventur durchgeführt werden. Das Inventar bildet die Grundlage für die Bewertung in der Bilanz.

Bewertung und Ansatz: Die Bewertungsgrundsätze nach HGB

Die Bewertung der Bilanzposten folgt den Grundsätzen der §§ 252 bis 256 HGB. Diese Vorschriften sichern die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Jahresabschlüsse.

Allgemeine Bewertungsgrundsätze (§ 252 HGB)

  • Bilanzidentität: Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen
  • Going-Concern-Prinzip: Es ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen
  • Einzelbewertung: Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu bewerten
  • Vorsichtsprinzip: Vermögensgegenstände und Schulden sind vorsichtig zu bewerten
  • Realisationsprinzip: Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind
  • Imparitätsprinzip: Verluste und Risiken müssen berücksichtigt werden, auch wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag bekannt werden
  • Periodenabgrenzung: Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von Zahlungszeitpunkten dem Geschäftsjahr zuzuordnen
  • Bewertungsstetigkeit: Die Bewertungsmethoden sind beizubehalten

Zugangsbewertung (§ 253 Abs. 1 HGB)

Vermögensgegenstände sind höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Diese bilden die Obergrenze der Bewertung.

Bewertungsart Ansatz Rechtsgrundlage
Anschaffungskosten Kaufpreis + Nebenkosten (Fracht, Montage, Installation) abzüglich Minderungen § 255 Abs. 1 HGB
Herstellungskosten Materialkosten + Fertigungskosten + anteilige Gemeinkosten § 255 Abs. 2 HGB
Abschreibungen Anlagevermögen Planmäßige Verteilung über Nutzungsdauer, außerplanmäßig bei dauerhafter Wertminderung § 253 Abs. 3 HGB
Niederstwertprinzip Strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen, gemildertes im Anlagevermögen § 253 Abs. 4 HGB

Achtung

Abschreibungen im Anlagevermögen müssen bei dauerhafter Wertminderung außerplanmäßig vorgenommen werden. Bei nur vorübergehender Wertminderung besteht bei Finanzanlagen ein Wahlrecht. Im Umlaufvermögen ist auch bei vorübergehender Wertminderung abzuschreiben.

Bewertung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der ihrer Restlaufzeit entspricht (§ 253 Abs. 2 HGB).

Häufige Fehler vermeiden: Typische Stolperfallen bei der Bilanzerstellung

Auch erfahrene Buchhalter machen Fehler bei der Bilanzerstellung. Viele davon lassen sich durch systematisches Vorgehen und Kenntnis der typischen Problembereiche vermeiden.

Fehler bei der Abgrenzung

  • Fehlende oder falsche Rechnungsabgrenzungsposten bei periodenübergreifenden Aufwendungen und Erträgen
  • Nicht berücksichtigte Skonti oder Rabatte bei Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Falsche zeitliche Zuordnung von Geschäftsvorfällen zum Geschäftsjahr
  • Unvollständige Erfassung von Anzahlungen (aktiv und passiv)

Fehler bei Bewertung und Abschreibung

  • Falsche Nutzungsdauern bei der Abschreibung (nicht entsprechend AfA-Tabellen)
  • Vergessene außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhaften Wertminderungen
  • Unzulässige Zuschreibungen über die Anschaffungskosten hinaus
  • Fehlerhafte Anwendung des Niederstwertprinzips
  • Falsche Bewertung von Vorräten (fehlende Inventur oder veraltete Bewertung)

Fehler bei Rückstellungen

  • Fehlende Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten
  • Nicht gebildete Urlaubsrückstellungen oder Überstundenrückstellungen
  • Fehlende Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
  • Falsche Höhe bei Garantierückstellungen oder Gewährleistungen
  • Nicht berücksichtigte drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Formfehler

  • Falsche Gliederung nach § 266 HGB
  • Fehlende Vorjahreszahlen
  • Unvollständiger Anhang
  • Fehlende Unterschriften

Bewertungsfehler

  • Falsche Abschreibungen
  • Fehlende Rückstellungen
  • Falsches Niederstwertprinzip
  • Unzulässige Aktivierung

Dokumentationsfehler

  • Fehlende Inventurlisten
  • Unvollständige Belege
  • Keine Bewertungsdokumentation
  • Fehlende Nachweise

„Die meisten Fehler entstehen durch Zeitdruck kurz vor Ablauf der Fristen. Eine frühzeitige Vorbereitung und eine saubere laufende Buchführung reduzieren das Fehlerrisiko erheblich. Digitale Tools wie OnlineBilanz.de prüfen automatisch auf typische Fehler.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Nutzen Sie Checklisten und automatisierte Prüfroutinen, um systematisch alle relevanten Bilanzposten zu kontrollieren. Eine Vier-Augen-Kontrolle durch einen Steuerberater ist bei komplexen Sachverhalten unverzichtbar.

Offenlegung und Fristen: Rechtzeitig veröffentlichen

Nach Erstellung der Bilanz folgen gesetzliche Feststellungs- und Offenlegungspflichten. Die Einhaltung der Fristen ist zwingend, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG müssen die Gesellschafter den Jahresabschluss in bestimmten Fristen feststellen. Die Frist hängt von der Unternehmensgröße ab.

Größenklasse Feststellungsfrist Rechtsgrundlage
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG

Für einen Bilanzstichtag zum 31.12.2025 bedeutet das: kleine Gesellschaften bis 30.11.2026, mittelgroße und große bis 31.08.2026.

Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Achtung

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1 HGB. Bei einem Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Verspätete Offenlegung führt zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Größenklasse Offenlegungsumfang Rechtsgrundlage
Kleinstkapitalgesellschaft Bilanz (verkürzt möglich nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB) § 326 Abs. 1 HGB
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (verkürzt möglich), keine GuV-Pflicht § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB
Große Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk § 325 Abs. 1 HGB

Größenklassen nach § 267 HGB (2026)

Die Zuordnung zu einer Größenklasse erfolgt anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7.500.000 € ≤ 15.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25.000.000 € ≤ 50.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 25.000.000 € > 50.000.000 € > 250

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500-25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

§ 267 HGB

Größenklassen

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein ELSTER-Zertifikat ist erforderlich. OnlineBilanz.de übernimmt die technische Übermittlung nach Prüfung durch erfahrene Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind unabhängig von ihrer Größe nach § 264 HGB zur Bilanzierung verpflichtet. Zusätzlich müssen Personenhandelsgesellschaften ab bestimmten Schwellenwerten nach § 264a HGB und Kaufleute nach § 238 HGB eine Bilanz erstellen. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses und muss nach § 266 HGB gegliedert werden.

Welche Fristen gelten für die Erstellung und Offenlegung der Bilanz 2026?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen (11 Monate), mittelgroße und große bis 31.08.2026 (8 Monate) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB). Verspätung führt zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Aktiva und Passiva in der Bilanz?

Die Aktiva (linke Seite) zeigen die Mittelverwendung, also wo das Kapital investiert wurde: Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die Passiva (rechte Seite) zeigen die Mittelherkunft, also woher das Kapital stammt: Eigenkapital und Fremdkapital. Beide Seiten müssen nach § 266 HGB identische Endsummen aufweisen (Bilanzgleichung).

Welche Bewertungsgrundsätze gelten bei der Bilanzerstellung?

Nach § 252 HGB gelten zentrale Grundsätze: Vorsichtsprinzip, Einzelbewertung, Going-Concern, Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip. Vermögensgegenstände werden höchstens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet (§ 253 HGB). Es gilt das Niederstwertprinzip: im Umlaufvermögen streng, im Anlagevermögen gemildert. Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer nach AfA-Tabellen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Gewinn- und Verlustrechnung, Offenlegung Jahresabschluss, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater