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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz aufstellen

Bilanz aufstellen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für GmbH

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine Bilanz korrekt aufzustellen gehört zu den zentralen Pflichten jeder Kapitalgesellschaft. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie als Geschäftsführer einer GmbH oder UG Ihre Bilanz strukturiert, rechtssicher und effizient erstellen. Eine detaillierte Übersicht über den gesamten Prozess – von der Erfassung der Vermögenswerte bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister – finden Sie in unserer Anleitung zum Bilanz erstellen für GmbH & UG.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) nach § 242 HGB. GmbH und UG müssen die Bilanz innerhalb von 8-11 Monaten feststellen (§ 42a GmbHG) und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die systematische Erfassung, Bewertung und Gliederung nach § 266 HGB bildet die Grundlage.

Was ist eine Bilanz und warum muss sie aufgestellt werden?

Die Bilanz ist nach § 242 HGB eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens. Sie zeigt zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) besteht eine umfassende Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB in Verbindung mit § 264 HGB. Die Bilanz ist zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses und muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.

Hinweis

Die Bilanz dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Sie ist ein strategisches Instrument zur Unternehmenssteuerung, Kreditwürdigkeitsprüfung und Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Funktionen der Bilanz

  • Dokumentationsfunktion: Nachweis der Vermögens- und Schuldenlage zum Stichtag
  • Informationsfunktion: Basis für Gesellschafter, Gläubiger und Geschäftspartner
  • Gewinnermittlung: Durch Eigenkapitalvergleich (§ 242 Abs. 2 HGB)
  • Ausschüttungsbemessung: Grundlage für Gewinnausschüttungen nach § 29 GmbHG
  • Gläubigerschutz: Transparenz über Kapitalausstattung und Schuldenstand

Rechtliche Grundlagen für Kapitalgesellschaften

Die Pflicht zur Bilanzaufstellung ergibt sich für GmbH und UG aus mehreren Normen des Handelsgesetzbuchs und GmbH-Gesetzes. Diese legen sowohl die Erstellungspflicht als auch Form und Fristen fest.

Rechtsgrundlage Regelungsinhalt
§ 242 HGB Grundsätzliche Pflicht zur Bilanzaufstellung für Kaufleute
§ 264 HGB Pflicht zum Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften
§ 266 HGB Vorgeschriebenes Gliederungsschema der Bilanz
§ 42a GmbHG Feststellungsfristen: 11 Monate (klein), 8 Monate (mittel/groß)
§ 325 HGB Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister (12 Monate)
§ 335 HGB Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung: 500-25.000 €

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Anforderungen an Umfang und Detaillierungsgrad der Bilanz hängen von der Größenklasse ab. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Grundstruktur: Aktiva und Passiva

Die Bilanz gliedert sich in zwei Seiten, die stets dieselbe Summe ergeben müssen (Bilanzgleichung). Links stehen die Aktiva (Vermögensverwendung), rechts die Passiva (Mittelherkunft).

„Die Bilanzgleichung ist die zentrale Kontrollgröße: Aktiva = Passiva. Jede Geschäftsvorfallbuchung berührt mindestens zwei Bilanzpositionen und hält diese Gleichung aufrecht. Geschäftsführer sollten verstehen, dass die Passivseite zeigt, woher das Kapital kommt, die Aktivseite, wofür es verwendet wurde.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aktivseite: Vermögen des Unternehmens

Die Aktivseite zeigt die Vermögenswerte, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Die Gliederung erfolgt nach § 266 Abs. 2 HGB nach der Liquidierbarkeit (von langfristig zu kurzfristig).

A. Anlagevermögen

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen, Geschäftswert)
  • II. Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • III. Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)

B. Umlaufvermögen

  • I. Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren)
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
  • IV. Kassenbestand, Bankguthaben

Passivseite: Mittelherkunft

Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt – ob von den Gesellschaftern (Eigenkapital) oder von Gläubigern (Fremdkapital). Die Gliederung erfolgt nach § 266 Abs. 3 HGB nach Fristigkeit.

A. Eigenkapital

  • I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bei GmbH: mind. 25.000 €, bei UG mind. 1 €)
  • II. Kapitalrücklage (Agio)
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Gewinn-/Verlustvortrag
  • V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag

B. Rückstellungen

  • Pensionsrückstellungen
  • Steuerrückstellungen
  • Sonstige Rückstellungen (z.B. für Prozessrisiken, ausstehende Rechnungen)

C. Verbindlichkeiten: Konkret bestehende Verpflichtungen gegenüber Dritten, gegliedert nach Gläubigergruppen (Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten).

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bilanzerstellung

Die systematische Erstellung einer Bilanz folgt einem klaren Prozess. Diese Anleitung zeigt Ihnen die wesentlichen Schritte von der Vorbereitung bis zur fertigen Bilanz.

Schritt 1: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB muss jeder Kaufmann zum Abschlussstichtag eine körperliche Bestandsaufnahme durchführen. Die Inventur erfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert.

  • Warenlager zählen und bewerten
  • Anlagegüter erfassen (Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattung)
  • Kassenbestand und Bankguthaben dokumentieren
  • Forderungen und Verbindlichkeiten abgleichen
  • Inventurlisten erstellen und archivieren

Hinweis

Neben der Stichtagsinventur (31.12.) sind auch zeitnahe oder permanente Inventuren zulässig, sofern durch entsprechende Fortschreibungssysteme der Stichtagsbestand ermittelt werden kann.

Schritt 2: Inventar erstellen

Das Inventar ist ein detailliertes Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden nach § 240 HGB. Es ist Grundlage für die Bilanz, aber im Gegensatz zu dieser nicht veröffentlichungspflichtig.

Das Inventar gliedert sich in: Vermögensseite (A. Anlagevermögen, B. Umlaufvermögen) und Schuldenseite (Eigenkapital und Fremdkapital). Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden ergibt das Reinvermögen (Eigenkapital).

Schritt 3: Konten abstimmen und Salden bilden

Vor der Bilanzaufstellung müssen alle Geschäftsvorfälle gebucht und die Konten abgestimmt sein. Prüfen Sie systematisch alle Bestandskonten auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

  • Bankkonten mit Kontoauszügen abgleichen
  • Offene Posten in der Debitorenbuchhaltung klären
  • Offene Posten in der Kreditorenbuchhaltung abgleichen
  • Abschreibungen auf Anlagegüter buchen (§ 253 HGB)
  • Rückstellungen bilden (§ 249 HGB)
  • Abgrenzungsposten erfassen (§ 250 HGB)

Schritt 4: Bilanz nach § 266 HGB gliedern

Die Salden der Bestandskonten werden nun in das gesetzliche Gliederungsschema nach § 266 HGB übertragen. Die Reihenfolge ist verbindlich und unterscheidet sich nach Größenklasse im Detaillierungsgrad.

Achtung

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen alle Posten vollständig ausweisen.

Schritt 5: Bilanzsumme kontrollieren

Die Aktivseite und Passivseite müssen zwingend dieselbe Summe ergeben. Weichen die Summen ab, liegt ein Buchungsfehler vor, der vor Feststellung korrigiert werden muss.

§ 242

HGB: Bilanzgleichung

100%

Aktiva = Passiva

2 Seiten

Vermögen & Kapital

Bewertung der Bilanzposten nach HGB

Die korrekte Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist entscheidend für eine rechtssichere Bilanz. Die Bewertungsvorschriften finden sich in §§ 252-256 HGB.

Grundsätze der Bewertung

  • Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB): Jeder Vermögensgegenstand ist separat zu bewerten
  • Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste berücksichtigen
  • Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB): Vermögensgegenstände höchstens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ansetzen
  • Stichtagsprinzip: Bewertung nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag
  • Fortführungsprinzip (Going Concern, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB): Bewertung bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Bewertung des Anlagevermögens

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Vermögensart Bewertungsansatz Abschreibung
Immaterielle Vermögensgegenstände Anschaffungskosten Linear über Nutzungsdauer
Sachanlagen (Maschinen, Fahrzeuge) Anschaffungs-/Herstellungskosten Linear oder degressiv nach § 7 EStG
Finanzanlagen Anschaffungskosten Nur bei dauerhafter Wertminderung
Grundstücke/Gebäude Anschaffungskosten 2-3% jährlich (Gebäude)

Bewertung des Umlaufvermögens

Umlaufvermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis anzusetzen (strenges Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB).

Bei Vorräten kommen häufig Bewertungsvereinfachungen zum Einsatz: FIFO (First In – First Out), LIFO (Last In – First Out) oder Durchschnittspreismethode. Die gewählte Methode ist stetig beizubehalten.

Rückstellungen

Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Sie müssen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz abgezinst werden (§ 253 Abs. 2 HGB).

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung

Bei der Bilanzaufstellung unterlaufen Geschäftsführern und Buchhaltern immer wieder typische Fehler, die zu Korrekturen, Verzögerungen oder steuerlichen Nachteilen führen können.

Fehlerquelle 1: Unvollständige Inventur

Werden Vermögensgegenstände oder Schulden nicht erfasst, ist die Bilanz unvollständig. Besonders häufig vergessen: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), immaterielle Vermögensgegenstände oder offene Posten zum Stichtag.

Fehlerquelle 2: Falsche Zuordnung zu Anlage- oder Umlaufvermögen

Entscheidend ist die Zweckbestimmung. Ein Computer, der dauerhaft im Betrieb genutzt wird, gehört ins Anlagevermögen. Derselbe Computer zum Wiederverkauf gehört ins Umlaufvermögen (Vorräte).

Fehlerquelle 3: Fehlende oder falsche Abschreibungen

Planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB sind verpflichtend. Werden sie unterlassen oder falsch berechnet, ist die Bilanz fehlerhaft. Auch außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung sind zwingend.

Fehlerquelle 4: Rückstellungen nicht oder zu gering gebildet

Nach § 249 HGB besteht eine Pflicht zur Rückstellungsbildung bei ungewissen Verbindlichkeiten (z.B. Prozessrisiken, Jahresabschlusskosten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften).

Achtung

Werden Rückstellungen nicht oder zu niedrig angesetzt, wird der Gewinn zu hoch ausgewiesen. Das kann zu überhöhten Ausschüttungen führen, die nach § 30 GmbHG verboten sind und die Geschäftsführer haftbar machen.

Fehlerquelle 5: Nichtbeachtung des Gliederungsschemas

§ 266 HGB gibt die Gliederung verbindlich vor. Eigenmächtige Abweichungen (z.B. andere Reihenfolge, fehlende Posten) sind unzulässig und führen zur Nichtanerkennung des Jahresabschlusses.

  • Vollständige Inventur durchführen und dokumentieren
  • Zuordnung zu Anlage- oder Umlaufvermögen prüfen
  • Planmäßige Abschreibungen nach AfA-Tabelle berechnen
  • Rückstellungen für alle bekannten Risiken bilden
  • Gliederungsschema nach § 266 HGB strikt einhalten
  • Bilanzgleichung (Aktiva = Passiva) kontrollieren

Fristen und Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach der Erstellung der Bilanz gelten für Kapitalgesellschaften gesetzliche Fristen für die Feststellung und Offenlegung. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss (Bilanz und GuV) muss von den Geschäftsführern aufgestellt und von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Frist hängt von der Größenklasse ab:

Größenklasse Frist ab Bilanzstichtag Für Geschäftsjahr 2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate Bis 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate Bis 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate Bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026.

Hinweis

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Die Einreichung erfolgt elektronisch in strukturierter Form (XBRL oder ESEF bei kapitalmarktorientierten Unternehmen).

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500-25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

01.08.2022

DiRUG: nur Unternehmensregister

Achtung

Das Ordnungsgeld trifft die Gesellschaft, nicht persönlich die Geschäftsführer. Allerdings haften Geschäftsführer bei Pflichtverletzung nach § 43 GmbHG und können schadensersatzpflichtig werden.

Digitale Unterstützung durch OnlineBilanz.de

Die Erstellung eines rechtssicheren Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse der handelsrechtlichen Vorschriften. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de unterstützen Geschäftsführer bei der effizienten und rechtskonformen Bilanzerstellung.

Vorteile digitaler Jahresabschlusserstellung

Zeitersparnis

Strukturierte Datenerfassung und automatische Übernahme in das gesetzliche Gliederungsschema nach § 266 HGB. Keine manuellen Übertragungsfehler.

Rechtssicherheit

Prüfung durch erfahrene Steuerberater vor Offenlegung. Einhaltung aller aktuellen Vorschriften und Fristen nach HGB und GmbHG.

Vollständige Offenlegung

Automatische elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister in strukturierter Form. Fristwahrende Einreichung dokumentiert.

So funktioniert OnlineBilanz.de

  1. Datenerfassung: Sie geben Ihre Bilanzdaten strukturiert in ein digitales Formular ein oder laden vorhandene Daten hoch
  2. Automatische Gliederung: Das System erstellt die Bilanz automatisch nach dem gesetzlichen Schema (§ 266 HGB) entsprechend Ihrer Größenklasse
  3. Steuerberater-Prüfung: Ein erfahrener Steuerberater prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtskonformität
  4. Freigabe und Offenlegung: Nach Ihrer Freigabe erfolgt die elektronische Übermittlung direkt an das Unternehmensregister
  5. Archivierung: Alle Dokumente werden rechtskonform archiviert und stehen jederzeit zum Download bereit

„Viele Geschäftsführer scheuen den Aufwand der Bilanzerstellung. Mit einer systematischen Vorbereitung und digitaler Unterstützung lässt sich der Prozess erheblich vereinfachen. Wichtig ist: Lieber frühzeitig beginnen und die Fristen einhalten, als unter Zeitdruck Fehler zu riskieren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für wen eignet sich OnlineBilanz.de?

OnlineBilanz.de richtet sich an kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), die einen rechtssicheren und effizienten Weg zur Erfüllung ihrer Publizitätspflichten suchen:

  • GmbH und UG aller Größenklassen
  • Unternehmen mit standardisierten Bilanzstrukturen
  • Geschäftsführer, die Steuerberaterkosten reduzieren möchten
  • Gesellschaften, die bereits eine Buchhaltung haben und nur die Offenlegung benötigen
  • Unternehmen, die Wert auf Rechtssicherheit und Fristwahrung legen

Hinweis

Die Kombination aus digitaler Effizienz und steuerlicher Fachkompetenz macht OnlineBilanz.de zur optimalen Lösung für die Jahresabschlusserstellung. Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten und profitieren gleichzeitig von professioneller Beratung.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Bilanz aufstellen?

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Bilanzaufstellung verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gilt nach § 264 HGB eine erweiterte Pflicht zum vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang). Auch Personengesellschaften wie OHG und KG sind bilanzierungspflichtig, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten (Umsatz > 600.000 € und Gewinn > 60.000 €).

Bis wann muss die Bilanz für 2025 offengelegt werden?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss nach § 325 HGB spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss nach § 42a GmbHG bereits nach 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) bzw. 11 Monaten (kleine GmbH) erfolgt sein. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Inventar und Bilanz?

Das Inventar nach § 240 HGB ist ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert. Es entsteht aus der Inventur und dient der internen Dokumentation. Die Bilanz nach § 242 HGB ist eine verdichtete, gegliederte Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) nach dem vorgeschriebenen Schema des § 266 HGB. Nur die Bilanz ist Teil des offenlegungspflichtigen Jahresabschlusses.

Kann ich als Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen?

Rechtlich dürfen Geschäftsführer die Bilanz selbst aufstellen, sofern sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Empfehlenswert ist dies nur bei einfachen Strukturen und fundierten HGB-Kenntnissen. Bei komplexeren Sachverhalten (Rückstellungen, Bewertungsfragen, Latente Steuern) ist steuerliche Beratung ratsam. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de bieten eine Kombination aus eigenständiger Erfassung und professioneller Steuerberaterprüfung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater