Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss erstellen

Jahresabschluss erstellen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG gesetzlich verpflichtend. Dieser Artikel erklärt, wer zur Erstellung verpflichtet ist, welche Bestandteile erforderlich sind und welche Fristen nach HGB und GmbHG im Jahr 2026 gelten. Viele Unternehmen beauftragen für diese Aufgabe einen erfahrenen Steuerberater für die Jahresabschlusserstellung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und im Handelsregister eingetragene Kaufleute müssen einen Jahresabschluss erstellen. Er besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich aus Anhang. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große Gesellschaften. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist eine standardisierte Zusammenfassung aller finanziellen Ergebnisse eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres. Er vermittelt ein vollständiges und wahrheitsgetreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (§§ 238-342e HGB). Das HGB regelt, wer zur Erstellung verpflichtet ist, welche Bestandteile erforderlich sind und nach welchen Grundsätzen zu verfahren ist. Detaillierte Informationen zum Aufbau und Erstellung nach HGB helfen bei der praktischen Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben.

Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine bürokratische Pflicht. Er dient als Grundlage für Steuererklärungen, Kreditentscheidungen, Gesellschafterbeschlüsse und die gesetzliche Offenlegung beim Unternehmensregister.

Hinweis

Der Jahresabschluss wird immer zum Bilanzstichtag erstellt – in der Regel der 31.12. eines Jahres. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt das jeweilige Geschäftsjahresende.

Wer ist zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet?

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und – bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen – von der Größe des Unternehmens ab.

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Kapitalgesellschaften unterliegen zusätzlich erweiterten Vorschriften gemäß §§ 264 ff. HGB.

Unternehmensform Jahresabschlusspflicht
GmbH Ja – immer nach § 264 HGB
Unternehmergesellschaft (UG) Ja – immer nach § 264 HGB
Aktiengesellschaft (AG) Ja – immer nach § 264 HGB
OHG (im Handelsregister) Ja – nach § 242 HGB
KG (im Handelsregister) Ja – nach § 242 HGB
GmbH & Co. KG Ja – erweitert wie Kapitalgesellschaft
Einzelkaufmann (eingetragen) Ja – ab Größenschwellen nach § 241a HGB
Freiberufler / Kleinunternehmer Nein – EÜR genügt

Freiberufler und nicht buchführungspflichtige Kleinunternehmer können eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen. Eine Bilanzierung ist für sie nicht vorgeschrieben.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Die erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses richten sich nach der Rechtsform und der Größenklasse des Unternehmens. Das HGB sieht abgestufte Anforderungen vor.

Mindestbestandteile nach § 242 HGB

Jeder Kaufmann muss mindestens erstellen:

  • Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden sowie Eigenkapital (Passiva) zum Bilanzstichtag
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Darstellung aller Erträge und Aufwendungen im abgelaufenen Geschäftsjahr

Erweiterte Bestandteile für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen zusätzlich nach § 264 Abs. 1 HGB erstellen:

  • Anhang: Erläuterungen zu Bilanz und GuV, Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie weitere Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Lagebericht: Verpflichtend für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB
Bestandteil Pflicht für
Bilanz Alle buchführungspflichtigen Unternehmen
Gewinn- und Verlustrechnung Alle buchführungspflichtigen Unternehmen
Anhang Alle Kapitalgesellschaften
Lagebericht Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
Prüfungsbericht Nur nach Pflichtprüfung gemäß § 316 HGB

„Der Anhang ist für viele GmbHs die größte Herausforderung bei der Jahresabschlusserstellung. Hier werden nicht nur Zahlen erläutert, sondern auch wesentliche Geschäftsvorfälle, Haftungsverhältnisse und Organvergütungen offengelegt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB

Das HGB unterscheidet bei Kapitalgesellschaften zwischen drei Größenklassen. Von der Größenklasse hängen die Umfänge des Jahresabschlusses, die Prüfungspflicht und die Offenlegungsanforderungen ab.

Die Zuordnung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Ein Unternehmen gilt als klein bzw. mittelgroß, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt unter anderem:

  • Umfang der Bilanzgliederung (§ 266 HGB)
  • Umfang der GuV-Gliederung (§ 275 HGB)
  • Umfang der Angaben im Anhang (§§ 284-288 HGB)
  • Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer (§ 316 HGB)
  • Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG)

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können vereinfachte Regelungen in Anspruch nehmen, etwa verkürzte Bilanzschemata oder Erleichterungen im Anhang nach § 288 HGB.

Fristen für Jahresabschluss 2026

Für den Jahresabschluss gelten gesetzlich festgelegte Fristen, die sich nach der Größenklasse der Gesellschaft richten. Bezugspunkt ist immer der Bilanzstichtag, in der Regel der 31.12.2025.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Geschäftsführern aufgestellt und von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach § 42a GmbHG:

11 Monate

Kleine Kapitalgesellschaften

8 Monate

Mittelgroße und große Gesellschaften

Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das:

  • Kleine GmbH/UG: Feststellung bis spätestens 30.11.2026
  • Mittelgroße und große GmbH: Feststellung bis spätestens 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen.

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Offenlegungsfrist bis 31.12.2026.

Achtung

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Übersicht: Fristen für Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Größenklasse Feststellung bis Offenlegung bis
Kleine Kapitalgesellschaft 30.11.2026 31.12.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 31.08.2026 31.12.2026
Große Kapitalgesellschaft 31.08.2026 31.12.2026

Ablauf der Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der von der laufenden Buchhaltung bis zur Offenlegung mehrere Schritte umfasst.

1. Abschluss der laufenden Buchhaltung

Zunächst muss die laufende Finanzbuchhaltung für das Geschäftsjahr vollständig und fehlerfrei abgeschlossen sein. Alle Geschäftsvorfälle müssen gebucht, alle Belege erfasst sein.

2. Inventur und Bestandsaufnahme

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zum Bilanzstichtag eine Inventur durchzuführen. Dabei werden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert erfasst.

3. Abschlussbuchungen und Bewertung

Es folgen die eigentlichen Jahresabschlussbuchungen:

  • Abgrenzungen (Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB)
  • Rückstellungen (§ 249 HGB)
  • Abschreibungen (§ 253 HGB)
  • Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Bewertung von Vorräten und Umlaufvermögen

4. Erstellung von Bilanz und GuV

Auf Basis der vorbereiteten Buchhaltung werden Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB erstellt. Die Gliederung richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft.

5. Erstellung des Anhangs

Kapitalgesellschaften erstellen zusätzlich den Anhang nach § 284 HGB. Hier werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert sowie weitere Pflichtangaben gemacht.

6. Lagebericht (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen, der die Geschäftsentwicklung, Risiken und Prognosen darstellt.

7. Prüfung (falls prüfungspflichtig)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Der Jahresabschluss muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden.

8. Feststellung durch die Gesellschafter

Nach § 42a GmbHG stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung fest. Erst damit wird der Jahresabschluss rechtswirksam.

9. Offenlegung beim Unternehmensregister

Innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag muss der festgestellte Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden (§ 325 HGB).

  • Buchhaltung vollständig abgeschlossen
  • Inventur durchgeführt
  • Abschlussbuchungen gebucht
  • Bilanz und GuV erstellt
  • Anhang erstellt (bei Kapitalgesellschaften)
  • Jahresabschluss von Gesellschaftern festgestellt
  • Beim Unternehmensregister offengelegt

Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem 01.08.2022 ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Das Unternehmensregister ist das zentrale elektronische Register für alle deutschen Unternehmen. Es wird vom Bundesanzeiger Verlag betrieben und ist öffentlich zugänglich.

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse:

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (GuV nur auf Anforderung nach § 326 Abs. 1 HGB)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht
Große Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Kleine Kapitalgesellschaften können von Erleichterungen nach § 326 HGB Gebrauch machen und die GuV zunächst nicht offenlegen. Sie muss nur auf behördliche Anforderung nachgereicht werden.

Wie erfolgt die Offenlegung?

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Dazu wird ein Benutzerkonto benötigt. Die Dokumente müssen in einem strukturierten Format (XBRL oder PDF) hochgeladen werden.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den technischen Aufwand der elektronischen Offenlegung. Die XBRL-Taxonomie für Kapitalgesellschaften ist komplex – professionelle Software oder Dienstleister sind in der Praxis unverzichtbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sanktionen bei Verstößen gegen Jahresabschlusspflichten

Verstöße gegen die Pflichten zur Erstellung, Feststellung oder Offenlegung des Jahresabschlusses können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Unternehmen sollten daher die Anforderungen an den Steuer-Jahresabschluss genau beachten – dies gilt sowohl für bilanzierende Unternehmen als auch für Betriebe, die den EÜR Jahresabschluss erstellen müssen. Besondere Regelungen gelten für den Jahresabschluss von Eigenbetrieben, die spezifischen Anforderungen des öffentlichen Sektors unterliegen, um Sanktionen zu vermeiden.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Unternehmensregister offengelegt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt gemäß § 335 HGB mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Das Ordnungsgeld wird nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch persönlich gegen die Geschäftsführer verhängt. Eine nachträgliche Offenlegung befreit nicht von der Zahlung.

Achtung

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB ist kein einmaliger Betrag. Bei fortgesetzter Säumnis können weitere Ordnungsgelder festgesetzt werden.

Strafbarkeit nach § 331 HGB

Schwerwiegende Verstöße gegen die Rechnungslegungspflichten können nach § 331 HGB strafbar sein. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlich falschen Angaben im Jahresabschluss oder bei Täuschung über die wirtschaftliche Lage.

Die Strafbarkeit kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Geschäftsführer sind nach § 43 GmbHG zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet. Dazu gehört auch die fristgerechte Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Bei Pflichtverletzungen haften Geschäftsführer der Gesellschaft und unter Umständen auch Dritten (z. B. Gläubigern) für entstandene Schäden.

Weitere Konsequenzen

  • Negative Bonität und Kreditwürdigkeit bei fehlender Offenlegung
  • Ablehnung von Kreditanträgen durch Banken
  • Probleme bei der Auftragsakquise und Geschäftsbeziehungen
  • Auflösung der Gesellschaft bei dauerhafter Nichterfüllung (§ 399 FamFG)

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Häufig gestellte Fragen

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind unabhängig von ihrer Größe zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 264 HGB verpflichtet. Auch im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute müssen einen Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen, sofern sie die Größenschwellen des § 241a HGB überschreiten. Freiberufler und nicht buchführungspflichtige Kleinunternehmer können eine einfache Einnahmenüberschussrechnung erstellen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis zum 30.11.2026 feststellen, mittelgroße und große bis zum 31.08.2026 (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss für alle Größenklassen spätestens bis zum 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB).

Was passiert, wenn der Jahresabschluss nicht offengelegt wird?

Bei Nichtoffenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer verhängt. Bei fortgesetzter Säumnis können weitere Ordnungsgelder folgen. Zudem drohen negative Bonitätseinstufungen und Haftungsrisiken.

Wo wird der Jahresabschluss offengelegt?

Seit dem 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Dies wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) geregelt. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Offenlegung. Die Einreichung erfolgt über das Online-Portal des Unternehmensregisters in strukturierter Form (XBRL oder PDF).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz