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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogUG ohne Umsatz

Jahresabschluss UG ohne Umsatz 2026: Pflichten & Erstellung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Auch eine UG ohne Umsatz muss einen vollständigen Jahresabschluss erstellen – die Pflicht gilt unabhängig von der Geschäftstätigkeit. Dieser Leitfaden erklärt alle rechtlichen Anforderungen, zeigt die notwendigen Bestandteile und verdeutlicht die Unterschiede zur BWA. Zudem gibt er praxisnahe Hinweise zur fristgerechten Erstellung von Jahresabschlüssen sowie zur Offenlegung nach § 325 HGB.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine UG ist als Kapitalgesellschaft nach § 242 HGB verpflichtet, jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss zu erstellen – unabhängig davon, ob Umsätze erzielt wurden. Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und GuV und muss innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Jahresabschlusspflicht bei UG ohne Umsatz

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und damit eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 HGB. Daraus folgt die gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung und Jahresabschlusserstellung – unabhängig von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit oder erzielten Umsätzen.

Viele Gründer gehen fälschlicherweise davon aus, dass bei fehlenden Umsätzen auch keine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses besteht. Diese Annahme ist rechtlich nicht haltbar. Die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht knüpft an die Rechtsform an, nicht an die Geschäftstätigkeit.

Achtung

Selbst eine ruhende oder inaktive UG muss jährlich einen vollständigen Jahresabschluss erstellen und offenlegen. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann zu Ordnungsgeldern bis zu 25.000 Euro nach § 335 HGB führen.

Auch ohne Umsatzerlöse treten in der Regel Geschäftsvorfälle auf, die bilanziert werden müssen. Dazu gehören Gründungskosten, Bankgebühren, Versicherungsbeiträge, Beratungskosten oder Einlagen der Gesellschafter. Diese Positionen müssen im Jahresabschluss korrekt erfasst und dargestellt werden.

100%

Jahresabschlusspflicht für alle UGs

0 €

Umsatz keine Befreiung

§ 264 HGB

Gesetzliche Grundlage

Rechtliche Grundlagen und Gesetze

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften ist im Handelsgesetzbuch (HGB) umfassend geregelt. Für die UG gelten dieselben Vorschriften wie für die GmbH, da sie rechtlich eine Variante der GmbH darstellt.

Relevante Paragraphen für die UG

Paragraph Inhalt
§ 238 HGB Buchführungspflicht für Kaufleute
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und Inventar
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 275 HGB Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 325 HGB Offenlegung des Jahresabschlusses
§ 42a GmbHG Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 242 Abs. 1 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Diese Pflicht gilt uneingeschränkt für alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Aktivität.

Hinweis

Die UG unterliegt als Kapitalgesellschaft denselben handelsrechtlichen Pflichten wie eine GmbH. Es gibt keine erleichterten Regelungen für UGs ohne Umsatz – die vollständige Erfüllung aller Publizitätspflichten ist zwingend erforderlich.

Zusätzlich zu den handelsrechtlichen Pflichten bestehen steuerliche Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt. Auch bei fehlenden Umsätzen müssen Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und ggf. Umsatzsteuer-Jahreserklärung eingereicht werden.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer UG besteht unabhängig vom Vorhandensein von Umsätzen aus mehreren Pflichtbestandteilen. Die konkrete Zusammensetzung richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß § 267 HGB.

Mindestbestandteile für Kleinstkapitalgesellschaften

Die meisten UGs ohne Umsatz erfüllen die Kriterien einer Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB. Für diese gelten Erleichterungen bei der Aufstellung, nicht aber bei der grundsätzlichen Pflicht zur Erstellung.

  • Bilanz nach § 266 HGB (ggf. verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang (für Kleinstkapitalgesellschaften unter bestimmten Bedingungen entbehrlich)
  • Lagebericht (für kleine Kapitalgesellschaften nicht verpflichtend)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Dies vereinfacht die Erstellung erheblich, ohne die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen.

Größenklassen nach § 267 HGB

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250

Eine UG ohne Umsatz fällt in der Regel in die Kategorie der Kleinstkapitalgesellschaft, sofern die Bilanzsumme 350.000 Euro nicht übersteigt und nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dies ermöglicht die Nutzung der Erleichterungen nach § 267a HGB.

Aufbau von Bilanz und GuV ohne Umsatz

Auch ohne Umsatzerlöse enthält der Jahresabschluss einer UG aussagekräftige Positionen. Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag, während die GuV die Aufwendungen des Geschäftsjahres darstellt.

Typischer Aufbau der Bilanz

AKTIVA

  • A. Anlagevermögen: Meist keine oder geringe Positionen
  • B. Umlaufvermögen: Bankguthaben, ggf. geringe Forderungen
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten: Selten vorhanden

PASSIVA

  • A. Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital (mind. 1 €), Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag
  • B. Rückstellungen: Steuerrückstellungen, ggf. sonstige Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten: Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus L+L

Bei einer UG ohne Umsatz ist das Eigenkapital häufig durch Verlustvorträge gemindert. Dies ist rechtlich unproblematisch, solange das Stammkapital nicht vollständig aufgezehrt ist. Andernfalls droht die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO.

Typischer Aufbau der GuV

Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB zeigt bei einer UG ohne Umsatz in der Regel einen Jahresfehlbetrag, der sich aus den laufenden Aufwendungen ergibt.

Position Typischer Inhalt
1. Umsatzerlöse 0 € (keine Erlöse)
2. Sonstige betriebliche Erträge Ggf. Zinserträge oder Erstattungen
3. Materialaufwand Meist 0 €
4. Personalaufwand Meist 0 € (keine Beschäftigten)
5. Abschreibungen Meist 0 € (kein Anlagevermögen)
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Bankgebühren, Versicherungen, Beratungskosten, Notar- und Registergebühren
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ggf. Kontoführungsgebühren
8. Steuern vom Einkommen und Ertrag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
9. Jahresfehlbetrag Summe der Aufwendungen

„Selbst bei völliger Inaktivität entstehen bei einer UG laufende Kosten wie Bankgebühren oder Versicherungsbeiträge. Diese müssen ordnungsgemäß in der GuV erfasst werden. Ein Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag ist dabei vollkommen normal und rechtlich unbedenklich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Feststellung und Offenlegung

Nach der Erstellung des Jahresabschlusses muss dieser durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Anschließend besteht die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 42a GmbHG müssen die Gesellschafter den Jahresabschluss in den ersten Monaten des Folgejahres feststellen. Die gesetzlichen Fristen unterscheiden sich nach Größenklasse: Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit, mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate.

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Bei einer Ein-Personen-UG genügt ein Beschluss des alleinigen Gesellschafters. Der Beschluss muss protokolliert und zu den Gesellschaftsunterlagen genommen werden.

Hinweis

Für eine UG mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (bei kleiner Kapitalgesellschaft). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der früher übliche Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr aktuell. Die Einreichung muss in einem strukturierten maschinenlesbaren Format (ESEF/XHTML) erfolgen.

Die offenzulegenden Unterlagen umfassen je nach Größenklasse: Bilanz, GuV, ggf. Anhang und bei mittelgroßen/großen Gesellschaften auch den Lagebericht. Kleinstkapitalgesellschaften können von Erleichterungen profitieren und eine verkürzte Bilanz offenlegen.

Achtung

Bei Nichtoffenlegung oder verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festsetzen – auch bei einer UG ohne Umsatz.

Fristen und Termine 2026

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist entscheidend, um Ordnungsgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026.

Übersicht der wichtigsten Fristen

Frist Termin für GJ 2025 Rechtsgrundlage
Feststellung Jahresabschluss (klein) 30.11.2026 § 42a Abs. 1 GmbHG
Feststellung Jahresabschluss (mittel/groß) 31.08.2026 § 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister 31.12.2026 § 325 Abs. 1 HGB
Körperschaftsteuererklärung (mit Steuerberater) 28.02.2027 § 149 Abs. 3 AO
Gewerbesteuererklärung (mit Steuerberater) 28.02.2027 § 149 Abs. 3 AO

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag gilt unabhängig von der Größenklasse für alle Kapitalgesellschaften. Entscheidend ist das Datum der Einreichung beim Unternehmensregister, nicht das Datum der Feststellung.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist kleine KapG

500-25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

Auch wenn keine Umsätze vorliegen, sollten Sie die Fristen strikt einhalten. Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert die Einhaltung der Offenlegungspflichten und leitet bei Versäumnissen Ordnungsgeldverfahren ein – unabhängig davon, ob die Gesellschaft aktiv ist oder nicht.

Typische Fehler und Stolperfallen

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses einer UG ohne Umsatz treten immer wieder dieselben Fehler auf. Diese können zu rechtlichen Problemen, Ordnungsgeldern oder steuerlichen Nachteilen führen.

Häufigste Fehlerquellen

  • Annahme, dass kein Jahresabschluss notwendig ist: Die häufigste Fehleinschätzung überhaupt. Die Pflicht besteht unabhängig vom Umsatz.
  • Vergessene Buchung von Bankgebühren: Auch kleine Beträge müssen ordnungsgemäß erfasst werden.
  • Fehlende Rückstellungen für Steuerberatung: Kosten für den Jahresabschluss müssen im Jahr der Entstehung zurückgestellt werden.
  • Nichtberücksichtigung der Thesaurierungspflicht: 25% des Jahresüberschusses müssen bei der UG in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden (sofern Gewinn vorliegt).
  • Versäumnis der Offenlegungsfrist: Die 12-Monats-Frist wird häufig übersehen oder falsch berechnet.
  • Offenlegung beim falschen Register: Seit DiRUG nur noch beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Achtung

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass eine ruhende UG von der Offenlegungspflicht befreit sei. Das ist nicht korrekt. Auch eine ruhende oder inaktive UG muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen.

Steuerliche Besonderheiten

Auch ohne Umsatz können steuerliche Pflichten bestehen. Die UG ist körperschaftsteuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig. Eine Körperschaftsteuererklärung muss grundsätzlich jedes Jahr abgegeben werden, selbst wenn kein zu versteuerndes Einkommen vorliegt.

Bei fehlenden Umsätzen kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG relevant sein. Sollte die UG zukünftig Umsätze erzielen, ist zu prüfen, ob auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden sollte, um Vorsteuerabzug geltend machen zu können.

„Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung der korrekten Rückstellungsbildung. Auch bei einer UG ohne Umsatz müssen Kosten für Buchhaltung, Steuerberatung und Jahresabschluss periodengerecht zurückgestellt werden. Dies ist essenziell für einen gesetzeskonformen Abschluss.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Erstellung mit digitalen Tools

Moderne digitale Tools wie OnlineBilanz.de ermöglichen die rechtssichere Erstellung des Jahresabschlusses auch für UGs ohne Umsatz – effizient, kostengünstig und gesetzeskonform. Die Plattform führt durch alle notwendigen Schritte und stellt sicher, dass alle Pflichtangaben enthalten sind.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

Rechtssicherheit

Automatische Einhaltung aller HGB-Vorschriften und aktueller Gesetzesänderungen. Strukturierte Vorlagen nach § 266 und § 275 HGB.

Zeitersparnis

Geführter Prozess durch alle Schritte der Jahresabschlusserstellung. Keine umfangreiche Einarbeitung notwendig.

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OnlineBilanz.de bietet speziell für Kapitalgesellschaften eine durchgängige Lösung: von der Dateneingabe über die automatische Generierung von Bilanz und GuV bis zur ESEF-konformen Offenlegung beim Unternehmensregister. Die steuerliche Prüfung durch einen Steuerberater ist im Service integriert.

Ablauf der Erstellung mit OnlineBilanz.de

  1. Registrierung und Unternehmensdaten: Eingabe der Stammdaten der UG und des Bilanzstichtags
  2. Erfassung der Geschäftsvorfälle: Eingabe aller Buchungen des Geschäftsjahres (auch bei geringer Anzahl)
  3. Automatische Generierung: Das System erstellt Bilanz und GuV nach HGB-Gliederung
  4. Prüfung durch Steuerberater: Fachliche Kontrolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit
  5. Gesellschafterbeschluss: Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter
  6. ESEF-Konvertierung: Automatische Umwandlung in das offenlegungsfähige Format
  7. Elektronische Offenlegung: Direkter Upload zum Unternehmensregister

Hinweis

OnlineBilanz.de übernimmt nicht nur die Erstellung des Jahresabschlusses, sondern auch die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. Sie erhalten alle notwendigen Dokumente in digitaler Form und können den Status jederzeit online nachverfolgen.

Auch bei einer UG ohne Umsatz ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für die steuerliche Erklärung empfehlenswert. OnlineBilanz.de arbeitet mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, die den handelsrechtlichen Jahresabschluss prüfen und die steuerlichen Erklärungen vorbereiten.

Wann ist ein Steuerberater zwingend notwendig?

Grundsätzlich können Sie den handelsrechtlichen Jahresabschluss selbst erstellen. Die steuerliche Beratung ist jedoch in folgenden Fällen besonders wichtig:

  • Bei komplexen steuerlichen Sachverhalten (z.B. Verlustvorträge, Organschaft)
  • Bei geplanter Umwandlung oder Liquidation der UG
  • Bei Unsicherheit über die korrekte bilanzielle Behandlung bestimmter Geschäftsvorfälle
  • Zur Optimierung der Steuerlast bei zukünftigen Gewinnen
  • Bei Prüfung durch das Finanzamt oder drohenden Steuernachzahlungen

Häufig gestellte Fragen

Muss eine UG ohne Umsatz wirklich einen Jahresabschluss erstellen?

Ja, die Pflicht zur Jahresabschlusserstellung gilt unabhängig vom Umsatz. Die UG ist als Kapitalgesellschaft nach § 264 HGB verpflichtet, jährlich einen vollständigen Jahresabschluss zu erstellen und nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenzulegen. Diese Pflicht besteht selbst bei völliger Inaktivität.

Welche Kosten entstehen bei einer ruhenden UG ohne Geschäftstätigkeit?

Auch bei Inaktivität fallen typischerweise Kosten an: Bankgebühren (ca. 5-15 Euro monatlich), IHK-Grundbeitrag (je nach Region unterschiedlich), Steuerberatungskosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen (ab ca. 500 Euro), sowie ggf. Versicherungsbeiträge. Diese Kosten müssen im Jahresabschluss als Aufwendungen in der GuV erfasst werden.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für eine UG mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Der Jahresabschluss muss daher bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht werden. Zuvor muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden – bei kleinen Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss nicht offenlege?

Bei Nichtoffenlegung oder verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Diese Sanktion gilt auch für UGs ohne Umsatz. Bei fortgesetzter Verweigerung können weitere Ordnungsgelder festgesetzt werden.

Kann ich den Jahresabschluss einer UG ohne Umsatz selbst erstellen?

Grundsätzlich ja, sofern Sie über ausreichende buchhalterische Kenntnisse verfügen. Digitale Tools wie OnlineBilanz.de unterstützen Sie dabei mit strukturierten Vorlagen und automatischen Prüfungen. Die steuerliche Prüfung durch einen Steuerberater ist jedoch empfehlenswert, um Fehler zu vermeiden und rechtliche Risiken auszuschließen.

Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Offenlegung?

Die Feststellung ist ein interner Vorgang: Die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresabschluss und stellt damit die Zahlen verbindlich fest. Die Offenlegung ist ein externer Vorgang: Der festgestellte Jahresabschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht und damit öffentlich zugänglich gemacht. Beide Schritte sind gesetzlich vorgeschrieben.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater